Hallo,
Beispiel:
wegen den Unterhaltvorschuss + Unterhaltstitel, was von 2002 bis 31.10.2008 gewährt wurde bei der Mutter. Muss der Vater für seine 2 Kinder mehr als 10.000€ zahlen.
Aber, in dieser Zeit hatte er so wenig Einkommen und musste es nicht mehr zahlen. Aber ist damit die Forderung von der Stadt zu Ende? Kann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen??
Unterhaltvorschuss, Unterhaltstitel muss man auch zukünftig es weiter zahlen?
18. November 2018
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Frage vom 18. November 2018 | 11:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltvorschuss, Unterhaltstitel muss man auch zukünftig es weiter zahlen?
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#1
Antwort vom 18. November 2018 | 12:55
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen?? :
Selbstverständlich. Die Forderung ist ja nicht erloschen.
Berry
#2
Antwort vom 18. November 2018 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKann die Stadt heute 2018 die Forderung wieder machen?? :
Selbstverständlich. Die Forderung ist ja nicht erloschen.
Berry
Wann wäre die erloschen?
Wieso ist es nicht erloschen? Die Forderung war zu einer Zeit, wo der vater zu wenig einkommen hatte und dadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. November 2018 | 14:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Der Vorschuss wurde gezahlt. Dann wurde nicht mehr gezahlt. Auf null wandert er nicht, wenn der Vater nicht zurückzahlt. Der Unterhaltsvorschuss muss zurückgezahlt werden.Zitatdadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder? :
#4
Antwort vom 18. November 2018 | 14:41
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatDie Forderung war zu einer Zeit, wo der vater zu wenig einkommen hatte und dadurch müsste der Unterhaltvorschuss auf null gewandert sein oder? :
Wenn man ggüber dem Amt sein Einkommen offen gelegt hat und dieses Sie dann von Zahlungen -temporär oder andauernd- entbunden hat, dann ja. Aber hierüber hätten Sie ein Schreiben erhalten müssen.
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