Vater will Unterhalt streichen!!!!

24. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater will Unterhalt streichen!!!!

Hallo ,
ich wende mich mit einem ganz wichtigen Problem hier an das Forum und würde mich freuen wenn ich vielleicht bald eine Antwort bekommen würde.=)
Ich erkläre erstmal die Situation.
Mein Vater und meine Mutter sind schon seit ich ein kleines Kind war geschieden.
Ich lebe bei meiner Mama.
Jetzt da ich erst für nächstes Jahr einen Schulplatz bekommen habe , mache ich gerade in einem Altersheim ein Freiwilliges soziales Jahr.
Ich "verdiene" 280 Euro , aber ich bezahle mit 150 Euro im Monat selbst meinen Führerschein und es geht ja auch noch meine eigene Versicherung und alles ab.
So , jetzt will er den Unterhalt streichen.
Ich werde am 11.11.2010 18 Jahre alt.
Nun habe ich mich schon ein wenig im Internet informiert und ich habe auch schon einen Termin beim Anwalt.
Aber ich wollte vorher schonmal schauen was andere Leute mir berichten können.
Ich habe gelesen wenn ich 7200 Euro verdienen würde in diesem Jahr müsste er nicht zahlen , aber ich verdiene gerade mal knapp 3400 Euro, wo ja wiegesagt einiges abgeht wegen Versicherung etc.
So mein Vater hatte auch die Frechheit zu sagen ich würde mehr verdienen als er.
Er hat einen sehr guten Beruf.(geschätztes Einkommen 5000-6000 Euro).
So er verlangt jetzt von mir meinen Kontoauszug,doch er will seinen nicht offenlegen,wahrscheinlich weil er weiß das er auch mehr bezahlen müsste.Er hat gesagt wenn ich ihm blöd komme dann kann er anders und er hätte sich informiert bei "seinem " Anwalt.
Er war schon immer so.Wer hat mir alles bezahlt,meine Oma.Zahnspange ,Brille,Schule.Laut ihm hätte ich ja gerne schiefe Zähne haben können.
Ich habe ihm eine Kopie meines Vertrages zukommen lassen,doch er glaubt ich hätte da etwas fälschen können.
zudem zahlt er monatlich 350 Euro und ich meine passt das zu seinem Gehalt?Meine eigentliche Frage war ja ...darf er den Unterhalt streichen??????????

Wäre sehr dankbar über eine Antwort,dass ich schonmal weiß worauf ich mich einstellen kann am Montag bei unserem Anwalt.



Liebe Grüße
Nina

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-- Editiert am 24.09.2010 21:34

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24 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Nina,

da Du im Moment noch minderjährig bist, muss der Unterhalt weitergezahlt werden. Das ändert sich aber mit erreichen der Volljährigkeit. Wenn Du volljährig bist und nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung bist, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt. Das FSJ stellt keinen Anspruch dar. Es ist vergleichbar mit dem Zivieldienst oder dem Wehrdienst.

Wenn Du dann mit der Ausbildung beginnst, lebt der Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen wiedder auf. Es ist also nicht nur das Einkommen vom Vater relevant, auch die Mutter wird in die Berechnung mit einbezogen.

Dein Unterhaltsanspruch errechnet sich aus dem addierten Einkommen beider Eltern. Darauf wird das Kindergeld angerechnet, welches an Dich auszukehren ist. Weiter bist Du verpflichtet BAföG zu beantragen. Wird dieses bewilligt, mindert es Deinen Anspruch benfalls in vollem Umfang. Den Rest müssen die Eltern, je nach Leistungsfähigkeit, leisten.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort aber soweit ich das richtig von dem Anwalt verstanden habe was er angedeutet hat muss mein Vater weiter zahlen , weil das eine Ausbildungsähnliche Situation ist.
Danach gehe ich ja wieder in die Schule.
Wenn meine Mama jetzt vom Arbeitsamt nur noch 75 Euro bekommt wegen MEINEM FSJ , dann kann er doch nicht garnichts mehr zahlen von was sollen wir denn leben?Ich krieg ja keine 400 Euro da geht ja die Versicherung und alles ab.

Liebe Grüße

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#3
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo NIna,

wenn ein Titel besteht und dieser befristet bis zur Volljährigkeit wäre, könnte er tatsächlich den UH streichen.

Dann müßtet Du, sofern überhaupt noch ein UH-Anspruch bestehen sollte gegen Deinen Vater und Deine Mutter KLage einreichen.

Ab Volljährigkeit sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig, egal ob Du noch bei einem Elternteil wohnst.

Ein freiwilliges soziales Jahr heißt aber nicht umsonst freiwillig.

DAs heißt unter normalen Umständen besteht kein UH-Anspruch und Du must mit dem Geld, welches Du bekommst + KG (das muss dann an Dich weitergeleitet werden) auskommen, egal ob Du einen Führerschein bezahlst oder nicht.

Während einem freiwilligen sozialen Jahr besteht nur ein UH-Anspruch, wenn das FSJ Bedingung für Deine weiter Ausbildung ist.

Sollte dies der Fall sein, dann wird aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile abzücklich des Sockelbetrages Dein Bedarf ermittelt.

Davon wird dann das Kindergeld voll und Dein Einkommen abgezogen. Der dann verbleibende Restbedarf, ich zweifel eher an, das noch einer besteht, wird dann je nach Einkommen auf die Eltern verteilt.

Ich hoffe, ich konnte es verständlich rüber bringen, ansonsten frag einfach nochmal.


Im übrigen sind weder Zahnklammer noch Ausflüge Mehrbedarf. Dieser war von Deiner Mutter zu zahlen.

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"Liebe Grüße"

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#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Huch

@nero :love:

warst Du schneller als ich.

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"Liebe Grüße"

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#5
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja .
so ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht weil verschiedene Dinge auch im Internet zu lesen sind und von anderen Leuten die in der selben Situation gesagt wurden.
Außerdem habe ich den Verwaltungschef des Altersheims gefragt und der muss sich ja auskennen damit da er es ja öfter zu regeln hat und er hat gesagt er MUSS weiterzahlen.

Nina

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#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo NIna,

also Hören-Sagen ist nicht wirklich gut.

UH-Angelegenheiten sind immer Einzelfallabhängig. Ich zweifel die Aussage des Verwaltungschefs an.

Sowohl Nero, als auch ich haben Dir unsere Einschätzung nach Deinem geschilderten Fall beschrieben, ausschließlich nach Familienrecht.

Er muss nicht zahlen, wenn überhaupt und das stelle ich ja in Zweifel beide Elternteile.

Die 350€ wirst Du jedenfalls nicht bekommen.

280€ +184€ KG = 464€

Das bereingte Einkommen beider Elternteile müßte dann schon laut DDT mindestens Stufe 8 sein, damit noch wenigstens um die 20€ gezahlt werden müßten.

Stufe 8 wäre ein Einkommen von 3901-4000€.

Meinst Du die beiden verdienen soviel?

Ich fürchte Du wirst nichts bekommen können.

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"Liebe Grüße"

EDIT: Zumal wie Nero bereits schrieb Bafög vorrangig zu beantragen wären.

-- Editiert am 24.09.2010 21:54

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nina,

quote:
Außerdem habe ich den Verwaltungschef des Altersheims gefragt und der muss sich ja auskennen damit da er es ja öfter zu regeln hat und er hat gesagt er MUSS weiterzahlen.


Du kannst dich natürlich auch an den Verwaltungschef halten. Dabei halt jämmerlich auf die Schnauze fallen...

Hase und Nero haben schon alles geschrieben, was für dich relevant wäre.

Kannst ja hier mal gucken: Klick
Welche Schule strebst du denn an?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar ,

aber meine Mama bekommt ja Arbeitslosengeld und ich würde meinen Ars** drauf verwetten das mein Vater mehr wie 5000 Euro verdient.
Er hat einen sehr guten Beruf.

Nina

p.s : habe Montag einen Termin beim Rechtsanwalt

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#9
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich strebe ein Fachgymnasium an.

Liebe Grüße Nina

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""

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#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Nian,

mir ist klar, dass Du als Junger Mensch das alles noch nicht nachvollziehen kannst, aber das Familienrecht ist emotionslos und richtet sich nur nach Fakten.

Auch wenn Loddar es direkter ausgedrückt hat als ich, so hat er schon recht, dass Dich das auch was kosten könnte, wenn Du auf Teufel komm raus gegen einen Elternteil etwas durchsetzen möchtest.

Der von Loddar eingesetzte Link sollte Dir ein wenig Klarheit verschaffen. Lies ihn Dir in Ruhe durch.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

quote:
aber meine Mama bekommt ja Arbeitslosengeld und ich würde meinen Ars** drauf verwetten das mein Vater mehr wie 5000 Euro verdient.



Das meine Liebe hilft Dir nicht ansatzweise weiter.

Erstens reden wir hier nicht von Brutto und selbst wenn das das bereinigte Nettoeinkommen wäre, wird es nix geben.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
aber meine Mama bekommt ja Arbeitslosengeld und ich würde meinen Ars** drauf verwetten das mein Vater mehr wie 5000 Euro verdient.


Da geb ich Hase recht: Das meine Liebe hilft Dir nicht ansatzweise weiter.
Dein Vater könnte das Dreifache verdienen, deine Mutter unter der Brücke schlafen und es gibt immer noch nix für dich.

280€ + KG, mehr is nicht.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Nochmal ergänzend:

Die höchste Stufe der DDT wären ein UH-Betrag von 591€, abzüglich eigenes Einkommen.

Also Dein Traum(oder der Deiner Mutter) weiterhin 350€ zu erhalten vollkommen illosorisch.

Komm mal bitte auf den Boden der Tatsache zurück und lies Dir den Link durch.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.09.2010 22:23:08
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mache ich.
Aber ich hoffe ich darf hier ehrlich sein ,
aber mein Vater hat sein Leben lang zu wenig gezahlt,er war immer nur auf das Geld aus, er hat mir nie was dazugelegt,was ich zwar nie verlangt habe,was aber eigentlich selbstverständlich ist finde ich.z.B die Zahnspange.Als meine Mutti ihn ansprach hat er gesagt soll sie doch schiefe Zähne haben, man kann nicht alles bekommen.Er hat mir gedroht und gesagt wenn ich etwas unternehme,dann kann er auch anders.
So sehr habe ich meine Vater noch nie erlebt.
Und das Telefongespräch mit ihm hat mir den Rest gegeben.
Ich seie nicht lebensfähig würde nicht alleine klar kommen.
Das mit dem FSJ habe ich alleine geregelt das ich nicht ein Jahr auf der Straße sitzen muss bis ich weiter in die Schule kann.
Ich habe die Sachen mit der Bank geregelt,ich war auf der Stadt,ich habe eine Versicherung abgeschlossen , ich habe mir en gesundheitliches Gutachten erstellen lassen und das alles wo ich doch soooo unselbstständig bin.
Ich verstehe ihn nicht mehr und mit ihm will ich nichts mehr zu tun haben.
Nur zur Info :
Die Aussage er hat weniger Geld als ich war lächerlich bei dem Beruf den er macht sogar sehr lächerlich.
Er hat neu gebaut,hat einen Jaguar,ein Mac Book,mega teure Echsen,einen RIESEN FERNSEHER,Model Bau und alles ein IPhone ein Blackberry....
und er hat KEIN GELD???
Ist doch lächerlich oder nicht???????

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nina,

quote:
aber mein Vater hat sein Leben lang zu wenig gezahlt,er war immer nur auf das Geld aus, er hat mir nie was dazugelegt,was ich zwar nie verlangt habe,was aber eigentlich selbstverständlich ist finde ich.z.B die Zahnspange.


Das wäre Sache deiner Mama gewesen, nicht deine. Wenn sie zu wenig KU erhalten hat und dagegen nix unternimmt, kann man nicht helfen.
Zahnspangen werden bis auf einen Eigenanteil von der KK bezahlt und dieser wird nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet.

quote:
Das mit dem FSJ habe ich alleine geregelt das ich nicht ein Jahr auf der Straße sitzen muss bis ich weiter in die Schule kann.


Nina! Du bist bald volljährig! D.h. du bist für dich selbst verantwortlich. Da gehört künftig mehr dazu, als sich nur um ein FSJ zu kümmern.

quote:
Ich habe die Sachen mit der Bank geregelt,ich war auf der Stadt,ich habe eine Versicherung abgeschlossen , ich habe mir en gesundheitliches Gutachten erstellen lassen und das alles wo ich doch soooo unselbstständig bin.


Was musstest du mit der Bang bzgl. deines Jobs regeln?
Was bei der Stadt?
Eine Versicherung? Wofür?
Wozu ein gesundheitliches Gutachten? Oder war das ne Bestätigung des Arztes, dass du für das FSJ tauglich bist?

quote:
Er hat neu gebaut,hat einen Jaguar,ein Mac Book,mega teure Echsen,einen RIESEN FERNSEHER,Model Bau und alles ein IPhone ein Blackberry....


Tja, Nina, ich würde sagen: Dein Papa hat alles richtig gemacht.

quote:
p.s : habe Montag einen Termin beim Rechtsanwalt


Ich würde mit meinem künftigen Einkommen besser haushalten. So viel isses nicht.
Das Jugendamt berechnet kostenlos. Wenn es etwas zu berechnen gäbe...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Nina,

Neid ist ein schlechter Ratgeber.

Das was Du bemängelst was er nicht bezahlt hat, mußte er auch nicht, denn das war im KU enthalten.

Ob er immer zu wenig gezahlt hat, müßtest Du nachweisen. Oder berufst Du Dich auf die Aussagen Deiner Mutter?

Ich setzt Dir mal ein Urteil rein, vielleicht glaubst Du dann, das Du keinen Anspruch hast:

quote:<hr size=1 noshade>OLG Naumburg - Beschluss v. 10.5.2007 - 4 UF 94/07 hat Folgendes geschrieben:
Dient das freiwillige soziale Jahr lediglich der Überbrückung einer Wartezeit, so hat das volljährige Kind selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. <hr size=1 noshade>


-----------------
"Liebe Grüße"

-- Editiert am 24.09.2010 22:23

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Was Loddar meint, ist das Du den Anwalt bezahlen mußt von Deinem Geld, denn VKH (früher PKH Prozesskostenhilfe) bekommt man nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und dies ist hier nicht gegeben.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Na sowas.

Nun ist der Autor nicht mehr Nina sondern guest-12324.09.2010 22:23:08

:???:

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Tja, mein Hase,

da haben wir wieder mal *ganze* Arbeit geleistet. :neck:

Ich tippe mal, die Antworten waren nicht ganz nach dem Geschmack...

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hi Loddar,

:neck:

Na das lag gar nicht in meiner Absicht.

Normalerweise bin ich so lieb :engel:


Leider aber die Reaktion des Kindes keine Seltenheit, wenn sie Einseitig mit Neid versorgt werden.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Normalerweise bin ich so lieb


Weiß ich doch...

Diese Reaktion kommt öfter mal vor, wenn die Antworten nicht passen.

Was solls?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ist Leberwursttag heute. :grins:

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"gruß azrael"

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Was ich toll an der Geschichte fand, war die Feststellung, ihr Vater sei nur aufs Geld aus (Pfui Deibel aber auch!). Irgendwie muss er dieses Gen dominant vererbt haben ......

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Guten Morgen,

tja so ganz unrecht hat wirdwerden da ja nicht.

Trotzdem ist es schon irgendwie traurig wie viele Kinder einseitig beeinflußt werden und dann später den anderen Elternteil nur noch zur Kasse bitten wollen. :augenroll:

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

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