Urlaub??

16. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
dcskinner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub??

hallo erstmal,

meine tochter ist 3 jahre alt. ich habe am 18.12. ein termin beim jugendamt , wegen dem umgangrecht zu meiner tochter.

zur zeit habe ich meine tochter alle 14 tage von fraitag bis sonntag.

ich bin mit der mutter seit einem jahr getrennt.wie waren nicht verheiratet.

meine frage oder fragen..

habe recht auf urlaub mit meiner tochter? und ja wie lange?

eine andere frage , ich kann meine tochter selten tel. erreichen, weil die mutter das handy meistens aus hat.muß ich mich damit abfinden, dass ich nicht fragen kann wie es meiner tochter geht ?


so das wars erstmal...

gruß micha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

http://www.vaeterfuerkinder.org/korba.htm

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

http://www.vaeterfuerkinder.org/korba.htm
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http://www.urbia.com/forum/beitraege/00000104/did/00685032
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Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind

Nach der seit 01.07.1998 geltenden gesetzlichen Regelung hat jedes (eheliche und nichteheliche) Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen; jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Aus der gesetzlichen Regelung lässt sich entnehmen, dass es grundsätzlich auch dem Wohl eines nichtehelichen Kindes entspricht, persönlichen Umgang mit seinem Vater zu haben.

Das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem nichtehelichen Kind kann daher nur ausgeschlossen werden, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Solche Gründe sind grundsätzlich nicht das geringe Alter des Kindes und auch nicht ein sich anbahnendes Vater-Kind-Verhältnis zum neuen Lebensgefährten der Mutter.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.09.1998

18 UF 192/98

FamRZ 1999, 184
_______________

http://www.daddy-at-kiddy.de/Umgangges.html

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

.... nur ist dieses Recht - gerade bei nichtehelichen Kindern schlecht einzuklagen.
Klappt ja schon bei einer Vielzahl der ehelich geborenen Kinder nicht !
Wenn sich die Mutter wehrt, ist meist nicht viel zu machen. Leider !!
Du hast im Normalfall ein Recht auf Urlaub mit dem Kind.
Der Gang zum JA ist eine gute Entscheidung. Ob dir das allerdings den Umgang erleichtern wird, hängt von den Sachbearbeitern dort und von der Kooperation der KM ab.
Viel Glück
Anna

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#4
 Von 
dcskinner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für die antworten.

habe schon viel hier gelesen und eins ist mir klar,
wenn die ex freundin oder frau wie wild block ,hast du als man es schwer.
ich bin ja schon zu frieden das meine tochter über das we immer habe..
so bin gespannt was morgen beim amt raus kommt.

gruß micha

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