Unterhaltszahlungen wenn ich ausziehe?

20. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
AspirinFree
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen wenn ich ausziehe?

Hallo,
ich haette da mal eine frage bezueglich der unterhaltszahlungen meiner mutter! Vor kurzer zeit bin ich achtzehn geworden und bedenke seit laengerem von daheim (ich lebe bei meinem vater) auszuziehen. Meine Mutter bezahlt monatl. unterhalt. Jetzt frage ich mich wie das mit den zahlungen laeuft wennsch ausziehen sollte. Ob mein vater dann auch zahlen muss oder ob nur meine mutter weiterhin zahlen muss oder nur mein vater.

mfg. eddo.

-- Editiert von AspirinFree am 20.11.2006 19:52:00

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Geh doch arbeiten, anstatt Deinen Eltern auf der Tasche zu liegen.

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#2
 Von 
AspirinFree
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das habe ich unter anderem auch vor! ich mache mein abitur bin den ganzen tag in der schule! damit ich spaeter nicht dem STAAT auf der tasche liege ^^

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#3
 Von 
realist111
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo. beide elternteile sind verpflichtet dir unterhalt zu zahlen.auch das kindergeld steht dir zu.mfg.

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#4
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@realist

Schon mal was von Naturalunterhalt gehört?

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#5
 Von 
realist111
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo catchup.sie will in eine eigene bude.da ist nicht mehr mit naturalunterhalt

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#6
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@realist

Wollen kann sie ja.......:)

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#7
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Da du jetzt 18 Jahre bist, sind dir beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet. Solange du noch bei deinem Vater wohnst kann er es dir in Form von Essen, Unterkunft und allem dazugehörigen zahlen. Sobald du ausziehst ist allerdings in Geldform zu zahlen.
Du solltest dann Bafög beantragen. Dies ist vorrangig zu tätigen. Machst du es nicht, wird dir fiktiv Bafög auf deinen Unterhaltsanspruch berechnet.
Wenn du nicht grad triftige Gründe hast, würde ich an deiner Stelle mit dem Auszug solange warten, bis du dein Abi und eine Berufsausbildung hinter dir hast.
Du hast einen Bedarf von 640,- davon ist abzuziehen dein Kindergeld (was dir dann ausgezahlt werden muss vom bisherigen Empfänger) und das Bafög. Was dann noch übrig bleibt wir von deinen Eltern gequotelt zu zahlen sein.

@catchup

Mal wieder nen schlechten Tag gehabt?

In diesem Sinne, Grüßle dream

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Sobald du ausziehst ist allerdings in Geldform zu zahlen.

Gut und schön, aber: Sind Eltern einem volljährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet, können sie bestimmen, in welcher Form der Unterhalt gezahlt wird, z.B. auch durch Stellen von Kost und Logis, statt dem "Kind" Mite usw. zu finanzieren.

Sagt der Vater (oder die Mutter) nun: Du kannst weiterhin bei mir essen, wohnen, schlafen etc., ist es Essig mit Barunterhalt bei Auszug. Erst recht, wenn Kind erst grad mal Abi macht, also noch zur Schule geht, die sich ja nicht plötzlich seit Volljährigkeit unzumutbar weit weg vom Elternhaus befinden wird.
Anders siehts dann aus, wenn evtl. ein Studium aufgenommen wird, wo der Studienplatz von der Wohnung der Eltern aus schlecht oder gar nicht täglich zu erreichen ist.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#10
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@dreamland

Nö, im Gegenteil. Mir geht nur dieses überzogene Anspruchsdenken mächtig auf den Sack.

Schönen Tag noch :)

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#11
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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