Vater = krank + nicht informiert => Nachzahlungspflicht?

12. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater = krank + nicht informiert => Nachzahlungspflicht?

Hallo.

Ich bin 18 Jahre alt (bis zum 03. 03. 2005) und besuche ein Gymnasium.
Mein Vater hat noch ein weiteres Kind, dass 6 oder 7 Jahre alt ist.

Jetzt hat mein Vater es seit Oktober 2004 versäumt, mich darüber in Kenntnis zu setzen, dass er krank geschrieben ist und keinen Unterhalt zahlen kann.

Ist er zur Nachzahlung der versäumten Summe verpflichtet?

Und ist es rechtens, dass sich unterhaltspflichtige Väter die Hälfte des Kindergeldbetrages (77€) von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen dürfen?


Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

MfG, Martin




26 Antworten
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#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Hallo Martin,

besteht ein Titel über den Unterhalt?
Dann muss er nachzahlen.

Wenn nicht, hast Du ihn in Verzug gesetzt für die Zahlungen (sprich gemahnt?) Denn ab 18 bist Du verpflichte, Dich darum zu kümmern und auch die Einkommensnachweise Deiner Mutter beizubringen, damit der Unterhalt berechnet werden kann.


Zahlt Deine Mutter auch Unterhalt?
Wenn ja, darf Dein Vater sich das hälftige Kindergeld abziehen bzw. wird bei der Berechnung des Barunterhaltes für Deine Eltern das Kindergeld in voller Höhe von Deinem Bedarf abgezogen. Sollte Deine Mutter z.B. leistungsunfähig sein, sprich Dir keinen Unterhalt zahlen können, dann kann Dein Vater die gesamten 154 € von seinem zu zahlenden Unterhalt abziehen und Deine Mutter hat Dir das KG auszuzahlen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Erstmal danke für eure recht schnellen Antworten! :)

Ein Titel (Wer hat sich diesen verwirrenden Namen dafür einfallen lassen?!? :( ) besteht nicht mehr, da ich bekanntermaßen über 18 Jahre bin und mein Stiefbruder ja 6 Jahre alt ist...

Ja, ich habe ihn gemahnt, die Summe nachzuzahlen - allerdings erst im Januar, als schon 3 Monate seit dem ersten Fehlen der Summe auf meinem Konto vergangen waren...

Ja, meine Mutter zahlt auch Unterhalt.
Aber ich verstehe nicht, wieso sich deshalb mein Vater die Hälfte seines Unterhalts abziehen darf?!? Was bitte ist das für eine Gesetzgebung?!?

Also wenn jemand "leistungsunfähig" ist, dann mein Vater - der ist krankgeschrieben, kriegt ca. 750€ und hat aus genau diesem Grund keinen Unterhalt mehr gezahlt - aber darf er das einfach?!? MUss er die Summe nicht nachzahlen, die er mir schuldet?!?


Meine Mutter zahlt ja Unterhalt und da ich daheim wohne und in ihrem Haushalt, kann ich schlecht ALG II beantragen, oder?!?


Danke euch schon mal wieder im Voraus für eure Hilfe! :)

MfG, Martin! :)

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Aber selbstverständlich kannst ( und musst u.U. sogar ) du ALG II beantragen. Da du volljährig bist, bildest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft. 3 Stunden arbeitsfähig sind auch Schüler.

Nur mal so zur Info: Du bist volljährig und grundsätzlich erstmal selbst für dich verantwortlich. Deine Eltern müssen dir zwar die Erstausbildung finanzieren - aber wenn sie momentan nicht leistungsfähig sind, gehts eben nicht. Da kein Titel besteht, muss er auch rückwirkend nichts zahlen. Dazu müsstest du ihn NACHWEISLICH ( am besten über einen Anwalt ) in Verzug setzen und einen neuen Titel erwirken. Ich bezweifle allerdings, dass er rückwirkend zahlen muss, da er für seine Krankheit ja nun wirklich nichts kann. Auch der neue Titel würde wohl nicht großartig anders ausfallen, wenn nicht zu erwarten ist, dass er in Kürze wieder in Arbeit steht.
Das VOLLE Kindergeld wird auf deinen Bedarf angerechnet und deine Mutter ist verpflichet ( wenn du das wünscht ) dir dieses Geld auszuzahlen. Was ist daran ungerecht?
Was verdient deine Mum? U.U. kann sie verpflichtet werden, dir vollen Unterhalt zu zahlen, wenn dein Vater nicht leistungsfähig ist. Abzüglich ALG II.

Noch mal zum Verständnis: Ab Volljährigkeit darfst du Wählen gehen, Autofahren usw.... Aber du musst dich auch selbst um deinen Lebensunterhalt kümmern. Die elterliche Sorge ist seit deinem 18. Geburtstag entfallen.
Wenn für die Erstausbildung doch noch Unterhalt geltend gemacht wird, sind eben auch beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Das ist nicht ungerecht, sondern äußerst fair!

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#5
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, das mit dem ALG II hab ich noch gar nicht in Betracht gezogen...

Ich weiß, dass ich nicht nur Rechte mit 18 gekriegt hab... ;)

> Das VOLLE Kindergeld wird auf deinen Bedarf angerechnet
> und deine Mutter ist verpflichet ( wenn du das wünscht )
> dir dieses Geld auszuzahlen.
> Was ist daran ungerecht?

Das ist nicht ungerecht - ungerecht ist die Tatsache, dass mein Vater die Hälfte der Summe, die er mir EIGENTLICH zahlen müsste, für sich behalten darf, weil meine Mutter mir Unterhalt zahlt - und das peil ich einfach nicht, was das soll!

Meine Mutter zahlt mir bereits Unterhalt und da ich bei ihr wohne, gibt's für das Geld Kost, Logie, Klamotten, etc. frei...

Ich bin weiterhin in KEINER Ausbildung - ich bin Gymnasiast und mach dieses Jahr mein Abi... ;) :)


MfG, Martin! :)

-- Editiert von Eagle3386 am 12.02.2005 16:23:46

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Martin

Schön, dass du Dein Abi machst.
Mathe gehört da ja wohl auch dazu, oder?

ich zitiere mal:

"Also wenn jemand "leistungsunfähig" ist, dann mein Vater - der ist krankgeschrieben, kriegt ca. 750€ "

Nun mach Dich mal schlau, was das Leben so kostet (Miete, Lebensmittel etc.).
Und dann überlege mal, was Du da geschrieben hast.

Ganz im Ernst:
Du bist es (durch den Einfluss Deiner Mutter)
so gewohnt, dass Vater stets zu zahlen hat, egal wie es ihm geht, ob er krank ist oder nicht....
Du solltest mal darüber nachdenken, ob das alles so selbstverständlich ist.

Natürlich wirst Du jetzt sagen: Dein Vater hat sich auch nie um Dich gekümmert.
Aber da musst Du dich fragen: warum nicht? Weil er nicht wollte? oder weil Deine Mutter nicht wollte?
Vieles oder sogar alles, was Du über Deinen Vater weißt, weißt Du von Deiner Mutter.
Als Abiturient solltest Du in der Lage sein, Deinen Kopf so freizumachen, dass Du hinterfragen kannst, ob wirklich alles, was Deine Mutter über Deinen Vater erzählt hat, so stimmt....

Gruß,
nachgefragt

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Welcher "Hälfte", die er eigentlich DIR zahlen MÜSSTE, behält dein Vater ein?
Nochmal: Ab dem 18. Geburtstag wird der Unterhalt zwischen beiden Elternteilen anteilig nach Leistungsfähigkeit GETEILT, da die elterliche Sorge weggefallen ist!
Ob deine Mutter dir ihren Teil in Natuarlien auszahlt oder bar, bleibt ihr überlassen.

Lieber Eagle, wo steht denn geschrieben, was er dir zahlen MÜSSTE ?? In der Düsseldorfer Tabelle! In selbiger steht auch, dass er einen Selbstbehalt von 730 - 840 EU ( demnächst noch höher ) hat. Er ist zwar ( genauso wie deine Mutter ) gesteigert erwerbspflichtig aber wenn er krank ist, ist er krank und KANN nicht arbeiten ! Willst du einem nackten, kranken Mann mit zwei minderjährigen Kindern in die Tasche greifen???? Sei froh, dass deine Mutter dieses Schicksal nicht teilt und noch für sich selbst UND DICH sorgen kann.

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#8
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 217x hilfreich)

ahh mal wieder ein ganz toller sohn ... wie schön ... da fragt man sich doch was man an der erziehung falsch gemacht hat ...

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#9
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mandozer:

Die eigene Ehefrau betrogen und ihr Geld ausgegeben, während er selbst arbeitslos war und dabei so tun, als wäre ALLES das eigene Geld...


@ nachgefragt:

Warum er sich nie um mich kümmerte, weiß ich nicht - ich weiß nur, dass er mich öfters verprügelte - einmal so sehr, dass ich 3 Tage lang nicht mal auf dem Rücken liegen konnte und mich abends in den Schlaf weinte - also tu gefälligst nicht so, als wäre er ein sooo armer Mann, der einem ja sooo leid tun kann!

Ich spreche hier nicht von dem, was ich von meiner Mutter weiß - ich spreche von dem, was ich weiß und ich war damals 10/11 Jahre alt und ein Mann, der die Hand gegen seine Frau erhebt und sie schlagen will, sorry, aber heute würde ICH ihn verprügeln und er nicht eine schwächere Frau!

Meine Mutter hat mir NIE etwas verwehrt, wenn ich z. B. meinen Vater anrufen wollte, konnte ich das - ihr war mein Verhältnis relativ egal, sie meinte immer, ich muss das selbst entscheiden und sie hat mir da NIE reingequatscht!


@ teufelin:

> Welcher "Hälfte", die er eigentlich DIR zahlen
> MÜSSTE, behält dein Vater ein?

Auf dem Zettel mit der Berechnung, da steht was von Kindergeldanteil des Vaters - und da werden 77€ abgezogen, die eigentlich ich bekommen müsste - und dadurch schrumpft die Summe, die er zahlen MÜSSTE auf lachhafte 29€, was ich bei der Summe, die meine Mutter zahlt, nicht nur lachhaft finde, sondern beschämend - denn Vater Staat soll mir mal zeigen, wie ein Kind bzw. junger Erwachsener mit dem Geld von meiner Mutter + 29€ + Zuschüsse leben soll - das ist ein Witz, aber gut, das ist nicht das Thema hier...

Und ich bin fast 19 Jahre alt - gilt man da nicht als volljährig?!? - Weil du meintest, er hat 2 minderjährige Kinder...


Also bitte fahrt nicht die "armer Vater"-Schiene, schließlich hat er meine Mutter betrogen, beinahe geschlagen und mich fast wöchentlich verprügelt...


-- Rechtschreibfehler korrigiert...

-- Editiert von Eagle3386 am 16.02.2005 13:54:06

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#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

§ 1612b

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur HÄlfte anzurechnen, wenn an den
barunterhaltspflichtigen Elternteil Kindergeld nicht ausgezahlt wird, weil ein anderer
vorrangig berechtigt ist.

(2) Sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, so erhÖht sich der Unterhalts-
anspruch gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil um die HÄlfte des auf das
Kind entfallenden Kindergeldes
------
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
-------
Das Kindergeld wird an deine Mutter ausbezahlt,oder?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ schnee-einsiedel:

Hmm, den Absatz 2 von dem Gesetz begreife ich nicht - kannst du mir den nochmal erklären? :)

Und wann tritt Absatz 1 in Kraft und wann Absatz 2?

Und ja, das Kindergeld wird an meine Mutter ausgezahlt.

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#13
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ loddar's Schwester:

Darum geht's nicht - finanziell gesehen geht es mir recht gut, mache ja auch in den Sommerferien eine Ferienarbeit - es geht mir ums Prinzip, dass mein so genannter Vater schon längere Zeit immer mal wieder irgendein Weh-Wehchen hat und krankgeschrieben wird (künstliches Kniegelenk wird ihm demnächst eingepflanzt...)

Und ich verstehe nicht ganz, was sich die Gesetzgebung dabei denkt, dass ein Vater, der ALLEIN lebt, nicht für seine Kinder aufzukommen hat - es kann doch nicht sein, dass er nur 29€ zu zahlen hat - das ist kein Witz, das ist traurig und beschämend!


LGZ, Martin... :)

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Sorry, ich hatte mich verlesen: Ich meinte natürlich 1 minderjähriges Kind.

So: Deine Eltern sind BEIDE barunterhaltspflichtig. Das Kindergeld wird VOLL auf deinen Bedarf angerechnet. Nehmen wir also mal an, dein Vater und deine Mutter würden beide gleichviel verdienen.
LT. DDt würde dir z.B. ein Unterhaltsbetrag von 550 EU zustehen. Müsste also jeder 275 EU zahlen. Der Vater darf in diesem Falle aber 77 EU abziehen, die Mutter muss 77 EU drauflegen, da sie ja das KiGe erhält.
Er zahlt somit rund 200 EU. Deine Mutter zahlt auch 200 EU + volles Kindergeld. = 550 EU !

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#15
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, danke dir vielmals! :)

Okay, dann versteh ich schon mal die Rechnung, obwohl's nicht ganz meinem logischen Verständnis von elterlicher Unterstützung entspricht... - Ich persönlich würde, sollte ich mich denn je nach 'ner Heirat wieder scheiden lassen, immer soviel zahlen wie ich kann und nicht nur das, was ich muss - weil DAS zeigt, wie sehr mir mein eigen Fleisch und Blut am Herzen liegt und nicht, wie oft ich zum Jugendamt renne und nachfrage, ob ich tatsächlich soviel zahlen muss... :(

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Sag mal, jetzt iss aber der Bock fett!

Ein künstliches Kniegelenk wird nicht einfach mal eben so "eingepflanzt". Dafür muss schon eine besondere Indikation vorliegen. Unter Wehwehchen kann so etwas wohl nicht verbuchen oder???? Was erwartest du eigentlich? Inzwischen iss es mir schon sch**** egal, was dein Vater für ein Mann ist oder war. Er KANN nicht arbeiten! Was soll er diener Meinung nach tun? Auf Krücken Zementsäcke schleppen? Sein Knie Knie sein lassen, bis es ganz hin ist und er nie wieder die Möglichkeit hat, zu gehen, gesschweige denn, zu arbeiten? MAch doch ma bitte einen vernünftigen Vorschlag, was du von deinem Vater erwartest !!

PS: Von den 29 EU sollst du nicht leben. Leben tust du doch schon, indem Mama dir ein warmes Nest ausstattet. Sie die 29 EU als Taschengeld an und verdien dir den Rest dazu.

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#17
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ teufelin:

Hier ist nix Fett - als das Wort "Hypochonder" (Ich hoff mal, das ist richtig geschrieben ;) ) erfunden wurde, muss der Erfinder an meinen Vater gedacht haben!

Der hat einen leichten Schnupfen - rums, lässt er sich gleich mal krank schreiben und überhaupt hat er ständig was!

Das mit seinem Knie geht schon Jahre, der ist noch zu DDR-Zeiten in ein Förderband gekommen und dabei wurde seine Kniescheibe zertrümmert.
Dafür bekam er 'ne künstliche, aber die nutzt sich logischerweise ab - aber statt ein künstliches Gelenk zu wollen, was ihm sogar Ärzte anrieten, wollte er nur 'ne neue Scheibe - das er jetzt solche Probleme hat, hat er sich selbst eingebrockt, er war schon immer so stur und das ist nun die Quittung!

Bezüglich deiner Frage, was ich von ihm erwarte, sage ich dir mal eins:

Ich erwarte keine Millionen von ihm - KEIN GELD DER WELT KANN MEINE SCHMERZEN DAMALS LINDERN!!! - Ich erwarte, dass er vor mir niederkniet, sich entschuldigt und sich gottverdammt nochmal den Arsch aufreißt, seine Fehler wieder gutzumachen und das dauert Jahre, aber das interessiert ihn ja nicht mal - auf die 29€ ****** ich, darauf würd' ich FREIWLLIG verzichten, nur um zu sehen, dass er sich endlich mal bemüht, seine Fehler einzugestehen und sie ANSATZWEISE wiedergutmacht - denn ganz wird er das nie können...

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#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

so Eagle

1.
Das von Dir beschriebene Leiden....

"in ein Förderband gekommen und dabei wurde seine Kniescheibe zertrümmert.
Dafür bekam er 'ne künstliche, aber die nutzt sich logischerweise ab - aber statt ein künstliches Gelenk zu wollen, was ihm sogar Ärzte anrieten, wollte er nur 'ne neue Scheibe"

... fällt defintiv nicht unter die Symptome eins Hypochonders.

2.
Zu Deinem letzten Absatz:
Unterhalt dient nicht irgendeiner Wiedergutmachung. Als solche siehst Du den Unterhalt aber an, wie du nun selbst deutlich gemacht hast.
Und genau daran liegt Dein Problem.

Weiterhin solltest du mal in Deiner Klasse diejenigen Mitschüler fragen, deren Eltern NICHT geschieden sind, wie die "Kinder" ihr Kindergeld ausbezahlt bekommen : per Scheck, in bar, per Überweisung?

Du wirst Dich wundern!

Gruß,
nachgefragt


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#19
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das mit seinem Knie ist keine Hypochonder-Erscheinung, aber vielleicht hat er damals einen Knacks bekommen und denkt nun, alles ist so schlimm und er muss deshalb gleich zum Arzt... - Aber das ist sein Wesen, der geht wegen jedem kleinen Kram zum Doktor...

Bei sowas Großem hingegen ist er wieder stur und will nur 'ne neue Scheibe statt gleich ein neues Gelenk, was viel besser wäre - entgegen der ärztlichen Empfehlung...

Aber vielleicht war ihm die lange Ausfallzeit zu groß - nur ist er mittlerweile mindestens genauso lange krankgeschrieben, wie es nach dem neuen Gelenk gedauert hätte...


Nein, ich sehe den Unterhalt als Unterstützung zu dem, was meine Mutter für mich an Geld aufwendet.

Wenn 29€ eine Wiedergutmachung wären, würde ich ihm persönlich eins auf den Ballon geben und ihn fragen, ob er sich nicht schämt - und ich sagte ja auch, ich verzichte auf Geld, wenn er sich dafür endlich mal den Arsch aufreißt und anfängt, seine Fehler wiedergutzumachen, denn die 29€ tun das eben nicht!

Und jetzt wirst du dich wundern: die meisten kriegen es tatsächlich in Form von Taschengeld ausgezahlt - nicht den vollen Betrag, da sie Strom, Wasser, Heizung und Nahrung kriegen, aber doch sehr viel davon kriegen sie als Taschengeld!

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#21
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ ToX:
> Ne einfache Kniescheibe
> haette es auch getan,
> aber er wollte schon immer
> das Beste und alles fuer sich...

Mein Vater wollte schon immer das Beste für sich - aber seine Sturheit war bzw. ist immer noch größer gewesen...

Aber jetzt zitiere ich mal zwei Sätze:

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen hinterher. - Und wo mein Vater einzuordnen ist, dürfte anhand seiner Sturheit nicht schwer fallen...

Was den Fachmann angeht, denke ich doch, dass ich alt genug bin, um das selbst zu entscheiden. - Danke für dein Verständnis!


Eins noch zum Schluss: ich bin durchaus gewillt, zu erkennen, wenn er sich Mühe gibt, für seine Fehler grade zu stehen und sich um mich bemüht - aber es sind nun fast 9 Jahre, die meine Eltern geschieden sind und bis jetzt war nicht mal ein Funke davon zu erkennen... - Doch im Telefonat vor paar Tagen hat er ja (wieder mal) Besserung gelobt, ich bin also gespannt...

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#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Eagle

"Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen hinterher."

An den Satz wirst du dich eines Tages erinnern.
Z.B. dann, wenn Dein Vater erwerbsunfähig wird und du selbst schon einen gut bezahlten Job hast.
Sollte Dein Vater dann zum Sozialfall werden, wirst Du ihm nämlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden! Und er wird gute Chancen haben, seine Unterhaltsforderungen durchzusetzen, wenn er auch immer nach seinen finanziellen Möglichkeiten gezahlt hat.

Nun nochmal:

""Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen hinterher."

nachgefragt

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#23
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Eagle3386
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ ToX:

Stolz ist etwas, was mein Vater nie haben kann - wer die Hand gegen eine Frau erhebt und sein eigenes Kind so verprügelt, dass es nächtelang mit Tränen (vom Schmerz hervorgerufen) sich in den Schlaf weint, der kann niemals so etwas wie Stolz haben - denn er selbst ist so erbärmlich, dass man ihm Mitleid zollen muss...

Wenn man mich fragt, wie mein Vater heißt oder was er macht, dann sage ich noch heute das Gleiche wie damals: ich hatte nie einen richtigen Vater - aber ich hatte (und habe zum Glück immer noch) einen Großvater, der mehr versuchte, mir ein Vater zu sein, als es mein leiblicher je in seinen künsten Träumen getan hat!


@ nachgefragt:

Ich weiß, das ist mir wohl bewusst - aber dann zahl ich auch nur das absolute Minimum und ich bring mal zur Geltung, dass er, als ich noch keine 18 war, zwischenzeitlich (für mehr als 6 Monate) nur die Hälfte des mir zustehenden Unterhalts zahlte - und damals KONNTE er mehr zahlen und hätte dies auch gemusst, aber da er so blöd war, seiner Freundin ein Auto zu kaufen und das auch noch allein und es dann auseinander ging, musste er ihr Auto abbezahlen...


Naja, mein Vater ist schon gestraft - aber wie heißt es so schön:

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott gleich, große brauchen etwas länger - in meinem Fall 8 bzw. 9 Jahre...

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#25
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-199
Status:
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