Vater ist 400 km weggezogen

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
BambinaDo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater ist 400 km weggezogen

Hallo,

also ich war mit meinem Freund 5 Jahre zusammen, wir haben einen dreijährigen Sohn, nun zieht er zum 01.05.2014 nach Bayern dies ist ca. 400 km von uns weg, er will den kleinen aber weiterhin sehen, was für mich auch okay ist, aber nicht so wie er es vor hat. Er verlangt von mir , dass er den Kleinen jeden Monat 1 Woche haben darf. Sprich jeden Monat soll der Kleine 400 km mit dem Zug fahren und 1 Woche bei ihm bleiben und dann wieder zu mir.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht , aber ich denke aufgrund des jungen Alters meines Sohnes und der weiten Strecke wird das Kind doch verwirrt und weiß nicht wo es denn jetzt hin gehört. Das ist mir einfach zu viel 1 mal im Monat und dann 1 Woche ist zu lange.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es kann einem 5-Jährigen nicht zugemutet werden allein
400 km. ohne Aufsicht mit dem Zug zu fahren.
Wenn der Erzeuger sein Kind sehen will, soll er zu seinem
Kind fahren.Insofern brauchen Sie sich auf nichts einzulassen.
Ich denke auch, dass Sie das alleinige Sorgerecht beantragen sollten.Der Erzeuger ist weit entfernt und
ist dannn ohnehin bei wichtigen Entscheidungen nicht greifbar.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es kann einem 5-Jährigen nicht zugemutet werden allein 400 km. ohne Aufsicht mit dem Zug zu fahren. <hr size=1 noshade>

Stimmt.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Erzeuger sein Kind sehen will, soll er zu seinem Kind fahren.Insofern brauchen Sie sich auf nichts einzulassen. <hr size=1 noshade>

Aber der Vater könnte das Kind ja auch abholen.
Darauf müsste sie sich schon einlassen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich denke auch, dass Sie das alleinige Sorgerecht beantragen sollten.Der Erzeuger ist weit entfernt und
ist dannn ohnehin bei wichtigen Entscheidungen nicht greifbar. <hr size=1 noshade>

Weite Entfernung ist beileibe KEIN Grund, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen.
Wieso sollte es bei den weinigen Entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden müssen, einen Unterschied machen, ob der Ex-Partner 4 oder 400 km entfernt ist?


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 20.03.2014 00:20

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#3
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)

Egal wo hin der Vater zieht hat er einen Anspruch darauf sein Kind regelmäßig zu sehen.
Allerdings finde ich auch das eine Woche am Stück schwierig ist, zu mal das Kind mit 3 Jahren sicher schon in den Kindergarten geht. Später in der Schule ist dies überhaupt nicht mehr machbar.
Eventuell wäre alle drei Wochen, das ganze Wochenende ein Vorschlag. Würde das Kind allerdings auch nicht mit dem Zug fahren lassen.

Bei uns ist das im übrigen auch so, Kindsvater weit weg gezogen. Und es funktioniert leider gar nicht. Er verliert das Interesse an dem Kind. Weis nichts mehr über Hobbys und Freunde. Das letzte mal war er vor einem Jahr hier und hat sie für zwei Stunden besucht. Aber auch ich habe keine Chance auf das alleinige Sorgerecht, obwohl der Kindsvater noch psychisch krank ist. Also alleiniges Sorgerecht ist mehr als schwer durchzusetzen.


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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ xxsirodxx

Wer einen Vater, zudem noch einen, der sich sichtbar auch um sein Kind kümmern möchte und es regelmäßig sehen möchte, "Erzeuger" nennt, disqualifiziert sich selbst mit seiner Antwort!

Zu deiner Fantasie zählt weiterhin:

eine Zugfahrt von 400 km = eine Zugfahrt von 400 km ohne Aufsicht.
Woher du diese Erkenntnis hast, bleibst dein Geheimnis.


Was das ganze mit dem Sorgerecht zu tun haben soll, hat bereits drkabo hinterfragt.

Gruß,
capitano


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#5
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 167x hilfreich)

"Sichtbar um sein Kind kümmern" bedeutet nicht, dass man sich das Kind einfach schicken und wie ein Postpaket nach einer Woche wieder zurückgehen läßt. Ein wenig Eigeninitiative sollte schon vorhanden sein.



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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amtsmeier,

du lässt dich ja von xxsirodxx einlullen.
Wo bitte steht denn, dass der Vater erwartet, dass ihm das Kind "geschickt" wird?

Gruß,
capitano


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#7
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 167x hilfreich)

Wo steht, dass er es abholt (oder die TE selber bringt?)
Wenn sich jemand einnebeln lässt, dann du: von den eigenen Vorurteilen.

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#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

es geht hier um die Frage nach dem Umgangsrecht, und ohne, dass ein derartiger Hinweis gegeben worden wäre, wird erst mal freiweg unterstellt, der Vater wolle die Fahrten nicht auf sich nehmen....



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#9
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 167x hilfreich)

Ja, der Vater ist ein Mann und hat somit immer Recht, ist grundgut und überhaupt: alles Schl... außer Mutti.
Deine Einstellung dazu ist hinreichend bekannt.

Fakt ist: das Kind hat das Recht auf Umgang - dieser muss jedoch so gestaltet sein, dass es dem Kindeswohl dient. 1x im Monat ist bei dem jungen Alter des Kindes nicht grade im Sinne - besser wäre ein häufigerer Umgang. Und da könnte man sich entgegenkommen: 1 x am Wohnort des Vaters, 1 x am Wohnort des Kindes. Oder sich auf halber Strecke entgegenkommen.
Und da widerspreche ich der TE entschieden: 1 x pro Monat ist nicht zu viel, eher zu wenig. Und es geht auch nicht darum, was IHR zu viel ist, sondern was dem Kindeswohl dient.

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
aber ich denke aufgrund des jungen Alters meines Sohnes und der weiten Strecke wird das Kind doch verwirrt und weiß nicht wo es denn jetzt hin gehört.


Wenn die TE einen Lover hätte, der 400 Kilometer weit weg wohnt, würde die Frage nicht auftauchen. Das Kind würde man einfach mitnehmen.

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#11
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 167x hilfreich)

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Darum gehts hier nicht.

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Darum gehts hier nicht.



Natürlich geht es hierum, ausschließlich.
Es soll dem Vater nicht gegönnt werden, das Kind für eine Woche im Monat zu sehen. Die 400 Kilometer sind nur ein vorgeschobener Vorwand.

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#13
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)

Eine große Enfernung ist immer ein Problem, es sind ja auch Kosten damit verbunden. Allerdings gibt es durch aus Lösungen. Denn es geht ja um das Kind! Allerdings sollten beide Elternteile mitspielen.
Eine ganze Woche ist nicht machbar, da Kind höchst wahrscheinlich in den Kindergarten geht und später in die Schule. Allerdings sind Ferienzeiten aufzuteilen. Dem Kind macht es mit drei Jahren nichts wenn es bis dato ein gutes Verhältnis zu seinem Dad gehabt hat, ein paar Tage da zu bleiben. Ich wäre froh, wenn der Papa von meiner Tochter sie die Hälfte der Ferienzeiten nehmen würde, denn dann hätte ich bessere Chancen auch auf eine Arbeit etc. Aber egal...
Wie wäre es alle drei Wochen am Wochenende und dazwischen telefonieren, briefe bzw. Bilder schicken etc.?
Was wir auch einmal gemacht haben, da es im Endeffekt neutraler von den Kosten war: Papa kam sie besuchen und nahm sich im Nachbarort ein günstiges Pensionszimmer, wo er mit ihr übernachtet hat. Das war ein tolles Erlebnis für sie!!
Es bringt nix, sich gegenseitig fertig zu machen, auch kennen wir hier alle deine Lage nicht, aber versucht einfach die beste Lösung für das Kind zu finden.
Viel Glück!

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also, ein so kleines Kind, und dann den Vater nur alle drei Wochen für 2 Tage sehen? Das Kind vergisst den Vater doch so. Und dann noch in einer billigen Absteige? Ohne Spielzeug und die Möglichkeit, sachgerecht mit dem Kind umzugehen? Das ist in dem Alter doch der absolute Umgangskiller.

Und wenn Daddy arbeitet, dann kann er frühestens Samstag Mittag da sein, Sonntag Mittag muss er wieder weg. Das ist doch wohl nicht Dein Ernst, mit der Absteige für ein paar Stunden.

Kinder sollen am Alltagsleben des anderen Elternteils teilnehmen. Ich würde es mit der Wochenlösung versuchen. Warum soll das nicht klappen? Ist doch für die Mutter auch eine Chance. Kann in der Zeit Überstunden aufbauen, andere Sachen erledigen, die sie während der Betreuung des Kindes nicht tun kann. Ist doch auch für sie eine Chance. Einfach mal versuchen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#15
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich denke auch das die ganze Gechichte nicht von Dauer ist. Ich kenne keinen der so weit weggezogen ist und sich dauerhaft um das zurückgebliebene Kind kümmert. Soetwas ist ja auch immer eine Art Flucht.
Der Ex von meiner Partnerin hatte ja uch erstritten das er die Kinder alle 4 Wochen besuchen darf. Das Ganze hat er dann drei vier mal gemacht und danach war sense. Jetzt holt er sie maximal noch 2 mal im Jahr in den Ferien. Ansonsten ist er anscheinend froh das er mit dem ganzen Altagskram nichts zu tun hat.
Soll der Vater des Kindes es doch abholen und dann eine Woche später wiederkommen. Was dazwischen ist kann doch egal sein. Und wenn das Kind das nicht mitmacht kann man immer noch gucken und überlegen.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also ich kenne genug Väter, die auch über große Entfernungen regelmäßigen Kontakt zu den Kindern halten. Find ich prima und wir als Arbeitgeber fördern das auch, wo wir können.

Ihr neuer verkennt, dass das Umgangsrecht kein Besuchsrecht ist. Besuchen tut mich meine Nachbarin auf eine Tasse Kaffee am Nachmittag. Die Kinder sollen am Alltagsleben des Vaters teilnehmen, in dessen Umgebung! Und nicht in den Räumen der Mutter für ein paar Stunden unter Aufsicht der Mutter und des neuen Lovers bespassen. Letzteres ist weder Kind- noch Elterngerecht und muss scheitern.

wirdwerden

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#17
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

quote:
Ich denke auch das die ganze Gechichte nicht von Dauer ist. Ich kenne keinen der so weit weggezogen ist und sich dauerhaft um das zurückgebliebene Kind kümmert. Soetwas ist ja auch immer eine Art Flucht.


Hier lernst du einen kennen!
Seit August 2010 (Gerichtsbeschluss sei Dank) hole ich das gemeinsame Kind alle zwei Wochen und zur Hälfte der Ferien ab (die Kosten trage ich, zusätztlich zum Kindesunterhal,t allein). Aber du hast recht, es sind nur 320 km einfache Strecke, wobei Freitags von der Arbeit aus noch 40 km hinzukommen....
Der Clou: Mein Sohn will nicht am Mutterwohnort bleiben sondern zu mir fahren....

@TE
Das Kind gehört zu den Eltern und ist nicht der Besitz eines Elternteiles. Es hilft sich die Situation andersherum vorzustellen: Man selbst wohnt 400 km weit weg, das Kind ist beim anderen Elternteil. Wird die Situation genauso bewertet, wie du es derzeit tust?
Ich persönlich bezweifle es...


Gruß
Carl


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#18
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 167x hilfreich)

@Carl: perfekt!
Und du bist keineswegs ein Einzelfall.

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#19
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Der Vater der Kinder hatte ja anfangs die Kinder abgeholt, ist nach Hause gefahren und hat sie Sonntags wieder zurück gebracht. Einfache Strecke 400km. Das war ihm dann zu teuer, obwohl er deswegen weniger KU bezahlen musste. Dann hatte er sich eine Ferienwohnung hier in der Gegend gemietet und war mit den Kindern dort.
Im übrigen hatte bei einer Gerichtsverhandlung wegen KU die Richterin vorgeschlagen das ja der Vater der Kinder hie hin kommt, die Kinder samstags- und sonntagsmorgens abholen und jeweils abends wieder zurück bringt. Also nach dem Motto tagsüber Papa und abends schön auf jück. Ob die Mutter dadurch entlastet wird war egal

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ neuer: nach meiner Erfahrung ist die Masse der Väter sehr verantwortungsbewusst. Bei uns arbeiten viele Väter, die den Umgang mit den Kindern sehr ernst nehmen. Ist eigentlich die Regel.

Und nicht vergessen: ist auch für die Mutter eine Entlastung, gerade, wenn sie auch arbeitet. Und der Vorschlag des Vaters hier ist doch absolut vernünftig.

Abgesehen davon ist es doch so, dass Umgang nicht einmal für immer festgezurrt werden kann. Die Bedürfnisse der Eltern, aber auch die der Kinder ändern sich doch.

wirdwerden

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