Unterhaltzahlung von Hartz 4-Empfänger

3. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhaltzahlung von Hartz 4-Empfänger

Folgende Sachlage,
im Januar erwarte ich ein Kind.Werde dann mal Eltergeld erhalten,da ich voll gearbeitet habe.Der Vater des Kindes lebt nicht mit mir und möchte unterhalt bezahlen.Er bekommt allerdings Hartz 4.Wo liegt da die Grenze was er mir auf alle Fälle bezahlen müsste wenn wir uns einigen?Er möchte keinen Vorschuss vom Jugendamt,da er da keine Schulden machen möchte und es irgendwann zurückzahlen müsste.
Ich bin nichtwirklich scharf auf sein Geld und möchte Ihn auch nicht zu sehr belasten,daher wäre mir ein geringer Betrag von seinem wenigen Hartz 4 genügend.
Vielleicht kann mir jemand helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Binimaus.....

solange Du und Kind vom Elterngeld oder Deinem Einkommen alleine für Euch Sorgen könnt, wird es "niemanden" wirklich interessieren, wieviel Vater zahlt oder nicht.

Sobald Du allerdings aufgrund geringen Einkommens, Elterngeldes staatliche Unterstützung benötigst (in Deinem Fall dann ALG2) wirst Du gegen den Vater tätig werden müssen. Heißt: Dir würde
a. der dem Kind zustehende Unterhalt vom Vater (196€) vom ALG 2 abgezogen, oder
b. das kleinere Übel für Dich und Kind dann:
Du mußt Unterhaltsvorschuss beantragen, und erhälst dies, welches auch vom ALG 2 Satz abgezogen wird, aber immerhin haben Kind und Du dann den Existenzminimumsatz, den man braucht fürs Leben, eigentlich.

Den Vater schonen auf Kosten anderer Steuerzahler ist nicht möglich in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@merline

nach welchem § wird einem alg2 empfänger dieser betrag abgezogen?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2391
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chaelyn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Abend,

nun so einfach, wie es hier gesagt wird ist das wohl nicht,denn die Gerichte sprechen anders.Mein Erlebtes:

Urteil( Amtsgericht Lüneburg) von 2000, dass mein Ex-Mann( wir nennen Ihn mal Manfred) damals 100 DM ( ca. 50,00 €) für seine Tochter, damals 10 Jahre alt zahlen muss,mehr kann er ja nicht da er arbeitslos ist.Eine Neuberechnung soll 2002 erfolgen.Hm,gezahlt hat er nie. Nun 2006 beauftragte ich eine Anwältin für mich, PKH zu beantragen, da endlich der Unterhalt neu berechnet werden muss und auch mal gezahlt werden müsse.
PKH würde bewilligt, wenn ich nicht mehr verlange als 194,- €, klar war ich einverstanden.Manfred immer noch arbeitslos,na ein wenig faul und für 7,- € die Stunde steht er nicht auf. Ich selber arbeite auf Teilzeit für 8,- € die Stunde brutto,habe zu Hause 5 Kinder(die jüngste jetzt 5 J.)und bin alleinstehend (geschieden,2. Ehe)Dadurch das Manfred keinen Unterhalt für seine Tochter zahlt und auch mein 2. Ex-Mann nur durch Lohnpfändung einen kleinen Teil Unterhalt für seine Kinder zahlt,bekomme ich zusätzlich Hartz 4( Steuergelder, welche auch ich erwirtschafte)
Gerichtsverhandlung ( Amtsgericht Lüneburg),Manfred windet und wendet sich,die Richterin ist etwas ungehalten, da er nicht einsichtig ist, sich eben auch einen Job zu besorgen, vielleicht auch einen 400,-€ Job,ich bringe Ihm einen riesen Stapel Annoncen mit, wo Jobs angeboten werden in seiner Umgebung,seine Antwort war:"damit kannst Du Dir die Wand tapezieren", Urteilsverkündung ca. 1 Monat später,meine Klage wird abgewiesen, da er Hartz 4 bekommt und nicht zahlen kann.
Berufung!!!
Wieder PKH beantragen, Berufung schreiben,er könne doch wenigstens einen Minijob annehmen,und den Freibetrag ( 164,- € bei Hartz 4) erarbeiten für den Unterhalt.
Es gibt reichlich Jobangebote.Die Wirtschaft laut Merkel boomt,die Arbeitsmarktlage entspannt sich.
Erster Termin für Verhandlung am 19.10.2007, wurde abgesagt, Urlaub udsw.,zweiter Termin am 22.11.2007.
Bis zum 19. 11.2007 habe ich immer noch keine Antwort auf meinen PKH- Antrag.Nachfrage... am 20.11.2007 erhalte ich ein Schreiben vom Oberlandesgericht Celle.
PKH Antrag abgelehnt, da keine Aussicht auf Erfolg.Da Manfred keinen Job findet, nicht zuletzt wegen der angespannten Arbeitsmarktlage :bang: , deshalb würde er eh nicht zu Unterhalt für seine Tochter verurteilt werden.Ob ich den Termin absagen möchte, da ich sonst alles selbst bezahlen müßte ( ca. 2000 €),das Geld habe ich nicht,ich mußte den Termin absagen,so brauche ich jetzt "nur" noch 545,- € Anwaltskosten tragen und habe nichts erreicht.Soviel dazu, wohin unsere Steuergelder fließen,denn nun muss ich weiter Hartz 4 zusätzlich beziehen und glaubt mir , ich schäme mich dafür.Im Übrigen hatte Manfred einen Anwalt vom OLG zugeteilt bekommen und dieser sagte später,diesen Mann ( Manfred) halte ich für völlig unfähig und arrogant. Und ganz witzig,das gleiche Amtsgericht Lüneburg, hat bei meinen zweiten Ex-Mann,(er wollte eine Abänderungsklage,also weniger Unterhalt für seine Kinder zahlen)den PKH-Antrag abgelehnt, denn er könne ja schließlich durch einen Nebenjob, er arbeitet Vollzeit,den fehlenden Unterhalt ausgleichen.Nun denn... vielleicht hört Ihr bald wieder von mir, denn meine Anwältin und ich wollen damit an die Öffentlichkeit,wer weiß vielleicht ziehen ja andere Anwälte auch mit,Kinder machen ist nicht schwer,Unterhalt zahlen umsomehr.
In diesem Sinne...

-- Editiert von Chaelyn am 04.12.2007 21:10:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen