Vater Arbeitslos, Unterhalt für 18jhr. Kind?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sunny7718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vater Arbeitslos, Unterhalt für 18jhr. Kind?

Hallo 123recht.net,
ich habe ein Problem. Meine Eltern leben getrennt seit ich 6 bin, sind aber nicht geschieden. Mein Vater zahlte bis ca. Anfang 2011 regulär Unterhalt, manchmal aber nur, wie er gerade Lust drauf hatte, weshalb meine Mutter ihn auf Unterhaltszahlung eingeklagt hat. Raus kam dann eine Summe von 550 Euro, die gerichtlich beschlossen wurde, wovon 150 "Muttergeld" waren (kenne den genauen Begriff nicht) und 400 der wirkliche Unterhalt für mich. Daraufhin zahlte er regelmäßig, ab meinem 18. Geburtstag in der Mitte dieses Jahres anschließend die 400 auf mein Konto und die restlichen 150 auf das Konto meiner Mutter.

Mein Vater war bis ca. Mitte 2011 Selbstständig, danach bei einer Firma angestellt, hat aber dennoch weitaus genug verdient, um locker Unterhalt zahlen zu können.
Ab November 2012 ist er jetzt Arbeitslos, die 400 Euro habe ich für den November noch bekommen, meine Mutter die 150 aber nicht mehr (Aussage von ihm: "Habe das Geld nicht"). Ab Dezember dann jetzt nix mehr. Er bezieht jetzt Arbeitslosengeld, habe auch eine Kopie des Bewilligungsbescheids bekommen. Von dem Geld kann er sich + Freundin und 6-jährige Tochter von ihr geraaade noch ernähren, aber natürlich reichts nicht für den Unterhalt, klar...

Meine Mutter und ich sind finanziell aber leider auf die Unterhaltszahlungen angewiesen, da sie nicht sehr viel verdient bzw. wir ohne nur sehr knapp über die Runden kommen. Ich mache dieses Jahr Abitur, wollte danach Studieren gehen - den Anspruch habe ich also noch, oder nicht?
Meine Frage ist: Wo gehe ich denn jetzt damit hin, um meinen Unterhalt gezahlt zu bekommen? Kriege ich den überhaupt noch? Ich wohne noch bei meiner Mutter.

Vielen lieben Dank schon einmal!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ab 18 sind beide Eltern gleichermassen unterhaltspflichtig. Da Du noch zur Schule gehst, bist Du priviligiert, das bedeutet, beide Eltern (also auch die Mutter) muss alles tun, um Deinen Unterhalt sicher zu stellen. Und es muss eigentlich neu gerechnet werden. Euer Glück, dass das bisher nicht geschehen ist.

Ich wage zu bezweifeln, dass Deine Mutter noch einen Anspruch hat (Kinder gehen vor) und das Kindergeld ist voll in die Berechnung einzubeziehen. Mit anderen Worten: mit der Volljährigkeit reduziert sich normalerweise die Unterhaltsleistung des Verpflichteten, mindestens um das hälftige Kindergeld, was bisher nicht einberechnet wurde.

Ob es bei dieser Situation sinnvoll ist, aus dem Titel, der ja wohl existiert, zu vollstrecken, das weiss ich nicht. Denn der Vater könnte bei stark reduziertem Einkommen plus "neuem" Kind plus neuer Berechnungsweise für Dich plus Berücksichtigung des Einkommens der Mutter mühelos einen Abänderungstitel bekommen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 08.01.2013 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Ich möchtre noch hinzufügen, dass spärestens nach dem Abitur Schluss sein dürfte mit Unterhalt. Danach entfällt die Privilegierung und das studierende Kind rutscht in den 4. Rang. Außerdem wäre vorrangig zum Unterhalt BAföG in Anspruch zu nehmen.

Sunny, Du hast den Bewilligungsbescheid über ALG doch gesehen. Wie hoch ist denn das ALG vom Vater?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Deine Mutter sollte mal im Internet ihre Daten in einen Kinderzuschlag-Rechner und einen Wohngeld-Rechner eingeben. Das könnte schon kurzfristig etwas Geld in die Kasse spülen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunny7718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@wirdwerden:
Mein Vater hatte ja auch als Angestellter wirklich mehr als genug Geld, um die 550 Euro jeden Monat zu zahlen - und hat die quasi auch zu meinem Wohl gerne gezahlt. Nur kann er sich es halt momentan durch seine Arbeitslosigkeit nicht mal leisten, mir einen viel viel niedrigeren Betrag zu zahlen.
Könnte man denn theoretisch den Unterhalt vollstrecken? Du sprichst ja davon. Selbst jetzt ein viel niedrigerer Satz würde uns ja schon weiterhelfen.

@nero070:
Ja, ich weiß, dass ich nach dem Abitur Bafög beantragen muss und dann nicht von meinem Unterhalt "leben kann" ;)
Das ALG beträgt 1.183,80 pro Monat.

@hamburgerin01:
Haben wir beides ausprobiert - haben leider keinen Anspruch auf beides.

Wollte morgen einfach mal ins Rathaus gehen mit dem Bewilligungsbescheid und der Unterhaltsfestsprechung, könnte mir das was bringen?

-- Editiert Sunny7718 am 08.01.2013 23:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunny7718
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann mir wirklich keiner weiterhelfen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Sunny,

bis zum Abschluss Abitur bist Du noch privilegiert. Da wäre evenbtuell noch etwas Unterhalt zu bekommen. Danach beträgt der SB Deines Vaters 1.200€ Dir ggü. Dann wäre er nicht mehr leistungsfähig.

Willst Du für die paar Monate wirklich noch ein Fass auf machen? Das Abi sollte doch in 05/2013 durch sein, oder?

LG nero

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