Hallo,
mein Vater ist letztes Jahr im Oktober verstorben.
Meine Mutter ist seine 2. Frau.
Mit seiner 1. Frau ist er seit 1976 geschieden.
Jetzt kam der Rentenbescheid und es steht drin, dass sogar die 1. Frau ca. 25% Hinterbliebenenrente erhält.
Die 1. Frau wohnt noch bei 102-jähriger Mutter, kassiert deren Rente, ihre eigene Rente und bekommt noch Pflegegeld. Dazu war sie bis zur Rente Vollzeit beschäftigt.
Meine Mutter nur teilzeit bis zur Rente.
Und wird das nicht angepasst, bzw. in den 70ern Jahren hat er nicht so viel in die Rentenkasse eingezahlt als in den 90ern.
Ist das rechtens?
Und wie lange bekommt sie diese Hinterbliebenenrente?
Kann man Einspruch erheben? Denn wir haben erst Mitte März bei der Rentenversicherung einen Termin erhalten.
Danke schonmal im Voraus
schildi
Vater verstirbt; Hinterbliebenenrente auch Exfrau?
19. Februar 2014
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Frage vom 19. Februar 2014 | 08:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstirbt; Hinterbliebenenrente auch Exfrau?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2014 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (38463 Beiträge, 14007x hilfreich)
1976 - das war noch altes Scheidungsrecht. Also eine ganz andere Situation wie wir sie heute haben. Es gab damals keinen Versorgungsausgleich, sondern nur eben die Rentenregelung, sofern sie an der Scheidung schuldlos war. Diese Rente wird bis zu ihrem Tod gezahlt.
Heute würde das nicht mehr möglich sein. Allerdings hätte der Vater heute von vornherein Rententeile an die 1. Frau übertragen müssen. Wäre wahrscheinlich dasselbe rausgekommen. Eben nur nicht für die Zeit nach dem Tod, sondern bereits ab Verrentung des Vaters. Ob das günstiger gewesen wäre? Wahrscheinlich nicht.
wirdwerden
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