Hallo an alle,
meine Freundin hat einen Sohn aus erster Ehe, er ist im August 16 geworden. Bis vor ca. 1 Jahr hat der Vater regelmässig Unterhalt
gezahlt. Dann ist er arbeitslos geworden. Er bat meine Freundin, den Unterhalt herabsetzen zu dürfen, von 287,- Euro auf dann 130,-Euro. Sie war damit einverstanden und hat ihm dies auch schriftlich bestätigt.
Nun stellt sich heraus, dass der Vater nicht einfach nur arbeitslos war, sondern sich selbständig gemacht. Er bekam also seit Januar Arbeitslosengeld und noch zusätzlich 300,- Unterstützung.
Im September teilte er mit, dass er nun nur noch 300,- Euro für ein halbes Jahr vom Amt bekommt und daher noch weniger bezahlen kann. Er zahlt seitdem monatlich 55,- Euro. Mehr kann er nicht - behauptet er!
Er hat zwar Einnahmen durch seine Selbständigkeit, meint aber wenn man seine Ausgaben gegenrechnet, bleibt nichts übrig.
Nun war meine Freundin beim Jugendamt und dort hat man ihr gesagt, dass er nach wie vor die Summe (287,-) bezahlen muss und sie ihm schreiben werden. Er muss dann nachweisen, was er für den Unterhalt tut.
Was kann man noch machen? Wäre es besser, zu klagen? Das Geld wird dringend benötigt.
Danke für alle Ratschläge!
Wi
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Vater kürzt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo IchUndIch,
der Weg zum JA war schon der Richtige. Deine Freundin sollte dort für das Kind eine Beistandschaft einrichten. Das JA kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Das unterhaltspflichtige Elternteil schuldet dem Minderjährigen Kind grundsätzlich den Mindestunterhalt. Für das 16jährige Kind wären das 295€.
Da eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, muss alles mögliche unternommen werden, um den KMU zu leisten. Wenn die Selbstständigkeit nicht genug abwirft, muss ein Nebenjob angenommen werden, oder man muss sich wieder eine Festanstellung suchen.
Ich würde zunächst die Arbeit des JA abwarten, ist man damit nicht zufreiden, kann man immer noch selber klagen.
LG Nero
PS: Die 300€ "zusätzliche Unterstützung" sind übrigens für eine Krankenversicherung gedacht!
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Hallo Nero,
vielen Dank für die Antwort! Das mit der Versicherung wusste ich gar nicht, werde ich ihr mal erzählen.
Dann werden wir mal abwarten, was das JA herausbekommt. Selbständige "rechnen sich ja gern arm", mal sehen, wie das wird.
Ich denke mal, er muss dann auf jeden Fall alles nachzahlen. Nur im Moment fehlt das Geld halt.
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quote:
Ich denke mal, er muss dann auf jeden Fall alles nachzahlen. Nur im Moment fehlt das Geld halt.
Das denke ich nicht, nur wenn ein Titel besteht. Immerhin hat deine Frau ihm das ja auch schriftlich zugestanden. Aber zukünftig muss er dann wieder voll bezahlen
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Wurde denn nachgewiesen, dass der 16-jährige Unterhaltsberechtigt ist?
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Also es gibt natürlich einen Titel.
Trotzdem war sie erstmal mit dem reduzierten Unterhalt einverstanden, jeder kann arbeitslos werden heutzutage. Und bis zu diesem Zeitpunkt hat er ja immer pünktlich bezahlt.
Sie vertraut darauf, dass er dies auch wieder tut, sobald sein Einkommen entsprechend ist. Hat er auch zugesichert. Nur mittlerweile ist fast 1 Jahr vergangen und statt besser wird es schlechter.
Und mit 16 braucht ein Junge ja auch ganz schön, Klamotten, Essen und so. Ein Moped samt Führerschein hat sie ihm auch finanziert. Der Vater war allerdings dagegen, weil er das zu gefährlich fand. Er meinte, lieber mit 17 einen Autoführerschein. Aber der Sohn wollte unbedingt ein Moped, wie das halt so ist.
Naja, jedenfalls fehlt das Geld. Mal sehen, was das JA sagt. Erstmal abwarten.
Danke für die Antworten!
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Die Vorlage eines Titels sagt nicht aus, dass der 16-jährige noch Unterhaltsberechtigt ist.Bisher habe ich nichts gelesen, dass der Junge in beruflicher oder schulischer Ausbildung steht.Nämlich nur dann ist er Unterhaltsberechtigt.
Hi,
wäre die Familie noch intakt, müsste Junior sich auch den Gürtel enger schnallen, wenn Papa arbeitslos wird...
Grüße
...........Und mit 16 braucht ein Junge ja auch ganz schön, Klamotten, Essen und so. Ein Moped samt Führerschein hat sie ihm auch finanziert....
@mikkian:
Es gab Zeiten, da hätten die Eltern einem Kind in den Hi....getreten und es aufgefordert, für das Moped und 'Klamotten' selbst die Finger rundgehen zu lassen.
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Oh je, ihr habt ja alle Recht!
Der Junge ist Schüler, ist mit 7 eingeschult und wird mit 17 die Schule beenden und möchte dann einen Beruf lernen.
Er hat keinen Ferienjob oder so. Soll sich nur auf die Schule konzentrieren, steht im Moment etwa auf 2.
Aber bis er ausgelernt hat, steht ihm doch der Unterhalt zu oder nicht? Nur weil der Vater jetzt arbeitslos ist, muss er doch trotzdem für sein Kind aufkommen. Muss die Mutter doch auch.
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Als Schüler steht im selbstverständlich Unterhalt zu, keine Frage.
Ob und in welcher Höhe im noch Unterhalt zusteht, wenn er eine Lehre beginnt, wäre dann nach Vorlage des Lehrvertrages zu errechnen.
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Hallo,
danke erstmal für alle Antworten!
Bedeutet dies, der Lehr-Verdienst wird angerechnet, auch wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?
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so ist es.
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quote:
Bedeutet dies, der Lehr-Verdienst wird angerechnet, auch wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?
Ja, aber mit Einschränkungen. So lange das Kind noch im Haushalt eines Elternteils wohnt, werden 90,00 € Berufsaufwendungen abgezogen und vom Rest geht nur die Hälfte in die Berechnung ein. Ab Volljährigkeit dann der volle Verdienst und das volle Kindergeld.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
--- editiert vom Admin
quote:
Einspruch!!
Wir leben in Deutschland und da gelten deutsche Unterhaltsgesetze ebenso wie deutsche Rechtsprechung, deutsche unterhaltsrechtliche Leitlinien usw. usf.
Im Camperschen Unterhaltsrecht lebst ausschließlich du, deshalb bist du auch vorbestraft wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Also hör auf, die Leute zu veralbern.
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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. "
Ach Dromi,
reg dich nicht auf.:)
Camper hat nur seine Meinung gesagt:
quote:
Meiner Meinung nach
Die darf er sagen. Glaubt eh keiner!
Wunschdenken.:)
Schönen Sonntag!
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
quote:
Meiner Meinung nach muss das Einkommen, auch eines minderjährigen voll, abzüglich Aufwand für die Berufsausbildung als Einkommen anerkannt werden.
Ich weiß gar nicht, was du hier rumkrakeelst, wird es doch.
Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.
Zitat:Wenn ein Kind, statt eine Berufsausbildung zu machen, einen Minijob macht, wird es ja auch voll angerechnet.
Wo hast du denn diese Weisheit schon wieder her?
a) Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.
Quelle: Internet
gruß azrael
-- Editiert am 22.11.2009 18:36
--- editiert vom Admin
quote:
......Verfahrensgegenständlich sind dem Kind XXXXX geschuldete Unterhaltszahlungen im Zeitraum vom 1.5.2006 bis 30.4.2009........
Und was soll ich aus diesem halbgaren Satz jetzt entnehmen?
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Hi Azrael,
Camper hat das bloß verwechselt...
Richtig heißt das so:
quote:
5.) Die Arbeitslosigkeit meiner, damals noch minderjährigen Tochter, wurde als Lebensfindungabschnitt gesehen, der 400 € Job gar nicht berücksichtigt.
von Camper2008 am 05.09.2009 14:05
Stimmt!
Ich war dabei...:)
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
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