Vater will die Kinder nicht mehr holen

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Vater will die Kinder nicht mehr holen

Hallo ich bins mal wieder.
Der Vater der Kinder meiner Partnerin hat bei den Unterhaltverhandlungen vor Gericht einen Betrag X zur Ermöglichung des Umgangs der Kinder "gut geschrieben bekommen". Zu gut Deutsch dieser betrag wurde Ihm vom Netto abgezogen um den Unterhalt zu berechnen. Nun hat er mitgeteilt das dieser betrag die Kosten nicht deckt und er die Kinder entsprechend gar nicht mehr oder entsprechend weniger holt. Eigentlich war die Regelung das er diese einmal im Monat holt, nun will er sie maximal alle 2 Monate holen. Würde allein dieses eine Neuberechnung des Unterhalts möglich machen? Eigentlich kann dieses erst Mitte nächsten Jahres erfolgen.

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36 Antworten
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#2
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Nö. Hat sich erstmal erledigt. Tut hier aber eigentlich auch nichts zur Sache

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Mal ganz pragmatisch: Zuerst waren die Kosten das Argument des Vaters, dass er seine Kinder nicht abholen kann. Jetzt, wo das geregelt ist, hat er hat immer noch keine Lust auf Umgang.

Was meinst du mit Neuberechnung des Unterhalts?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38423 Beiträge, 13999x hilfreich)

Nun ja, die Kosten des Umganges sind ja wohl teilweise vom Kindesunterhalt abgezogen worden, hab ich das richtig verstanden?

wirdwerden

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
das dieser betrag die Kosten nicht deckt

Kinder als Faktor einer Kosten-Nutzen-Rechnung zu sehen finde ich moralisch verwerflich.

Wenn er sie nicht holen "will", weil er die Transportkosten nicht andauernd übernehmen kann oder "will" solltet ihr evtl. mal eine Bringung der Kinder in Erwägung ziehen.

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Ihr Neuer,

sollte nicht die KM mit deiner Hilfe endlich einmal diesen gegenseitigen Kleinkrieg um Euros auf Kosten der Kinder beenden? Wenn der Vater diesen Weg offenbar immer noch nutzt, Unruhe zu schüren, wäre es doch an der Zeit, dass wenigstens ihr mal reflektiert, worum es wirklich geht und euch auf dieses schon wirklich peinliche Spiel nicht mehr einlasst.

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"Viele Grüße mikkian"

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
sollte nicht die KM mit deiner Hilfe endlich einmal diesen gegenseitigen Kleinkrieg um Euros auf Kosten der Kinder beenden? Wenn der Vater diesen Weg offenbar immer noch nutzt, Unruhe zu schüren, wäre es doch an der Zeit, dass wenigstens ihr mal reflektiert, worum es wirklich geht und euch auf dieses schon wirklich peinliche Spiel nicht mehr einlasst.
Der Vater zieht 500 km weit weg,nimmt einen schlechter bezahlten Job an, braucht aufgrund der Umgangskosten noch nicht mal den Mindestunterhalt zu zahlen und nimmt dann die Umgangswochenenden nicht wahr - das ist aber ein ziemlich einseitiger Kleinkrieg um Euros.

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"gruß azrael"

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#8
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)


Notwendige Kosten des Umgangs können das Unterhaltsrelevante Netto schon schmälern. Die Frage ist hier, handelt es sich um einen Vergleich oder Urteil? Macht die reduzierte Summe eine Unterhaltsstufe aus?

Gruß Nubi

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38423 Beiträge, 13999x hilfreich)

Wenn es ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich ist, ist es schnurz egal, dass es kein Urteil ist.

wirdwerden

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


@ Azrael: Die Km "schlägt" immer auf der gleichen Ebene zurück. Ich halte das nun einmal für wenig zielführend.

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"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38423 Beiträge, 13999x hilfreich)

@ mikkian: wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann leben die Kinder und die Mutter an der Armutsgrenze. Leider ist derzeit ein Rückgriff auf die alten Threads nicht möglich, zumindest für mich nicht. Da kann man nicht mal eben locker Geld für den Transport der Kinder über 500 km aufbringen. Wie soll das funktionieren? So unter dem Motto: Kinder, wir haben nichts zum Essen, weil ich Euch da zu Eurem Vater gebracht habe? Oder wie?

wirdwerden

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#12
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@mikkian In meinen Augen ist es auch wenig zielführend wenn man immer nur den Schwanz einzieht, angeblich zum besten der Kinder. Es ist aber auch wenig zielführend wenn der Vater der Kinder einen Urlaub mit diesen mit dem verweiß auf fehlendes Geld ablehnt, und eine Woche später in Ägypten ist. Darunter leiden die Kinder, und nicht an so Nebenkriegsschauplätzen wie Umgangskosten. Und wenn der Vater der Kinder diesen dann noch erzählt die Kindsmutter hätte ja wohl genug Geld um mit ihnen in den Urlaub zu fahren hört doch wohl alles auf.
Diese Regelung mit dem Umgang wurde bei einem Gerichtstermin beschlossen bei dem es einzig und allein um den Unterhalt und den Umgang ging, denke also mal das es ein Urteil ist. Und wenn er nun tatsächlich keine Kosten für den Umgang mit den Kindern hat könnte er zumindest davon ein wenig Unterhalt bezahlen. Ein Rentenausgleich braucht nicht staatfinden da nicht sicher ist das der Vater der Kinder immer Arbeit hat und nicht mal arbeitslos wird, steht so in einem Schreiben des OLG. Unterhalt bezahlt er nicht, Umgang mit den Kindern will er nun auch nicht. Zu gut Deutsch, er hat nie irgendwelche Kinder gehabt und soll doch die Mutter gucken wie sie zu rande kommt.
Ich weise nochmal darauf hin das der gesamte Unterhalt den er nicht beazhlt, und auch ja nicht braucht, durch einen jeden Steuerzahler bezahlt wird. Denn durch solche Leute und Gesetzgebungen werden die Sozialkassen, sei es durch UHV oder durch Aufstockung durch Harz IV, in nicht unerheblichen Maße belastet. Aber gut, wenn es Leute gibt die solchen Vätern lieber den Urlaub bezahlen als Sie in die Zahlpflicht zu nehmen kann ich es ja auch nicht änndern


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#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


@ ww: Wo habe ich vorgeschlagen, dass die KM die Umgangskosten aufbringen soll??

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"Viele Grüße mikkian"

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


@ Ihr Neuer: Ich habe auch nichts davon gesagt, dass die KM zurückstecken soll.

Es scheint mir einfach nutzlos, jeder väterliche Äußerung auf gleicher Ebene zu begegnen. Ihr reibt euch doch daran auf, ihm ist offenbar eh alles wurscht. Ihr springt offenbar auf alles an, was der Typ macht oder auch nicht. Er ist nicht verpflichtet, mit den Kids in Urlaub zu fahren, er muss den Urlaub in Ägypten doch nicht selbst bezahlt haben. Wenn ihr so wenig Kontakt zum Vater habt, woher wisst ihr dann so viel über ihn.

Es ist ein gegenseitiges Hauen und Stechen, das letztlich wohl kaum zu keinem Ergebnis führen wird.

Manchmal ist ein Akzeptieren der Situation für alle besser, als ständig drin rum zu wühlen, sich aufzuregen und die Gemüter noch weiter anzuheizen.

Dass der Vater, wenn er wirklich so ist, wie du ihn beschreibst, ein RiesenA... ist, brauch ich sicher nicht auch noch zu betonen. Aber das könnt ihr nun einmal nicht ändern. Nur euren Umgang mit der Situation.

Letztlich selbstverständlich eure Entscheidung, ob ihr euch weiter aufreiben oder einfach euer Ding machen wollt.

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"Viele Grüße mikkian"

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#15
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Es geht ja nicht ums aufreiben, eher ums ärgern. ;-) nee im ernst. Die Kinder leiden sicher unter dieser Situation, aber wir, bzw. meine Partnerin hat diese nicht verursacht. Wenn die Kinder gar nicht mehr bei Ihm wären, hätten wir es mit Sicherheit auch einfacher. Dort werden die nur strubbelig gemacht, die Mutter für ******** hingestellt und was weiß ich nicht noch alles. Höhepunkt war das er letztens der großen Tochter erzählt hat das ihre Mutter, also meine Partnerin, für die Trennung verantwortlich ist. Denn er durfte nie raus gehen und ist deswegen fremd gegangen. Und deswegen hätte man sich nicht trennen müssen. Leider hatter er nicht erwähnt das er mehrmals fremd gegangen ist, und auch in den Puff. Und da stellt sich schon die Frage warum man diesen Mann nicht "ärgern" soll.
Trotzdem habe ich noch keine Antwort auf meine ursprüngliche Frage.


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#16
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also manchmal komme ich mir als zahlender Vater der auch noch regelmäßig sein Kind sieht und auch noch was mit ihm unternimmt als Depp vor. Aussage der Anwältin zu dem Problem meiner Partnerin "da kann man nichts machen". Das heißt, da er die Kinder nicht mehr holt hat er den Betrag X mehr zur Verfügung und lacht sich kaputt. Wenn er die Kinder nicht mehr sehen will,pech, wenn wir sie Ihm nicht geben würden, böse böse ExFrau. Wie soll man bloß einem solche heuchlerischen..... bei kommen. Alles was für Ihn gut ist geht irgendwie durch. Alles was mal meine Partnerin entlasten würden, sprich Umgangzeiten, Unterhalt, braucht alles nicht. Und dann noch mit richterlichen Gnaden. Irgendwas stinkt doch hier ganz gewaltig.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38423 Beiträge, 13999x hilfreich)

um wieviel geht es denn im Monat?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Es geht um 150 Euro monatlich. Für Ihn sind die Kinder halt nur eine Ware.

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1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Befreit euch doch mal von dem Gedanken, dass ihr zwei die absoluten Opfer dieser Welt wärt.
Daneben. 6 und setzen. :bang:

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"gruß azrael"

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#21
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Er bezahlt für ein Kind knapp 70 Euro, für die beiden anderen nichts. Und ja, ich finde es gerecht wenn einem Vater die Kinder am A..rsch vorbei geht das er dann dafür nicht auch noch belohnt wird. Er hat kein Anrecht auf die Kinder auf der Lohnsteuerkarte, hat er aber drauf und interessiert keinen, er will keinen Umgang mehr mit den Kindern, muß dafür weniger bzw keinen Unterhalt bezahlen, und es interessiert keinen.
Das er nicht der einzige Vater ist der so handelt ist mir klar. Aber das so ein Verhalten überhaupt möglich ist ist ja wohl der Hammer.



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#23
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Es geht ja nicht alleine um die Kinderfreibeträge. Er soll einfach das machen was seine Pflicht ist. Die Kinder regelmäßig holen, wenn sie denn bei Ihm sind die Kinder und die Mütter nicht beleidigen und Unterhalt zahlen. Er hat ja für den Umgang mit den Kindern nicht nur diese 150 euro zur Verfügung, sondern auch das hälftige Kindergeld. Dieses hat er zwar nicht real in der Hand, aber es wird als solches angesehen. Siehe hier:
§ 1612b BGB
Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);



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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38423 Beiträge, 13999x hilfreich)

@ Ihr neuer: wenn er für zwei Kinder gar nichts zahlt, mit was sollte dann das Kindergeld verrechnet werden?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Aber das ist ja das verrückte. Ich kann, und will natürlich auch nicht, die Kosten für den Umgang mit meinem Kind nirgendwo abziehen. Denn ich beazhle ja Unterhalt und bekomme somit das hälftige Kindergeld angerechnet. Ich würde das mal als fiktiven Betrag bezeichnen. Wenn es denn einen Titel geben würde, würde dieser ja auch nur in der Höhe des zu zahlenden Unterhalts belaufen. Auch hier wäre das hälftige Kindergeld eingerechnet. Er beazhlt keinen Unterhalt und kann die Kosten für den Umgang abziehen. Und das noch ohne Beläge.
Aber ich glaube wir werden mal beim nächsten Gerichttermin versuchen das die Kosten für den Umgang mit den Kindern auf 300 Euro erhöht werden. Dann braucht der Ex keinen Unterhalt mehr beazhlen. Finanziell macht das für die Mutter ja nichts aus. Der Unterhalt der dann wegfällt wird ja durch Hartz IV aufgefangen. Und der Vater der Kinder hat keine Ausrede mehr das die Kinder zu teuer sind.

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#26
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Auch wenn es nervt. Wir haben eine Mail vom Ex bekommen. Ich zitieren mal daraus, damit man mal sieht was es für Väter gibt und mit was man in Deutschland erstmal durchzukommen scheint:
"Sollte ich eine Rechnung von meinen Rechsanwalt für dem laufen Einspruch Verfahren von Oberlandesricht bekommen,dann werden noch mehr Besuchswochenenden gestrichen um die Rechsanwalts Rechnung zu bezahlen."
Die Fehler im zitat lasse ich einfach mal drin. Er hat jetzt beschlossen das er die Kinder nur noch in den Ferien für insgesamt4 Wochen holen wollte.


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#28
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach ist das eine Sache, die Vater, Mutter und Kinder unter sich zu klären haben.
Wenn du da ständig noch eine Rolle speieln möchtest, erleichtert das wohl für niemanden die Situation.
Solange IhrNeuer einen Teil des Lebensunterhaltes der Kinder durch sein >Einkommen mitfinanziert, weil der KV noch nicht mal den Mindestunterhalt zahlt und DAVON noch Umgangskosten abziehen kann (für Umgang, den er gar nicht wahr nimmt..., kann IhrNeuer sich nicht nur aufregen, sondern auch Fragen stellen, wie man dem Hansel endlich beikommen kann.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@Nicki
Ich weiß ja nicht ob du eine Prtnerin hast. Und wenn ja dann läßt du sie natürlich mit Ihren Problemen alleine? Und sie soll acu auf Ihre Rechte verzichten, hauptsache der Ex gibt ruhe und kann sich als Superpapa hinstellen?
Ich sehe das anders. Der Mann braucht noch wesentlich mehr Druck. Weil das er nur eine Ausrede sucht um die Kinder nicht mehr holen zu müssen ist doch einleuchtend. Und diese baut er sich jetzt irgendwie zusammen. Also soll er nicht auch noch durch sein verhalten Vergünstigen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich würde hier eine Beistandschaft bei JA einrichten.
Das spart Nerven.
Man kann einen Titel durchaus ändern, wenn die Vorraussetzungen sich so massiv ändern.

Zum Besuch zwingen ist nicht wirklich sinnvoll.

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1x Hilfreiche Antwort

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