Hallo,
ich haette da mal eine frage bezueglich der unterhaltszahlungen meiner mutter! Vor kurzer zeit bin ich achtzehn geworden und bedenke seit laengerem von daheim (ich lebe bei meinem vater) auszuziehen. Meine Mutter bezahlt monatl. unterhalt. Jetzt frage ich mich wie das mit den zahlungen laeuft wennsch ausziehen sollte. Ob mein vater dann auch zahlen muss oder ob nur meine mutter weiterhin zahlen muss oder nur mein vater.
mfg. eddo.
-- Editiert von AspirinFree am 20.11.2006 19:52:00
Unterhaltszahlungen wenn ich ausziehe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Geh doch arbeiten, anstatt Deinen Eltern auf der Tasche zu liegen.
ja das habe ich unter anderem auch vor! ich mache mein abitur bin den ganzen tag in der schule! damit ich spaeter nicht dem STAAT auf der tasche liege ^^
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hallo. beide elternteile sind verpflichtet dir unterhalt zu zahlen.auch das kindergeld steht dir zu.mfg.
@realist
Schon mal was von Naturalunterhalt gehört?
hallo catchup.sie will in eine eigene bude.da ist nicht mehr mit naturalunterhalt
@realist
Wollen kann sie ja.......:)
Hallo
Da du jetzt 18 Jahre bist, sind dir beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet. Solange du noch bei deinem Vater wohnst kann er es dir in Form von Essen, Unterkunft und allem dazugehörigen zahlen. Sobald du ausziehst ist allerdings in Geldform zu zahlen.
Du solltest dann Bafög beantragen. Dies ist vorrangig zu tätigen. Machst du es nicht, wird dir fiktiv Bafög auf deinen Unterhaltsanspruch berechnet.
Wenn du nicht grad triftige Gründe hast, würde ich an deiner Stelle mit dem Auszug solange warten, bis du dein Abi und eine Berufsausbildung hinter dir hast.
Du hast einen Bedarf von 640,- davon ist abzuziehen dein Kindergeld (was dir dann ausgezahlt werden muss vom bisherigen Empfänger) und das Bafög. Was dann noch übrig bleibt wir von deinen Eltern gequotelt zu zahlen sein.
@catchup
Mal wieder nen schlechten Tag gehabt?
In diesem Sinne, Grüßle dream
--- editiert vom Admin
quote:
Sobald du ausziehst ist allerdings in Geldform zu zahlen.
Gut und schön, aber: Sind Eltern einem volljährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet, können sie bestimmen, in welcher Form der Unterhalt gezahlt wird, z.B. auch durch Stellen von Kost und Logis, statt dem "Kind" Mite usw. zu finanzieren.
Sagt der Vater (oder die Mutter) nun: Du kannst weiterhin bei mir essen, wohnen, schlafen etc., ist es Essig mit Barunterhalt bei Auszug. Erst recht, wenn Kind erst grad mal Abi macht, also noch zur Schule geht, die sich ja nicht plötzlich seit Volljährigkeit unzumutbar weit weg vom Elternhaus befinden wird.
Anders siehts dann aus, wenn evtl. ein Studium aufgenommen wird, wo der Studienplatz von der Wohnung der Eltern aus schlecht oder gar nicht täglich zu erreichen ist.
-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
@dreamland
Nö, im Gegenteil. Mir geht nur dieses überzogene Anspruchsdenken mächtig auf den Sack.
Schönen Tag noch
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten