Hallo,
ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter ist vollzeit Arbeitnehmende im Großhandel, verdient rund 1300 Euro im Monat. Ich bin Schüler, Abiturient. Meine Eltern sind seit ungefährt 10 Jahren geschieden, meine Mutter hat als ich 16 war das alleinige Sorgerecht eingeklagt, inkl. Unterhaltstitel. Mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt. Er arbeitet vermutlich unter der Hand, laut Einhwohnermeldeamt (stand letztes Jahr) hat er keinen festen Wohnsitz, er wird aber noch öfter hier gesichtet. Meiner Mutter schuldet er, fernab des Unterhalts, sowieso mehrere tausend Euro, damit hat meine Mutter schon abgeschlossen. Es sind allerdings noch viele tausend Euro der letzten Jahre ausstehend, denn meine Mutter hat nie wirklich Unterhalt erhalten. Mein Vater ist Schuldner (war Unternehmer) und hat wohl auch noch viele Gläubiger. Wie kann ich weiter verfahren, um das Unterhalt meiner Mutter bzw. das ausstehende Geld reinzubekommen? Beim Einwohnermeldeamt werde ich wohl keinen Erfolg haben, natürlich können wir uns Detektive oder teure Anwälte nicht leisten - meine Mutter will das auch nicht. Ich mache das für Sie, sie weiß nichts davon. Ist halt geldlich relativ knapp, gern würde ich meinen Vater zur Rechenschaft ziehen, schließlich hat er viel Geld meiner Mutter einfach verbrannt und auch das Haus meiner Mutter einfach beim Pferderennen verzockt... Kontakt mit ihm habe ich seit Jahren nicht mehr.
Ich würde das gerne für sie regeln, das Ganze möglichst kostenkünstig, ich kenn auch den Arbeitgeber von ihm und weiß, das dieser wohl unter der Hand Leute arbeiten lässt.
Würde mich über Antworten sehr freuen und danke schonmal im Vorraus!
Gruß
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Vater laut Staat in Deutschland unauffindbar
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Marco_93,
Wenn wie du schreibst ein gültiger Titel für den Unterhalt
besteht, dann kannst du (deine Mutter) damit das Konto
deines Vaters pfänden lassen.(Macht natürlich nur Sinn, wenn du der Meinung bist, da könnte was zu holen sein.
lg edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 13.10.2012 18:07
-- Editiert edy am 13.10.2012 18:08
Guten Abend,
wenn der Vater schon nicht über die meldeämter zu finden ist, wie stellst Du Dir dass dann vor?
Dein Mutter oder Du, ihr habt ´nen Titel zum Unterhalt. Dann gebt ihr den an den GVZ samt auflistung der ausstehenden Unterhaltschulden, sagt dem GVZ wo der Vater arbeitet und dann läuft die Gehaltspfändung.
quote:
Ich würde das gerne für sie regeln, das Ganze möglichst kostenkünstig,
Aha, und wie? Ich denke nicht, dass Dir in kürze das A-Team üder den Weg läuft und Hannibal Dir zusagt, das ganze zu Deiner Zufriedenheit regeln zu wollen.
Ansonsten, halt Dich doch einfach aus den Angelegenheiten Deiner Eltern raus.
LG nero
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Hallo,
es wird nur über eine kontenpfändung gehen. Wenn er wirklich nur schwarz arbeitet kommst Du so nicht weiter.
Ich kann Dich verstehen, Deine Mutter arbeitet sich ab und das Geld reicht dennoch hinten und vorn nicht.
Aber ich kenne einen ähnlichen Fall, der lebte vom Schwarzgeld nicht schlecht, aber dennoch war nichts zu holen.
Wenn er ein Auto hätte, könnte man versuchen das zu pfänden. Aber wenn er dies angeblich für einen Beruf braucht, der aber anderseits nur das Existensminimum sichert, hat er recht auf ein angemessenes Auto.
Du könnstest auf jeden Fall einen oder mehren Bekannten bitten, ihm zu folgen um herauszufinden wo er wohnt. Und dem Amt einen Tipp geben. Wenn dann noch am Briefkasten der Name steht, werden die ggf. dem nachgehen.
Wenn er ein Auto benutzt kannst Du das Kennzeichen notieren und dies weitergeben.
Wenn Du einen Sachbearbeiter findest, der dem nachgeht hast Du Glück.
Wenn Du Hinweise findest, daß er in der Tat einiges an Vermögen besitzt, (teures Auto) könntest Du eine Anzeige versuchen. Das ist aber eher ein Racheakt wie eine lösung zum Problem. Grüße Chilla
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"Chylla"
Stand von vor 4 Jahren war, das mein Vater nur für 900 Euro "offiziell" gearbeitet hat, den Rest hat er sich "schwarz" verdient. Er muss ja dann irgendwie krankenversichert sein. Meine Idee war, bei den Krankenversicherungen anzurufen und da mal die Daten zu erfragen. Sind sie berechtigt, diese an Angehörige weiter zu geben? Offziell wird mein Auto wohl kein Auto besitzen, wenn wird er wohl einen Firmenwagen benutzen. Ich habe mir schon überlegt, dem Arbeitgeber Druck zu machen. Ist auch keine Lichtgestalt. Insolvenzverschleppung, Schwarzarbeit etc.
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"wohl keinen Erfolg beim Einwohnermeldeamt" ....wie ist das "wohl" zu verstehen?
wirdwerden
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Hallo,
ich hab früher mal am Schalter einer Krankenkasse gearbeitet und kann definitiv sagen, daß die Auskunft nicht gegeben werden darf.
Nur im Rahmen der Amtshilfe, und das wäre z.B. der Fall wenn wegen Betrugs ermittelt wird. Das Amtshilfeersuchen ist schriftlich zu stellen.
Wenn der Vater offiziell unter der pfändungsgrenze verdient, ist eh nicht s zu holen.
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"Chylla"
Außerdem, es gibt auch sowas wie private Krankenkassen, und viele Menschen sind immer noch nicht krankenversichert.
wirdwerden
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