Vater macht 2. Ausbildung,

27. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Toto1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater macht 2. Ausbildung,

Hallo,
ich habe mal ne frage.
Der Vater hat vor kurzem seine 2. Ausbildung beendet. Die erste Ausbildung war im Einzelhandel und direkt danach musste er zum Zivildienst und hat danach im Altenheim gearbeitet weil er im Einzelhandel nichts bekommen hat.
Nun hat er eine Ausbildung als Krankenpfleger gemacht, da er dort viel besser Arbeitsmöglichkeiten hat als im Einzelhandel.
Er bat damals das Jugendamt um Herabsetzung des Unterhaltes auf 0€. Nun fordert das Amt eine sehr Hohe Summe von Ihm, da sie die 2. Ausbildung nicht als Notwendig anerkennen. Das Amt ist der Meinung er hätte ohne Probleme eine Stelle im Einzelhandel bekommen können. Doch dies war ja nicht der Fall.
Obwohl er dem Amt erklärt das die 2. Ausbildung eine Zukunftsorientierte Entscheidung war und er damit den Unterhalt besser sichern kann, lehnen sie eine nachträgliche Herabsetzung ab.
Was kann er nun tun????
Weis da jemand bescheid und kann uns helfen?????

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:
Was kann er nun tun????


Nichts!

Dem Unterhaltspflichtigen wird eine erste Ausbildung zugestanden, um seinen Lebensunterhalt, und den des Kindes, sicherstellen zu können.

In dieser Zeit kann die Untehaltspflicht ruhen.

Es kann aber nicht sein, dass der Unterhaltspflichtige so lange Ausbildungen durchläuft, bis er das für sich optimale gefunden hat.

Mit der ersten Ausbildung wäre er in der Lage, seinen Lebensunterhalt, und den des Kindes sicher zu stellen. Wenn er danach noch eine weitere Ausbilung absolvieren will, ist das seine Sache.

Eine Anstellung im Einzelhanden zu bekommen, sollte nicht das Problem sein.

LG nero

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#2
 Von 
Toto1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja er hat sehr viele Bewerbungen im Einzelhandel abgeschickt. An ALDI, LIDL, EDEKA, METRO, PENNY usw. doch überall nur absagen erhalten. Liegt wahrscheinlich auch daran das sein Abschluss nicht der Beste war. Wie man ganz aktuell in den Medien mitbekommt, machen sehr viele Schlecker dicht. Doch Krankenpflege wird dringend gesucht. Ist es dann nicht für das Kind von Vorteil in einem Krisensichern Job tätig zu sein? Vorallem dabei ist der Unterhalt sicherer wie im Einzalhandel und der Verdienst ist auch besser.
Es gab für ihn auch die Möglichkeit arbeitlos zu sein. Also wird Mann bestraft weil er an die zukunftssichere Variante denkt, statt arbeitlos zu sein und hoffen irgendwann ne Stelle im Einzelhandel zu bekommen.

lg
Toto1982

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Nein, bestraft wird man nicht. Das Kind muss aber auch versorgt werden. Und da kann ein Unterhaltspflichtiger halt nicht so lange "rumprobieren" bis er den idealsten Job gefunden hat.

Natürlich kann der eine zweite Ausbildung machen. Ist ja seine Sache. Er müsste aber damit rechnen, dass während dieser Zeit Unterhaltsschulden auflaufen, wenn die Mutter des Kindes z.B. leistungen nach dem UVG bezieht.

LG nero

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, bestraft wirklich nicht. Und gerade im Einzelhandel werden gute Leute immer gesucht. Wieviel sie dann verdienen, das ist eine andere Frage. Auch die Schlecker-Leute, die gut sind, kommen anderweitig unter, sofern sie die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz stemmen können. Das haben zumindest die IHKs von Berlin und Brandenburg verkündet. Freie Stellen sind da! Und jetzt sich auf Schlecker als Alibi berufen für eine Zeit, in welcher Schlecker noch eingestellt hat, das ist ja wohl auch etwas dümmlich, oder?

wirdwerden

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Toto,
wie weit ist er mit der 2. Ausbildung?
Wurde damals irgendetwas Konkretes festgehalten über die Dauer des Nichtzahlen Könnens?
Wie alt ist das Kind?
Gibt es sonstige Titel oder Vereinbarungen?
Kann er Belege vortragen, indem genau erklärt wird, dass er keine Stelle gefunden hat, was eventuell die 2. Ausbildung rechtfertigen könnte?
Besteht die Möglichkeit nebenbei etwas zu verdienen, damit ein Teil an Unterhalt geleistet werden könnte?
Wovon lebt der Vater selbst?
Wohnt er noch bei seinen Eltern oder mit einer Partnerin zusammen?
Bekam die Mutter die ganze Zeit vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss?
Die Herabsetzung auf „0" betraf die Zeit der 1. Ausbildung, wer kümmerte sich danach um den weiteren Ablauf der Unterhaltspflicht?
Welche Summe fordert das Amt jetzt von ihm zurück?





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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#6
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

ich finde es prinzipiel ja super dass er die Möglichkeit wahr genommen hat, um sein Kind optimal versorgen zu können. Es sollte doch auch kein Problem sein, die Leistungen die sein Kind erhalten hat, bei besserer Lage auszugleichen, sozusagen als Kredit betrachtet den er erhalten hat, damit sein Kind versorgt werden konnte!

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