Unterhaltzahlung - Steuerklasse

25. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jimmy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltzahlung - Steuerklasse

Hallo,

ich bin seit August 2001 mit meiner Frau getrenntlebend.
ich habe 2 Kinder, 2 und 5 jahren.

Anfang Okt 2002 habe ich neue Stelle gewechselt und verdiene ich jetzt mehr als früher.

1. Frage: muß ich jetzt meine Frau und Kinder (Unterhaltzahlung) mehr bezahlen?

2. Frage: ich habe momentan Steuerklasse 1 und meine Frau geht nicht zur Arbeit (da die Kinder noch klein sind), von meiner Netto-Einkommen muß ich noch meine Frau bezahlen. Gibt es die Möglichkeit daß ich die Steuerklasse 3 bekomme?

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Carsten Dix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Unterhalt für die Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, den Unterhalt für deine Frau kann dir am Besten ein Anwalt berechnen.
2. Wenn du Steuerklasse 3 haben willst musst du wieder heiraten .....
Carsten

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Sie sollten zum Anwalt (wegen der Scheidung müssen sie sowieso..) allgemein gilt (kurz gesagt): Höherer Nettoverdienst, höherer Unterhalt. Steuerklasse 3 ist selbstverständlich noch möglich, wenn die Frau zustimmt und die Partner zumindest kurzzeitig dieses Jahr zusammenlebten. Die Eheleute sind dann sogar verpflichtet, die günstigste Steuerklasse zu wählen, andernfalls Schadensersatz. Der Unterhaltsverpflichtete muss aber zusichern, dass er etwaige steuerliche Nachteile dem Unterhaltsberechtigten ausgleicht.
In anderen Fällen (Klasse 3) bleibt das sogenannte Realsplitting (Abzug von Ehegattenunterhalt als Sonderausgaben)

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo !!!!!!!!!!
wollte auch mal sagen ........
ich bin seid anfang dieses jahres getrennt lebend,habe eine schlechtere steuer klasse d.h steuer klasse 1!!!!!!!!!!!!!meine noch frau geht schaffen und hat ne steuerklasse 2.sie verdient ca.1000 euro netto!!!!!!! ich bekomme ca, 1600 euro netto! davon bleibt mir 860 euro netto,und rest bekommt meine noch frau und kind! ist das normal????
ich bitte euch mir da ne auskunft zu geben wenn sich jemand auskennt und mir etwas beihelfen kann ,wäre ich dankbar sonst sehe ich keinen ausweg ausser alles wegzuschmeissen und weg von hier .............. weil das ist kein zustand mehr....ich kann nicht leben und auch nicht sterben....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akinom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi alen,
ich würde mich dringend bein ÖRA erkundigen,
ob du wirklich EUR 740,00 für frau und kind abdrücken MUSST! Wo hoch dein tatsächlicher PLICHTANTEIL ist ohne selbst am lexistenzimit zu sein-wenn deine angaben stimmen. vergiss deine eigenen ausgaben (lebenserhaltungskosten genau aufzulisten).
es ist schon makaber wie ungerecht die menschen so sind.
es grüsst dich
Akinom

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andrea Hohnen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

was ist ein ÖRA ? Wieso bekommt die noch
Ehefrau den Unterhalt ? Die verdient doch genug. Ziemlich fiese Sache.aber die meisten Männer werden nur ausgenutzt.
Grüße

-----------------
"Andrea Hohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
michaelfreisem
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe drei kinder mein sohn lebt bei mir,ich bin geschieden.meine ex hat wieder geheiratet
und verdient selber ca.500 euro muß sie davon unterhalt zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen