Vater verweigert die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung

17. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb558038-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Vater verweigert die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung

Hallo und guten Abend,

Vielleicht bekomme ich hier noch einen Hinweis für etwas schwierige Situation:

Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen und wir bringen gemeinsam drei Kinder in die neue Familie.
Beim ältesten Sohn meiner Lebensgefährtin wurde nun ADHS diagnostiziert und da es nicht auszuschließen ist das eine absence-Epilepsie auch eine Rolle spielt ein EEG zur weiteren Diagnose empfohlen.

Der Vater des Jungen verweigert nun seine Zustimmung, sowohl zur weiteren Diagnostik, als auch zur Therapie des ADHS.

Die Störungen des Kindes wirken sich schon massiv auf die schulische Entwicklung aus. Auch das tägliche Zusammenleben wird dadurch erschwert.

Leider zeigt sich der Vater auch in vielen anderen Dingen sehr uneinsichtig, dies aber nur am Rande.

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Herzliche Grüße
Chris

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die Zustimmung des Vaters kann durch eine Entscheidung des Gerichts ersetzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb558038-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Wie lange dauert so es bis zu so einer Entscheidung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das kommt z.B. auf die Belastung des Gerichts an, auch noch auf viele andere Faktoren. Hellseherische Fähigkeiten haben wir hier nicht.

Es wäre in so einem Fall sinnvoll, nicht nur diese fehlende Willenserklärung des Vaters ersetzen zu lassen, sondern die Gesundheitsfürsorge insgesamt auf die Mutter übertragen zu lassen. Der Anwalt des Vertrauens wird in diesem Zusammenhang auch überprüfen, ob eine Entscheidung im Eilverfahren möglich ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Also eine Eilbedürftigkeit sehe ich hier nicht.
Die Verfahren die ich kenne haben 2-4 Monate gedauert, kann aber natürlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, wenn die Diagnose einer Epilepsie im Raum steht, dann kann durchaus Eilbedürftigkeit gegeben sein. Ich hatte ja extra geschrieben, dass das alles ein Fachmann abschätzen sollte. Und die Dauer eines solchen Verfahrens, bei uns wesentlich länger. Zumal der Antragsgegner ja auch legale Möglichkeiten hat, das Verfahren zu verzögern. Und wenn dann noch Sachverständigengutachten eingeholt werden, dann ist das Verfahren mit Sicherheit nicht in zwei bis vier Monaten erledigt. Deshalb meine Überlegung mit dem Eilverfahren.

Aber, ab zum Anwalt. Das bekommt man alleine nicht gebacken.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, wenn die Diagnose einer Epilepsie im Raum steht,
Steht nicht im Raum.
Zitat (von fb558038-10):
und da es nicht auszuschließen ist das eine absence-Epilepsie auch eine Rolle spielt ein EEG zur weiteren Diagnose empfohlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb558038-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Wir werden das Vorgehen Montag mit dem Anwalt besprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bei was für einem Arzt wart Ihr denn?

Ich finde das schon sehr konträre Diagnosen. Eepilepsie plus ADHS gibts nicht als "das gehört zusammen", sondern die Epilepsie tritt oft als Nebenwirkung der ADHS-Medikamente auf. Bekommt das Kind bereits Medikamente wegen ADHS? Das würde die Abscence-Epilepsie erklären.

Ich als Vater würd da auch die Notbremse ziehen. Denn ganz evtl. reagiert das Kind ja auch einfach normal auf die Scheidung, das Zusammenleben mit neuem Vater und Geschwister?
Ich als Vater würd da auch nicht zustimmen. Das Kind hat doch Probleme, die komisches Verhalten erklären würden.
Scheidung, Streit der Eltern evtl. oft miterlebt
Die Panik, meine Eltern lassen sich scheiden. Dann der neue "Vater" und Geschwister.
Von so einem Kind muss nicht erwartet werden, dass es sich verhält wie Gleichaltrige mit intakter Familie.
Ist das Kind wirklich krank oder sind das nur die Schwierigkeiten, die mam erwarten muss, bei Scheidung plus neuem Vater plus Geschwister?
Ich als Vater würd einem EEG auch nicht zustimmen ohne weitere ärztliche Anweisung. Ich hatte das mal. Und schon ich als Erwachsene fand es sehr unangenehm und fühlte mich abgestempelt als Irre. Ich würd nicht wollen, dass mein Kind da regungslos sitzen muss


Nach einer Scheidung würd ich jedenfalls mein kind nicht mit Ritalin vollstopfen, sondern warten.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Yogi, es muss ja nicht Ritalin sein. Es geht mitunter ja auch mit anderen Behandlungsmethoden. Nur, es muss eine saubere Diagnose da sein, ein Behandlungsplan aufgestellt werden. Wobei doch egal ist, was der Grund für die Behandlungsbedürftigkeit ist. Nur einem Kind nicht wie auch immer nicht helfen zu können, weil jemand die Zustimmung zur Hilfe verweigert, das geht doch gar nicht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 19.09.2020 09:56

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#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Welche Einwände hat denn der Vater? Ist er einfach dagegen oder hat die Einwendung Substanz?

Vielleicht könnte man, bevor man den Anwalt einschaltet das Gespräch suchen und/ oder den Vater in die Arztgespräche mit einbeziehen. Vielleicht wird ihm dann die Dringlichkeit klarer.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb558038-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Beiträge.

Zunächst soll hier niemand mit Ritalin vollgestopft werden um die Folgen der Trennung abzumildern.
Es gab vielfache, eindeutige Zeichen für das ADHS, das dann auch in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychatrie diagnostiziert wurde. Dies ist der primäre therapeutische Fokus, zu dem die Zustimmung verweigert wird, da das Kind väterlicherseits als gesund angesehen wird, ihm die Problematik aber auch nicht bewusst sein kann, da er wenig Zeit mit den Kindern verbringt.

Während des Abschlussgesprächs trat dann in Anwesenheit der diagnostizierenden Ärztin eine absence auf, die auf ihren Rat nun abgeklärt werden soll.

Wir werden sehen wie es weitergeht. Danke für eure Gedanken

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Wurde denn der Vater in die Diagnostik mit eingebunden?
Konnte er bei den Gesprächen mit dem Arzt dabei sein?
Wenn nicht, warum. Wollte er nicht oder gab es andere Gründe?
Bei zweiterem würde ich schnell dafür sorgen, dass der Vater sich selbst bei einem Termin von dem Arzt informieren lassen kann

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

ratlose mama, da der Vater auch das Sorgerecht hat, kann er sich selbst um einen Termin kümmern. Da ist die Mutter nun wirklich nicht in der Pflicht, abgesehen davon kann sie den Vater insoweit auch gar nicht bevormunden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb558038-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wurde denn der Vater in die Diagnostik mit eingebunden? War er und er hat zugestimmt.
Konnte er bei den Gesprächen mit dem Arzt dabei sein? Er wollte nicht, ohne Angabe von Gründen.
Wenn nicht, warum. Wollte er nicht oder gab es andere Gründe?
Bei zweiterem würde ich schnell dafür sorgen, dass der Vater sich selbst bei einem Termin von dem Arzt informieren lassen kann
. Seiner Meinung nach ist das Kind ja auch gesund.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals ganz klar: die Mutter muss den Vater nicht überzeugen, der Vater kann das selbst gestalten. Wenn er es nicht tut, weil es seiner Ansicht nach überflüssig ist, dann ist das sein Problem, nicht das der Mutter. Die Mutter muss nicht mehr Interesse an der Aufklärung des Vaters haben als er selbst.

Ich finde den Weg, den Ihr einschlagt, sehr vernünftig. Medizin ist nun mal keine Glaubenssache. Wenn eine Diagnose erforderlich ist, dann ist sie durchzuziehen. Wie man dann das Problem insgesamt angeht, das ist dann der zweite Schritt. Nicht vorzustellen, wenn eine solche absence im Straßenverkehr passiert.

Also ab zum Anwalt, und bitte, berichte uns weiter. Danke!

wirdwerden

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