Hallo.
kurze Fakten:
-5 jährigen Sohn
-mit "MannA" vor dem Kind 1 Jahr zusammen
-nach einem Jahr-3 monatige "Pause"
-in den 3 Monaten "MannB"
-von "MannB" ungewollt schwanger geworden
-nach 3 monatiger Beziehung mit "MannB" wieder mit "MannA" zusammen.(3Jahre)
Ich hab dem Jugendamt den Namen des Vater verschwiegen weil "MannB" mich in der kurzen Beziehung geschlagen und gedemütigt hat.
Ich hatte einfach Angst vor ihm und war froh als er endlich von mir abliß.Ich hab den Namen nicht angegeben weil ich nicht wollte das mir das ganze nochmal widerfährt und er mich wieder/weiter terrorisiert. Ich will es Ihm dennoch sagen, weil mit der Wahrheit eine ziemliche Last auf mir sitzt.
Was hab ich zu befürchten wenn ich zum Jugenamt gehe und denen Sage das ich "damals" eine falsche Angabe gemacht hab? Denn immerhin hab ich Unterhaltsvorschuss bezogen.
Bekomme ich den ein Strafverfahren wegen falschen Angaben? Denn immerhin wollt ich nur mich und mein Kind schützen.
Würde mich freuen wenn der ein oder andere eine Meinung dazu hat oder sogar weiß was auf mich zukommt.
mfG
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-- Editiert icke0386 am 24.02.2012 21:03
Vater dem Jugendamt verschiegen.Beichte!
24. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2012 | 20:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater dem Jugendamt verschiegen.Beichte!
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#1
Antwort vom 24. Februar 2012 | 22:00
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2365x hilfreich)
Hallo icke0386,
Könnte sein das man deine Beweggründe nachvollziehen kann.
Der Vater des Kindes wird wohl den geleisteten Unterhalts-
vorschuss ans JA zurückzahlen müssen.
Und dann natürlich den laufenden Unterhalt fürs Kind an dich.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 24. Februar 2012 | 22:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich befürchtungen haben das ich ein Strafverfahren kriege? Denn immerhin hab ich ja gewusst wer der vater war und es nicht angegeben und somit Geld bekommen was mir nicht zustand
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""
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#3
Antwort vom 24. Februar 2012 | 22:21
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi edy,
quote:
Der Vater des Kindes wird wohl den geleisteten Unterhalts-
vorschuss ans JA zurückzahlen müssen.
Bist du dir da wirklich sicher?
Ich dachte immer, der Vater hat erst nach Feststellung seiner Vaterschaft zu zahlen?
@Icke,
quote:
Muss ich befürchtungen haben das ich ein Strafverfahren kriege?
Nennt man Betrug wenn man wissentlich falsche Angaben macht.
Wie sich das entwickeln könnte, dürften die *Kollegen* im Strafrecht wissen.
Grüßle
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