Vater laut Staat in Deutschland unauffindbar

13. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marco_93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater laut Staat in Deutschland unauffindbar

Hallo,


ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter ist vollzeit Arbeitnehmende im Großhandel, verdient rund 1300 Euro im Monat. Ich bin Schüler, Abiturient. Meine Eltern sind seit ungefährt 10 Jahren geschieden, meine Mutter hat als ich 16 war das alleinige Sorgerecht eingeklagt, inkl. Unterhaltstitel. Mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt. Er arbeitet vermutlich unter der Hand, laut Einhwohnermeldeamt (stand letztes Jahr) hat er keinen festen Wohnsitz, er wird aber noch öfter hier gesichtet. Meiner Mutter schuldet er, fernab des Unterhalts, sowieso mehrere tausend Euro, damit hat meine Mutter schon abgeschlossen. Es sind allerdings noch viele tausend Euro der letzten Jahre ausstehend, denn meine Mutter hat nie wirklich Unterhalt erhalten. Mein Vater ist Schuldner (war Unternehmer) und hat wohl auch noch viele Gläubiger. Wie kann ich weiter verfahren, um das Unterhalt meiner Mutter bzw. das ausstehende Geld reinzubekommen? Beim Einwohnermeldeamt werde ich wohl keinen Erfolg haben, natürlich können wir uns Detektive oder teure Anwälte nicht leisten - meine Mutter will das auch nicht. Ich mache das für Sie, sie weiß nichts davon. Ist halt geldlich relativ knapp, gern würde ich meinen Vater zur Rechenschaft ziehen, schließlich hat er viel Geld meiner Mutter einfach verbrannt und auch das Haus meiner Mutter einfach beim Pferderennen verzockt... Kontakt mit ihm habe ich seit Jahren nicht mehr.

Ich würde das gerne für sie regeln, das Ganze möglichst kostenkünstig, ich kenn auch den Arbeitgeber von ihm und weiß, das dieser wohl unter der Hand Leute arbeiten lässt.

Würde mich über Antworten sehr freuen und danke schonmal im Vorraus!


Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marco_93,

Wenn wie du schreibst ein gültiger Titel für den Unterhalt

besteht, dann kannst du (deine Mutter) damit das Konto

deines Vaters pfänden lassen.(Macht natürlich nur Sinn, wenn du der Meinung bist, da könnte was zu holen sein.

lg edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 13.10.2012 18:07

-- Editiert edy am 13.10.2012 18:08

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

wenn der Vater schon nicht über die meldeämter zu finden ist, wie stellst Du Dir dass dann vor?

Dein Mutter oder Du, ihr habt ´nen Titel zum Unterhalt. Dann gebt ihr den an den GVZ samt auflistung der ausstehenden Unterhaltschulden, sagt dem GVZ wo der Vater arbeitet und dann läuft die Gehaltspfändung.

quote:
Ich würde das gerne für sie regeln, das Ganze möglichst kostenkünstig,


Aha, und wie? Ich denke nicht, dass Dir in kürze das A-Team üder den Weg läuft und Hannibal Dir zusagt, das ganze zu Deiner Zufriedenheit regeln zu wollen.

Ansonsten, halt Dich doch einfach aus den Angelegenheiten Deiner Eltern raus.

LG nero

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es wird nur über eine kontenpfändung gehen. Wenn er wirklich nur schwarz arbeitet kommst Du so nicht weiter.

Ich kann Dich verstehen, Deine Mutter arbeitet sich ab und das Geld reicht dennoch hinten und vorn nicht.

Aber ich kenne einen ähnlichen Fall, der lebte vom Schwarzgeld nicht schlecht, aber dennoch war nichts zu holen.

Wenn er ein Auto hätte, könnte man versuchen das zu pfänden. Aber wenn er dies angeblich für einen Beruf braucht, der aber anderseits nur das Existensminimum sichert, hat er recht auf ein angemessenes Auto.

Du könnstest auf jeden Fall einen oder mehren Bekannten bitten, ihm zu folgen um herauszufinden wo er wohnt. Und dem Amt einen Tipp geben. Wenn dann noch am Briefkasten der Name steht, werden die ggf. dem nachgehen.

Wenn er ein Auto benutzt kannst Du das Kennzeichen notieren und dies weitergeben.

Wenn Du einen Sachbearbeiter findest, der dem nachgeht hast Du Glück.

Wenn Du Hinweise findest, daß er in der Tat einiges an Vermögen besitzt, (teures Auto) könntest Du eine Anzeige versuchen. Das ist aber eher ein Racheakt wie eine lösung zum Problem. Grüße Chilla

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"Chylla"

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#4
 Von 
Marco_93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Stand von vor 4 Jahren war, das mein Vater nur für 900 Euro "offiziell" gearbeitet hat, den Rest hat er sich "schwarz" verdient. Er muss ja dann irgendwie krankenversichert sein. Meine Idee war, bei den Krankenversicherungen anzurufen und da mal die Daten zu erfragen. Sind sie berechtigt, diese an Angehörige weiter zu geben? Offziell wird mein Auto wohl kein Auto besitzen, wenn wird er wohl einen Firmenwagen benutzen. Ich habe mir schon überlegt, dem Arbeitgeber Druck zu machen. Ist auch keine Lichtgestalt. Insolvenzverschleppung, Schwarzarbeit etc.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

"wohl keinen Erfolg beim Einwohnermeldeamt" ....wie ist das "wohl" zu verstehen?

wirdwerden

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich hab früher mal am Schalter einer Krankenkasse gearbeitet und kann definitiv sagen, daß die Auskunft nicht gegeben werden darf.

Nur im Rahmen der Amtshilfe, und das wäre z.B. der Fall wenn wegen Betrugs ermittelt wird. Das Amtshilfeersuchen ist schriftlich zu stellen.

Wenn der Vater offiziell unter der pfändungsgrenze verdient, ist eh nicht s zu holen.

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"Chylla"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Außerdem, es gibt auch sowas wie private Krankenkassen, und viele Menschen sind immer noch nicht krankenversichert.

wirdwerden

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