Hallo ich habe meine erste Unterhaltsberechnung bekommen am 19.12. und soll bis 6.1.23 dafür unterschreiben beim Jugendamt.
Ab 1.1.23 erhöht sich aber der Selbstbehalt und das Kindergeld was in dieser Berechnung keine Rolle gespielt hat.Kann ich das nochmal neu berechnen lassen? Und in der Berechnung spielte mein Verpflegungsmehraufwand keine Rolle da ich auf Montage auswärts arbeite und dadurch höhere Kosten habe..stimmt das so?letzte Frage in dieser Berechnung wurde mein monatlicher Durchschnittsverdienst durch evtl monatliche Einkünfte erhöht 27€steuerrückerstattung und 66€ Spesen..geht das so?
Danke für die Hilfe
Unterhaltung 2kinder
23. Dezember 2022
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Frage vom 23. Dezember 2022 | 02:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltung 2kinder
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 07:15
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hab negative Erfahrungen gemacht wenn das JA das berechnet. Geh zu einem RA der dich in diesen Sachen Familienrecht / Unterhalt gut beraten kann der soll alles abziehen was geht.
Dem Jugendamt ist das egal. Die Rechnen immer mehr
#2
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 08:19
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 762x hilfreich)
Um sinnvoll zu antworten, müsste man erstmal wissen, ob das Jugendamt hier die Mutter nur beraten hat (§ 18 SGB VIII) oder ob eine rechtliche Vertretung besteht (Beistandschaft). Das ist ein enormer Unterschied.
Sofern es in deinem Fall denn eine Auswirkung hat, auf jeden Fall. Das musst du explizit ansprechen und ggf. am besten gleich eine eigene Berechnung vorlegen.ZitatKann ich das nochmal neu berechnen lassen? :
Diese Kosten werden doch vom Arbeitgeber getragen!? In Aller Regel bleibt von den Arbeitgeberleistungen eher etwas übrig. Sie erhöhen dein Einkommen also eher, als dass sie es senken. Wenn du deine Spesen vollständig ausgibst, könntest du das verhandeln.ZitatUnd in der Berechnung spielte mein Verpflegungsmehraufwand keine Rolle da ich auf Montage auswärts arbeite und dadurch höhere Kosten habe..stimmt das so? :
Die Steuerrückerstattung ist Einkommen, ja, wenn sie nicht aus einer Veranlagung mit der Ehefrau o. ä. stammt. Bei den geringen Spesenberechnungen kannst du dir die Verhandlung eigentlich sparen, sofern du nicht genau an der Grenze zu einer Stufe bist.Zitatin dieser Berechnung wurde mein monatlicher Durchschnittsverdienst durch evtl monatliche Einkünfte erhöht 27€steuerrückerstattung und 66€ Spesen..geht das so? :
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