Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an ein Kindsvater verweigert die Zahlung der Erhöhung des Kindesunterhaltes laut aktueller Düsseldorfer Tabelle mit der Argumentation wenn es einem nicht pasen würde könne man es ja neu berechnen lassen beim JA.
Dem ist aber nunmal nicht so da es sich vielleicht angenommen um einen dynamischen Titel handle. Nun hätte es in dieser Zeit vielleicht schon zwei Erhöhungen gegeben und das Kind ist in eine andere Altersstufe gerutscht, Vater würde immernoch verweigern. Was bestünde denn für eine Möglichkeit dies nun durch zu setzen.
Vater verweigert Zahlung Unterhaltserhöhung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Klage bei Gericht einreichen...Zitat:Was bestünde denn für eine Möglichkeit dies nun durch zu setzen.
und wer zahlt den Anwalt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo lillymaxime,
wenn du eine Jugendamtsurkunde oder einen Beschluss hast der "dynamisch" ist,dann kannst du
den fehlenden Betrag pfänden lassen ( Gerichtsvollzieher/Amtsgericht). Die Kosten trägt letztendlich der Vater.
lg
edy
komischerweise steht in dem Unterhaltstitel beides, eine Summe und ein Prozentsatz?
Moin,
Jugendamtsurkunden sind vollstreckbar.
Summe ist nicht entscheidend, der Prozentsatz ist relevant. Meistens steht die Summe da, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Urkunde den jeweiligen Prozentsatz in der entsprechenden Alterstufe ausmachte.
Entscheidend ist, das dort stehen sollte, dass das Ganze dynmanisch ist und die jeweils geltende DD tabelle Grundlage ist.
Gruß
Carl
Nach direkter Nachschau, es steht tatsächlich in ganz kleiner Schrift "dynamisch" darauf. Das Jugendamt werde ich informieren und sollten diese nichts unternehmen einen Anwalt einschalten.
Den Gerichtsvollzieher halte ich eventuell doch für etwas zu übertrieben, jedoch ein scharfer Brief sollte nun schon die Prinzessin aus dem hochnäsigen Schlaf erwecken
Hallo lillymaxime,
ZitatDen Gerichtsvollzieher halte ich eventuell doch für etwas zu übertrieben, :
Was soll ein RA hier noch klären? Es ist doch alles geklärt.
Setzt ihm eine Frist, wenn er diese nicht einhält lässt du pfänden.
Natürlich wird sich auch ein Anwalt über zusätzliche Einnahmen freuen.
lg
edy
-- Editiert von edy am 03.11.2016 09:42
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten