Vater finanziert der 15 jährigen eine Wohnung mit 18 jährigem Freund

11. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ikobu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater finanziert der 15 jährigen eine Wohnung mit 18 jährigem Freund

Hallo ich bin neu hier und mein Anliegen ist:
Wir habe erfahren das unser Sohn zu dem wir seit 13 Jahren keinen Kontakt haben, seiner 15 jährigen Tochter eine Wohnung finanzieren will. Sie (die aus einem Dorf kommt) soll nun in Hamburg eine eigene Wohnung bekommen. Dort soll ihr 18 Jahre alter Freund mit einziehen. Miete und Leben will der Vater ( der keinen Job hat) finanzieren. Der Vater lebt auch in Hamburg, die Wohnung ist die der "Stiefmutter" die dann zu unserem Sohn zieht. Können und dürfen die Zwei (15und18 Jahre alt) überhaupt zusammen in eine Wohnung ziehen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Ikobu):
Können und dürfen die Zwei (15und18 Jahre alt) überhaupt zusammen in eine Wohnung ziehen?

Da uns deren Fähigkeiten unbekannt sind, wird man das "können" nicht seriös beurteilen können.
Aber das "dürfen" das dürfen sie.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Ikobu):
Miete und Leben will der Vater ( der keinen Job hat) finanzieren.


Wie gedenkt er das zu tun? Zumindest für die nächste Zeit?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wie gedenkt er das zu tun? Zumindest für die nächste Zeit?

Es gibt Leute die haben einfach Geld ... auch ohne Job ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wie gedenkt er das zu tun? Zumindest für die nächste Zeit?
Was hat das mit der Frage des TE zu tun?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind inne hat. Dann kann er auch bestimmen, wo das Kind lebt und auch die Lebensumstände gestalten. Es geht auch die Großeltern nichts an. Wenn man meint, das Kindeswohl sei gefährdet, dann kann man das beim Jugendamt anzeigen. Nur, allein die Altersangabe langt da wirklich nicht aus, da müsste schon was ganz Substantiiertes als Sachvortrag kommen. Und diese Kenntnisse hat man bei 13 Jahren Kontaktlosigkeit einfach nicht.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Ikobu):
Können und dürfen die Zwei (15und18 Jahre alt) überhaupt zusammen in eine Wohnung ziehen?

Grundsätzlich: ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
allein die Altersangabe langt da wirklich nicht aus, da müsste schon was ganz Substantiiertes als Sachvortrag kommen. Und diese Kenntnisse hat man bei 13 Jahren Kontaktlosigkeit einfach nicht.

Die Vermutung liegt nicht ganz fern, daß es darum geht, endlich etwas gefunden zu haben, mit dem man dem mißratenen Sohn eins reinwürgen kann.

Klänge das nicht so unterschwellig an, könnte man ja durchaus darüber reden, unter welchen genauen Umständen das Wohl des Jugendlichen gefährdet wird, wenn der als 15jähriger mit einem 18jährigen zusammenzieht.

Das wäre aber weniger eine juristische Frage als eine ... sozialpsychologische, oder wie immer man es etikettieren will.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
juri10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie haben Sie denn davon erfahren? Haben Sie Kontakt zu Ihrer Enkelin? Wenn es die Beziehung zulässt, kann man da vielleicht nachfragen, warum sie bereits mit 15 Jahren (wahrscheinlich noch als Schülerin) von zu Hause auszieht. Wenn es Konflikte in der Familie gibt, können Sie Hilfe anbieten. Nach 13 Jahren ist das sicherlich nicht einfach, aber wenn wirklich Sorge besteht, dann ist das der einzige Weg. Ich gehe davon aus, dass der Vater das Sorgerecht hat. Damit darf er natürlich über seine Tochter entscheiden (https://scheidung.link/Sorgerecht).
Aber ohne einen Job wird es in Hamburg ohnehin schwierig mit einer Wohnung für zwei Heranwachsende.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von juri10):
Aber ohne einen Job wird es in Hamburg ohnehin schwierig mit einer Wohnung für zwei Heranwachsende.

Die Wohnung ist - wie man lesen kann - schon längst klargemacht...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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