Uvg

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sisely
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Uvg

Ersteinmal einen guten Tag!!!
Ich/wir haben folgendes Problem....
Die Ex Frau meines Mannes hat ein Kind mit in die Ehe gebracht , für das unter dem Geburtsnamen UVG gezahlt wurde.(volle 72 Monate) der leibliche Vater des Kindes verstarb und mein Mann adoptierte den Sohn seiner Ex Frau. Nachdem sich mein Mann von ihr getrennt hatte beantragte seine Ex Frau wiederum UVG für das Kind (welches ja nun einen anderen Namen trug) Nun meine Frage.... Ist das so rechtens? Denn ich weiß nur das man für ein Kind nur einmal 72 Monate UVG bekommt.... Ich hoffe es kann mir jemand helfen...
Vielen lieben dank schonmal vorab!!!!

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8 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sisely ,

Das Kind wohnt bei der Kindesmutter?

UVG für das gleiche Kind 2x ist nicht rechtens .

Wenn dein Mann das Kind adoptiert hat,dann hat er die
Pflichten des leiblichen Vaters übernommen und ist dem
Kind zu Unterhalt verpflichtet.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Sisely
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort...
Ja das Kind wohnt bei der Mutter....
Und das mein Mann in der Pflicht ist zu zahlen ist klar. Es war ihm eine Zeitlang durch Arbeitslosigkeit nicht möglich im vollen Umgang zu zahlen... Und in der Zeit hat sie dann nochmals UVG beantragt...

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sisely ,

Wenn das JA an den Namen des Unterhaltspflichtigen kommt,
wird es den gezahlten UVG zurückfordern.

Heikle Situation.

Die Mutter scheint evtl.nicht zu wissen,
das der Adoptiv-vater nun unterhaltspflichtig ist (da könnte sie evtl. mehr Unterhalt erhalten.)
Andererseits "spart" der A-Vater z.Z. Geld (falls er
leistungsfähig ist).

Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Familienrecht wäre
ratsam.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

-- Editiert edy am 05.05.2012 15:09

-- Editiert edy am 05.05.2012 15:10

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#4
 Von 
Sisely
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der leibliche Vater des Kindes ist schon länger verstorben... Und die Mutter weiß das mein Mann unterhaltspflichtig ist. Denn sonst würde die Rückforderung des UVG nicht an meinen Mann gehen... Wie gesagt hat sie aber ja schon für das Kind vorher unter anderem Namen UVG bezogen ... + einen Teil Unterhalt von meinem Mann. Müssen wir jetzt den UVG zurückzahlen??? Sie hat ja eigentlich zu Unrecht Geld bezogen. Dazu muss ich noch sagen das Gerichtlich ein geringerer Betrag festgesetzt worden ist als UVG bezahlt wurde.... Ist das nicht Betrug? Mir raucht ernsthaft der Kopf....

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#5
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

wenn sie damals geheiratet hat, wurde bestimmt das UVG eingestellt/unterbrochen - nach der scheidung dar das geld weiter bezogen werden bis die 72 Monate voll sind! Und nein "doppelt erschleichen" geht gar nicht, weil in der Geburturkunde des Kindes IMMER der Mater UND Mutter angegeben werden, auch wenn eine ADO stattgefunden hat! Und eine Auskunft aus dem Stammbuch wird nebenbei ebenfalls gemacht! Sollte die allerdings "doppelt erschlichen haben" - wird sie das zu Unrecht erhaltene zurück zahlen müssen - das hat aber mit den Schulden des "Vaters" nichts zu tun!

Mir scheint dein Liebster verwöhnt dich mit Lügenmärchen :)

Meiner ging sogar soweit, eigene Kinder zu verleugnen - die, die nicht auf Steuerklasse stehen, brauchen auch nicht erwähnt werden, dazu zählten auch die zur Ado abgegebenen und die aus dem Unterhalt weggefallene...

Sei sehr auf dem Hut - wenn er zB "unbezahlte UIberstunden macht" (stattdessen beim JA gegen die Exen wettert), Türklingel wegen "Postträger" nach "Nachtschichten" abschaltet - könnte ja EX vor der Tür mit der ganzen Wahrheit auftauchen... Oder du sollst gefälligst zur Freundin gehen, weil er "Ruhe" haben will (oder ungestört GA und JA empfangen kann)..

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"Gerechtigkeit nur Traumwunsch?"

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#7
 Von 
Sisely
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben dank an euch!!!! Werden am Montag dann zum Anwalt gehen....

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was willst du beim RA?
Wenn überhaupt nötig, dann sollte dein Mann das machen, aber erst wenn gegen ihn Ansprüche geltend gemacht werden. Ansonsten ist es aus dem Fenster geworfenes Geld.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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