Hallo,
vor einigen Monaten bin ich (19 Jahre) in eine eigene Wohnung gezogen und habe einen Abzweigantrag für mein Kindergeld gestellt. In diesem habe ich angegeben, dass mein Vater 100€ Unterhalt zahlt (das macht er freiwillig, war scheinbar nicht so schlau, das anzugeben).
Dieser Antrag wurde abgelehnt und nun erhält keiner mein Kindergeld, mit der Begründung, dass mein ja Vater Unterhalt zahlt.
Habe mich umgehört und viele meinen, dass mein Vater nun Kindergeld für mich beantragen muss. Der sagt aber wiederum, dass er da nichts machen kann, da er kein Sorgerecht mehr hat.
Das ganze ist schon ca. ein halbes Jahr her, habe das ganze nicht mehr auf dem Schirm gehabt.
Nun habe ich ihn nochmals darum gebeten, da meine Ausbildung nur noch einen Monat geht, damit wir rückwirkend für 6 Monate das Kindergeld noch mitnehmen können. Er weigert sich aber immer noch.
Gibt es jetzt irgendeine Möglichkeit, mit der ich für mich selbst das Kindergeld beantragen bzw. einklagen kann? Oder kann das wirklich nur ein Elternteil für mich machen?
Vater weigert sich für mich Kindergeld zu beantragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da fehlen leider noch ein paar wichtige Infos.
Warum sollte dir denn überhaupt Kindergeld zustehen?
ZitatNun habe ich ihn nochmals darum gebeten, da meine Ausbildung nur noch einen Monat geht, :
Und wieviel Einkommen hast du während der Ausbildung? Hast du noch Anspruch auf Unterhalt? Und könnte nicht auch deine Mutter ds KG beantragen?
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Warum sollte dir denn überhaupt Kindergeld zustehen? Weil er nicht mehr bei den Eltern wohnt und der Vater zwar Unterhalt zahlt, aber nicht in Höhe des anteiligen KG. Warum ein KG-Antrag hier nicht von der Mutter gestellt werden kann, erschließt sich mir allerdings auch nicht.
Nun, die Frage habe ich dir bereits vor 5 Monaten beantwortet.
Auch könntest du einen Antrag im berechtigten Interesse im Namen deines Vaters (wenn dein Vater nicht aus der Soße kommt) und gleichzeitig einen Abzweigungsantrag stellen.
Die Aussage deines Vaters ist Müll. Ab der Volljährigkeit gibt es kein Sorgerecht mehr. Für kein Kind. Das hat mit dem Antrag auf das Kindergeld überhaupt nichts zu tun. Dein Vater ist einfach nur zu faul.ZitatDer sagt aber wiederum, dass er da nichts machen kann, da er kein Sorgerecht mehr hat. :
Ganz sicher ist das nicht der Ablehnungstext.ZitatDieser Antrag wurde abgelehnt und nun erhält keiner mein Kindergeld, mit der Begründung, dass mein ja Vater Unterhalt zahlt. :
EDIT: Der Antrag kann nicht von der Mutter gestellt werden, weil der Vater Unterhalt zahlt (§ 64 Abs.3 EStG).
-- Editiert von User am 20. Juni 2023 17:09
Hab ich was überlesen? Wer sagt denn, dass der Vater kein Kindergeld erhält?
wirdwerden
ZitatHab ich was überlesen? Wer sagt denn, dass der Vater kein Kindergeld erhält? :
Dachte ich mlr auch. Er könnte es nämlich die ganze Zeit erhalten haben, gab davon einen Teil ab was er als Untethalt betitelt hat und und hat sich an dem Rest bereichert. Möglich ist alles.
Ähm... der Vater zahlt freiwillig Unterhalt. Ich bin also davon ausgegangen, dass auch die Mutter noch Unterhalt zahlt. Sonst ergäbe es ja keinen Sinn, dass der Vater noch freiwillig etwas zahlt.ZitatWeil er nicht mehr bei den Eltern wohnt und der Vater zwar Unterhalt zahlt, aber nicht in Höhe des anteiligen KG :
Wer sollte den Vater zwingen, Kindergeld zu beantragen? Im Gesetz gibt es doch dazu keine Pflicht.
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