Vater stimmt Schulwechsel der gemeinsamen Kinder nicht zu

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater stimmt Schulwechsel der gemeinsamen Kinder nicht zu

Liebes Forum,

ich bin neu hier und habe folgendes Problem.

Ich habe mich vor gut 1,5 Jahren nach 20 Jahren Beziehung – inklusive 13 Jahren Ehe - von meinem Ehemann getrennt und bin mit unseren beiden gemeinsamen Kindern im Grundschulalter in ein angemietetes Haus 8 Kilometer entfernt von unserem gemeinsam angeschafften Haus und Schule der Kinder weggezogen. Hintergrund ist, dass er das alte Haus unbedingt behalten wollte. Allerdings habe ich ihm auch angeboten, dass ich das Haus übernehme und ihn auszahle, was er nicht wollte.

Dem Umzug der Kinder mit mir hat er zugestimmt.

Notariell vereinbarten wir eine Umgangsregelung, die vorsieht, dass er die Kinder jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien und Feiertage bei sich hat. Das war ausdrücklich so von ihm gewünscht, obwohl ich öfter anbot, er könne die Kinder auch unter der Woche sehen.

Ebenfalls vereinbart wurde, dass ich auf jeglichen Trennungsunterhalt verzichte. Unterhalt für die Kinder zahlt er, den habe ich allerdings nie offiziell prüfen oder berechnen lassen.

Des Weiteren wurde das Haus auf ihn übertragen und ich wurde entsprechend von ihm ausgezahlt.

Die Trennung erfolgte aufgrund schwerwiegender Probleme zwischen uns, nicht weil einer von uns einen neuen Partner hatte. Von Anfang an ist mein Noch-Mann nicht mit der Trennung klargekommen und macht mir bis heute schwere Vorwürfe.

Die Scheidung reichte er ein, der Scheidungstermin steht in Kürze an.

Ich habe inzwischen wieder ein Eigenheim erworben, das ich mit den Kindern beziehen möchte. Das neue Haus liegt zwar in einem anderen Bundesland, aber ist nicht weiter von meinem Noch-Mann entfernt als das momentan angemietete Objekt. Der Abtrag ist erheblich günstiger als die Kaltmiete, die ich in der Stadt zahle.

Aktuell bringe ich die Kinder mit dem Auto zur Schule, da die Distanz zur Schule durch unseren Umzug 11 Kilometer beträgt.

Der Umzug in unser neues Haus würde bedeuten, dass die Kinder zum kommenden Schuljahr die Schule wechseln würden. Dann könnten sie zur 1 Kilometer entfernten Grundschule zu Fuß gehen und müssten weniger lange in der Schule bleiben als bisher. Sie kennen von ihrem Hobby bereits Kinder, die die neue Schule besuchen, und stehen dem Umzug und Schulwechsel positiv gegenüber. Mündlich willigte mein Noch-Mann ein, dass Umzug und Schulwechsel für ihn in Ordnung seien. Jetzt haben wir aber gerade wieder an anderer Stelle Unstimmigkeiten, und prompt teilte er mir nun schriftlich mit, er würde dem Schulwechsel nicht zustimmen.

Wir haben natürlich beide das Sorgerecht, aber da er die Kinder nur jedes zweite Wochenende bei sich hat, liegt die „Hauptsorge", also Alltagsentscheidungen, Wahrnehmung von Schulterminen, Verabredungen und Hobbies etc., bei mir.

Gerne wüsste ich, ob er einen Schulwechsel verhindern kann. Ich gehe davon aus, dass er vor allem mir das Leben so unangenehm wie möglich gestalten möchte, nicht, dass es ihm vorrangig ums Kindeswohl geht. Was würdet Ihr mir empfehlen, wie soll ich mit der Situation umgehen?

Was vielleicht auch wichtig ist: Wir sind beide berufstätig, ich in Teilzeit, er in Vollzeit. An den Arbeitszeiten hat sich nach der Trennung bei uns beiden nichts geändert. Ich lebe autark, ohne amtliche Unterstützung oder sonstige Zuwendungen. Auch während der Ehezeit lag die Betreuung der Kinder überwiegend bei mir.

Viele Grüße und danke für eure Meinungen,
Orac


-- Editiert von Orac am 22.03.2019 10:17

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wenn er seine Zustimmung zum Schulwechsel nicht gibt, dann ist diese Willenserklärung durch einen Gerichtsentscheid zu ersetzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank! In der Praxis heißt das, ich muss mich anwaltlich beraten lassen und klagen? Gibt es eine Tendenz zu dem Ausgang eines solchen Streites?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nö.

wirdwerden

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#4
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann hoffe ich, dass der Anwalt vielleicht eine Tendenz hat;-)

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Orac):
Das war ausdrücklich so von ihm gewünscht, obwohl ich öfter anbot, er könne die Kinder auch unter der Woche sehen.
Das kann er auch jetzt noch, Die bestehende Regelung ist lediglich eine Art Garantie, dass er das an den Wochenenden und Feiertagen auf jeden Fall darf. Was darüber hinaus geht ist eine Sache zwischen euch beiden. Auf die Wochenenden und Feiertage hat er auf jeden Fall ein Anrecht, das du nicht verweigern darfst. Ich denke, dass es ihm darauf ankam.
Zitat (von Orac):
Gerne wüsste ich, ob er einen Schulwechsel verhindern kann.
Hinauszögern evtl. ja, aber verhindern sicherlich nicht. Deine Gründe sind sicherlich gut genug um eine Richterliche Klärung zu Gunsten der Kinder erwirken zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin auch überhaupt nicht unkooperativ, was die Ausübung des Umgangsrechts angeht. Es geht hier ja nicht darum, ihm unsere Kinder vorzuenthalten.

Ich hoffe, dass er sich vielleicht doch außergerichtlich mit mir einigt, auch wenn ich wie du davon ausgehe, dass meine Gründe für einen Schulwechsel plausibel sind und sicher dem Wohl unserer Kinder dienen.

Danke für deine Einschätzung!

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich würde einen völlig anderen Ansatz versuchen.

Es geht um einen Wechsel der grundschule, ausgelöst durch einen im zulässigen Entfernungsbereich liegenden Wohnortwechsel.

Zumindest bei uns ist es so, dass man sich die Grundschule nicht frei auswählen kann. Sie hängt vom Wohnort ab.

Du solltest hinterfragen, ob e in dem Bundeland in das ihr Zieht eine vergleichbare Regelung gibt, dann bedarf es keiner Entscheidung.

Oder will er eine andere Grundschule am neuen Wohnort?

Berry

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#8
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Diesen Ansatz habe ich auch schon gedanklich verfolgt. Es gibt die Pflicht, seine Kinder auf der Grundschule im entsprechenden Einzugsbereich anzumelden. Aber die Anmeldung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte.

Auch dem Umzug muss er schriftlich zustimmen. Ich bin nicht sicher, dass er das tun wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, er möchte keine andere Schule am neuen Wohnort, sondern dass sie die Grundschule, auf der sie aktuell sind, weiterhin besuchen.

-- Editiert von Orac am 22.03.2019 12:47

-- Editiert von Orac am 22.03.2019 12:48

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Hier muss man zwei Problemkreise unterscheiden. Da wir eine Schulpflicht haben, bedarf es genau genommen gar keiner Anmeldung der Kids in einer Schule, solange sie im entsprechenden Alter sind. Für die Grundschule ist dann die Schule des Wohnbezirks zuständig, einerlei ob angemeldet wird oder nicht. In einigen Kommunen sollen die Eltern inzwischen auch bei Grundschulen ein gewisses Wahlrecht geben, da müsste dann mal in die Verordnungen geschaut werden. Aber, dieser Automatischmus und die Zuweisung einer Schule greift zumindest bei uns nur bei der Einschulung, nicht bei einem Umzug.

Womit wir beim 2. Problemkreis sind. Der Umzug. Da erfolgt zumindest in meinem Land (Schulrecht ist Landes/Kommunalrecht!) keine automatische Umschulung. Da sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Womit wir beim 2. Problemkreis sind. Der Umzug. Da erfolgt zumindest in meinem Land (Schulrecht ist Landes/Kommunalrecht!) keine automatische Umschulung. Da sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.


Nach dem BGB Recht bedarf es einer Vollmacht beider gesetzlicher Vertreter (§7 und §8 BGB und für die Kinder gilt auch der Art. 11 GG "Freizügigkeit" ) des mind. Kindes, wenn der Wohnsitz geändert werden soll.

Der Vater kann eine Abmeldesperre in der bestehenden Grundschule und im Einwohnermeldeamt (jetziger Wohnsitz) hinterlegen lassen.

Welche triftigen Gründe sprechen aus seiner Sicht denn für das Beibehalten der bisherigen Schule?

Wenn ihr sonst gut klar kommt, wie wäre es wenn dies in einer Elternberatung geklärt wird, dies hat oft auch einen neuen und klärenden Blick auf die Kinder und deren Belange ...

Auch kann die "abgebende und die aufnehmende" Schule hier jeweils mit Euch ein Gespräch führen.
Auch dies kann Euren Blickwinkel auf die Belange der Kinder verändern...

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Wir kommen nicht mehr gut klar, normale Kommunikation ist leider nicht mehr gegeben.

Triftige Gründe gibt es nicht für den Verbleib auf der alten Schule. Er hatte dem Schulwechsel ja auch bereits mündlich mir gegenüber zugestimmt. Das hat er aber wieder zurückgenommen in einer SMS.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Vielleicht hab ich was überlesen. Aber die Grundschulzeit ist ja nicht ewig. Wie lange denn noch bei Euren Kids?

wirdwerden

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#14
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie kommen nach den Sommerferien in die dritte bzw. vierte Klasse. Für den Schulwechsel auf die weiterführende Schule wäre es natürlich von Vorteil, wenn sie dann schon im ‚neuen‘ Bundesland darauf vorbereitet werden und Freundschaften schließen könnten.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich sehe es eher umgekehrt. Die Lehrpläne sind ja von Bundesland zu Bundesland sind ja doch sehr verschieden. Es kann also sein, dass da ein dramatischer Leistungsabsturz erfolgt, den zumindest das Kind in der 4. Klasse nicht mehr abpuffern kann. Ich selbst musste wegen des Berufs meines Vaters mehrfach die Schule wechseln, hab immer von der Leistung her deutlich schlechter angefangen, als ich in der alten Schule aufgehört habe. Bei meinen Kids war es ähnlich, da war sogar der Wechsel innerhalb desselben Bundeslandes so gravierend, dass mein Jüngster ein Jahr verloren hat. Neue Freunde sind das kleinste Problem, zumal man ja auch nicht weiss, auf welche Schule die nach der Grundschule wechseln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das kann sicher so sein, wie du es erlebt hast. Ich habe natürlich schon im Vorfeld mit den Lehrern gesprochen. Diese halten es unter dem Gesichtspunkt eines Leistungsabsturzes nicht für notwendig, einen Schulwechsel zu vermeiden.

Mit den Freunden den Punkt halte ich schon für wichtig. In einer Kleinstadt gibt es nicht so viele weiterführende Schulen wie in einer Großstadt, d.h. es werden wahrscheinlich etliche Grundschulfreunde auch gemeinsam die weiterführende Schule besuchen.

Für mich wäre es kein Problem, die Kinder auch weiterhin mit dem Auto zur alten Schule zu bringen. Die Entfernung von unserem jetzigen Wohnort ist ja sogar 3 Kilometer weiter als von unserem neuen Haus. Aber ich finde es erstrebenswert, dass Kinder ihren Schulweg alleine zu Fuß zurücklegen können, da das Zeit spart und die Selbstständigkeit fördert. Die neue Schule wäre keinen Kilometer von uns entfernt.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Glaubst Du ernsthaft, dass Dir irgendein Lehrer erklärt, seine Schule habe ein geringeres Leistungsniveau als vielleicht eine andere Schule? Glaubst Du wirklich, dass bei vermutlich anderen Schulbüchern über die Landesgrenze ein Schulwechsel reibungslos funktioniert, dass die Lehrer in Land A genau wissen, was in der Schule x in Land B wie geregelt ist?

Du klingst mir doch sonst nicht so naiv. Ich staune da nur, über so viel Lebensfremdheit. Und - bis eine Zustimmung durch Gericht ersetzt ist, da ist das große Kind schon längst in der weiterführenden Schule.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin sicher weder lebensfremd noch naiv, ich staune über deine Beurteilung.

Die Lehrerin meiner einen Tochter hat ein Kind in der zukünftigen Klasse meiner Tochter. Ich denke, da kann sie das sicher ganz gut einschätzen. Zumal sie mir im Prinzip von der Schule, an der sie unterrichtet, abgeraten hat. Insofern weiß sie offenbar um das Leistungsniveau ‚ihrer‘ Schule.

-- Editiert von Orac am 23.03.2019 11:24

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#19
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Orac):
Insofern weiß sie offenbar um das Leistungsniveau ‚ihrer‘ Schule.

...das Niveau von eurem Kind ist für den Wechsel relevant!!

Was sagen Eure Kinder denn zum möglichen Wechsel?

Hast Du mal prüfen lassen, ob ein Zwang zum Schulbezirkswechsel
an Hand des Wohnsitzes Eurer Kinder geknüpft ist?

Kinder "verpacken" einen Schulwechsel nur dann ohne größere Probleme,
wenn diese Entscheidung von beiden Elternteilen, ihrem Vater und ihrer Mutter, "getragen" wird.

Was aus meiner Sicht gegen die bisherige Schule spricht sind Fahrten mit dem Auto
anstatt dass Eure Kinder zu Fuß gehen, richtig!?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist richtig, das Leistungsniveau der Kinder ist entscheidend; meine Kinder gehören zu den Leistungsstarken in ihren Klassen. Die Lehrer beider sehen keine Probleme bezüglich eines Schulwechsels.

Ich stimme vollkommen mit dir überein, dass Einigkeit der Eltern, ob nun getrennt oder nicht, immer sehr wichtig ist. Mein Noch-Mann hatte dem Schulwechsel ja bereits zugestimmt. Übrigens herrscht zwischen uns praktisch in kaum einem Bereich Einigkeit.

Die alte Schule ist schlecht erreichbar und liegt in einer Großstadt. Das Leistungsniveau der Schule für diese Stadt ist sicher ganz gut. Aber Gewaltprobleme und u.a. katastrophales Schulessen sprechen gegen die Schule. Darin besteht übrigens auch Einigkeit. Außerdem müssen die Kinder dort täglich den Ganztag besuchen. Dasmüssen sie in der neuen Schule nicht, außerdem könnten sie zu Fuß gehen.

Wohnortwechsel verpflichtet zum Schulwechsel im vorgegebenen Einzugsbereich. Trotzdem möchte ich nicht den Vater vor vollendete Tatsachen stellen.

Beide Kinder würden gerne die Schule wechseln, da sie vom Hobby bereits Kinder in der neuen Schule kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Orac):
Übrigens herrscht zwischen uns praktisch in kaum einem Bereich Einigkeit.


- Ich Dutze "Sie" einfach im weiteren Text -



Über die Interessen und die Belange der Kinder herrscht oft ein unterschiedlicher Blickwinkel von
Mutter und Vater auf ihre Kinder vor....

Ich verstehe Dich, wenn Du eine schriftliche Erlaubnis/Bestätigung dazu haben möchtest,
auch weil er bereits Deiner überwiegenden Betreuung Eurer Kinder schriftl. zustimmte. Sind ihm die
Wonhsitzänderungen ggf. nicht mit dem Einhergehen des Schulwechsels bewusst gewesen - Sprich: Wie fühlt er sich nun: übergangen, benachteiligt ...? Wie würdest Du an seiner Stelle darüber denken!?

Auch eine Bitte, ihm gegenüber, die Entscheidung für einen Wechsel der Schule ggf. gemeinsam jedoch
in getrennten Gesprächen (beim Jugendamt, Elternberatungsstelle, Familie, Freunde, Oma/Opa) zu treffen,
solltest Du nicht unversucht lassen. Gebe ihm die Zeit sich damit auseinander zu setzen und frage bis wann er eine verlässliche Entscheidung für Eure Kinder geben kann.

Womit könnte das denn zusammenhängen, dass sie beide nicht
Zitat:
....mehr gut klar [kommen und eine] normale Kommunikation leider ... nicht mehr gegeben [ist]
?

Welche Ideen hast Du denn, dass er dem Wechsel ohne Anwalt (es besteht im Übrigen kein Anwaltszwang in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren [§ 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht]) zustimmt?

Was hat er für Argumente für den Verbleib in der alten Schule? Ist es gerade die OGS-Zeit und das dortige Mittagessen? Was sagt er zu den Äußerungen seiner Kinder zum Wechsel? Reden ihre Kinder mit ihrem Vater über diese Belange und ihre Wünsche?


Hat er Deinen Umzug denn zugestimmt, also ist es für ihn zu seinen Kindern nun weit weg?
Denn dies birgt für mich die Chance, dass Du über "kongruentes Verhalten" diese Erlaubnis auf den Schulwechsel anwenden kannst...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Orac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine ausführlichen Gedanken!

Der Umzug steht noch an, aber es steht seit einem dreiviertel Jahr fest, dass wir umziehen. Die Entfernung zu ihm ist genauso weit bzw. nah wie aktuell, etwa 8 Kilometer. Das ist also nicht der Punkt. Eine Benachteiligung gibt es ihm gegenüber nicht, und ich habe von Anfang an offen gesagt, dass ich aus meinem jetzigen Haus ausziehen werde, da die Miete zu hoch ist und ich auch wieder Eigentum haben möchte.

Über ein Gespräch mit Dritten habe ich auch nachgedacht. Das müssten jedoch Fremde sein, keine Familienmitglieder, also tatsächlich Jugendamt etc.

Mein Noch-Mann ist nach wie vor sehr gekränkt über die Trennung, das sehe ich als Ursache dafür, dass keine Kommunikation mehr stattfindet außer über SMS oder wenigen Telefonaten, die schnell in Vorwürfen enden.

Es hat ihn niemand vor vollendete Tatsachen gestellt, wie gesagt, hatte er dem Schulwechsel vor einiger Zeit ja bereits zugestimmt. Argumente gegen einen Schulwechsel nennt er nicht, nur, dass er es nicht für sinnvoll erachtet. Mit den Kindern redet er nicht darüber. Seiner Meinung nach hat ihre Meinung kein Gewicht; er fragt sie auch nie direkt, was sie möchten. Dazu nutzt er mich immer als Vermitterin - Argument: Bis die Kinder 18 seien, würden sowieso wir als Eltern entscheiden.

Ich befürchte, ohne anwaltliche Unterstützung komme ich nicht weiter. Es geht obendrein um andere Dinge, über die wir uns nicht einig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Der Ex muss keinem Umzug zustimmen. Natürlich kann er sich gegen den Umzug der Kinder wehren, indem er bei Gericht die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn beantragt. Aber, das ist doch gar nicht Thema der Anfrage. Es geht hier doch einzig und allein um den Schulwechsel, #21.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Orac):
Ich befürchte, ohne anwaltliche Unterstützung komme ich nicht weiter.
Es geht obendrein um andere Dinge, über die wir uns nicht einig werden.


Welche Dinge bist Du nicht mehr bereit mit ihm per eMail oder postalisch zu klären?
Wo ist Dein Entgegenkommen und seine Konsensfindungsgrenze?

Jeder Mensch geht auf seine Art mit der Trennung/Scheidung um und braucht unterschiedlich
viel Zeit um zu trauern, wütend zu sein, um es dann vollkommen zu akzeptieren...

Wie sieht für Dich eine
Zitat:
... normale Kommunikation ...
denn aus?
Welche Kriterien/Eigenschaften knüpfst Du an "normale Kommunikation"?

Wenn telefonieren nur mit Vorwürfen seiner seits möglich ist, schreibt Euch doch!?
Mediatoren arbeiten auch in Vereinen und Verbänden mit.
Oft ist das Vertrauen in das Jugendamt in nicht gegeben (denke hier bei ihm auch)...

Welche Aufgaben könnte er denn bei Euch in Eurer Trennungs-Familie übernehmen?
Welche Rolle und wie viel Verantwortung möchte er wirklich noch umsetzen können...!?

Anwaltliche Hilfe beim Beantworten von seinen Briefen ist seht kostspielig ....
Was spricht für eine kostenlose Beratung und Begleitung?
Wie kann diese erfolgen? Welche Ideen hast du dazu? Würde er diesen ggf. auch zustimmen?

Wenn Du magst, schreibe mir gerne eine persönliche Nachricht und wir werden gemeinsam
überlegen, wie Du hierzu "obendrein um andere Dinge, über die wir uns nicht einig werden." ohne direkt Rechtsmittel einzulegen oder Anwaltskosten zu erbringen zu müssen, ihm entgegentreten könntest.

Gerne nenne ich Dir dann eine eMail-Adresse und eine Telefonnummer (auch WhatsApp),
an die ihr Euch beide wenden könntet (ehrenamtlich bzw. gemeinnützig)...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Ex muss keinem Umzug zustimmen.


Siehe §§7,8 BGB in Verbindung mit Art. 11 GG in Verbindung mit §1684 Abs.(2) Satz 1 BGB



Er muss nur dann nicht dem Umzug seiner Kinder zustimmen, wenn Orac die alleinige elterliche Sorge inne hat bzw. seine Bestätigung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht [ABR] bereits anwaltlich oder gar notariell vorliegt.

Im letzteren Fall könnte wie geschrieben das "kongruente Verhalten" hierin die Begründung zur Zustimmung eines Schulwechsels gesehen werden.

Das ABR bestimmt, auch wenn es so klingt, nicht den täglichen Aufenthalt der Kinder.
Lediglich die Wahl des ständigen Wohnsitzes kann damit bestimmt werden.

Alle anderen Belange das Kind betreffend, soll in Abstimmung zwischen den Eltern (Wahrung der Elternautonomie) einvernehmlich geregelt werden ( § 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge in Verbindung mit §1684 Abs.(2) Satz 1 BGB -> allgemeine Handlungsfreiheit (im Grundgesetz mit weiteren Art. geschützt) ).

Das Wohl der Kinder ist durch eine "langsame" Entscheidungsfindung seitens der Eltern nicht gefährdet,
wenn am Ende des Tages (rechtzeitig zum Schulwechsel) die Entscheidung gemeinsam zwischen den Eltern getroffen wurde und getragen wird.
Gerichtliche Verfahren stärken den/die Gewinner_in und und erzeugen ein unnötiges Ungleichgewicht zwischen Vater und Mutter bzw. dem/der Verlierer_in.

Welchen Vorschlag hast Du @wirdwerden, dass hier die beste Lösung für die Kinder getroffen werden kann,
ohne vor Gericht mit Anwälten zu ziehen?

0x Hilfreiche Antwort

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