Vater dem Jugendamt verschiegen.Beichte!

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
icke0386
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater dem Jugendamt verschiegen.Beichte!

Hallo.

kurze Fakten:

-5 jährigen Sohn
-mit "MannA" vor dem Kind 1 Jahr zusammen
-nach einem Jahr-3 monatige "Pause"
-in den 3 Monaten "MannB"
-von "MannB" ungewollt schwanger geworden
-nach 3 monatiger Beziehung mit "MannB" wieder mit "MannA" zusammen.(3Jahre)

Ich hab dem Jugendamt den Namen des Vater verschwiegen weil "MannB" mich in der kurzen Beziehung geschlagen und gedemütigt hat.
Ich hatte einfach Angst vor ihm und war froh als er endlich von mir abliß.Ich hab den Namen nicht angegeben weil ich nicht wollte das mir das ganze nochmal widerfährt und er mich wieder/weiter terrorisiert. Ich will es Ihm dennoch sagen, weil mit der Wahrheit eine ziemliche Last auf mir sitzt.
Was hab ich zu befürchten wenn ich zum Jugenamt gehe und denen Sage das ich "damals" eine falsche Angabe gemacht hab? Denn immerhin hab ich Unterhaltsvorschuss bezogen.
Bekomme ich den ein Strafverfahren wegen falschen Angaben? Denn immerhin wollt ich nur mich und mein Kind schützen.

Würde mich freuen wenn der ein oder andere eine Meinung dazu hat oder sogar weiß was auf mich zukommt.

mfG

-----------------
""

-- Editiert icke0386 am 24.02.2012 21:03

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo icke0386,

Könnte sein das man deine Beweggründe nachvollziehen kann.

Der Vater des Kindes wird wohl den geleisteten Unterhalts-
vorschuss ans JA zurückzahlen müssen.

Und dann natürlich den laufenden Unterhalt fürs Kind an dich.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icke0386
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich befürchtungen haben das ich ein Strafverfahren kriege? Denn immerhin hab ich ja gewusst wer der vater war und es nicht angegeben und somit Geld bekommen was mir nicht zustand

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi edy,

quote:
Der Vater des Kindes wird wohl den geleisteten Unterhalts-
vorschuss ans JA zurückzahlen müssen.


Bist du dir da wirklich sicher?
Ich dachte immer, der Vater hat erst nach Feststellung seiner Vaterschaft zu zahlen?

@Icke,

quote:
Muss ich befürchtungen haben das ich ein Strafverfahren kriege?


Nennt man Betrug wenn man wissentlich falsche Angaben macht.
Wie sich das entwickeln könnte, dürften die *Kollegen* im Strafrecht wissen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.505 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.164 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen