Unterhaltung 2kinder

23. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jamama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltung 2kinder

Hallo ich habe meine erste Unterhaltsberechnung bekommen am 19.12. und soll bis 6.1.23 dafür unterschreiben beim Jugendamt.
Ab 1.1.23 erhöht sich aber der Selbstbehalt und das Kindergeld was in dieser Berechnung keine Rolle gespielt hat.Kann ich das nochmal neu berechnen lassen? Und in der Berechnung spielte mein Verpflegungsmehraufwand keine Rolle da ich auf Montage auswärts arbeite und dadurch höhere Kosten habe..stimmt das so?letzte Frage in dieser Berechnung wurde mein monatlicher Durchschnittsverdienst durch evtl monatliche Einkünfte erhöht 27€steuerrückerstattung und 66€ Spesen..geht das so?
Danke für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab negative Erfahrungen gemacht wenn das JA das berechnet. Geh zu einem RA der dich in diesen Sachen Familienrecht / Unterhalt gut beraten kann der soll alles abziehen was geht.

Dem Jugendamt ist das egal. Die Rechnen immer mehr :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Um sinnvoll zu antworten, müsste man erstmal wissen, ob das Jugendamt hier die Mutter nur beraten hat (§ 18 SGB VIII) oder ob eine rechtliche Vertretung besteht (Beistandschaft). Das ist ein enormer Unterschied.

Zitat (von Jamama):
Kann ich das nochmal neu berechnen lassen?
Sofern es in deinem Fall denn eine Auswirkung hat, auf jeden Fall. Das musst du explizit ansprechen und ggf. am besten gleich eine eigene Berechnung vorlegen.

Zitat (von Jamama):
Und in der Berechnung spielte mein Verpflegungsmehraufwand keine Rolle da ich auf Montage auswärts arbeite und dadurch höhere Kosten habe..stimmt das so?
Diese Kosten werden doch vom Arbeitgeber getragen!? In Aller Regel bleibt von den Arbeitgeberleistungen eher etwas übrig. Sie erhöhen dein Einkommen also eher, als dass sie es senken. Wenn du deine Spesen vollständig ausgibst, könntest du das verhandeln.

Zitat (von Jamama):
in dieser Berechnung wurde mein monatlicher Durchschnittsverdienst durch evtl monatliche Einkünfte erhöht 27€steuerrückerstattung und 66€ Spesen..geht das so?
Die Steuerrückerstattung ist Einkommen, ja, wenn sie nicht aus einer Veranlagung mit der Ehefrau o. ä. stammt. Bei den geringen Spesenberechnungen kannst du dir die Verhandlung eigentlich sparen, sofern du nicht genau an der Grenze zu einer Stufe bist.

0x Hilfreiche Antwort

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