Vater kann Umgangswochenende nicht einhalten

29. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mirie2707
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater kann Umgangswochenende nicht einhalten

Hallo zusammen,
wir haben ein kleines Problem. Mein Mann hat 2 Kinder mit seiner Ex. Da es von Anfang an Probleme mit dem Umgang gab, wurde der Umgang gerichtlich festgelegt. Jedes 2. Wochenende holt er die Kinder von Freitag bis Sonntag ab (Fahrtzeit 2 Stunden pro Strecke!). Jetzt ist es aber so, dass wir an einem Umgangswochenende zu einer Hochzeit im Ausland eingeladen sind, zu der wir selbstverständlich gerne fahren möchten. Da leider keine Ferien sind, können wir die Kinder nicht mitnehmen (sie haben auch keinen Reisepass- die Mutter auch keinen beantragen möchte). Wir würden uns gerne auch das Land anschauen, wenn wir schon mal dort sind und eine Woche dortbleiben. Wir haben per Einschreiben an die Mutter angekündigt, dass wir an dem besagten Wochenende leider nicht da sind und das Wochenende verschieben möchten und gleich Alternativen angeboten. Sie antwortete per Whatsapp dass sie nicht einverstanden ist und nicht fliegen dürfen. Wir haben uns anschließend an ihren Anwalt gewandt und ebenfalls einen Brief bekommen, dass wir uns an die Regelung halten müssen und nicht fliegen dürfen. Es ist einfach nur Boßhaftigkeit uns das zu verweigern.
Jetzt die Frage, wenn wir doch fliegen - werden wir dann auf das Bußgeld von 25.000 Euro verklagt? Und würde da ein Richter tatsächlich zu stimmen? Wir haben selbst die Einladung als Beweis mitgeschickt. Dennoch hält sie daran fest, dass wir die Kinder holen müssen...
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mirie2707):
Es ist einfach nur Boßhaftigkeit uns das zu verweigern.
Und es steht auch in der gerichtlichen Festlegung, wahrscheinlich ohne Hinweis, Besonderes separat zu klären? Dass auch andere Personen (zB Großeltern ) die Kinder mal abholen können?

Zitat (von Mirie2707):
Sie antwortete per Whatsapp dass sie nicht einverstanden ist und nicht fliegen dürfen.
Naja, das geht wohl zu weit. Das kann sie euch nicht verbieten.

Was habt ihr als andere Alternativen angeboten? Damit man die Boshaftigkeit evtl. später belegen kann?

Ob sie klagt und ein Richter deinem Mann das genannte Ordnungsgeld aufdrückt, weiß niemand. 25.000,- als Ordnungsstrafe sind das Maximum der Strafhöhe.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Mirie2707
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, leider ist dazu nichts festgehalten. Die Mutter hat schriftlich im Hort und im Kindergarten hinterlegt, dass nur sie die Kinder abholen darf. Mein Mann darf erst seit dem Urteil die Kinder selbst abholen.

Wir haben ihr nur mehrere Wochenenden als Alternative angeboten. Sie weigert sich dennoch. Was könnten wir denn noch für Alternativen anbieten? Dass die Großeltern sie abholen, will sie auch nicht, da ja die Zeit für den Vater und die Kinder freigehalten werden soll. Ist ja auch in Ordnung, dass die Kinder Zeit mit ihm verbringen sollen, allerdings geht das ja nicht verloren, da wir ja die anderen Wochen angeboten haben.

Sie hat schon gesagt, dass sie klagen wird, falls wir fliegen..

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mirie2707):
Sie hat schon gesagt, dass sie klagen wird, falls wir fliegen..
Auf was denn?
Wenn ihr fliegt, passiert doch zunächst nichts anderes, als dass die Kinder einmal aus wichtigem Grund den Umgang mit ihrem Vater nicht nach Plan wahrnehmen können. 1x nicht an einem *geplanten* Wochenende.
Dein Mann hat seinen Umgang nicht vernachlässigt, hat lange vorher versucht, eine Regelung zu finden, hat x Alternativen angeboten (mir fallen auch keine anderen ein).
Wie alt sind denn die Kinder? Haben die auch *schon was zu sagen*?

Andere Frage: Was ist denn, wenn dein Mann mal krank ist und die Kinder NICHT holen kann, so wie vereinbart?
Entfällt dann *sein* Wochenende mit den Kindern oder verschiebt sich dann was?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Klage vor einem Gericht Erfolg hätte.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__89.html


Warte bitte noch auf Familienrechts-Experten...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Mirie2707
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kinder sind 5 und 8, haben also leider noch nicht so viel beizutragen...
Also meinst du, wir sollen es drauf ankommen lassen?
Er war bisher nicht krank-zumindest nicht seit dem Urteil. Aber wenn wäre es auch ein riesengroßes Drama und er würde wahrscheinlich mit 40 Grad Fieber los- nur um sich nicht wieder unter Druck setzen zu lassen..

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

habt ihr schonmal dran gedacht, dass die Mutter die Kinder in besagter Zeit evtl gar nicht selber betreuen kann, weil sie das WE welches ihr eigentlich als freies WE zusteht selber schon verplant hat?

Sollte dem so sein, wieso wäre jetzt Euer Plan wichtiger als der Plan der Mutter?

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#6
 Von 
Mirie2707
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich haben wir daran gedacht, deswegen haben wir ja auch angeboten, dass meine Schwiegereltern die Kinder abholen würden. Dagegen sträubt sie sich ja auch. Außerdem hat sie nicht einmal gesagt, dass sie selbst etwas vor hat, sondern immer nur, dass wir uns an das Umgangswochenende zu halten haben und unseren "Urlaub" nicht antreten dürfen.

Selbst meine Eltern würden die Kinder abholen (sie sagen Oma und Opa zu ihnen und sind immer sehr gerne dort) aber auch das ist nicht ok. Es geht ihr wirklich nur daraum, uns alles mies zu machen.

-- Editiert von Mirie2707 am 30.06.2019 11:24

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mirie2707):
Also meinst du, wir sollen es drauf ankommen lassen?
So kann ich das nicht sagen.
Aber:
-Ich- würde es in solcher Situation darauf ankommen lassen. Ja.

Kinder von 5 und 8 sind durchaus sehr urteilsfähig. Sie könnten nichts dagegen haben, dass ihr Vater und du mal eine ganz besondere und einmalige Gelegenheit wahrnehmen könntet, die sich zeitlich auch nicht verschieben lässt. Beide Kinder könnten natürlich um jeden Preis auf genau dieses Wochenende so viel Wert legen, das wär später ein Punkt für die Mutter.
Dass ein Gericht nach einer Klage ein maxi Ordnungsgeld verhängt, kann ich mir aber einfach nicht vorstellen.

Warte bitte noch ab, ob hier eine ausgewiesene Expertin in Familienrecht etwas aus anderem Blickwinkel beiträgt.
wird (noch) werden...

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Am Umgangswochenende entscheidet der Vater, wie und wo die Kinder betreut werden.
Wenn der Vater entscheidet, dass das bei Oma und Opa geschieht, dann ist das so.
Ich würde Oma und Opa losschicken, dass die zu gegebener Zeit die Kinder abholen und zurückbringen. Wenn die dazu bereit sind, getrost losfahren und die Mutter lediglich nachweislich(!) informieren, dass man so entschieden habe und Oma und Opa zur festgelegten Zeit kommen werden.

Wenn die Mutter die Kinder nicht herausgibt an Oma und Opa: dann hat im Streitfall SIE gegen die Umgangsregelung verstoßen. Kann man nach dem Urlaub immer noch selbst zur Anzeige bringen ... das wird ihr bis dann vielleicht ja sogar bewusst werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Es ist eigentlich so, dass richterlich ein UmgangsRECHT festgelegt wird, aber keine UmgangsPFLICHT- Der Vater braucht die Kinder also nicht abzuholen wenn er das nicht möchte. Was für ein Bußgeld soll das sein? Wegen was sollte dies verhängt werden??? Der Anwalt schreibt nur das, was seine Auftraggeberin ihm mitteilt. Mehr nicht.

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#10
 Von 
fb431819-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin in der gleichen Situation und mittlerweile wissen viele Gerichte, dass mache Frauen (wie eben meine Ex auch) alles tun wollen, um dem Ex den Umgang zu erschweren. Wie oben schon erwähnt, ist es keine Pflicht die Kinder zu holen, sondern sein Recht. Wenn eben mal was dazwischen kommt, dann ist das eben so und er muss auf sein nächstes Wochenende warten. Das eine Klage dann Erfolg hätte, erst recht wenn man nachweisen kann, dass sie sich nicht auf Alternativen eingelassen hat, ist wirklich mehr als unwahrscheinlich.

Es könnte meiner Meinung nach nur dann schwer werden, wenn sie nachweisen kann, dass sie selber Pläne ohne Kinder an dem Wochenende gemacht hat, wo sie die Kinder auch nicht mit hinnehmen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was für ein Bußgeld soll das sein?
Ich denke, die TE hat den § 89 FamG gemeint.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__89.html

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das wäre aber doch für den Fall, dass die Mutter das Kind nicht herausgibt oder der Vater das Kind nicht zurückbringt.
DAs trifft hier doch gar nicht zu. Hier möchte der Vater doch einfach nur sein Umgangsrecht einmal nicht in Anspruch nehmen und das Kind bei der Mutter lassen. Oder habe ich irgendwo etwas überlesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ja, sorry, stimmt. Jetzt lese ich das auch so herum.
Ich hatte leider nur auf Regelung des Umgangs geschaut.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__89.html

Danke für die Korrektur.

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