Unterschrift der Sorgeberechtigten

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Niob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift der Sorgeberechtigten

Hallo,

oft findet man auf Formularen für die Kita oder Schule oder Behörden oder Vereinen im Unterschriftsteil: "... bei Miderjährigen ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich..."

Stimmt das? oder gilt in alltäglichen Geschäften oder Anngelegenheiten auch ein Sorgeberechtigter unterschrifts berechtigt? Gilt das dann auch bei getrennt lebenden Elltern oder geschiedenen Eheleuten?
Mein spezielles Problem bestand bei einer Unterschrift für ein Schnuppertraining (Tauchverein).

Vielen Dank im voraus,

Niob

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

m.W. genügt eine Unterschrift. Hierbei handelt es sich um ein Vertrag.

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