Hallo zusammen,
gibt es in folgendem Kontext einen Unterschied in der Bewertung bei Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt:
Unterhaltspflichtiger nimmt einen großen Kredit auf, kauft ein großes Auto oder erhöht in seiner Riesterversicherung den Beitrag.
Diese "Mehrausgaben" werden nun einkommensmindernd geltend gemacht.
Im Zusammenhang mit Kindesunterhalt habe ich mal im Bekanntenkreis mitbekommen, dass ein Vater sich einen neuen Benz gekauft hat und das Gericht ihm die Kreditkosten nicht einkommensmindernd anerkennen wollte.
Gruß
Carl
Uterschied zwischen Unterhalt Kind und Partner
4. September 2013
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Frage vom 4. September 2013 | 11:25
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Uterschied zwischen Unterhalt Kind und Partner
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#1
Antwort vom 4. September 2013 | 12:11
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
die Anschaffungskosten eines PKW sind mit der Kilometerpauschale der berufsbedingten Aufwendungen abgegolten. Kreditraten werden daher nicht einkommensbereinigend anerkannt.
Der Riestervertrag darf, auch nach Eintritt der Unterhaltspflicht, aufgestockt werden. Bis zu 4% vom Jahresbrutto-EK werden dann berücksichtigt, sofern der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird.
Kannst Du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG nachlesen.
LG nero
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