Unterschied von Scheidung und Härtefall Scheidung

3. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 38x hilfreich)
Unterschied von Scheidung und Härtefall Scheidung

Hallo zusammen,

es laufen derzeit 2 Verfahren die im Endstadium sind und hierbei ist es nur noch Form Sache das eine Partei die Grundlage für eine Härtefall Scheidung hat.

Was ist der Unterschied vom Scheidungsvorgang her ?
Ehezeit war 1,6 Jahre

Wie ist das mit dem Thema Rentenanteile ?
Was gibt es noch für Punkte zur Scheidung ?

oder ist das bei einer Härtefallscheidung einfach Ehe Ende ohne Ausgleich von irgendwas.

*bin Neuling in Scheidungsangelegenheiten, aber nicht in Rechtsangelegenheiten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34403 Beiträge, 17794x hilfreich)

Was ist der Unterschied vom Scheidungsvorgang her ? Das Trennungsjahr muß nicht eingehalten werden.
Wie ist das mit dem Thema Rentenanteile ? Da ändert sich grundsätzlich nichts. Der Versorgungsausgleich kann bloß bei "grober Unbilligkeit" unterbleiben - das ist aber bei einer Härtefallscheidung keineswegs automatisch der Fall. Bei einer so kurzen Ehedauer dürfte das ohnehin keine überragende Bedeutung haben.
oder ist das bei einer Härtefallscheidung einfach Ehe Ende ohne Ausgleich von irgendwas. Nein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn ein Voran gegangenes Verfahren bestätigt das der EHE Partner gewalttätig war damit eine Härtefall eintritt.

Ist dann trotzdem eine Anwaltspflicht vorhanden um die Ehe zu scheiden ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Wenn das Verfahren schon läuft, dann ist doch eh ein Anwalt drinne. Ich versteh das Ganze nicht, ebenso wenig, wie ich es in der identischen Anfrage im März diesen Jahres verstanden habe. Was für 2 Verfahren sind anhängig?

Angesichts der Tatsache, dass jetzt ohnehin die normale Scheidung beantragt werden soll, ist das alles hier doch Blödsinn. Härtefall, das bedeutet letztlich nur, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss. Aber das ist ja eh vorbei, wenn man jetzt den Antrag auf Ehescheidung stellt.

Was sonst? Schmerzensgeld, das ist gesondert zu beantragen, hat nichts mit der Ehescheidung zu tun.

wirdwerden

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