Vater will geteiltes Sorgerecht einklagen

2. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2009 13:18:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater will geteiltes Sorgerecht einklagen

Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ihr mir hier einen Rat geben könnt.

Also es geht um folgendes. Mein Ex Freund und ich haben bei der Geburt unserer Tochter uns dafür entschieden das sie bei mir aufwächst und ich das alleinige Sorgerecht habe. Er kam uns immer mal besuchen und ich habe auch nichts dagegen das er dies tut, bzw. getan hat da ich von Anfang an gesagt habe das ich ihm die Kleine nicht entziehen werde.
Nun hat er eine neue Freundin und dreht völlig durch. Er droht mir damit mich Anzuzeigen wenn ich nicht einwillige das wir das Sorgerecht aufteilen. Er will beim Jugendamt und vor Gericht aussagen das mein Kind angeblich im Dreck aufwächst und ich mit der Maus total überfordert sei.

Ich weiß nicht warum er das aufeinmal macht, ich habe ihm lediglich gesagt das ich nicht möchte das seine neue Freundin Kontakt mit meiner Tochter hat bzw irgendwie mit ihr zu tun hat, zumindest nicht so lange ich die Dame nicht kennen lernen durfte. Dies will er aber nicht.

Nun behauptet er wie schon gesagt das meine Tochter im Dreck leben würde und ich ihm den Umgang mit ihr verboten hätte. Kann er so einfach das geteilte Sorgerecht einklagen? Muss ich Angst haben das man mir meine Kleine wegnimmt, dadurch das er behauptet das es hier unsauber sei?

Ich danke euch schonmal für eure Antworten

grüße Kat

-- Editiert am 02.06.2009 20:01

-- Editiert am 02.06.2009 20:06

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26 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Kat,

jetzt lass dir mal keine grauen Haare wachsen.

DAS:

quote:
Ich weiß nicht warum er das aufeinmal macht, ich habe ihm lediglich gesagt das ich nicht möchte das seine neue Freundin Kontakt mit meiner Tochter hat bzw irgendwie mit ihr zu tun hat


geht gar nicht, DAS hast du nicht zu entscheiden. In der Zeit des Umgangs zwischen Vater und Tochter ist es deren Sache, wie und mit wem sie diesen gestalten.
Du verweigerst doch nicht etwa den Umgang?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Kat

fragst du deinen Ex auch, ob er was dagegen hat, dass ein eventueller neuer Partner deinerseits Kontakt zu seinem Kind hat? Oder schließt sich DAS aus, weil du alleiniges Sorgerecht hast? Schon praktisch...

gruß azrael

Btw... was spricht GEGEN das geteilte Sorgerecht? Abgesehen von der Meinung, dass es DEIN Kind ist...









-- Editiert am 02.06.2009 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.06.2009 13:18:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wie schon gesagt ich verweigere den Umgang NICHT. Ich möchte lediglich die Dame vorher kennen lernen, da es im Vorfeld mit dieser Person schoneinmal einige Unstimmigkeiten gab und ich finde nicht das dass zu viel verlangt sei. Im gegenzug dazu habe ich meinem Ex Parter auch gesagt das er meine neuen Partner kennen lernen darf.

Gegen das geteilte Sorgerecht spricht die Tatsache das der Herr Vater die kleine eigentlich gar nicht haben wollte, keine Wohnung und kein festes geregeltes Einkomme hat und ich nicht weiß ob ich mein Kind wieder sehe wenn ich es ihm mitgebe, da ich mir schon anhören durfte als er sie ein Wochenende hatte "sieh doch zu wie du dein Kind wieder bekommst"!

Das Kind ist 11 Monate alt, ihr Vater ist gegangen als ich mit ihr im 3. monat schwanger war. Da ich aber immer gesagt habe das ich ihm den Umgang nicht verbieten werde, da ich gern möchte das die Maus mit Papa und Mama groß wird hatten wir es bisher so geregelt das er bescheid gegeben hat wenn er Zeit hatte und wir alle zusammen etwas unternommen haben oder er einfach eben zu besuch da war.

Nun haben sich seine Wirtschaftlichen Umstände drastisch ins negative verändert und er macht mich dafür Verantwortlich und aufgrund dessen droht er mir damit wie gesagt bei Jugendamt und vor Gericht zu behaupten das mein Kind im Dreck leben würde.

grüße, Kat

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Kat,

euer Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das ist im BGB so festgeschrieben - und zwar völlig unabhängig vom Sorgerecht.

Wie du die Zeit mit dem Kind verbringst geht ihn nichts an und umgekehrt. Ausnahme: Gefährdung des Kindeswohls.

Ob das hier vorliegt vermag niemand zu beurteilen. Wir hören nur deine Seite.

Ich würde dir vorschlagen, dich mal zu einem moderierten Gespräch beim Jugendamt mit dem Vater zusammen zu setzen. Dann könnt ihr beide eure Vorstellungen abgleichen und einen Kompromiss finden.

Ich habe den Eindruck, es wird höchste Zeit, dass ihr beide eure Elternschaft und die Interessen eures Kindes in den Vordergrund stellt und mit dem Kindergartengezicke aufhört.

Euer Kind gehört weder dir noch ihm. Aber ihr habt die Verantwortung, dass es vernünftig groß wird. Werdet erwachsen und nehmt sie wahr!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.06.2009 13:18:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ihm schon mehrfach ageboten das wir uns zusammen setzten und eine vernünftige lösung finden, aber ist schön das wenn ich ein Problem schilder hier auch noch angegriffen werde.

Mehr als ständig auf ihn zugehen und ihm anbieten das wir das ganze vernünftig klären kann ich auch nicht machen und wenn ich immer nur die antwort bekomme "ich zeig dich an, ich geh zum awalt" was soll man da deiner meinung nach tun???

"Werdet erwachsen und nehmt sie wahr" kannst du lassen solche sätze, herrgott ich habe alles mögliche versucht mich vernünftig mit ihm zu einigen aber er will einfach nicht, er musste sein heißgeliebtes auto verkaufen weil er mit seinem bafög nicht auskommt und meinte zu mir "wenn ich das auto verliere bist du dafür verantwortlich dann bist du für mich gestorben" Nun, jetzt sei klug*******r und sag mir wie ich mich mit solch einer person mit der ich seit bald 3 jahren nicht mehr zusammen bin, vernünftig unterhalten soll!!!

wie kann man mich für etwas verantwortlich machen obwohl wir schon lange unser leben nicht mehr teilen, hm?

also jetzt hab ich die faxen aber langsam dicke. man fragt um rat und bekommt nur gesagt das man erwachsen werden soll....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

ich denke nicht, dass Du hier angegriffen wirst. Dir wird lediglich aufgezeigt, dass Du (der KV vermutlich in ähnlicher Weise) ein Verhalten zeigst, welches auf der Elternebene völlig deplatziert ist.

quote:
Ich weiß nicht warum er das aufeinmal macht, ich habe ihm lediglich gesagt das ich nicht möchte das seine neue Freundin Kontakt mit meiner Tochter hat bzw irgendwie mit ihr zu tun hat, zumindest nicht so lange ich die Dame nicht kennen lernen durfte. Dies will er aber nicht.


Denn dazu hast Du absolut kein Recht. Wurde Dir ja bereits auch schon aufgezeigt.

Sollte sich der KV tatsächlich an das JA wenden und von Deiner Umgangsverweigerung berichten, könnte Dir dieses zum Nachteil ausgelegt werden.

In Bruchteilen kann ich die Reaktion Deines Ex nachvollziehen. Was nicht heißt dass ich es befürworte. Ich würde aber auch keinen Wert darauf legen, dass meine Frau sich mit der Ex auf ´nen Kaffee trifft.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Weißt, Kat, deine Reaktion auf meinen Rat ist nur ein weiteres Indiz deiner Unreife. Du schmeißt hier ein paar Brocken hin, wenn man auf dieser Grundlage versucht, dir zu helfen, dann explodierst du, weil du das, was man dir rät, ja alles schon getan hast.

Toll! Woher soll man das wissen??? Hellsehen kann hier keiner.

Und die Antworten geben, die dir genehm sind, wird hier keiner. Weil das wiederum dir nicht helfen würde auch dein Verhalten zu reflektieren und damit vielleicht einen Weg zu finden, aus dieser Situation herauszukommen.

Was für Ratschläge bittschön erwartest denn du??

Wenn du so, wie du dich hier artikulierst, auch mit dem Ex umgehst, kann ich die ein oder andere seiner Reaktion auch nachvollziehen. Was ebenfalls nicht heißt, dass ich es gut heiße.

Euer Kind tut mir Leid!

So, hab jetzt auch die Faxen dicke!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das Kind ist 11 Monate alt, ihr Vater ist gegangen als ich mit ihr im 3. monat
schwanger war.



quote:
mir wie ich mich mit solch einer person mit der ich seit bald 3 jahren nicht mehr zusammen bin, vernünftig unterhalten soll!!!


Rechenfehler?




0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Azrael,

man kann auch Kinder machen, ohne noch zusammen zu sein :devil:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.06.2009 13:18:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

wie ich schon mehrfach betonte ICH VERWEIGERE DEN UMGANG NICHT!

aber ist ok, lasst es einfach gut sein... der eine meint ich sei unreif obwohl er mich nicht kennt und glaub mir in meiner situation würdest du auch so reagieren aber du weißt es ja besser.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Das einseitige Festlegen von Umgangsregeln ist eine sehr subtile Art der Umgangsverweigerung.

Ich weiß nix besser ;) , ich bewerte lediglich die Aussagen, die du triffst. Und zwar nach bestem Wisssen und Gewissen auf Grundlage meiner Empathie und Lebenserfahrung.

Schade, dass dir das nicht passt. :augenroll:

Überleg mal, warum du so patzig reagierst, obwohl dir niemand was getan hat.

Alles Gute für euer Kind. Für dich wünsche ich mir, dass du irgenwann erkennst...



-- Editiert am 03.06.2009 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manni555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Kat,

warum lässt Du Dich hier auf solche Angriffe ein? Die meisten hier können gar nicht anders, als um sich herum zu beißen. Und als Frau bist Du hier generell im Unrecht. Also lass Dich nicht provozieren und geh die ganze Sache offensiv an. Melde Du Dich doch einfach mal beim Jugendamt und schildere dort Deine Sicht der Dinge. Schreib Dir einmal auf, wie oft Kontakt stattfand, ob sich der Kindsvater bemüht, wie es der Kleinen dabei geht. Denn schließlich geht es um das Kind und nicht im den Vater. Lass Dich nicht erpressen oder einschüchtern. Dokumentiere auch die Drohungen des Vaters und schildere dies dem Amt. Wenn Du nichts zu verbergen hast, lad die Dame oder Herrn mal zu Euch ein. Da könnten sie sich selbst ein Bild machen.So nimmst Du dem Kindsvater den Wind aus den Segeln.

Und das gemeinsame Sorgerecht kann er nicht erzwingen, also ruhig und gelassen bleiben und auf seine Drohungen gar nicht eingehen.

Leider ist in diesem Forum vielen nur ihre Verbitterung geblieben. Und daher rühren ihre frauenfeindlichen Ansichten oder pseudo-kinderfreundlichen Ratschläge. Da heißt es nicht, wie er droht Dir, nein. Im Gegenteil, wie oft hat er Umgang. Boykotierst Du ihn? Es is wirklich schade!

Euch Beiden alles Gute!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Und als Frau bist Du hier generell im Unrecht

Aha, woher weißt du, Manni :???:

Den Rat mit dem JA habe ich ihr übrigens schon auf der ersten Seite gegeben.... Wollt sie aber auch nicht....

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Floh1605
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , warum lässt Du Dich von ihm so zu Boden zwingen?? Du hast das alleinige SR und das bleibt Dir auch .
Ich hab fast den selben Fall , der KV wollte das Kind nicht , wir haben uns getrennt , als es darum ging , das er zu UH Zahlungen herangezogen werden sollte , hat er die Vaterschaft abgestritten , sodas es zu einen gerichtlichen Vaterschaftstest kam , im Vorfeld hat er noch geschrieben , wenn er zahlen muss , will er niemals was vom Kind wissen . Jetzt , wo der kleine 6 Monate ist , will er auf einmal das geteielte SR , was er aber nicht bekommen wird .
Eh mich jemand hier verurteilt , Er hat seinen Sohn noch nie gesehen und will jetzt einklagen , das der kleine mindestens 1 Woche zu ihm darf ( er wohnt 700 km weit weg ) ,

Mir ist bewusst , das es Frauen gibt , die ihren Ex Partnern den Umgang mit ihren Kindern verweigern , aber ich hab ihm angeboten nach der Geburt zu ihm zu fahren , er hatte die Chance , seinen Sohn regelmässig per Cam zu sehen , aber ER will nicht und wie gesagt , jetzt will er das gemeinsame SR und das kann er sonstwie versuchen zu bekommen , ich hab mich beim JA erkundigt , er hat dabei Gott sei Dank keinerlei Rechte , es sei denn , er könnte mir die gefährdung des Kindes nachweisen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Auch mir ist aufgefallen das hier manche Männer die Frauen nur angreifen und ohne wirklich im Rcht zu sein, Ihr Druck machen und unterstellen das sie gegen den EXMann/KV geht.

Es mag ja sein das es Frauen gibt die den Umgang verweigern.
Und
Es ist nur POSITIV zusehen das es Männer gibt die um den Umgang mit ihren Kindern kämfen!

ABER
nicht jede Frau ist so, und nicht jeder Mann ist so.

Aus dem was ich hier lese kann ich mir kein ganzes Bild dieser situation machen, aber die Frau hat ein Problem, eine Frage.
Und sie verdient eine sachliche Antwort. evtl hinweise wie das im Rechtsysthem zu sehen ist, und keine Beschuldigungen und Angriffe.


Liebe Kat.

Es gibt so Männer die tun vieles nur um ihre EX zu ärgern und anscheinend hast du auch so einen.

Meine empfehlung. Keine Panik keine Sorge!

wende dich an das Jugendamt, noch vor ihm.
Mach einen Termin aus, sag die sollen zu dir kommen ist wegen dem Baby geschickter für dich.
Richte deine Wohnung sauber, schön, Babyfreundlich her.

Sprich deine Probleme an.
sag wie der Umgang bisher war, wie oft der stattfand.
Erläutere was du hier auch geschildert hast.

Was du nicht darfst ist ihm zu sagen das er das Kind nicht mit seiner Freundin nehmen darf. ich Vermute das er deshalb ausrastet.

Kann mir gut vorstellen das er nur das tut was du nicht wills, wenn du sagst es ist ok dann will ers nach ner Zeit nicht mehr, es gibt sone Männer, hat mir sogar der vom Jugendamt gesagt.

Da das Kind noch klein ist finde ich es schon schwer es ihm für längere Zeit zu geben, aber mehrere Stunden einmal die Woche währe denkbar.

Am allerbesten ist wenn man den Umgang vom Gericht festlegen läst.
1. kann der Vater dann nicht mehr Verlangen.
2. Kannst du deutlich sagen was du möchtest was nicht
3. wird ein Gespräch mit dem Jugend auch für ihn fällig und alle Unklarheiten werden beseitigt.

Sorgerechts änderungen machen die Richter nicht so gerne.
erst Recht wenn er schon mal verzichtet hat, wird es die sehr wundern wieso er das plötzlich will.

Ich hoffe ich konte dir Mut machen.
Sorge gut für deine Maus, der Rest ergibt sich mit der Zeit!

Und keine Angst von JugendAmt, die beißen nicht!

übrigends kannst du vom Jugendamt auch eine Aufsichtsperson verlangen die dabei ist wenn dein Ex mit der kleinen ist eben wegen der Bedenken um ihr wohl.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Warum hat Floh wieder angefangen?

Vermutlich, Vier, weil sie ihre Story loswerden wollte. Oder auch einfach nicht gesehen hat, dass der Thread schon ein paar Tage auf dem Buckel hat ;)

Grüße an dich

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Floh1605
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry , hab echt nicht gesehen das es nen alter Eintrag gewesen ist :sad: nichts für ungut

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
beewee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also erst mal: Nicht die Nerven verlieren.
1.Dein Ex kann dich nicht anzeigen, nur weil du nicht willst, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Das ist dein Recht und aus eigener Erfahrung rate ihr dir davon ab es zu teilen.

2. Ich kann nach vollziehen, dass du einer fremden Person, der neuen Freundin, nicht mit deinem Kind vertraust. Du kennst die Person nicht.
Du hast als Mutter die Pflicht, fuer die Unversehrheit deines Kindes Sorge zutragen. Bei einer fremden Person kannst du dir dem nicht sicher sein. Du sagst ja selbst, dass du nur nicht willst, dass die neue Freundin was mit deinem Kind zu tun hat solange du sie nicht kennst. Mach deinem Ex klar, dass du nichts gegen seine Freundin hast, aber dass du wissen moechtest und musst, mit wem dein Kind Umgang hat. Lad doch beide mal zum Kaffee ein, zum Besuch im Zoo....

3. Wenn dein Ex behauptet du wuerdest im Dreck leben, und das nicht stimmt, brauchst du dir deswegen doch auch keine Sorgen zu machen.

4. Kontaktiere doch mal das Jugendamt oder eine Famillienberatungsstelle, und vereinbare einen Gespraechstermin mit dir, deinem Ex und einer neutralen Person um eben diese Streitpunkte sachlich zu diskutieren.

Glaube mir, ich kann nachvollziehen, wie du dich fuehlst!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Mach deinem Ex klar, dass du nichts gegen seine Freundin hast, aber dass du wissen moechtest und musst, mit wem dein Kind Umgang hat.


Möchten vielleicht, müssen überhaupt nicht!

Der Vater ist nicht verpflichtet, der Ex und Mutter seines Kindes die neue Freundin/Partnerin/Ehefrau etc. vorzustellen. Wie und mit wem der Vater den Umgang mit dem Kind gestaltet, ist allein seine Sache.

Frage: Welche Mutter, bei der die Kinder leben, stellt den neuen Freund/Partner zuerst einmal dem Ex vor, bevor sie ihn mit nach Hause nimmt bzw. mit den Kindern Zeit mit ihm verbringt? Oftmals haben die neuen Partner noch wesentlich mehr Kontakt mit den Kindern als die Partnerin des Vaters an den Umgangswochenenden. Ich hab noch nicht eine erlebt! Eher noch die Aussage: Das ist mein Leben, das geht ihn nichts mehr an! Umgekehrt wird es jedoch häufig von den Vätern verlangt. Mit welchem Recht?
Soll da vielleicht nicht eher die eigene Neugier befriedigt werden? ;)

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Floh,
ist doch kein Problem, wenn ein Thread nach Wochen noch mal beäugt wird.

Wenn mir danach ist krame ich Klamotten von 2006 raus. Und?
Darf man das nicht?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
katrink1909
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Leute, Leute, Leute!!!

Es liegt zwar schon über 6 Jahre zurück, aber WAS, zum Henker, sind denn DAS für Antworten?

UNSENSIBLER geht's kaum noch! :-(

Offensichtlich haben die meisten, die meinen eine derartige Härte in der Wortwahl sei ok, nicht 'hier' geschrien, als die Empathie verteilt wurde. :-(

Mein Gott! Wie kann man mit einem derart emotional belasteten Thema - UNABHÄNGIG VON DEN TATSACHEN - nur so grausig umgehen!!!

Kat tut mir einfach nur aufrichtig leid ...

Hochachtungsvoll

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Das hier ist ein RECHTSforum.

Recht und Sensibilität schließen sich in sehr großen Teilen gegenseitig aus.

Wenn die Tatsachen klar sind (ich hab den uralten Thread jetzt nicht nochmal gelesen), dann besteht normalerweise eine klare Rechtslage, egal was jemand für Gefühle dabei hat.

Wenn du also Sensibel und Harmoniebedürftig bist gebe ich dir einen Tipp: lese nicht weiter in diesem Forum. Da würden sich Abgründe für dich auftun.

Außerdem bekommst du gleich noch ein paar unsensible Antworten für das Ausgraben einer Leiche.....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Einen allerersten Beitrag - und der noch von 2006 - kommentiert und schon der große Zusammenbruch wegen mangelnder Emphathie und Sensibilität der Schreiber...

Katrin, ich kann dir versichern, dass ein Großteil der Schreiber/innen sich schon lange genug im Netz bewegt und sich mit dem Thema ELTERNrecht befasst, um relativ schnell herauszufinden, woher der Wind weht.
Die Köpfchentätschler und Befürworter der eigenen Problematik findet man eher im Freundeskreis, HIER definitiv nicht.
Btw... es gibt auch zahlreiche NETTE Kommentare, so isses ja nicht ;)

Ach ja... hast du auch eine Frage? :)

Signatur:

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

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