Vater bekommt Kindergeld, kann man das ändern?

25. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vater bekommt Kindergeld, kann man das ändern?

Guten Abend,

ich bin 22 Jahre alt, Student und wohne nicht mehr bei meinen Eltern (diese sind geschieden).

Das Kindergeld bekommt mein Vater. Er überweist mir das Kindergeld immer dann, wenn er es erhalten hat, auf mein Konto. Allerdings gab es hier nun schon öfters den Fall, dass er es mir nicht überwiesen hat.

Darauf hin habe ich bei der Kindergeldstelle (nennt man das so?) einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes gestellt. Dieser wurde abgelehnt.

Ist es möglich, dass meine Mutter das Kindergeld für mich bekommt? In dem Fall wäre ich sicher, das Kindergeld jeden Monat zu einem bestimmten Tag auf mein Konto weitergeleitet zu bekommen. So wie es jetzt ist, muss ich jeden Monat bangen und habe keine Sicherheit, dass das Geld kommt.

Herzliche Grüße!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo mitglied,

was wird denn als Grund für die Ablehnung zum Abzweigungsantrag angegeben?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
was wird denn als Grund für die Ablehnung zum Abzweigungsantrag angegeben?


Das kann ich leider gar nicht mehr sagen. Ich habe dazu keine Unterlagen mehr parat. Das ganze ist schon wieder mehr 2 Jahre her...

Parallel dazu hatte ich damals auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Vater auch keinen Unterhalt gezahlt hat. Vor Gericht wurde dann festgelegt, dass er mir am Monatsanfang einen bestimmten Betrag zu zahlen hat (der allerdings jedes Jahr auf Grundlage des Bafög-Bescheids neu berechnet wird) und sofort nach Eingang des Kindergeldes auch dieses.

Vielleicht hilft diese Information?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst hast Du auch Anspruch gegenüber der Familienkasse, dass Dir das zustehenden Kindergeld direkt gezahlt wird.

Hier das entsprechende Formular dazu welches vom bisherigen Kindergeldbezieher auch nicht mit unterschrieben werden muss.
Auf formlosen Antrag erfolgt auch meist eine Ablehnung.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.

Ich weiß, dass ich damals auch ein Formular ausgefüllt hatte. Vermutlich war es dasselbe wie das von dir, Hexlein, verlinkte.

Nur inzwischen gibt es ja ein gerichtliches Urteil bezüglich der Unterhaltszahlung. Vielleicht versuche ich es einfach noch mal mit diesem Antrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Unterhalt und Kindergeld sind doch aber verschiedene Schuhe.

Versuche es ruhig nochmal. Wenn Du angibst, dass Du das Dir zustehende Kindergeld trotz Urteil nicht bekommst (oder nur unregelmäßig) hast Du damit eine reelle Chance.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Unterhalt und Kindergeld sind doch aber verschiedene Schuhe.


Das stimmt! Aber in dem Formular kann man ankreuzen, ob es einen Unterhaltsbeschluss oder ein -urteil gibt. Damals gab es das noch nicht, aber nun ja.

Ich versuche es einfach noch mal...

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