Uterhaltszahlung der Exfrau beenden?

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Uterhaltszahlung der Exfrau beenden?

Guten Tag zusammen.

Gibt es schon Erfahrungen mit dem neuen Unterhaltsrecht?
Ich habe in einem Artikel des "Focus" gelesen, dass ein Rechtsanwalt geraten hat in bestimmten Fällen die Unterhaltszahlungen zur Ex Frau zu stoppen.
Ich zahle seit der Trennung, Kindes und Ehegattenunterhalt.
Meine Tochter ist bereits 12 Jahre. Meine Exfrau hat aber
keine Lust zu arbeiten und sucht auch keine. Sie beschränkt sich auf stundenlange Spaziergänge mit dem Hund. Getrennt sind wir seit 2003. Geschieden seit juli 2006. Seit der Trennung zahle ich 850e montlich an meine Ex ( 309€Kind, 154€ Kindergeld,387€Unterhalt für Ex.) Das wurde von Ihrer Anwältin nach der Trennung bis zu meinem Selbsterhalt (890€) ausgerechent.
Ich weiß das sie noch 350€ vom Staat bekommt und Ihre Eltern
sie auch sehr gut unterstützen, so das Arbeiten für sie garnicht nötig ist. Sie ist mitlerweile 50 Jahre und hat in ihrem Leben immer nur mal nebenbei gejobt. (Bedienung,Theke).
Meiner Meinung nach könnte sich doch die 387€ mit 1-2 Mini Jobs locker im Monat verdienen?
Ich bewege mich am Existensminimum und arbeite 40 Stunden/pro Woche.

Wie sieht da die Rechstssprechung aus? Hätte ich Chancen den Ex Unterhalt nicht mehr zahlen zu müssen? Per Gericht(Gießen,Hessen) wurde nur der Rentenanteil festgelegt.
Unterhaltszahlungen sind von mir seit der Trennung 2003 freiwillig.

Kann mir bitte jemand sagen wie ich vorgehen sollte?

Danke und Gruß

Thomas

-- Editiert von tommy71 am 03.03.2008 23:16:29

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41 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, m.E. dürfte wohl kaum jemand wissen, wie Sie jetzt vorgehen sollen.

Da es noch keine allgemein verbindlichen Gerichtsurteile gibt, lauern tausende von Opfern ( u.a. mein Partner) des bisher geltenden Unterhaltsrechts auf erste Auswirkungen.

Sie werden wohl immer einen Anwalt finden, der Ihnen sagt, Sie haben Chancen nach dem neuen Recht.

Aber das Risiko, das das neue Gesetz in sich birgt, eben wenn sich der Unterhaltsempfänger darauf beruft, er habe darauf vertraut, dass er lebenslang ( oder eben befristet) Unterhalt kassieren kann....
das bleibt.

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tommy,

hab jetzt grad einen anderen Thread von dir gelesen. Da gings um genau das Selbe.
Ist aber schon ein Weilchen her...

Wenn du hier nur fragst und nix unternimmst, passiert nix.:(

In jedem Jahr, das du länger zahlst, wird deine Ex ein Jahr älter und somit auch schwerer vermittelbar. Und irgendwann mal kann sie überhaupt nicht mehr vermittelt werden und du zahlst lebenslang.
Warum redest du denn nicht mal mit ihr und erklärst ihr, dass du gedenkst, die Zahlungen an sie so langsam einzustellen?
Zumal du eh schon zuviel bezahlst und deinen SB schon letztes Jahr unterschritten hast.
Seit Januar liegt der übrigens bei 1000€ ihr gegenüber.

Natürlich hast du Chancen, den Unterhalt nicht mehr zahlen zu müssen.
Bei einem 12-jährigen Kind kann der Mutter so langsam mal ein Vollzeit-Job zugemutet werden.

Grüßle












-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was heißt denn, die Unterhaltszahlungen an deine Ex sind freiwillig? Wurde da von niemandem etwas festgelegt? So titel-/urteilsmäßig?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Tommy,

nur mal zum drüber nachdenken: Du hast eine Frau geheiratet, die offenbar keine Ausbildung und nur minimal gejobbt hat und du hast ein Kind mit ihr. Vermutlich war in der Ehe auch einvernehmlich klar, dass du arbeitest und sie das Kind betreut. Dir muss doch schon bei der Eheschließung klar gewesen sein, dass das auf eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung hinausläuft. Das, was du jetzt erlebst, sind die Konsequenzen deiner damaligen Entscheidung.

Einerseits kann ich verstehen, dass du Möglichkeiten suchst, da wieder raus zu kommen, andererseits hast du dir die Suppe wirklich selbst eingebrockt.

Trotzdem denke ich allerdings auch, dass es deiner Ex zumutbar sein muss, den Eu-Anteil an ihrem Einkommen durch einen Job selbst zu finanzieren. Wie Richter das sehen, steht in den Sternen. Also vielleicht wirklich mal mit ihr reden und versuchen, die Sache friedlich zu klären. Der Rechtsweg steht dir dann ja immer noch offen.

Grüße

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#5
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und Danke für die Antworten.

Der Sebsbhalt ist im Mangelfall laut Düsseldorfer Tabelle 2007 nicht 1000€ sondern 900€ im Monat.

Der Unterhalt ist im meinem Fall nicht richterlich festgelget worden. Nur die Rente. Ich zahle das was der Anwalt meiner EX damals ausgerechnet hat. Ich könnte theoretisch sofort auhören zu zahlen.Ich hatte auch keinen Anwalt. Wie soll man den sich auch leisten mit damals 850€ im Monat.
Das würde aber Krieg bedeuten und das möchte ich meiner Tochter nicht zumuten.
Andererseits ist die Faulheit meiner Ex so
deprimierend, dass ich langsam keine Lust mehr habe.
Warum ich noch nichts unternommen habe ist einfach , daß ich mir nicht leisten kann umsonst 2000€ für ein Anwalt auszugeben.
Ich hoffte auf positive Änderungendas durch das neue Unterhaltsrecht. Aber so wie es aussieht profitieren wieder mal nur die Anwälte davon.
Wenn ich wüßte das ich gute Chancen hätte den Unterhalt nicht mehr zahlen zu müssen, würde ich zum Anwalt gehen.
Meine Es kann sich alles leisten während ich mit dem bisschen Geld keine neue Familie gründen kann. Daran scheint in diesem Land kein Mensch zu interessieren.
Hauptsache die Exfrauen können sich einen schönen Tag machen und mit ihren Hunden spazieren gehen...Im nächsten Leben werde ich eine Frau...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Tommy,
alleine eine Frau sein zu wollen reicht aber nicht, du müsstest dann schon Mutter sein wollen;)

Allerdings schreibst du hier, dass du ja freiwillig Unterhalt zahlst, bzw. keinen Krieg willst.

Dann bist du irgendwie der Depp und nicht die Frau ist die Abzockerin.
Muss zumindest auch mal klar gestellt werden, obwohl ich grundsätzlich gegen Unterhaltszwänge bin.

Man muss doch immer wieder in seinem Leben die Karten neu mischen, sonst wird das nix.
Man ist einer Ungerechtigkeit ausgesetzt und ändert selber aber nix.

Wenn du eine Blondine wärest, würde ich jetzt sagen:
lebensunfähig:)
Aber du bist ja keine;)


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

-- Editiert von Anny am 04.03.2008 08:54:11

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tommy,

quote:
Der Sebsbhalt ist im Mangelfall laut Düsseldorfer Tabelle 2007 nicht 1000€ sondern 900€ im Monat.


Bei Ehegatten-Unterhalt gibts keinen Mangelfall.
Dein SB deiner Ex gegenüber liegt bei 1000€. Basta!

quote:
Meine Es kann sich alles leisten während ich mit dem bisschen Geld keine neue Familie gründen kann.

Genau das wurde doch geändert:

Kinder gehen vor!
Wenn du nochmal Vater werden würdest, kämen die Kinder vorrangig an die Reihe und für die Ex bleibe nix mehr übrig.

quote:
Wenn ich wüßte das ich gute Chancen hätte den Unterhalt nicht mehr zahlen zu müssen, würde ich zum Anwalt gehen.


Was willst du beim Anwalt?
Es gibt keinen Titel.

Nur, Tommy, vom Rumjammern alleine hat sich noch nie was geändert.
Entweder tust du was oder du lässt es bleiben und jammerst weiter.:(

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 04.03.2008 08:52:41

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Jepp Anny,

quote:
Dann bist du irgendwie der Depp und nicht die Frau ist die Abzockerin.


Auf den Punkt gebracht.:)
So deutlich wollte ich das nicht schreiben.

Grüßle

-----------------
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#9
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Tommy,

Depp hin oder her - für mich bist du kein Depp- vielleicht zu gutmütig, weil du auf deine Tochter Rücksicht nimmst!!! Dafür gilt dir eher Anerkennung, denn vielen interessiert es nicht.....sie streiten und streiten ohne Rücksicht auf Verluste.

Kann auch verstehen, dass du das Geld für den Anwalt nicht unbedingt ausgeben willst- zumal man nicht weiß wie die ganze Geschichte ausgehen wird. Unabhängig davon weiß man das eigentlich nie..

Mein Rat wäre, stelle hier ins Netz deine Anfrage bzw. laß dich doch vorerst online von einem Anwalt für etwas weniger Geld beraten und wenn du dir dann etwas sicherer bist -rede mit deiner Exfrau. Wenn du damit nicht weiter kommst - bleibt nur der Weg zum Anwalt. Du hast keinen Titel - wenn ich dies richtig verstanden habe?? Somit musst du nicht vor Gericht um eine Abänderung zu erreichen. Wenn du deiner Ex vorab ausführlich mitteilst(rechtzeitig)das du die Zahlung einstellst, dann wird sie sich kümmern müssen und auch nachweisen dass sie Arbeit sucht und das sie bedürftig ist. Gleichzeitig wird sich der Zahlbetrag für deine Tochter aber erhöhen. Mit 12 Jahren ist deiner Ex auf alle Fälle ein mind. 6 Stunden Job zuzumuten.(auf alle Fälle 400 Euro basis) Das Alter deiner Exfrau kann nicht dein Problem sein!!!
Das ist Quatsch! Sie muss oder sollte schon nachweisen können das sie sich um Arbeit bemüht! Von jedem auch älteren ;) Unterhaltspflichtigen wird dies verlangt!!Mit 50 Jahren hat man noch mind. 15 Jahre bis zur Rente und kann nicht erwarten das man von einem seiner Expartner bis dahin ausgehalten wird.

Lass dich vorab beraten und zahle den entsprechenden Unterhalt für deine Tochter in angem. Höhe ordnungsgemäß weiter.

Deine Exfrau muss langsam aufwachen und merken das deine Gutmütigkeit jetzt ein Ende hat und sie alt genug ist!!endlich für sich allein zu sorgen.

Viele Glück!

Thessa

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#10
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Du brauchst doch erstmal gar keinen Anwalt.
Da es keinen gerichtlichen Titel gibt, stell einfach die Zahlungen ein zúnd gut ist.
Besser gehts doch kaum.

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nur mal so in den Raum gestellt ,vieleicht weiß der TE was ich meine ,damit keine Missverständnisse auftreten :

quote:
Der Unterhalt ist im meinem Fall nicht richterlich festgelget worden. Nur die Rente. Ich zahle das was der Anwalt meiner EX damals ausgerechnet hat

quote:
Da es keinen gerichtlichen Titel gibt
von anonym_0405

Einen *Titel* kann auch von einem Anwalt aufgesetzt werden ,dieser muss nicht richterlich abgesegnet werden .
Wenn du ein Schreiben vom RA deiner Frau hättest ,in dem die Höhe des Unterhalts ständ und du dieses unterschrieben hättest ,wäre dieser Titel genauso gültig wie ein gerichtlicher .

Also geh *vorsichtshalber* nochmal in dich und überleg ob GANZ SICHER beim RA nichts unterschrieben hast .

Falls so etwas nicht existiert ,vergiss was ich geschrieben habe ,dann kannst du die Zahlung nach belieben einstellen :)

LG



-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#12
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal an alle für die Antworten.

Für manche Komentare habe ich allerdings kein Verständnis besonders wenn es um das Kind geht.
Aber darüber muß jeder selber Entscheiden wie weit das wohl des eigenen Kindes im Mittelpunkt steht.
Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken das ich nur am Jammern bin. Eigentlich mache ich im Alltag genau das Gegenteil und bin sehr positiv eingestellt.
aber ich bekomme manchmal Phasenweise solche Schübe in denen ich mich fürchtbar über meine Ex aufrege. Da es der Gesetzgeber so etwas zuläßt. Wer ehrlicher Arbeit nachgegeht ist der Dumme...

Und nochmals zur Düsseldorfer Tabelle und den Selbserhalt.
Er ist nicht wie hier behauptet wird wird 1000€ sondern wie ich
geschrieben habe 900€ !!

Hier ein Auszug aus der DT. Stand 0707.2007

über d5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt in der Regel beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht
werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Gruß

Thomas

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#13
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Tommy!

Deine Tabelle ist nicht mehr gültig.

Bitte <a href="http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2008,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf">hier! </a> klicken!

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Na na ,hier mal nicht so rumscheppern ,als Praktikant (14 Beiträge) ,wir wollen dir ja nur helfen ;)
Wir wissen zwar nicht alles und machen Fehler ,aber mit Grundsatzfragen wie SB kennt sich hier jeder aus .Die kannst du Nachts wecken und z.B. Schwesterchen wüsste die richtige Antwort :)
Unser Tigerchen ( ;) ) hat dir ja schon erklärt wo der Haken bei dir war ,aber trotzdem nochmal meine Frage (s.mein Posting oben) :
Bist du dir 100%ig sicher ,das du nichts ,wirklich garnichts ,unterschrieben hast ,beim Anwalt deiner Frau ?

Frage ja nur *vorsichtshalber* ,falls du nicht wusstest ,das nicht nur ein gerichtlicher Titel ein gültiger ist .

Ich frage mich :Was ist das denn für ein Anwalt ,der seine Klientin ,ohne Greifbares in der Hand ,gehen lässt .Der hätte doch gewusst ,das sie immer noch nichts einklagen ,bzw pfänden könnte ,wenn es hart auf hart kommt und eigentlich mit leeren Händen da steht .
Wäre ja genauso ,als wenn man ein Ehevertrag haben möchte ,der RA klärt alle auf und was alles passieren könnte ,schließt zum Schluss aber keinen Vertrag ?Bei Scheidung wissen dann alle wie es hätte sein können ,haben aber trotzdem nichts davon :???:

Naja ,nur du wirst wissen wie es bei euch war .
Wünsch dir alles Gute

LG


-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tabelle ist doch genau gleich!

Bezüglich des Ehegattenunterhalts steht genau das gleiche.

Unter Punkt 5:

900€ für Erwerbstätige und
770€ für Erwerbslose!.

Kann doch jeder nachlesen!

Also nochmal an die Experten:
Wo steht das mit 1000€ Selbstbehalt?

Und nochmal Entschuldigung für die vielen Tippfehler.

Grüße

Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Tommy!

Guck bitte nochmal unter römisch4 (IV).

Gute Nacht, ich muss ins Bett!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen
Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR


Aus DDT.

quote:
Die kannst du Nachts wecken und z.B. Schwesterchen wüsste die richtige Antwort


Ooooch Dori, dafür müsstest du mich erstmal wach bekommen... :neck:

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sh271
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Ihr,
es gibt diese Fälle,wo der Ex nur auf die Berechnung vom RA der Ex-Frau brav alles zahlt,was da steht...auch ohne Titel usw. Hatte mein LG auch so gemacht. Jetzt hat er zum 1.12.07 die Zahlung EU eingestellt,da sie nen neuen LG hat. Sie hat zwar Streß gemacht, aber nix gerichtliches unternommen,denn sie hätte ja jetzt klagen müssen. Also bei uns hat es so funktioniert. Mal sehen ob es dabei bleibt...
Gute Nacht an alle hier...
sh271

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@schwesterherz
Irgendwie bekomm ich dich schon wach
<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_party/09.gif></img>

Na ,dann schlaf mal schön ,wir wecken dich ,wenn wir dich brauchen <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/rog.gif></img>

:grins:

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen..

nur nochmal zum Verständnis der DDT.

Diese bei Punkt IV aufegführten 1000€ habe ich natürlich auch gelesen.
Da ich aber ein Mangelfall bin und nich den vollen Unterhalt zahlen kann, werde ich laut DDT auf ein Existenzminimum von 900€ runtergesetzt.
Siehe auch Rechenbeispiel der DDT punkt C.
Ein erwerbstätiger Vater wird mit einem Selbstbehalt von 900€ veranschlagt.

Grüße

Tommy






0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen, Tommy71!

Ich kenne dein bereinigtes Einkommen nicht, aber wenn ich dir jetzt rechnerisch und exemplarisch unterstelle, dass dieses Einkommen, nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (Fahrkosten wären besonders zu beachten!), eventuell anrechenbarer Altersvorsorge,VL und Gewerkschaftsbeiträgen mal 1400€ betragen würde, hättest du - bei zwei Berechtigten - 307€, durch Höherstufung um ein Stufe, an euer Kind zu zahlen.
Demnach verblieben dann knapp 1100€.
Deiner Ex wärst du gegenüber mit den knapp 100€ bedingt leistungsfähig.
Diese 100€ könntest du zahlen, aber nicht mehr, da dir der SB von 1000€ erhalten bliebe (weil die KM nicht im gleichen, ersten Versogungsrang wie euer Kind steht!).
Da du 40h/Woche arbeitest und dein Einkommen grundsätzlich nicht als zu gering einzustufen wäre, könnte man dir m.E. nicht zumuten, deine Erwerbstätigkeit weiter auszubauen.
Da der Unterhalt für deine Ex von der gegnerischen Anwältin ausgerechnet wurde, wäre diese Berechnung ohnehin mit Vorsicht zu betrachten und in jedem Fall zu überprüfen.

Sollte dein Fall jetzt wesentlich anders gelagert sein, korrigiere das bitte.

Am besten wäre ein Gang zum Anwalt - und zwar möglichst bald.

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute abend nochmal alle Unterlagen bis zur Scheidung durchgeschaut.

Es ist tatsächlich so das ich weder gerichhtlich noch vom RA meiner Ex zum Unterhalt verpflichtet worden bin. Die Berechnug ist von Ihrem Anwalt aufgesetzt und es wurde lediglich um monatliche Überweisung gebeten.

Mein Nettoeinkommen ist incl. Urlaubsgeld Steuerrückzahlung usw. durchnittlich 1550€.
Wenn man den Kindesunterhalt abzieht bleiben 1241€ Arbeitsmittel habe ich keine.
Fahrkosten auch nicht da ich im selben Ort wohne. Meine Tochter ist 1995 geb.
wird dieses Jahr also 13.

Ich habe aber Auskunft meiner Einkünfte
Der GIAG leisten müssen. Da mein Ex Versorgungsausgleich bezieht.
Diese "Gesellschaft für Itegration und Arbeit" steht es frei mich zu überprüfen.

Wie sieht es aus wenn ich meiner Ex den Ehegattenunterhalt verweigere in Bezug auf diese Leistung? Können die mich dann trotzdem zur Unterhaltszahlung zwingen?
bräuchte ich dann einen Anwalt um dagegen vorzugehen?

Ich bin nach heutiger Rücksprache mit einem Anwalt auch der Meinung das meiner Ex en "fiktives" Einkommen anzurechnen ist, da sie es seit Jahren unterläßt sich um Arbeit zu kümmern obwohl sie es könnte.


Gruß

Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tommy,

quote:
Arbeitsmittel habe ich keine.
Fahrkosten auch nicht da ich im selben Ort wohne.


Du darfst pauschal 5% abziehen.

3. Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.
aus DDT.

1550 - 5% = 1472€ entspricht bei einer Höherstufung Stufe 2 DDT = 307€ Zahlbetrag.

1472 - 307 = 1165€ - SB 1000 = 165€, die noch für evtl. Unterhaltszahlungen zur Verfügung stünden.

quote:
Ich habe aber Auskunft meiner Einkünfte
Der GIAG leisten müssen. Da mein Ex Versorgungsausgleich bezieht.
Diese Gesellschaft für Itegration und Arbeit steht es frei mich zu überprüfen.


Sorry, wenn ich frage: Was ist das?
Und was bezieht deine Ex?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.03.2008 22:11:36

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@warum
Du kotzt mich echt an !!!!Immer nörgelst du nur an mir rum ,such dir doch zur Abwechslung mal jemand anderes !!

Was ist denn daran falsch ?
Wenn der TE einen Unterhaltstitel ,beim Anwalt seiner Frau ,unterschrieben hätte ,so wäre dieser genauso gültig wie ein Titel ,der gerichtlich entschieden wurde .
Wenn es nichts schriftliches gibt ,gibt es auch keinen Titel .
Hätte ja sein können ,das dem TE dieses kleine Etwas entgangen ist und er dachte ohne Gerichtsverhandlung auch kein Titel .

Wo liegt eigentlich dein Problem :neck:



-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 05.03.2008 23:00:36

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Danke @Warum,

hab ich ja noch nie gehört.:(

Grüßle

Wie weit bist du übrigens mit deiner Lektüre?
Aufgegeben, gelle???:)
Im März kommt der Nachfolger raus...



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.03.2008 22:49:06

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also von der GIAG ( Gesellschaft für Inegration und Arbeit)
bezieht meine Ex Sozialleistungen
(Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II), da sie mit meinen 850€ nicht auskommt. Sie arbeitet ja nicht.
Ich habe glaube ich von Ihr gehört das es sich um ca 350€ handelt die sie bezieht.

Und damit diese Gesellschaft ihr nicht zuviel zahlt mußte ich meine Gehaltsangaben machen. Es könnte ja sein ich verdiene mehr und könnte meiner Ex dementsprechend mehr Unterhalt zahlen. Dann würden ja auch die Sozialleistungen veringert werden.

Gruß

Thomas

PS. Wird generell immer ein Arbeisanreiz von 10% angerechnet? Ich habe eine Beispielrechnung eines Anwalts der 1/5 Arbeitsanreiz abzieht.


0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Menno Tommy,

quote:
PS. Wird generell immer ein Arbeisanreiz von 10% angerechnet? Ich habe eine Beispielrechnung eines Anwalts der 1/5 Arbeitsanreiz abzieht.


STIMMT! Total verschwitzt, sorry.
Die Höhe des Erwerbstätigen-Bonus ist aber OLG- abhängig.

Welches trifft für dich zu?

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien_05.php

Na denn, hat sich das mit dem Exen-Unterhalt doch eh erledigt.:)

Grüßle

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)


Ei das geht ja schnell mit den Antworten,

Danke nochmal dafür.

Also ich vom Amtsgericht(Familiengericht)Gießen (Hessen) geschieden worden.

Grüße

tommy

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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