Vater arbeitslos - Unterhaltszahlung???

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Zara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 85x hilfreich)
Vater arbeitslos - Unterhaltszahlung???

Der Vater meiner Tochter hat bisher regelmäßig Unterhalt gezahlt. Nun ist er arbeitslos und fällt auch bald unter das ALGII. Muss der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden? Was für "Sanktionen" kann ihm das Jugendamt auferlegen?
Was für Möglichkeiten hat er?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wie alt ist die Tochter?Wieviel hat er bisher bezahlt?

105x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 85x hilfreich)

Meine Tochter ist 15 und er zahlt 262€.

85x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Mit ALGII ist man nicht mehr im Stand Unterhalt zu zahlen, wie auch und von was denn, das Jugendamt muss dann den Unterhalt vorschießen. Der Kindsvater muss diesen Unterhaltsvorschuß, sobald er genügend verdient wieder zurückzahlen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Er ist verpflichtet sich um Arbeit(bzw.Einkünfte) zu bemühen,um auch weiterhin das Minimum zu bezahlen.Dies muß er gegenüber dem Jugendamt dokumentieren.Wenn ein Titel besteht kann auch sofort gepfändet werden.(bis zum Selbstbehalt)
Wenn natürlich nichts da ist,kann man auch nichts holen ...

P.S.:Unterhaltsvorschuss gibt es (soweit ich weiß) nur bis zum 12. Lebensjahr!!

-- Editiert von schnee-einsiedel am 13.09.2004 13:23:07

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#5
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@zara,
das ja zahlt nur bis zu einem alter von 12 jahren uv.
wenn du selbst nicht arbeitest oder nur gering verdienst dann solltest du vielleicht zum sozi gehen!
ansonsten musst du dein kind allein versorgen bis er wieder zahlungsfähig ist.
lg
beccy

-- Editiert von beccy313 am 13.09.2004 13:27:42

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)


Ich lese hier immer wieder das Unterhalt nachgezahlt werden muß, wenn man nicht zahlen kann, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit. Dann würde man ja nie aus der Schuldenfalle herauskommen und arbeitet nur noch für den Unterhaltsrückstand. Dann würde kein KV mehr arbeiten gehn. Ich sage das der Rückstand durch arbeitslosigkeit nicht zurück gezahlt werden muß. Es muß bei der Unterhaltsvorschußkasse entsprechend ein Antrag gestellt werden und die Arbeitslosigkeit durch Belege nachgewiesen werden. Eine Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses ist dann nicht mehr nötig. Sollte vielen weiterhelften, die ihre Rechte noch nicht kennen.

MfG

14x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Unterhaltsgeschädigter,
da ist was dran.
Ich denke es liegt da im Ermessen des Einzelnen. Meinem Mann kam man entgegen indem man die volle Summe nicht zurückforderte.
Beim Sozialamt sah das allerdings anders aus.


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Das stimmt was du sagst.
Das Durcheinander rührt daher weil oft pauschal von Unterhalt die Rede ist, jedoch muß man stark unterscheiden.
Zwischen Ehegatten, Kindesunterhalt und dem Zeitpunkt.
Ich geh nur auf Kindesunterhalt ein.
Die Zeit in der das Jugendamt einspringt ist relativ harmlos und es gab zumindest in der Vergangenheit viele Möglichkeiten weniger oder gar gar nichts zu zahlen ohne das nachgefordert wurde.
Heikel wird es erst wenn das Kind beim 12 Lebensjahr angelangt ist oder das JA 72 Monate gelöhnt hat.
Dann hast Du es mit Exe oder deren Anwalt zu tun, das bedeutet meist nach DTabelle zahlen und oft einen Titel unterschreiben.
Wenn ein Titel unterschrieben wurde oder der Unterhalt von einem Gericht festgelegt wurde mußt Du das zahlen was da drinn steht.
Das bindet 30 Jahre in denen Du den Titel befriedigen mußt sobald Du zu Geld kommst.
Oft haben Leute einen Titel am Hals, können nicht zahlen ober betreiben auch keine Abänderungsklage. Die Folge ist meist daß sich eine Schuld aufbaut die sie dann 30 Jahre begleitet. Die Kinder sind vielleicht schon lange auf Hawai und die Exe übern Jordan, trotzdem ist die Schuld noch da.
Dann hilft als letzter Notnagel nur noch 7Jährige Privatinsolvenz.

Grß
leinad

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#10
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)


Hat sich mal wieder der Fehlerteufel eingeschlichen: gehn nein gehen
weiterhelften nein weiterhelfen

Beim Sozialamt kenne ich mich nicht aus. Ich meine jetzt ausschließlich den KU, der bei nicht Leistungsfähigkeit auf Antrag bei der Unterhaltsvorschußkasse nicht zurückgezahlt werden muß. Gilt natürlich nur für KU, der durch die Kasse an die KM gezahlt wurde.

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#11
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)


@leinad

Ich kann nur jedem Empfehlen nie einen Titel zu unterschreiben. Man hebt schon mal sein eigenes Grab damit aus. Ein paar Jahre später kann man sich dann darin reinlegen, wenn man finanziell am Ende ist. Also niemals Titel unterschreiben, auch nicht wenn die Ämter mit Sanktionen drohen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig.
Wenn man zahlen kann kann ein Titel bei geschickter Anwendung auch ein Vorteil sein.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)


Das solltest du mal bitte genauer erläutern!
Ein Titel hat eigentlich nur Vorteile für den Anspruchsteller, er sichert sich finanziell ab.
Was bleibt dann für den Schuldner?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Nehmen wir an Du mußt Unterhalt von 350 EU zahlen lässt dem Gläubiger einen Titel über 300 EU zustellen.
Was macht dann der Gläubiger ?
Er akzeptiert zähneknirschend oder bittet seinen Anwalt eine Unterhaltsklage anzustrengen mit einem Streitwert von 50*12 Euro.
Die Anwälte sind in der Regel dafür kaum zu motivieren.
Daher kann der Gläubiger weiter mit den Zähnen knirschen.
Du mußt halt schneller einen Titel ausstellen als dass exe Klage einreicht.
Und es hat Ruhe !!
Der Titel darf keine Dynamik beinhalten und sollte eine möglichst kurze Laufzeit haben.
Ich erneuere meinen Jährlich beim JA, man weiß ja nie ob man nächstes Jahr noch was verdient.

Nur die aktiven können auch kreativ sein !!!

Grüsserl
leinad

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#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#16
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

@Kanalmeister

Man kann den Antrag auch rückwirkend stellen. Er gilt für die Zeit, in der man keinen oder nicht den vollen KU zahlen konnte. Ich konnte bei mir alles mit Bescheiden des Arbeitsamtes belegen. Ich habe den Antrag erst viele Jahre später gestellt und ihm wurde stattgegeben. Selbst der Mutter mußte ich keinen KU mehr nachzahlen(nachdem sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekam), weil ich nicht Leistungsfähig war. Das wurde später von meiner Anwältin bestätigt. In meinem Fall ist es mal gerecht ausgegangen, weil ich mit der KM nur 6 Wochen zusammen war, sie die Beziehung beendete und mir erst über 3 Jahre später übers JA mitteilen ließ, ich sei der Vater ihres Kindes. Das JA hatte ihr angedroht, wenn sie den KV nicht nennen würde, gäbe es keine Kohle mehr. Ich habe mich dann aber auch nicht als Zahlvater mißbrauchen lassen und bin nicht arbeiten gegangen.

4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Eins war aber schon immer klar:
Wer kein Geld hat und auch nicht arbeiten geht -
zahlt keinen Unterhalt!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#20
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

So wie es da steht!
Schau dir mal den letzten Satz von "Unterhaltsgeschädigter" an.
Es sind nicht alle so "blöd" wie wir und zahlen immer brav!
Die schaffen es notfalls ein Leben lang am Existenzminimum zu verweilen um nichts zahlen zu müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bucki
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bin der Meinung, eio 12-jähriges Kind kann man gut und gerne eine Zeit lang auch selber versorgen, sprich arbeiten gehen.
Und hinter Arbeitslosigkeit steckt häufig auch eine menschliche Tragödie!


LG
Bucki

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#24
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

@Kanalmeister

Der Antrag hat keinen Namen. Wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, wird er entsprechend von der Unterhaltsvorschußkasse des zuständigen JA`s gezahlt. Dort kann man dann formlos den Antrag stellen, das der rückständige Unterhalt verfällt. Belege über Arbeitslosigkeit sollten nätürlich mitgebracht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
littleeagle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und Guten Tag, die Beiträge sind interessant wenn teilweise auch haarsträubend. Es ist traurig mit welcher Intensität manche sich Gedanken machen und auch noch "gute "Ratschläge erteilen,wie man am besten um die KU Zahlungen herum kommt. Ihr habt Eure Kinder in die Welt gesetzt( sie haben Euch nicht darum gebeten) und nun kümmert Euch gefälligst, mit allen dazugehörenden Konsequenzen so es denn möglich ist.
littleeagle

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und warum pulst du einen 6 (!!!) Jahre alten Thread wieder nach oben? Hast du auch eine Frage?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Aber ist das tatsächlich so das man das Jugendamt dazu bewegen kann den gezahlten Unterhaltsvorschuß nicht zurück zahlen zu müssen? Das würde ja bedeuten das der zahlungunfähige oder gar zahlungsunwillige gegebenfalls über Jahre die Allgemeinheit für seine Kinder bezahlen läßt?

Mfg


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""

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