Vater kürzt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
IchUndIch
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater kürzt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Hallo an alle,

meine Freundin hat einen Sohn aus erster Ehe, er ist im August 16 geworden. Bis vor ca. 1 Jahr hat der Vater regelmässig Unterhalt gezahlt. Dann ist er arbeitslos geworden. Er bat meine Freundin, den Unterhalt herabsetzen zu dürfen, von 287,- Euro auf dann 130,-Euro. Sie war damit einverstanden und hat ihm dies auch schriftlich bestätigt.
Nun stellt sich heraus, dass der Vater nicht einfach nur arbeitslos war, sondern sich selbständig gemacht. Er bekam also seit Januar Arbeitslosengeld und noch zusätzlich 300,- Unterstützung.
Im September teilte er mit, dass er nun nur noch 300,- Euro für ein halbes Jahr vom Amt bekommt und daher noch weniger bezahlen kann. Er zahlt seitdem monatlich 55,- Euro. Mehr kann er nicht - behauptet er!
Er hat zwar Einnahmen durch seine Selbständigkeit, meint aber wenn man seine Ausgaben gegenrechnet, bleibt nichts übrig.

Nun war meine Freundin beim Jugendamt und dort hat man ihr gesagt, dass er nach wie vor die Summe (287,-) bezahlen muss und sie ihm schreiben werden. Er muss dann nachweisen, was er für den Unterhalt tut.

Was kann man noch machen? Wäre es besser, zu klagen? Das Geld wird dringend benötigt.

Danke für alle Ratschläge!

Wi


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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo IchUndIch,

der Weg zum JA war schon der Richtige. Deine Freundin sollte dort für das Kind eine Beistandschaft einrichten. Das JA kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Das unterhaltspflichtige Elternteil schuldet dem Minderjährigen Kind grundsätzlich den Mindestunterhalt. Für das 16jährige Kind wären das 295€.

Da eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, muss alles mögliche unternommen werden, um den KMU zu leisten. Wenn die Selbstständigkeit nicht genug abwirft, muss ein Nebenjob angenommen werden, oder man muss sich wieder eine Festanstellung suchen.

Ich würde zunächst die Arbeit des JA abwarten, ist man damit nicht zufreiden, kann man immer noch selber klagen.

LG Nero

PS: Die 300€ "zusätzliche Unterstützung" sind übrigens für eine Krankenversicherung gedacht!

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#2
 Von 
IchUndIch
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Nero,

vielen Dank für die Antwort! Das mit der Versicherung wusste ich gar nicht, werde ich ihr mal erzählen.

Dann werden wir mal abwarten, was das JA herausbekommt. Selbständige "rechnen sich ja gern arm", mal sehen, wie das wird.
Ich denke mal, er muss dann auf jeden Fall alles nachzahlen. Nur im Moment fehlt das Geld halt.

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#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

quote:
Ich denke mal, er muss dann auf jeden Fall alles nachzahlen. Nur im Moment fehlt das Geld halt.


Das denke ich nicht, nur wenn ein Titel besteht. Immerhin hat deine Frau ihm das ja auch schriftlich zugestanden. Aber zukünftig muss er dann wieder voll bezahlen

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wurde denn nachgewiesen, dass der 16-jährige Unterhaltsberechtigt ist?

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#5
 Von 
IchUndIch
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es gibt natürlich einen Titel.
Trotzdem war sie erstmal mit dem reduzierten Unterhalt einverstanden, jeder kann arbeitslos werden heutzutage. Und bis zu diesem Zeitpunkt hat er ja immer pünktlich bezahlt.
Sie vertraut darauf, dass er dies auch wieder tut, sobald sein Einkommen entsprechend ist. Hat er auch zugesichert. Nur mittlerweile ist fast 1 Jahr vergangen und statt besser wird es schlechter.
Und mit 16 braucht ein Junge ja auch ganz schön, Klamotten, Essen und so. Ein Moped samt Führerschein hat sie ihm auch finanziert. Der Vater war allerdings dagegen, weil er das zu gefährlich fand. Er meinte, lieber mit 17 einen Autoführerschein. Aber der Sohn wollte unbedingt ein Moped, wie das halt so ist.

Naja, jedenfalls fehlt das Geld. Mal sehen, was das JA sagt. Erstmal abwarten.
Danke für die Antworten!

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Vorlage eines Titels sagt nicht aus, dass der 16-jährige noch Unterhaltsberechtigt ist.Bisher habe ich nichts gelesen, dass der Junge in beruflicher oder schulischer Ausbildung steht.Nämlich nur dann ist er Unterhaltsberechtigt.

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

wäre die Familie noch intakt, müsste Junior sich auch den Gürtel enger schnallen, wenn Papa arbeitslos wird...

Grüße

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

...........Und mit 16 braucht ein Junge ja auch ganz schön, Klamotten, Essen und so. Ein Moped samt Führerschein hat sie ihm auch finanziert....

@mikkian:
Es gab Zeiten, da hätten die Eltern einem Kind in den Hi....getreten und es aufgefordert, für das Moped und 'Klamotten' selbst die Finger rundgehen zu lassen.

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#9
 Von 
IchUndIch
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh je, ihr habt ja alle Recht!
Der Junge ist Schüler, ist mit 7 eingeschult und wird mit 17 die Schule beenden und möchte dann einen Beruf lernen.
Er hat keinen Ferienjob oder so. Soll sich nur auf die Schule konzentrieren, steht im Moment etwa auf 2.

Aber bis er ausgelernt hat, steht ihm doch der Unterhalt zu oder nicht? Nur weil der Vater jetzt arbeitslos ist, muss er doch trotzdem für sein Kind aufkommen. Muss die Mutter doch auch.



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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Als Schüler steht im selbstverständlich Unterhalt zu, keine Frage.
Ob und in welcher Höhe im noch Unterhalt zusteht, wenn er eine Lehre beginnt, wäre dann nach Vorlage des Lehrvertrages zu errechnen.

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#11
 Von 
IchUndIch
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für alle Antworten!

Bedeutet dies, der Lehr-Verdienst wird angerechnet, auch wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

so ist es.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Bedeutet dies, der Lehr-Verdienst wird angerechnet, auch wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?

Ja, aber mit Einschränkungen. So lange das Kind noch im Haushalt eines Elternteils wohnt, werden 90,00 € Berufsaufwendungen abgezogen und vom Rest geht nur die Hälfte in die Berechnung ein. Ab Volljährigkeit dann der volle Verdienst und das volle Kindergeld.

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Einspruch!!

:augenroll:

Wir leben in Deutschland und da gelten deutsche Unterhaltsgesetze ebenso wie deutsche Rechtsprechung, deutsche unterhaltsrechtliche Leitlinien usw. usf.

Im Camperschen Unterhaltsrecht lebst ausschließlich du, deshalb bist du auch vorbestraft wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Also hör auf, die Leute zu veralbern.

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach Dromi,

reg dich nicht auf.:)

Camper hat nur seine Meinung gesagt:

quote:
Meiner Meinung nach


Die darf er sagen. Glaubt eh keiner!
Wunschdenken.:)

Schönen Sonntag!



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach muss das Einkommen, auch eines minderjährigen voll, abzüglich Aufwand für die Berufsausbildung als Einkommen anerkannt werden.


Ich weiß gar nicht, was du hier rumkrakeelst, wird es doch.

Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.


Zitat:
Wenn ein Kind, statt eine Berufsausbildung zu machen, einen Minijob macht, wird es ja auch voll angerechnet.


Wo hast du denn diese Weisheit schon wieder her?

a) Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.


Quelle: Internet


gruß azrael





-- Editiert am 22.11.2009 18:36

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#19
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
......Verfahrensgegenständlich sind dem Kind XXXXX geschuldete Unterhaltszahlungen im Zeitraum vom 1.5.2006 bis 30.4.2009........


Und was soll ich aus diesem halbgaren Satz jetzt entnehmen?



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#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Azrael,

Camper hat das bloß verwechselt...

Richtig heißt das so:

quote:
5.) Die Arbeitslosigkeit meiner, damals noch minderjährigen Tochter, wurde als Lebensfindungabschnitt gesehen, der 400 € Job gar nicht berücksichtigt.
von Camper2008 am 05.09.2009 14:05


Stimmt!
Ich war dabei...:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es hätte mich jetzt auch ein wenig gewundert. Obwohl - bei Camper wundert mich gar nix mehr...

gruß azrael










-- Editiert am 22.11.2009 20:58

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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