Unterhaltzahlung - weiterhin vollen Unterhalt für beide Kinder??

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltzahlung - weiterhin vollen Unterhalt für beide Kinder??

Hallo,
ich bin seit 5 Jahren geschieden, aus dieser Ehe stammen 2 Kinder im Alter von jetzt 13 und 17. Die 17jährige hat jetzt im Sommer ihre Ausbildung übers Arbeitsamt begonnen. Sie bekommt dafür eine Ausbildungsvergütung von 100€ im Monat. Für beide Kinder bezahle ich vollen Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Beide Kinder leben in der Woche in einem Internat und sind demzufolge nur am Wochenende zu Hause. Nun hat meine Exfrau vor kurzem wieder geheiratet. Nun meine Frage: Muss ich weiterhin vollen Unterhalt für beide Kinder bezahlen??
Vielen Dank im Voraus

Knuddl

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Also, mit der Hochzeit deiner Exfrau haben deine Unterhaltszahlungen nichts zu tun.
Wenn die Kinder aber nicht im Hause eines der Elternteile lebt, sind beide baruterhaltspflichtig. Ebenso wird die Ausbildungsvergütung deiner Tochter mit eingerechnet.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

Richtig! Ich schliesse mich hier an.

Ich merke, Anna, dass Sie hier die Rubrik "Familienrecht" sehr gut "unter Kontrolle" haben. Ihre Antworten gefallen mir nach wie vor.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#3
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir mal jemand den Begriff erklären und was beudeutet das für mich als Unterhaltszahlender.

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Knuddl,
Das bereinigte Einkommen ( Netto + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuererstattung Vorjahr - 5 % berufsbedingte Aufwendungen ) von beiden Elternteilen wird zusammen gezogen. Daraus ergibt sich der Unterhaltsbetrag lt. Düsseldorfer Tabelle. Davon widerum wird die Ausbildungsvergütung der Tochter abgezogen. Der verbleibende Betrag muss von beiden Elternteilen anteilig gezahlt werden. Keiner von beiden muss dabei aber mehr zahlen, als er bei alleiniger Berechnung lt. DT zahlen müsste.

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#5
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Was zählt beim Einkommen meiner Frau alles dazu? Auch das Pflegegeld und Kindergeld? Oder nur das was sie verdient? Ich bedanke mich schon mal im Voraus, ist sehr nett das Sie mir hier so antworten*smile*.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Was zählt beim Einkommen meiner Frau alles dazu? Auch das Pflegegeld und Kindergeld? Oder nur das was sie verdient? Ich bedanke mich schon mal im Voraus, ist sehr nett das Sie mir hier so antworten*smile*.

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#7
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage, mein Sohn ist behindert und bekommt seit Jahren 400 € Pflegegeld. Das Geld wird aber regelmäßig von meiner Frau für ihre eigenen privaten Zwecke benutzt. Für den Sohn wird noch nicht einmal für später etwas zurück gelegt. Was kann ich dagegen machen????

Gruß
Knuddl

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#8
 Von 
kkoppi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe da auch mal eine Frage zu, wo ich denke, dass das hier auch von Interesse wäre.

Ich bin auch der Meinung, dass beide Elternteile bei einer Internatsunterbringung barunterhaltspflichtig sind, praktisch wie bei einem Volljährigen!??
Wer aber bekommt das Geld? Man kann es ja schlecht einem 14-jährigen in die Hand drücken? Wird es vom Jugendamt verwaltet?

Gruß kkoppi

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