Hallo,
oft findet man auf Formularen für die Kita oder Schule oder Behörden oder Vereinen im Unterschriftsteil: "... bei Miderjährigen ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich..."
Stimmt das? oder gilt in alltäglichen Geschäften oder Anngelegenheiten auch ein Sorgeberechtigter unterschrifts berechtigt? Gilt das dann auch bei getrennt lebenden Elltern oder geschiedenen Eheleuten?
Mein spezielles Problem bestand bei einer Unterschrift für ein Schnuppertraining (Tauchverein).
Vielen Dank im voraus,
Niob
Unterschrift der Sorgeberechtigten
29. November 2009
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Frage vom 29. November 2009 | 11:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift der Sorgeberechtigten
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#1
Antwort vom 29. November 2009 | 12:06
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 33x hilfreich)
m.W. genügt eine Unterschrift. Hierbei handelt es sich um ein Vertrag.
Und jetzt?
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