Vater streicht Student Unterhalt

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.10.2013 22:42:44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater streicht Student Unterhalt

Hallo,

Situation

Ich bin Student und mein Vater hat mir bisher immer Unterhalt bezahlt bis Oktober 2013.

Ich besitze einen Titel auf den Unterhalt aus dem Jahr 2007. Dort hat das Landgericht erklärt das mein Vater mir Unterhalt zahlen muss bis ich eine Ausbildung abgeschlossen habe. Dies ist bis jetzt nicht der Fall.

Klagen mussten wir ( meine Mutter für meinen Bruder) damals, weil er sich weigerte für uns den Unterhaltzu zahlen. Er ist Banker und für ihn gibt es keine anderen Werte als Geld auf dieser Welt.

Ich hänge in meinem Studium weitzurück, weil ich psychische Probleme hatte die lange unbehandelt blieben, da ich auf seinen Druck hin immer weiter studiert habe und dachte das sich diese alleine auf die Reihe kriege.

Dies ist bis heute nicht der Fall und ich befinde mich nun auch in Behandlung bei einem Psychlogen.

Er hat im September in seiner ganz "Korrekten" Form meine Leistungsnachweise gefordert.Dabei hat er mir angedroht den Unterhalt zu streichen sollte ich ihm diese nicht vorzeigen. Auf diesen habe ich erst 60 LP und müsste eig. laut Regelstudienzeit 120 haben.

Ich habe diese bis heute nicht geschickt, sondern eine Mail in Wut zurückgeschrieben in der ich schrieb "er solle doch an seinem Geld verrecken".

Folglich hat er den Unterhalt gestrichen und ich lebe im Moment außschließlich von meiner Visa Karte.

Fragen

Kann ich den Gerichtsvollzieher mit dem Titel beauftragen den Unterhalt einzuziehen?

Welche Gegenschritte kann er einleiten?

Meine Mutter hat mir erzählt er kann eine Vollstreckungsgegenklage machen und mit einer einstweiligen Verfügung die Zahlung einstellen.

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Urteil eines Oberlandesgerichtes mit einer einstweiligen Verfügung gestopppt werden kann.

Brauche ich dann einen Anwalt? Ich kann mir keinen Leisten.


Ich finde den Unterhaltstitel nicht. Kann ich irgendwoher einen Ersatztiel bekommen?



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12 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ja, die Mutter hat recht. Eine Ausbildung muss zügig vonstatten gehen, sonst sind die Eltern raus aus der Verantwortung. Vollstreckungsgegenklage funktioniert, auch eine Abänderungsklage. Die Entscheidung des OLG beruhte auf der Annahme einer zügigen Ausbildungsbeendigung. Ob man das noch als zügig bezeichnen kann, was Du da bisher hingelegt hast, das wage ich zu bezweifeln.

Außerdem bist Du verpflichtet, die Studiennachweise regelmäßig zu schicken. Kurzfristig kannst Du mit dem Gerichtsvollzieher Erfolg haben, sicher. Längerfristig ziehst Du bei Deinem Verhalten den kürzeren. Mach Dir das klar. Und bekomme endlich Dein Leben in den Griff. Du weißt, dass Du im Studium scheiterst, trotzdem bestehst Du auf Finanzierung des Studiums?

Noch etwas: Abschluss einer Ausbildung bedeutet nicht, erfolgreicher Abschluss.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 10.10.2013 12:53

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich habe diese bis heute nicht geschickt, sondern eine Mail in Wut zurückgeschrieben in der ich schrieb "er solle doch an seinem Geld verrecken".


Na, Du bist ja herzallerliebst. Ich wette einen Euro, dass Dein Vater die gleiche Geschichte aus seiner Sicht anders erzählen wird. Und bei einem Sohnemann, der statt der mir zustehenden Nachweise mich lieber blöd anmacht, könnte mir auch einfallen, das Geld zu streichen. Auch als erzieherische Maßnahme.

quote:
Folglich hat er den Unterhalt gestrichen und ich lebe im Moment außschließlich von meiner Visa Karte.


Du weißt aber schon, dass Visa das Geld irgendwann (eher früher als später) zurückwill?

Ich an Deiner Stelle würde mich mit meinem Vater zusammensetzen und ihm einen Plan präsentieren, wie mein Leben in den nächsten paar Jahren aussehen soll. Vielleicht finanziert er Dir dann sogar einen Teil davon, wer weiß. Blöd anmachen solltest Du ihn in diesem Gespräch aber eher nicht...

Übrigens kann man während des Studiums auch arbeiten; Du wärst nicht der Erste, der ohne elterliche Unterstützung und ohne Bafög ein Studium meistert. Dann redet Dir nichtmal irgendwer rein, wie lange Du dafür brauchen darfst...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Das hast Du schön geschrieben. In Ergänzung: unser Student hat gesagt, dass er kein Geld mehr wolle. Und dass er deshalb seinen Mitwirkungspflichten nicht (mehr) nachkommen möchte. Das ist die Situation. Ich sehe noch ein ganz anderes Problem. Wenn er jetzt sein Studium abbricht, dann hat Daddy die erste Ausbildung finanziert, und das wars. Wenn er sein Studium nicht abbricht, dann fehlt es an Mitwirkungspflicht und an Zielstrebigkeit. Und das wars dann auch.

Da bleibt nur eines übrig. Mit dem Vater zusammen setzen, ganz flache Bälle spielen und eine Einigung erzielen. Und vielleicht mal so mit dem Gedanken spielen, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Tun viele Studenten. Und es funktioniert.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12310.10.2013 22:42:44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
deshalb seinen Mitwirkungspflichten nicht (mehr) nachkommen möchte


Das ist Falsch.Nicht mehr kann wäre richtig. Das wird mir mein Psychater in einem Gutachten bestätigen und ich Suche nach einer Langzeittherapie.

Das heißt ich kann aufgrund meines Gesundheitszustandes im Moment auch nicht arbeiten.

und wars das dann?

das ist die Taktik mit der ich spielen würde.

Aber eure Tipps waren nicht sehr hilfreich ...

Also ich kann mit einem Gerichtsvollzieher mit einem Titel den Lohn pfänden o.O. was dazu der Aufsichtsrat wohl sagt. Lohnpfändung bei einem Vorstandmitglied = übles Ding .

Dann macht er Vollstreckungsgegenklage. Gut schön bis sich das erste Gericht damit befasst vergeht ein Jahr. Bis sich das zweite damit befasst nochmal eins.

Er muss die ganze Zeit den Unterhalt weiter zahlen?!

-- Editiert fluxa am 10.10.2013 17:25

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
da du einen gültigen Titel hast kannst du daraus vollstrecken lassen. Ob das langfristig was bringt wage ich zu bezweifeln. Um deinem Vater kurzfristig Ungemach zu bereiten wird es allerdings reichen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also ich kann mit einem Gerichtsvollzieher mit einem Titel den Lohn pfänden <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Dann macht er Vollstreckungsgegenklage. <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Gut schön bis sich das erste Gericht damit befasst vergeht ein Jahr. Bis sich das zweite damit befasst nochmal eins. Er muss die ganze Zeit den Unterhalt weiter zahlen?! <hr size=1 noshade>

Im Prinzip schon. Aber wenn die Vollstreckungsgegenklage erfolgreich ist, musst du alles zurückzahlen, ab dem Zeitpunkt, wo die Vollstreckungsgegenklage eingereicht wurde. Bringt also nichts, außer unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
guest-12310.10.2013 22:42:44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber die Taktik ... wenn ich nicht studieren kann, weil ich psychisch labil bin kann ich dann nicht auch gewinnen?

Also das hab ich mir ja nicht ausgedacht mein Psychater sagt schon seit längerem das ich eine Langzeittherapie brauche. Ich habe mich außerdem im März ( Klausuren Phase ) in die stationäre psychatrische Klinik eingewiesen, weil nix ging.

Also ich meine das ist doch Unfair... weil ich krank bin und nicht studieren kann kriege ich kein Geld mehr.

Wiederspricht meinem Rechtsempfinden!

-- Editiert fluxa am 10.10.2013 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja aber die Taktik ... wenn ich nicht studieren kann, weil ich psychisch labil bin kann ich dann nicht auch gewinnen? <hr size=1 noshade>


Das dürfte sehr schwer werden.
Unterhalt wegen Ausbildung/Studium steht einem nur zu, wenn man zielstrebig auf den Abschluss hinarbeitet.
Wenn man nicht studiert, muss man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, z.B. durch bezahlte Arbeit.
Wenn man nicht arbeiten kann, dann muss man entsprechende Sozialleistungen beantragen (z.B. Grundsicherung).
Wenn du weder zielstrebig Studieren noch arbeiten kannst, ist der Vater raus aus der Unterhaltspflicht und kannst an das Sozialamt verwiesen werden, siehe OLG Naumburg, 25.06.2008 - 4 WF 42/08 .

quote:<hr size=1 noshade>Also ich meine das ist doch Unfair... weil ich krank bin und nicht studieren kann kriege ich kein Geld mehr. <hr size=1 noshade>

Doch schon, aber wohl nicht mehr vom Vater.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Das:

quote:
Wenn er jetzt sein Studium abbricht, dann hat Daddy die erste Ausbildung finanziert, und das wars. Wenn er sein Studium nicht abbricht, dann fehlt es an Mitwirkungspflicht und an Zielstrebigkeit. Und das wars dann auch.
stimmt wohl nicht, wenn man diesem Artikel: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/vater-muss-unterholt-fuer-zweite-ausbildung-der-tochter-zahlen-a-927242.html glauben darf.
Auszug:
quote:
Bis zu drei Jahre Auszeit sind vertretbar, befanden die Bundesrichter, und auch nach diesem Zeitraum könnten die Eltern noch dazu verpflichtet sein, ihren Kindern die Ausbildung zu finanzieren, hieß es in dem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: Az. XII ZR 220/12). Damit können sich junge Menschen künftig mehr Zeit für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz lassen.


gaestin

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Interessantes Urteil!

Aber:

quote:
Also ich meine das ist doch Unfair... weil ich krank bin und nicht studieren kann kriege ich kein Geld mehr.
Zitat:


Das ist hier schon eine völlig andere Situation, da es hier nicht um eine berufliche Orientierung geht, sondern um eine Erkrankung, die es unmöglich macht, in absehbarer Zeit eine Ausbildung zu beenden.

@fluxa, Sie schreiben:
"da ich auf seinen Druck hin immer weiter studiert habe und dachte das sich diese alleine auf die Reihe kriege."

Glauben Sie wirklich, dass Sie gesund werden, wenn Sie unter solchen Bedingungen versuchen, das Studium zu beenden?


-- Editiert altona01 am 10.10.2013 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Da hat sich aber jemand von hinten mehrfach selbst ins Knie geschossen.

1. 2007 ist eine Gerichtsentscheidung hinsichtlich der Ausbildung getroffen worden. Das ist 6 (!) Jahre her. In diesen 6 Jahren hat er es nicht geschafft, diese Ausbildung mit dem Abschluss (Examen) zu beenden. Er hat die Hälfte der Scheine, also, 12 Jahre Studium. Die Frage nach der Orientierungsphase stellt sich gar nicht, weil ja ein Wechsel nie in Betracht gezogen wurde.

2. Seit einigen Monaten kann er nicht mehr studieren. Okay. Damit ist die Ausbildung beendet, der Vater ist aus dem Szenario raus. Nicht nur wegen des überaus zügigem Studiums, sondern einfach, weil er nicht mehr studiert. Und der Vater musste nach OLG Entscheidung ja nur die Ausbildung finanzieren. Die vorbei ist. Wie von seiner Psychologin ausdrücklich bestätigt wurde.

Gefragt wurden nicht Atteste, sondern Studiumsnachweise. Die hätte er nach der OLG Entscheidung erbringen müssen.

3. Er hat ausdrücklich auf weiteren Unterhalt verzichtet.

4. Die Entscheidung dauert nicht ein Jahr, bei einer so eindeutigen Lage wird der Titel ganz schnell außer Kraft gesetzt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
. Er ist Banker und für ihn gibt es keine anderen Werte als Geld auf dieser Welt
:bang:

Das glaube ich uneingeschränkt, besonders dann, wenn man von Beruf Sohn ist. Ist der Vater kein Banker, dann ist die Berufsausbildung schon lange abgeschlossen, weil man dann sich selbst das Material für die eigene Kauleiste besorgen muss.

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