Urlaub mit den Kindern - Wird der Unterhalt anteilsmäßig gekürzt?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
paolar
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaub mit den Kindern - Wird der Unterhalt anteilsmäßig gekürzt?

Hallo!
Hoffe alle sind gut und gesund ins Neue Jahr reingekommen! ... übrigens sitze wieder hier im kalten Deutschland ... allerdings in Italien ist es auch nicht viel wärmer zur Zeit ... *brrrr* :grins:

Hier meine Frage:
Wie verhält es sich mit dem Unterhalt der Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige (KV in unserem Fall) mit den Kindern 14 Tage der Sommerferien verbringt. Wird der Unterhalt der normalerweise an die KM überwiesen wird, anteilsmäßig gekürzt? (wäre ja logisch ... allerdings was ist dann mit den Fixkosten?).

Noch was: zur Zeit bekomme ich nur "Einkaufsgeld" (arbeite daran, dass wir das hier bald ändern) Kann ich dann auch verlangen, dass er mir das auch gibt wenn ich mit den Kindern 17Tagen in Italien bin. Schließlich müssen die ja auch da essen? Bis jetzt habe ich alle Italienaufenthalte selber finanziert, allerdings finde ich das ja nicht ganz richtig. Würde ich zuhause bleiben, müsste er mir ja auch das Geld geben?

Vielen Dank und eine schönen Sonntag!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Zu Frage 1:
Den Unterhalt darf er nicht kürzen. Er muss monatlich sein Soll erfüllen, solange der Titel besteht. Hast Du einen?

Zu Frage 2:
Was um Himmels Willen ist Einkaufsgeld :augenroll:
Deinen Urlaub mit den Kindern muss er nicht finanzieren.

Wie ist Deine momentane Lebenssituation?

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paolar
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Puma01!

zu 1) nein, ich habe noch rein garnichts, weil 2) ich zur Zeit nur Geld jede Woche in die Hand gedrückt bekomme, um Lebensmittel kaufen zu können. Wir leben zur Zeit noch "zusammen". Das was wir durch unsere Arbeit in unserer Firma erwirtschaften verwaltet er vollständig und bezahlt er dann auch (KV, Vers., etc.). Theoretisch auch den ganzen anderen Kram, den ich allerdings teilweise durch mein "Taschengeld" (das mir freundlicherweise zugestanden wird) mitbezahle. (Man will ja nicht kleinlich sein). Allerdings da ich die Kinder betreue, egal ob Deutschland, Italien oder sonst irgendwo, brauchen sie doch immer noch was zu essen. Wohlgemerkt zur Zeit bekomme ich nur Geld, um Lebensmittel einkaufen zu gehen. Daher finde ich, dass ich auch, dass ich wohl ihn bitten kann, es mir auch zu geben, wenn wir nicht in Deutschland weilen. (Mit seinem Einverständnis ... bevor hier wieder der Orkan der Entrüstung losbricht) Außerdem fahre ich nicht in den Urlaub, sondern zu meiner Familie und die Flüge finanziere ich und meine Familie ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)


@paolar,

jetzt muss ich doch mal dumm fragen,
ist es Eure Firma, also Euer Geld, das Ihr beide erarbeitet?

Warum bekommst du nur ein Taschengeld?

Ist er der Geschäftsführer oder Inhaber?,

Was bist du denn in der Firma?

Gruss
Salfena



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
paolar
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 1x hilfreich)

Inhaber ist er, bei Scheidung wird ein Teil der Firma mir gehören. Ich hatte erstmal dieser Regelung des Einkaufsgeld und des Taschengelds zugestimmt, weil ich nicht die Firma gefährden wollte, aber in Grunde genommen bin ich zur Zeit schon die Dumme. Is' alles ein wenig kompliziert. Nun gut ... is' jetzt auch nicht das Ding, ich glaube das mein Ex mittlerweile kapiert hat, dass ich nix kaputtmachen will und schon gar nicht unsere Firma, aber dass er mir nur Einkaufsgeld gibt, wenn ich in Deutschland bin, das nervt schon ein bißchen (er wußte ja, dass er eine Italienerin heiratet und das meine Familie in Italien lebt) und ich wollte für mich abklären, ob ich denn (malwieder :grins: )
einen Denkfehler mache.

schönen Abend noch'

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