Vater arbeitslos, kein Unterhalt mehr

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Juliamit4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Vater arbeitslos, kein Unterhalt mehr

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen.
Also, ich haben einen 10jährigen Sohn, sein Vater hat die letzten 8 Jahre Unterhalt (240,- momentan pro Monat) für ihn gezahlt. Kontakt besteht keiner (von ihm gewollt, von mir akzeptiert).
Mittlerweile bin ich verheiratet und habe mit meinem neuen Mann 3 gemeinsame Kinder. Wir kommen einigermaßen gut über die Runden.
Nun ist der Vater vom Großen wohl arbeitslos geworden und hat beim JA eine Neuberechnung beantragt, da er keinen Unterhalt mehr zahlen könne.
Das hat er Anfang März getan, aber bislang noch nicht alle Unterlagen beim JA vorgelegt, sodaß meine Beistandsschaft noch nix unternehmen konnte.
Im April hat er jetzt keinen Unterhalt gezahlt und uns fehlt das Geld.
Ich weiß, daß man nix holen kann, wo nix ist.
Aber ich habe ein paar Fragen.

1. Muß er keinerlei Unterhalt zahlen, wenn er arbeitslos ist? Oder muß er zumindest einen 400,- Job annehmen um den Unterhalt zu sichern?

2. Wenn er verlobt ist und mit seiner Verlobten zusammenlebt, sinkt dann sein Selbstbehalt von 900,-? Oder ist das egal?

3. Muß er Unterhalt nachzahlen sobald er Arbeit findet? Wir müssen ja schließlich irgendwie für ihn einspringen?

4. Mein Mann hat ja keinerlei Rechte an meinem Sohn (er würde ihn gerne adoptieren, das lehnt der KV aber ab), muß er trotzdem für den KV einspringen oder ist er nur mir und seinen leiblichen Kindern unterhaltspflichtig? Sein Einkommen beträgt nämlich nur 1650,- und ich verdiene in zwei Minijobs nur ca 350,- dazu, dann noch Kindergeld und bisher der Unterhalt. Damit kamen wir klar, aber die fehlenden 240,- ziehen uns jetzt runter. Wenn mein Mann nicht einspringen muß, gäbe es die Möglichkeit irgendeine Hilfe zu beantragen?

5. Da ja noch keinerlei Abänderung des Titels vorgenommen wurde, müßte der KV jetzt im April nicht noch zahlen? Oder kann er die Zahlung einfach so einstellen?

Meine Beistandsschaft ist mir im moment keine so große Hilfe (ich soll nächste Woche wieder anrufen, sie verlängert seine Frist nochmal um 14 Tage), deshalb würde ich mich über antworten freuen.

Vielen lieben Dank
Julia

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Julia,

1. Natürlich muss er zahlen. Die ersten Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in unveränderter Höhe. Nur, hat er nix, kann er nicht. Und natürlich muss er sich massiv um einen neuen Job kümmern. Aber, die liegen halt mal nicht auf der Straße.... auch ein 400€-Job nicht.

2. Der SB eines nicht Erwerbstätigen liegt bei 770€.
Evtl. könnten die Bemühungen um einen neuen Job diesen erhöhen.
Durch das Zusammenleben mit seiner Verlobten aber auch sinken. 3.

3 Ja, der läuft zu Schulden auf.

4. Ergänzendes Hartz4 beantragen.

5. Natürlich darf der Vater die Zahlung nicht einfach einstellen.

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juliamit4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Schon mal Danke für deine schnelle Antwort.
Wenn er die Zahlungen nicht einfach einstellen darf, was kann ich unternehmen?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Julia,

du könntest pfänden...
Soferns was zu pfänden gibt...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fechtbar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Julia,
ich befinde mich gerade in der gleichen Situation und kann vielleicht etwas zu Deinem Problem beitragen. Auch mein geschiedener Mann wurde im Dezember arbeitslos, hat dann im Januar den Unterhalt eingestellt und eine Klage gegen meinen Sohn auf Abänderung des Unterhaltstitels gestellt. Diese wurde abgelehnt und seine weiteren Beschwerden und Einwände halfen auch beim Oberlandesgericht nicht. Ein Arbeitsloser muss mindestens 30 Bewerbungen pro Monat vorweisen können, damit er sagen kann, er hätte alles versucht einen neuen Job zu finden um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Tut er das nicht, wird kein Titel geändert, schon gar nicht nach so kurzer Zeit.
Geld habe ich bis jetzt trotzdem nicht. Aber der Titel wird dann halt vollstreckt.

Wir müssen auch täglich sehen, wie wir klar kommen. Da fehlt mir jegliches Mitleid. Einen Job suchen für den Ex-Mann?
Hat man mit 4 Kindern, 2 Mini-Jobs, Mann, Haushalt nicht selbst genug zu tun?
Wo ist da die Eigenverantwortung, die eigentlich immer den Frauen abgesprochen wird?
Ich wünsche Dir viel Glück Julia

fechtbar

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Du könntest Deinem Kind aber auch helfen, indem du die Zeitungen und das Internet nach möglichen Stellen für Deinen Ex durchforstest und ihm die in Frage kommenden Stellenanzeigen zuschickst, oder zumailst. Du kennst ja auch das Berufsprofil Deines Ex. Vier Augen sehen mehr als zwei.


Da wird sich der Ex aber drüber freuen...


gruß azrael






0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Bekommst Du nicht noch Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt? Wie hoch ist der?
LG
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

@patti

quote:
Mittlerweile bin ich verheiratet ...


Kein UV ;)


@Juliamit4

Schon einen Wohngeldantrag versucht?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

sorry, hatte ich überlesen :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Juliamit4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Erstmal Danke und an fechtbar auch viel Glück.

Das ich für ihn Stellen suchen soll, kann nicht ernstgemeint sein. Oder?
Er wohnt 250km entfernt (er zog weg), hat sich seit ich mich vor 8 Jahren getrennt habe (er hatte in meinen Augen ein Alkoholproblem, betrog mich und das Baby nervte ihn), nicht einmal gemeldet, nicht zu Weihnachten, Ostern, Geburtstag, er wollte nicht EINMAL wissen, wie es seinem Sohn geht!
Jetzt hat er Probleme (die hatte ich aber auch in der Vergangenheit) und nun soll ich mich um ihn kümmern???

Ich bitte Euch, er ist jetzt seit Anfang März arbeitslos, hat also genügend Zeit sich einen Job zu suchen und wenn ich selbst mit 4 Kindern einen Mini-Job (bzw 2) finden kann, dann dürfte es nicht zuviel von Ihm verlangt sein, sich um einen neuen Job oder zumindest einen Minijob zu kümmern (während er weiter einen richtigen Job sucht).

Wohngeld und Kinderzuschlag können wir erst beantragen, wenn wir vom Jugendamt einen Schrieb haben, wo drinsteht, daß er keinen Unterhalt zahlen kann / zahlt. Deshalb nervt es mich ja so, daß er nicht in die Pötte kommt und seine Unterlagen dem JA zuschickt.
Wir waren übrigens nie verheiratet.

Was mich aber noch interessiert ist, wie sein Selbstbehalt aussieht, wenn er mit seiner Verlobten zusammenlebt? Oder ändert das gar nix?



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Julia,

quote:
Ich bitte Euch, er ist jetzt seit Anfang März arbeitslos, hat also genügend Zeit sich einen Job zu suchen


Ich glaube, du verkennst unseren Arbeitsmarkt...

quote:
Was mich aber noch interessiert ist, wie sein Selbstbehalt aussieht, wenn er mit seiner Verlobten zusammenlebt?


Lies dir einfach mal die Antworten durch, das hatte ich dir schon beantwortet.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Juliamit4,

wenn er mit seiner Verlobten zusammenlebt, kann dies tatsächlich seinen Selbstbehalt senken, da einige Kosten durch die gemeinsame Haushaltsführung eingespart werden. Über die tatsächliche Höhe lässt sich leider ohne konkrete Zahlen nichts sagen.

Viel Glück

-- Editiert am 09.04.2009 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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