Vater seid 23 Jahren nicht gesehen - Was geschieht bei Pflegebedürftigkeit?

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Deka1207
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater seid 23 Jahren nicht gesehen - Was geschieht bei Pflegebedürftigkeit?

Erstmal ein Hallo an die Fachleute,

ich versuche es möglichst kurz zu machen: Ich bin 36 und habe meinen Vater das letzte mal vor ca. 23 Jahren gesehen. Wie an mich herangetragen wurde, hat er mit seiner 2. Frau 4 weitere Kinder bekommen, die mittlerweile alle Erwachsen und ca. 20-30 Jahre alt sind. Wo er wohnt und ob er mit seiner 2. Frau noch verheiratet ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nun wurde an mich herangetragen, dass er sich wohl nicht der besten Gesundheit erfreut. Ich selbst habe vor 5 Jahren ein Haus erworben und einen entsprechend hohen Kredit abzutragen. Nun kam bei mir folgende Frage auf:

Auch wenn mein Vater mittlerweile quasi fremd für mich ist und ich ihn auf der Straße wohl nicht einmal erkennen würde, frage ich mich wie es ist, wenn er zum Pflegefall wird?

Kann es Nachteile haben, dass ich sein ältestes "Kind" bin?
Können Kosten für mich entstehen, wenn er in ein Pflegeheim muss?
Kann von mir verlangt werden, dass ich Ihn betreuen muss?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Meinungen. Vielen Dank vorab.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Deka1207):
Können Kosten für mich entstehen, wenn er in ein Pflegeheim muss?
Ja, du bist deinem Vater gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Und dieser Anspruch deines Vaters kann auf das Sozialamt übergehen. Unterhalt ergibt sich aus Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Zitat (von Deka1207):
Kann von mir verlangt werden, dass ich Ihn betreuen muss?
Das Gericht könnte dich theoretisch als Bevollmächtigten bestimmen. Das könntest du ablehnen. Es wird in deinem Fall aber wohl sowieso nicht passieren.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Deka1207):
Kann von mir verlangt werden, dass ich Ihn betreuen muss?


Nein, wohl aber, dass Sie sich in Form von Elternunterhalt an den Kosten der Betreuung beteiligen müssen, sofern Sie überhaupt leistungsfähig sind.

Da seit dem 01.01.2020 das Angehörigen Entlastungsgesetz in Kraft getreten ist, sind Sie erstmal von allem befreit, solange Ihr Jahresbrutto die 100.000€ Grenze nicht übersteigt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Deka1207):
wie es ist, wenn er zum Pflegefall wird?
Dann ist es noch immer dein Vater. Ein Pflegefall kann ganz wenig bis ganz viel sein und entspr. kosten.
Zitat (von Deka1207):
Kann es Nachteile haben, dass ich sein ältestes "Kind" bin?
Nein. Es geht um Kinder und um die Frage, ob Vater und Ehefrau die Pflegekosten selbst zahlen können. Also aus eigenem Einkommen und Vermögen.
Erst, wenn das nicht der Fall ist bzw. nicht ausreicht, würde das Sozialamt zunächst die Kosten tragen und an die Kinder herantreten. Je nach Einkommenslage der Kinder würde dann von Kind 1 bis 5 ein individueller Anteil verlangt... oder eben keiner.
Zitat (von Deka1207):
Kann von mir verlangt werden, dass ich Ihn betreuen muss?
Wer sollte das denn verlangen? Wenn er in ein Pflegeheim muss, wird er doch dort betreut.

Außerdem ist das Pflegeheim doch die letzte Möglichkeit. Und sicher stehen ihm seine 4 Kinder näher als du.
Sehr viele Menschen werden zu Hause gepflegt, mit Unterstützung je nach Bedarf.

Hast du Angst um dein Haus?
Hast du noch nichts von der neuen Rechtslage gehört? Stichwort *Elternunterhalt ab 2020*?

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da seit dem 01.01.2020 das Angehörigen Entlastungsgesetz in Kraft getreten ist, sind Sie erstmal von allem befreit, solange Ihr Jahresbrutto die 100.000€ Grenze nicht übersteigt.
Zitat (von Anami):
Hast du noch nichts von der neuen Rechtslage gehört? Stichwort *Elternunterhalt ab 2020*?
Nur der Vollständigkeit halber. Die Freigrenze gilt nur gegenüber dem Sozialamt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Fragesteller sollte erst einmal erklären, was mit Betreuung gemeint ist. Betreuung im juristischem Sinne, Betreuung im tatsächlichen Sinne oder aber finanzielle Unterstützung?

Für ersteres bedarf es eines Gerichtsbeschlusses, der nicht ohne die Zustimmung des geplanten Betreuers erfolgt, im zweiten Fall wäre wohl die tatsächliche Pflege gemeint. Der dritte Fall, da lohnt es sich zu rechnen, entsprechender Hinweis erfolgte durch meinen Vorschreiber.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
im zweiten Fall wäre wohl die tatsächliche Pflege gemeint.


Nur der Vollständigkeit halber.
Wozu niemand gezwungen werden kann. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 20.01.2020 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Klar, dazu kann niemand gezwungen werden. Auch nicht dazu, jemanden in seiner Wohnung/seinem Haus aufzunehmen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Um es noch mal ganz klar zu sagen: Nein, Sie sind nicht unterhaltspflichtig gegenüber Ihrem Vater, wenn er pflegebedürftig wird und Sie nicht mehr als 100000 Euro verdienen. Das ist die neue Gesetzeslage seit dem 01.0120.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Rechtlich gesehen stimmt diese Aussage nicht. Die zivilrechtliche Unterhaltspflicht gegenüber Eltern hat sich auch ab 2020 nicht verändert. Was sich verändert hat, ist die Einkommensgrenze, die bei auf das Sozialamt im Rahmen des SGB XII übergegangenen Ansprüchen beachtet wird. Das ist zwar der Regelfall, aber es gibt eben auch ein paar andere seltene Konstellationen.

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#10
 Von 
Deka1207
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, wobei die Meinungen hier wohl schon auseinander gehen. Bleibt mir letztlich wohl nur abzuwarten, wie es einmal kommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Die Meinungen gehen grundsätzlich nicht auseinander.

Zitat (von Deka1207):
Bleibt mir letztlich wohl nur abzuwarten, wie es einmal kommen wird.
Oder man schaut ganz kurz mal in seinen Steuerbescheid. Dort findet man das jährliche Einkommen.
So ganz grob kann man dann entscheiden, ob man sich überhaupt weiterhin mit diesem Thema des ziemlich fremden Vaters befasst.

Anders gestalten sich häufig die Gedankengänge, wenn der Vater verstirbt.
Oft genug finden sich dann ziemlich fremde aber leibliche Kinder, die erben (möchten)...

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