Urlaubswäsche

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
MNeumann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubswäsche

Hallo allerseits

Ich bin zum ersten mal in diesem Forum. Seit kurzem bin ich alleinerziehender Vater meiner 7jährigen Tochter. Der entsprechende Gerichtsbeschluss kam gegen den Willen der Kindesmutter zustande.
Das Verfahren hatte sich über 2,5 Jahre durch erste und zweite Instanz gezogen. Während dieser Zeit lebte unsere Tochter im sog. Wechselmodell.

Aktuell vermittelt mir die Kindesmutter den Eindruck, mit der Entscheidung des Gerichts nicht zurecht zu kommen und mich schikanieren zu wollen.

Ganz konkret: Sie erwartet, dass ich meiner Tochter für den kommenden Sommerurlaub (mit der Mutter) eine Reisetasche mit Wäsche - gemäß den Listen der Mutter befüllt - zur Verfügung stelle.
Zur Belohnung dürfte ich die Wäsche im Anschluß selber waschen und den Beginn Meines eigenen Urlaubes mit unserer Tochter entsprechend verschieben.

Nur zum Verständnis: An den "Mutterwochenenden" verfahren wir tatsächlich so, weil ich keinen Bock auf blödes Gezanke habe. Dabei geht es aber eben auch nur um Wäsche von 2 Tagen -... nicht von 20.

Ich habe ihr mitgeteilt, dass sie ihre Urlaubsvorbereitungen selber treffen möchte. Da sich die Wäsche unserer Tochter vollständig in meinem Haushalt befindet, habe ich ihe 4 Zeitfenster genannt in denen sie die Urlaubstasche packen könne. Des Weiteren habe ich gefordert, dass die Wäsche gewaschen und getrocknet zurück gegeben wird.

Ist das entgegenkommend genug???

Vielen Dank und Gruß
m


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich weiß nicht, warum man sich wegen dieser Sachen auf beiden Seiten so nickelig anstellen kann.
Zeitfenster... wenn ich das schon lese... :augenroll:
Mal 'ne andere Frage - würde dein Kind mit Oma und Opa in den Urlaub fahren, würdest du dich genauso anstellen? Pack die Reisetasche und gut ist. Denn DEINE Reaktion hier drauf zieht doch wieder eine Reaktion deiner Ex nach sich.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich kann da auch nur den Kopf schütteln. Aber gut. Derjenige, bei dem das Kind lebt, der hat das Kind auch kleidungstechnisch auszustatten. Also Du. Packst also die Tasche. Und wenn die Kleine dann zurück kommt, dann schmeisst Du am Abend noch mal eine Waschmaschine an, und gut ist.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo MNeumann ,

Mal ehrlich,Wäsche von 2 Tagen:ist da die Waschmaschine voll?

Und nach dem Urlaub muss die Wäsche von 20 Tagen doch nicht
alle auf einmal gewaschen werden.

Warum machst du dir das Leben so schwer?


lg
edy



-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ edy: es geht um 20 Tage. Er regt sich nur darüber auf, dass er auch die "Umgangswäsche" waschen muss. Und er will wohl, dass die Mutter kommt, um die Tasche zu packen, die für das Kind?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

sorry, auf die Fragestellung des TE kann nur ein Mann kommen, der keine Lust auf die haushaltsüblichen Tätigkeiten hat und mehr Zeit damit verbringt, zu überlegen diese Tätigkeiten zu planen als einfach anzupacken.

Nicht vergessen:
Du wäschst und richtest die Wäsche in erster Linie für Dein Kind und nicht für die Ex.

Man möchte meinen, Du hast mehr Probleme mit 3-4 Waschmaschinenbeladungen als Dich jahrelang mit der Ex ums Kind zu streiten.

-- Editiert am 18.07.2011 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

quote:
wirdwerden schrieb:

@ edy: es geht um 20 Tage. Er regt sich nur darüber auf, dass er auch die "Umgangswäsche" waschen muss. Und er will wohl, dass die Mutter kommt, um die Tasche zu packen, die für das Kind?



Deshalb meine Meinung:

2 Tage Wäsche ergibt keine volle Waschladung.
20 Tage Wäsche,ergeben evtl.4-5 Waschladungen.

lg
edy

-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Fährt die Mutter mit dem Kind eigentlich weg?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
20 Tage Wäsche,ergeben evtl.4-5 Waschladungen.

Wer hat für eine 7jährige 4-5 Waschladungen an Kleidungen/Wäsche im Vorrat?

Man sollte bedenken, dass eine Jeans oder ein Shirt eines Erwachsenen mind. 3 Jeans oder 3 Shirts einer 7jährigen wettmacht.

Ich würde der Mutter für max. 7-10 Tage Wechselkleidung mitgeben und sie kann dann zwischendurch selbst waschen.

Und wenn die Wäsche ungewaschen zurückkommt? Dann eben alles schnell in die Maschine. Bei 30 Grad kann man alles zusammenstecken und wird (wenns nicht gerade vor Dreck stehen bleibt) auch sauber.

Grüße Kleine Hexe



-----------------
" "

-- Editiert am 19.07.2011 10:51

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Selbst wenn man diesen Vorrat hätte, wer soll das mit in den Urlaub schleppen und vor allem, wer sollte das in 20 Tagen tragen?



wer sonst könnte, müsste, hätte,sollte denknotwendig ausser dem Kind denn da noch in Frage kommen, hä?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.134 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen