Vater hat das Sorgerecht trotz Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung

2. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Christoph1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater hat das Sorgerecht trotz Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung

Der Mann meiner Frau hat das Aufenthaltes Bestimmungsrecht für beide Kinder bekommen( junge und mädchen 11bzw 13). Obwohl er verurteilt worden ist wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassen Hilfeleistung an ihr, was auch der Grund für die Scheidung war. Wie kann so etwas sein.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35589 Beiträge, 6056x hilfreich)


Zitat (von Christoph1987):
Wie kann so etwas sein.
Das hat das Gericht vermutlich schriftlich begründet. Was schreibt das Gericht?

Zitat (von Christoph1987):
Der Mann meiner Frau
In Deutschland zumindest wäre schon das nicht möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Christoph1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis das ich ex vor dem Ex Mann meiner Frau vergessen habe. Das Gericht hat das Urteil nicht mit einbezogen.

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#3
 Von 
Christoph1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis das ich ex vor dem Ex Mann meiner Frau vergessen habe. Das Gericht hat das Urteil nicht mit einbezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christoph1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis das ich ex vor dem Ex Mann meiner Frau vergessen habe. Das Gericht hat das Urteil nicht mit einbezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126994 Beiträge, 40740x hilfreich)

Zitat (von Christoph1987):
Der Mann meiner Frau hat das Aufenthaltes Bestimmungsrecht für beide Kinder bekommen( junge und mädchen 11bzw 13).

Und warum wurde es der Frau entzogen? Das wäre doch viel interessanter?



Zitat (von Christoph1987):
Das Gericht hat das Urteil nicht mit einbezogen.

Das Gericht empfand das Urteil also für nicht relevant. Das ist durchaus möglich.



Zitat (von Anami):
In Deutschland zumindest wäre schon das nicht möglich.

Selbstverständlich ist das möglich, auch wenn es die Vorstellungskraft einiger übersteigen mag.
In DE darf jeder so viele Partner haben wie er mag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Christoph1987):
Der Mann meiner Frau hat das Aufenthaltes Bestimmungsrecht für beide Kinder bekommen( junge und mädchen 11bzw 13). Obwohl er verurteilt worden ist wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassen Hilfeleistung an ihr, was auch der Grund für die Scheidung war. Wie kann so etwas sein.


Auch wenn es schwer fällt:

Du musst die Beziehung zwischen den Eltern (Exman und Exfrau) trennen von der Beziehung zwischen den Kindern un den Eltern.

Deiner (heutige) Frau wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen oder sie hat es im Verfahren aufgegeben. Der Grund dürfte im Urteil stehen. Und es geht nur um Gründe die die Kinder betreffen.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3069 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Du musst die Beziehung zwischen den Eltern (Exman und Exfrau) trennen von der Beziehung zwischen den Kindern un den Eltern.
Nein, muss man nicht. Maßgebend ist allein das Kindeswohl. Es gibt genügend Rechtsprechung dazu, dass auch ein massiver Elternkonflikt - z.B. durch Straftaten - kindeswohlgefährdend sein kann oder zumindest nicht kindeswohldienlich ist. Daher ist die Eingangsfrage durchaus berechtigt und deren Rechtmäßigkeit anhand der Beschlussbegründung zu überprüfen.

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#8
 Von 
freid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Nein, muss man nicht. Maßgebend ist allein das Kindeswohl. Es gibt genügend Rechtsprechung dazu, dass auch ein massiver Elternkonflikt - z.B. durch Straftaten - kindeswohlgefährdend sein kann oder zumindest nicht kindeswohldienlich ist.

Da muss man wohl im Detail hingucken.
Wie kam es zu der Körperverletzung? Besteht Widerholungsgefahr?

Da kann eben rauskommen, dass mit keiner Einschänkung des Kindeswohles zu rechnen ist.

Auch wenn es nicht wirklich sypmatisch klingt, wenn jemand handgreiflich wird.

Interessant wäre schon, womit das Gericht begründet, dass das Sorgerecht bei dem Aggressor liegt.
Das klingt, als habe die Mutter ebenfalls Defizite,
Ich habe hier den Eindruck, dass hier wichtige Informationen nicht genannt werden.

-- Editiert von User am 6. November 2023 20:49

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6691 Beiträge, 1556x hilfreich)

Zitat (von Christoph1987):
Der Mann meiner Frau hat das Aufenthaltes Bestimmungsrecht für beide Kinder bekommen( junge und mädchen 11bzw 13). Obwohl er verurteilt worden ist wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassen Hilfeleistung an ihr, was auch der Grund für die Scheidung war. Wie kann so etwas sein.

Eine Vorstrafe ist überhaupt kein Grund, das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder zu verlieren.

Das Sorgerecht kann nur entzogen werden, wenn es das Kindeswohl verletzt, wenn das Sorgerecht bestehen bleibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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