Hallo,
es geht um meine Lebensgefährtin:
Ihr Sohn ist 16 Jahre, sie hat das alleinige Sorgerecht und er lebte bis vor kurzem bei Ihr. Nun gab es pupertätsbedingt des öfteren mal Diskussionen und Streit, er will seine Grenzen austesten.
Nach dem letzten Streit vor 6 Wochen hat Sie ihm den Koffer gepackt und gesagt das er zu Ihm gehen solle wenn er will. Vorab hatte Ihr Sohn immer das Druckmittel " geh ich ebnen zu Papa" angewandt.
Das Verhältnis zwischen Mutter unt Sohn ist seitdem aber wieder gut und sie sehen sich auch wieder regelmäßig.
Zum Vater:
Langzeitarbeitslos: Verheiratet 2 (3?) Kinder. Meines Wissens nach Vorbestarft wegen Geldsachen (Bin aber nicht voll im Bilde)
Hat NIE Unterhalt bezahlt. Ist vor kurzem in eine 4 Zimmer Wohnung gezogen.
Jetzt hat er beim Amtsgericht Sorgerecht beantragt (eventl. gemeinsames)
Jetzt ist meine Lebensgefährtin an die Decke als Sie den Brief vom Gericht bekommen hatte.
Der Umgang in der Familie seines Vaters ist eher "primitiv" wenn man das so sagen kann.
Eigentlich geht es Ihm nur um die 184 euro Kindergeld, das erste was er gefragt hatte nachdem Sie das erste mal telefoniert hatten, war ja wie sie das mit dem Geld machen würden.......
Bei der Mutter hat er ein eigenes Zimmer regelmäßig Verpflegung etc eben alles was man normalerweise so hat als Kind. Sie bezieht zwar auch Arbeitslosengeld II ist aber wirklich eine führsorgliche (zu führsorglich :-)) Mutter.
Nun meine Frage: In wiefern hat der Vater eine reale Chance das Sorgerecht zu bekommen.
Die berechtigte Angst ist einfach das Ihr Sohn genauso abrutscht wie sien Vater.
Kann mir jemand eine grobe Tendenz geben? Wär sehr Dankbar - danke
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Vater will Sorgerecht - Hat NIE Unterhalt bezahlt
Hallo,
wenn es dem Kindeswohl nicht schadet, hat er Gute Chancen, zumal die KM das Kind vor die Türe gesetzt hat.
Ab diesem Zeitpunkt ist nun die KM Barunterhaltspflichtig und muss mindestens den Mindestunterhalt zuzüglich Kindergeld an das Kind bzw. den KV überweisen.
Ein bestehender Titel müßte abgeändert werden.
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"Liebe Grüße"
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
Das Einkommen der Mutter dürfte bei AlgII unter dem Selbstbehalt liegen. Somit wäre hier nur das Kindergeld auszuzahlen.
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danke für eure einschätzungen.
wie schaut es mit dem umgang des vaters aus? vorbestraft etc....
da wird doch sicher der richter auch komisch schauen oder?
Die Mutter hat das Kind doch zum Vater geschickt. Und plötzlich hinterher fällt ihr ein, dass der Vater zu primitiv für den Sohn ist und vorbestraft? Das ist doch lachhaft. Abgesehen davon, wir haben bundesweit Projekte, dass Mütter ihre kleinen Kinder mit in den Knast nehmen können. Die sind dann auch vorbestraft, wenn sie rauskommen. Würde man alle diese Mütter von vornherein als ungeeignet ansehen, dann müsste man diese Programme gar nicht fahren, oder?
Tja, und das Kindergeld bekommt nun mal der, bei dem das Kind lebt. Wenn der Vater ALG II Empfänger ist, dann ist er auf dieses Geld auch dringend angewiesen. Wovon soll er sonst das Kind ernähren, kleiden u.s.w.?
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
@ Anton: ausnahmsweise mal einer Meinung! Der schlechte Umgang (was immer das sein mag) hat Frau nicht dran gehindert, ein Kind mit dem Mann zu zeugen. Auch seine Primitivität hat sie daran nicht gehindert. Stört sich über Langzeitarbeitslosigkeit, ist aber selbst langzeitarbeitslos. Hat ihrem Kind eigenhändig sie Sachen gepackt und es rausgeschmissen. Wollte offensichtlich trotzdem das Kindergeld behalten, obwohl Kind nicht mehr da ist. Ja, wovon soll das Kind denn beim Vater leben? Sie weiss sehr wohl, dass das Kindergeld in die Berechnung der ARGE eingeht. Auch, dass das Geld immer dem Elternteil zusteht, bei dem es lebt.
Also, was erwartet die Kindsmutter eigentlich? Und auf Latrinenparolen, Anschwärzen, ohne was zu wissen, da reagieren Gerichte sehr sensibel. Der Schuss geht meist nach hinten los!
wirdwerden
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Hallo,
nur weil man HartzIV bezieht, heißt das nicht, das man keinen UH zahlen muss.
Dazu gibt es auch aureichend Urteile.
Die KM unterliegt hier der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss mindestens 30-40 Bewerbungen pro Monat nachweisen, bevor sie sich auf "Nicht Zahlen Können" berufen kann.
Hier macht sich es die KM aber sehr sehr leicht.
Erst bei eigenem Versagen das Kind abschieben und wenn man an den Geldbeutel denkt, kommt auf einmal das Muttergefühl wieder?
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"Liebe Grüße"
@ Hase: kleine Korrektur. Das Muttergefühl kam schon wieder, als das Kindergeld übergeleitet werden sollte.
LG
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Hallo,
quote:
Insoweit trifft den Beklagten grundsätzlich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, solange er nicht seine tatsächliche Leistungsunfähigkeit substanziiert darlegt und beweist. Der bloße Hinweis auf den Bezug von Arbeitslosengeld II genügt dieser Darlegungslast nicht (Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2005, 949).
Man kann sich nicht so ohne weiteres darauf berufen, dass man keinen KU zahlen kann, nur weil man Bezieher von HartzIV ist!
@wirdwerden
me culpa hatte ich doch glatt übersehen.
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"Liebe Grüße"
Hallo,
quote:
Jetzt hat er beim Amtsgericht Sorgerecht beantragt (eventl. gemeinsames)
Jetzt ist meine Lebensgefährtin an die Decke als Sie den Brief vom Gericht bekommen hatte.
Ich kann das Ansinnen des Vaters schon verstehen.
Warum sollte er kein Sorgerecht bekommen, schließlich lebt das Kind bei ihm.
quote:
Eigentlich geht es Ihm nur um die 184 euro Kindergeld, das erste was er gefragt hatte nachdem Sie das erste mal telefoniert hatten, war ja wie sie das mit dem Geld machen würden.......
Gegenfrage: Warum sollte die Mutter das KG erhalten, wenn das Kind beim Vater wohnt? Dieser wird das Geld jetzt dringender benötigen.
quote:
Bei der Mutter hat er ein eigenes Zimmer regelmäßig Verpflegung etc eben alles was man normalerweise so hat als Kind.
Noch schon....
Weiß die ARGE eigentlich über den Umzug Bescheid oder wird weiter ALG2 für das Kind bezogen?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja warum auch nicht nicht? viele vertauschen umgang mit Sogerrecht das wichtige ist der umgang mit KD und zweitranig ist das sorgerrecht denn hier haben beider verpflichtung u rechte,ich versteh nicht warum es so viele KM gibt die nicht verstehn das es besser für beide ist u die lasst zu 2tragen wie einer allein und sich in ernsten fällen sich vertändigen zeigt nur das die Erwaschen leute sich wie kinder auf führen.und meist nur weil die KM gekrägt ist oder sonst ausrede hat,werden dies auf den schultern der KD ausgetragen. wenn der KV in normal fall arbeit u unterhalt zahlt,und in schlimmen fall KM keine schulabschluss/keine beruf hat etc sollte sie sich überlegen das sie es schnell nach hollt,ich denk das hier der KD die beste vorbild funktion hat wie die mutter denn das KD sieht das die KM nicht arbeit u sonst nichts tut rutscht das kind auch dort rein.warum sollte denn die KM nicht mal unterhalt zahlen u versuchen zu arbeiten gehn.Ich mein ist doch wie eine Adoption da fragt der Vaterstaat auch nach wie lebensefrahrung,beruf,etc da kriegt man auch nicht einfach kind mit, nur weil man Frau ist und automatisch kindererziehn kann in der heutigen zeit ist das fraglich.das könne auch die männer übernähmen,früher vor 25-35 jahren war das noch unterrichtstoff für die frau wie erzieh ich kinder regeln/pflichten /kochen. da wissen heut zutage nicht mehr viele Mütter wie das richtige kochen geht!!! viele stützen sich auf die recht die sie haben mehr auch nicht.und viel junge mütter die noch H4 wohlen das wissen rechte plichten,wenn die nicht mal in der schule ward..lieb KM gebt den KV ein teil ihre rechte würde was ingegen u ihr seht das es ruhiger wird mit KV KD u noch was gute für das kind tut.
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@ Loddar: da der Vater auch ALG II Empfänger ist, wird die ARGE Bescheid wissen. Denn wovon will der das Kind denn ernähren? Er wird für das Kind auch ALG II bekommen. Nur, Teil der Berechnung ist natürlich das Kindergeld, was ihm zusteht, bisher aber die Mutter zu Unrecht bezieht.
wirdwerden
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mal langsam,
das der eine Sorgerecht beantragt, heißt nicht automatisch, dass der/in diesem Fall: die andere- es auch gleich verliert. Sorgerecht können beide haben, um ihr das Sorgerecht wegzunehmen muss schon mehr vorgefallen sein! Hauptproblem ist, dass da immer was in der Luft lag, womit gespielt wurde. Vater hat sich (soweit verstanden) vorher kaum um seinen Sohn gekümmert, obwohl Sohn ihn vermisst hat. Verhältnisse schienen nicht richtig geklärt gewesen zu sein, sonst hätten sowohl Mutter als auch Sohn das nicht immer als Druckmittel benutzt.. Jetzt die Quittung..
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@Zora,
quote:
Jetzt hat er beim Amtsgericht Sorgerecht beantragt (eventl. gemeinsames)
Dass der andere Elternteil sein SR verliert, davon war nicht die Rede...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
@Loddar:
"Noch schon....
Weiß die ARGE eigentlich über den Umzug Bescheid oder wird weiter ALG2 für das Kind bezogen?"
Darum geht es hier auch nicht.
-- Aber stimmt, mein Fehler.
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Doch Zora, es geht auch darum. Weil sich hier über die Geldgier des Vaters beklagt wird. Und da muss man dann mal rechnen.
wirdwerden
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