Unterhaltvorschuss, Unterhaltstitel muss man auch zukünftig es weiter zahlen?

18. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
jacke49fjs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltvorschuss, Unterhaltstitel muss man auch zukünftig es weiter zahlen?

Hallo,

Beispiel:

wegen den Unterhaltvorschuss + Unterhaltstitel, was von 2002 bis 31.10.2008 gewährt wurde bei der Mutter. Muss der Vater für seine 2 Kinder mehr als 10.000€ zahlen.

Aber, in dieser Zeit hatte er so wenig Einkommen und musste es nicht mehr zahlen. Aber ist damit die Forderung von der Stadt zu Ende? Kann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen??

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von jacke49fjs):
Kann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen??


Selbstverständlich. Die Forderung ist ja nicht erloschen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jacke49fjs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von jacke49fjs):
Kann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen??


Selbstverständlich. Die Forderung ist ja nicht erloschen.

Berry

Wann wäre die erloschen?

Wieso ist es nicht erloschen? Die Forderung war zu einer Zeit, wo der vater zu wenig einkommen hatte und dadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von jacke49fjs):
dadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder?
Der Vorschuss wurde gezahlt. Dann wurde nicht mehr gezahlt. Auf null wandert er nicht, wenn der Vater nicht zurückzahlt. Der Unterhaltsvorschuss muss zurückgezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von jacke49fjs):
Die Forderung war zu einer Zeit, wo der vater zu wenig einkommen hatte und dadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder?


Wenn man ggüber dem Amt sein Einkommen offen gelegt hat und dieses Sie dann von Zahlungen -temporär oder andauernd- entbunden hat, dann ja. Aber hierüber hätten Sie ein Schreiben erhalten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen