Vater tot - Vaterschaftstest

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater tot - Vaterschaftstest

Hallo,
mein Sohn ist 4 Jahre alt. Vor seiner Geburt hatte mein Lebenspartner die Vaterschaft anerkannt. Er wusste nicht, dass er nicht der leibl. Vater des Kindes ist. Dem leibl. Vater hatte ich mitgeteilt, dass er Vater ist, aber er hat sofort gesagt, dass er keinen Kontakt möchte, da er keinen Unterhalt zahlen möchte. Nun ist mein Lebensgefährte verstorben und ich habe überlegt, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, der beweisen soll, dass nicht mein Lebensgefährte, der auf der Geburtsurkunde eingetragen ist, sondern halt der leibl. Vater der Vater ist. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Wer trägt die Kosten? Und müsste der leibl. Vater dann Unterhalt bezahlen? Könnte er sowieso nicht, da er noch einem Kind Unterhalt zahlt und dann selbst nichts mehr übrig hätte. Kennt sich jemand auf diesem Gebiet aus? Weiß natürlich auch, dass es damals falsch war, meinem Lebenspartner nicht die Wahrheit gesagt zu haben, aber ich kann es ja leider nicht mehr rückgängig machen.

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"Carola"

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37 Antworten
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#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Hallo Luzi,

darf ich fragen, warum Du nun dem anderen die Vaterschaft beweisen willst?

lg

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#2
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Luzi,
erst einmal mein herzliches Beileid zu Deinem sicherlich schweren Verlust, der ja auch Deinem Kind den Vater nahm.
Die moralische Seite Deines Vorgehens lasse ich aussen vor, nur eines, ich finde es richtig, dass Du Deinem Kind vielleicht doch noch eines Tages sagen kannst, wer der leibliche Vater ist.
Zur Vorgehensweise könnte ich mir denken, dass Du Dich zunächst an das Jugendamt wenden solltest. Wahrscheinlich muss auch der leibliche Vater dazu sein Einverständnis geben, diesen Test durchführen zu lassen. Wie sollte es anders möglich sein.
Ich gehe mal davon aus, dass die Situation für Dich sehr schwierig sein wird und Dein Kind wahrscheinlich Halbwaisen-Rente beziehen wird. Und dann wirst Du all diese Dinge in Ruhe wieder richtigstellen können.

Ich möchte Dir aber nochmals sagen, wie leid es mir für Euch tot, so früh einen lieben Menschen verloren zu haben und wünsche Dir alles Liebe und Gute
Olympia

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#3
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Träne,
ich möchte nicht dem anderen die Vaterschaft beweisen, sondern einen Vaterschaftstest machen lassen, um den richtigen Vater auf der Geburtsurkunde eintragen zu lassen, falls das möglich ist. Oder kann man einfach behaupten, dass jemand der leibl. Vater ist ohne einen Vaterschaftstest? Ich glaube, das ist nicht möglich. LG

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"Carola"

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ja luzi, dass habe ich soweit schon verstanden, mir fehlt nur der Grund für Dein Handeln...

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Olympia,
vielen Dank für deine Anteilnahme. Bin auch noch vollkommen benebelt und kann nur schwer ein paar klare Gedanken fassen. Der Kleine hat alles life miterlebt, hat seinen Papa morgens tot im Bett gefunden und versucht, ihn wachzurütteln. Weinen kann ich nicht mehr, kann das alles nicht begreifen.

Kann ich einfach so zum Jugendamt gehen und sagen, der Vater auf der Geburtsurkunde ist eigentlich nicht der leibliche Vater, sondern xy?
LG

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"Carola"

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#6
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Träne,
der Grund für mein Handeln ist: Ich möchte, dass mein Sohn irgendwann weiß, wer sein leibl. Vater ist und somit seine Wurzeln kennt. Bisher habe ich geschwiegen, hatte ja meinem Lebensgefährten verheimlicht, dass er gar nicht der Vater ist. Nun besteht kein Grund mehr, etwas zu verheimlichen. Kannst du meine Beweggründe verstehen? LG

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"Carola"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ehrlich gesagt nein... luzi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Liebe Luzi,
es ist einfach schrecklich, was Du schreibst. Der arme Kleine, wie sehr muss er leiden. Es scheint ja wohl noch nicht allzu lange her zu sein, dass Dich dieser grausame Schicksalsschlag getroffen hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du noch nicht so ganz klar denken kannst. Es wird eben eine gewisse Zeit dauern. Umso besser finde ich es, dass Du bereits jetzt damit anfängst, Deinem Kind irgendwann einmal die Wahrheit sagen zu können. Vielleicht wird es auch ein Trost sein für Dein Kind, wenn es weiss, dass es noch jemanden auf der Welt gibt, der (vielleicht) für ihn da ist und wo seine Wurzeln sind.

Tja, und jetzt zu der rechtlichen Seite. Da die Menschen alle zum Jugendamt rennen, Vaterschaft anerkennen oder aberkennen usw. denke ich mal, dass dies Deine erste Anlaufstelle sein sollte. Geh doch einfach mal hin oder rufe mal an. Die werden Dich auf jeden Fall beraten können.

Und nun fühle Dich ganz fest umarmt und hoffe nicht auf das Verständnis einiger Leute, sondern halte an dem fest, was Du hast und bist.
Liebe Grüße
Olympia

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#10
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es geht mir auch nicht um Verständnis, dann wäre ich sicherlich nicht in dieses Forum hier gegangen. Meine Frage ist nur, ist es überhaupt möglich, nach vier Jahren noch einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, obwohl mein Lebensgefährte seinerzeit die Vaterschaft anerkannte? Habe nämlich hier im Forum gelesen, dass nach zwei Jahren die Vaterschaft rechtskräftig ist. Ist sie damit auch unanfechtbar? Meine Beweggründe, die hier von Kanalmeister und Träne nicht zu verstehen sind, stehen ja nicht zur Diskussion. Dachte, es wäre ein Forum, wo ich mir Rechtsauskunft holen könne, aber darauf wurde von beiden nicht geantwortet, dafür aber Unverständnis präsentiert. Das wiederum stößt auf mein Unverständnis! LG und schönen Tag noch.

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"Carola"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Luzi,
mach Dir nichts daraus, das ist hier im Forum manchmal (leider) so, dass zwar keine rechtlichen Tipps gegeben werden können, aber die Menschen verständnislos reagieren oder besser gesagt skandalheischend, so wie in der Regenbogenpresse.
Wenn Du willst, schau ich mal, ob ich in der Rechtung von Anerkennung der Vaterschaft was finde.
Ansonsten kannst Du Deine Frage auch hier einem Rechtsanwalt stellen unter "Rechtsberatung" und bekommt eine kompetente Antwort für ein Entgeld, was Du festsetzt.
Alles Gute
LG
Olympia

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#12
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

das hat mit verständnislos nix zu tun ... das ist ne emotionale sache. warum will sie auf einmal den wirklichen vater eintragen lassen, warum hat sie das nicht schon zu lebzeiten des partners gemacht (auch hier mein beileid zu eurem verlust) das frage ich mich... hat sie angst keinen unterhalt zu bekommen oder was??

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#13
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mandozer,
manche Dinge kann man halt nicht rückgängig machen. Natürlich hätte ich damals schon den leibl. Vater angeben müssen. Es war ein Fehler, dies damals nicht gemacht zu haben. Aber wer ist unfehlbar? Ich ordne mein Leben neu - da gehört dieser Schritt mit dazu. Es geht mir jetzt einzig und allein darum, ab jetzt mit der Wahrheit zu leben und nicht mit einer Lüge.
LG

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"Carola"

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#14
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Hallo Luzi,
Kann mir gut vorstellen,wie Du Dich fühlen musst.Du kannst nichts rückgängig machen,aber ich finde es gut,das Du es für Euch klären möchtest,schliesse mich Olympia an,würde auch einen Anwalt zu Rate ziehen,dann bekommst Du wirklich kompetente Antwort.
Möchte Dir auch mein Beileid aussprechen,meine Kinder haben vor knapp 2 1/2Jahren Ihren Vater verloren,auch wenn wir geschieden waren,war es ein ziemlich schwerer Verlust.Also ganz emotional gesehen
wünsche ich Dir Alles Gute Lüge Hin oder Her.

LG Pushy

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#15
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

hmmm ... weiss nicht genau was ich dazu sagen soll, die frage ist nur machst du deinem kind damit einen gefallen. es weiss dann, dass es einen vater hat der sich nicht kümmern will, wenn du es aber lassen würdest wie es ist hätte das kind einen klasse vater in erinnerung auf den es stolz sein kann. es ist natürlich schwer sowas vor dem kind geheim zu haltren und vielleicht auch etwas verwerflich aber ich würde es so machen.

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Carola,
auch von mir mein herzliches Beileid! Du kannst selbstverständlich zum Jugendamt gehen und dort den richtigen Vater benennen. Erkennt er die Vaterschaft daraufhin nicht an, wirst du diese einklagen müssen. Es ist aber m.E. wirklich die Frage, ob du dies tun solltest. Solltest du es nicht dabei belassen? Ich weiß nicht, aber ich hätte ein arg schlechtes Gewissen meinem toten Lebensgefährten gegenüber. Gut, du hast einen Fehler gemacht und bereust diesen auch. Aber jetzt plötzlich nach dem Tod deines Freundes die Vaterschaft ändern zu lassen, finde ich persönlich ein wenig pietätslos. Lass ihm seinen Sohn, dem Kind seinen Vater und dir ein Stück "Gemeinsamkeit", was auch nach dem Tod deines Freundes noch weiterlebt.

Du sagts, Unterhalt bekämst du eh nicht. Wäre dieser Grund also auch schon mal vom Tisch.
Es spricht doch nichts dagegen, deinen Lebensgefährten in der Geburtsurkunde stehen zu lassen. Dem Kind kann man später immer noch die Wahrheit erzählen. JETZT wäre das ja eh viel zu früh.
Letztendlich musst du aber wohl diese Entscheidung selbst tragen und wissen, was das Richtige in eurer Situation ist.

Viele Grüße und alles Gute für dich und den Kleinen
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Luzi,

wie du siehst, gibt es hier sehr auseinandergehende Ansichten. Aber ich denke mal, dass Du Dich sowieso in einem Entscheidungsprozeß befindest und das noch einige Zeit andauert.
Ich habe nicht viel zu Deiner Frage gefunden, kannst ja auch mal hier reinschauen, da steht so eine ähnliche Problematik

de.soc.recht.familie+erben

Ansonsten hilft wohl nur der Anwalt. Dein Kind hat übrigens ein Recht auf Abstammungsklage, wenn es 18 Jahre alt geworden. Das habe ich eindeutig im BGB gefunden, § 1591.
Solange würde ich nicht warten und Dein Kind auch noch mit einer Lüge aufwachsen lassen. Wahrscheinlich müsstest Du Dir später ewig Vorwürfe anhören, dass Dein Kind in dem Bewußtsein aufgewachsen ist, das sein Vater tod ist. Nein, das würde ich auf garkeinen Fall meinen. Stelle Dir mal vor, wie Du Dich dann fühlen würdest.
Viel Glück bei Deiner Entscheidung und weiteren Vorgehensweise.
LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Luzi,
Entschuldigung, ich habe mich vertan, es ist § 1600 BGB .
LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#20
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Um einmal eine rechtliche Antwort zu geben:

Die Anfechtung der anerkannten Vaterschaft ist nach § 1600b BGB nur innerhalb von 2 Jahren möglich.

Anfechtungsberechtigt warst Du, dein Freund und das Kind selbst. Die Frist ist für Dich abgelaufen, Dein Freund ist tot und kann nicht mehr. Lediglich das Kind kann die Vaterschaft anfechten, wenn es volljährig wird (§ 1600b Abs. 3 BGB ).

Bis dahin ist also nichts zu machen.

Und noch eine rechtliche Antwort: Was Du getan hast, war ein Betrug zu Lasten Deines Freundes. Der hat das "Kuckuckskind" unterhalten, weil Du ihm die Unwahrheit gesagt hast. Falls er (abgesehen von Dir) Erben hinterlassen hat, können die Dich anzeigen...

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#21
 Von 
Minimaus75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Carola,

erstmal möchte ich dir mein Beileid aussprechen.

Und ich möchte auch was dazu sagen:

ich an deiner Stelle würde im Moment gar nichts unternehmen. Lass deinen Freund als Vater in der Urkunde stehen. Bewahre deinen Stolz und lass dich nicht unterkriegen, denn von dem leibl. Kindsvater kannst du nichts erwarten und es wäre denke ich mal gut für dein Kind, wenn du nichts unternimmst.

Ich würde erst dann was unternehmen, wenn dein Kind ein gewisses Alter erreicht und du ihm beichten kannst, was vorgefallen ist. Dann könnt ihr evt. gemeinsam entscheiden, wie ihr weiter vorgeht.

Es gäbe dann halt nur das Problem mit der Halbwaisenrente. Ich weiss nicht, ob du diese dann zurückzahlen musst, wenn du irgendwann offenbarst, das der Vater gar nicht der leibliche Vater ist.

Gehe lieber zu einem Anwalt und lass dich beraten, dann kannst du immernoch entscheiden was du tust.

LG
Minimaus75

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"Liebe Grüsse
Minimaus75"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Carola,

das ist eine schlimme Geschichte, auf der einen Seite kann ich dich verstehen - ich möchte mit dieser Gewissenslast auch nicht leben wollen, aber Mandozer und Minimaus haben insofern recht, dass du deinem Kind damit den ideellen Vater nimmst - da du diese Lebenslüge irgendwann einmal begonnen hast, musst du sehr gut überlegen, ob du sie jetzt aufheben möchtest, um dein Gewissen zu erleichtern.

Was die rechtliche Seite angeht, hat Thdoerfler die Realität getroffen; du könntest dich allenfalls noch auf Unsicherheit oder Irrtum berufen, würdest aber letztlich die Lüge fortsetzen. Würdest du jetzt gar nichts veranlassen, wird es später noch schwieriger.

Leider ist zu deinem speziellen Fall auch mit googeln nichts zu finden.

Ich drücke dir die Daumen und hoffe, du tust das Richtige.

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Anteilnahme und die vielen Anregungen.

Also kann ich rechtlich gesehen nichts unternehmen, wie hier mehrfach beschrieben. Bleibt mir also nichts weiter übrig als mir einen Anwalt zu nehmen, der klärt, wie es sich mit der Halbwaisenrente verhält und scheinbar muss ich noch mit einer Anzeige rechnen von den beiden Töchtern meines Lebensgefährten, die ich ein paar Jahre lang mit groß gezogen habe? Oder aber ich halte still, unternehme nichts und nehme dieses Geheimnis selbst mit ins Grab? Fragen über Fragen und die Antwort kann ich mir nur selbst geben. LG

-----------------
"Carola"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

was willst Du ?

soll Dir jemand die Absolution erteilen, dafür das Du Fremdgegangen bist ?

menschlich sicher alles nachvollziehbar... so was passiert... ok... im Moment magst Du auch durcheinander sein... mit dem Tod konfrontiert zu sein ist schwer

aber ich seh das einfach so...Du hast Dir eine Suppe eingebrockt, als Du einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen bist, nun löffle sie aus...

wo war Dein Gewissen denn die letzten 4 Jahre ?

und was ist mit Deinem Umfeld ? Denen Du nun präsentierst : ach was mir da gerade noch einfällt..." wie sollen sich die Töchter denn fühlen, wenn sie erfahren, das DU ihren Vater hintergangen hast ?

nääää, bitte nennt mich hart aber das geht mir gegen den Strich


träne

P. S. wer emotionslose Statements will, sollte zum Anwalt gehen und nicht in die Öffentlichkeit

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Carola,

wie alt sind denn die Töchter? Sind sie in einem Alter, in dem sie halbwegs verständig reagieren können? Du schreibst, du hättest sie mit großgezogen; sind sie immer noch bei dir?

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Luzi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Träne
Was ich will? Absolution? Keinesfalls. Die Suppe löffle ich doch aus. Habe nicht gesagt, dass ich nicht zu meinen Fehlern stehe Frau Oberbelehrerin! Habe auch nicht behauptet, die vier Jahre kein schlechtes Gewissen gehabt zu haben!
Belehren kann ich mich auch selbst, in diesem Sinne, schönen Tag!


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"Carola"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Carola,

das war jetzt sehr emotional und bringt doch nichts ein. Jeder hier hat Verständnis - aber das hilft wenig, wenn du die Entscheidung treffen musst.

Wenn du diese Angelegenheit offenlegst, wirst du auf sehr viele kritische Meinungen treffen, sieh die Reaktionen hier einfach als Vorbereitung, denn wenn du das durchziehst, wie du es vorhast, wird das eine hammerharte Zeit - und trotzdem ist das, was du dir selbst auferlegst, ungleich härter.

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@luzi
möchte mich nefertari anschliessen, siehe es als Vorbereitung auf das, was auf Dich zukommen könnte! Nicht alle Menschen reagieren gleich, aber lass Dich von solchen Äußerungen nicht ärgern.
Aber die Frage von nefertari ist wirklich interessant, wie alt die Töchter sind und ob sie noch bei Dir wohnen?

Mein Gott, ich möchte wirklich nicht mit Dir tauschen. Du hast einen Fehler gemacht und siehst ihn ein. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, alles wieder gerade zu rücken oder mit einer lebenslangen Lüge zu leben.

Es wird beides hart für Dich werden, aber ich würde einen Schlußstrich ziehen und versuchen, mir únd meinem Kind ein Leben aufzubauen, das nicht auf wackligen Beinen steht.
Dir alles Gute
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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