Vater Getrennt von der Mutter - Umgangsrecht

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Survivaljan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater Getrennt von der Mutter - Umgangsrecht

Guten Tag alle zusammen,

ich habe mich vor ca. einem Jahr von meiner damaligen Freundin getrennt.
In der Beziehung sind zwei kleine Kinder enstanden. Der Junge ist 3 Jahre, das Mädchen ist ein Baby.

Es geht um den Jungen und um den Umgang mit Ihm.
Ein paar Sachen zum Stand der Dinge:
- Ich habe das geteilte Sorgerecht
- Der Junge ist Mittwochs und Donnerstags nach dem Kindergarten bei mir. Muss um 20:00 wieder zu Hause sein (beim Jugendamt geregelt)
- Der Junge ist jeden zweiten Sonntag ab 16:00 bei mir (beim Jugendamt geregelt)
- Die Mutter hat versucht mir das geteilte Sorgerecht zu entziehen, hat es aber sein gelassen, weil Ihre Chancen gegen 0 gingen.
- Die Mutter ist absolut Kompromisslos was den Umgang mit dem Kind angeht:
*Ich darf Ihn nur an den geregelten Tagen haben
*An Feiertagen die nicht auf einen "meiner" Tage fallen, darf ich Ihn nicht haben. Einschließlich Ostern und Weihnachten.

Jetzt meine Frage:
Es geht um das Übernachten des Jungen bei mir. Wir haben gesagt, sobald er selber sagt, dass er bei mir schlafen möchte, kann er das tun. Jetzt ist es so weit. Er will bei mir schlafen, ein Mal hat Sie es sogar zugelassen. Seitdem nicht mehr. Es geht um die Tage.
Die einzigen Tage, die Sie zulässt sind von Samstag Abend auf Sonntag.
Da ich im Verbund studiere, habe ich Samstags bis 17:30 Uni und Sonntags morgens muss ich arbeiten.
Das ist Ihr aber egal. Das ist das einzige was Sie mir anbietet.

Ich habe Ihr folgende Tage angeboten:
Von Mittwoch auf Donnerstag (da er eh bei mir ist) von Donnerstag auf Freitag (da er eh bei mir ist) oder von Freitag auf Samstag (müssten wir die Tage halt verschieben)

Das ist mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, die Stunden müsste ich dann am Sonntag oder an anderen Tagen nachholen.
Ich würde Ihn dann morgens zum Kindergarten bringen und die Mutter würde Ihn abholen (außer von Mittwoch auf Donnerstag da ich ihn eh habe/außer von Freitag auf Samstag, da kein Kindergarten ist).

Die Mutter ist nicht einverstanden. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll.
Hat jemand einen Vorschlag?

Ich zahle vollen Unterhalt, kümmere mich um das Kind so gut es geht. Ich habe Ihn 10 Tage im Monat und das finde ich sehr gut. Wir nutzen die Zeit und neben dem zu zahlendem Unterhalt muss ich an den 10 Tagen natürlich dafür sorgen, dass er alles bei mir hat.
Die Mutter macht nur psychoterror. Sie schreit mich regelmäßigkeiten vor den Kindern an. Sie hält sich einfach nicht zurück. Ich will jetzt unbedingt diese Übernachtungen. Das steht mir meiner Meinung nach zu, nur weiß ich nicht, wie ich das am besten Regel. Am Wochenende geht es leider nicht.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wahrscheinlich ist die Ex-Freundin noch wg. der Trennung unleidlichund nicht in der Lage, dies hinter das Kindeswohl zu stellen, schade und nicht einfach zu lösen, wenn man nicht auf dem selben niedrigen Niveau agieren will.

Das das JA die bisherige Umgangsregelung mitgestaltet hat, solltest du es auch hier wieder mit ins Boot nehmen. Vllt. hilft ja die Ansprache an die Mutter, dass Kinder keine Werkzeuge für ihre Zwecke sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Seufz. Das Kind wird doch ziemlich hin- und hergerissen. So stundenweiser Umgang ist bei einem Säugling angemessen, aber jetzt? Ich halte es für absolut kindgerecht, das Kind nicht ständig hin- und herzureißen. Eben Zeiten bei der Mama, und Zeiten beim Papa. Abgesehen davon, Umgangszeiten sind immer nur Regelungen für einen Lebensabschnitt. Bedürfnisse ändern sich, die der Kids, die der Erwachsenen. Das muss man einfach wissen. Nimm das Jugendamt ins Boot, wenn das nicht klappt, dann bleibt nur gerichtliche Hilfe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen