Vater will trotz Corona die Kinder abholen

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater will trotz Corona die Kinder abholen

Hallo Zusammen, mein Partner und ich sind getrenntlebend. Wir haben zwei Kinder und beider das Sorgerecht.
Alle 14 Tage gehen die Kinder von Freitag bis Sonntag zu Ihm. Mein Ex wohnt ca. 60 km entfernt und hat kein Auto oder Führerschein. Deshalb kommt er mit öffentlichen Verkehrsmittel Zug bzw. Bus und holt sie ab.
Jetzt wäre wieder sein Wochenende und er möchte diese morgen abholen. Ich habe ihm geschrieben, dass aufgrund der derzeitigen Corona Krise die Kinder nicht zu ihm sollen. Es sollen möglichst soziale Kontakte und Fahrten vermieden werden. Zudem ist es ja möglich, dass es jederzeit zu einer Ausgangssperre kommt und ich dann überhaupt nicht mehr zu den Kindern kann.
Er will morgen seine Kinder von mir abholen, bei einer Verweigerung will er die Polizei holen und mich anzeigen wegen Kindesentzug. Wie würdet ihr euch verhalten

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66 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Lassen Sie sich anzeigen, was wollen Sie machen? Sie meinen Sie sind im Recht wegen Corona, er meint er hat das Recht auf seiner Seite, weil es seine Kinder sind.

Statt ihm den Coronavirus vor die Nase zu halten, überlegen Sie sich doch gemeinsam wie sie Kontakte gestalten können. Es gibt doch auch Video Kontakte über Computer, viele Telefonate, das müssten Sie natürlich unterstützen und fördern, damit der Vater sich nicht zurückgedrängt fühlt. Schließen Sie ihn nicht aus, binden Sie ihn ein. Das dürfte auch in Zukunft viel besser sein als über Dinge zu streiten.

-- Editiert von AltesHaus am 19.03.2020 15:50

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von Petersfeld):
Wie würdet ihr euch verhalten
Ich würde dem Vater deutlich, höflich und sachlich erklären, (per Whats app)---dass das gewohnte Umgangsrecht ---jetzt vorerst und bis auf weiteres--- nicht ausgeübt werden kann.
Die Kinder würden bei mir bleiben und fahren auch sonst nirgends hin.

Dann kann er selbst entscheiden, ob er das akzeptiert oder alberne Drohungen versucht, durchzusetzen.

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#3
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Rat. Nur so am Rande. Der Gute Vater zahlt keinen Unterhalt. Den gibt's für mich vom Staat.
Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat.
Der gute Vater redet nur per Email mit mir und im Beisein des Jugendamts

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Dann bitte die Antwort per e-mail.
Und Punkt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Polizei lässt sich nicht für die Durchsetzung ziviler Ansprüche mißbrauchen. Und das ist auch gut so. Durchsetzung eines Umgangsrechts, dafür wäre der Gerichtsvollzieher verantwortlich, die Polizei käme allenfalls mit, um denselben zu schützen.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Petersfeld):
Danke für den Rat. Nur so am Rande. Der Gute Vater zahlt keinen Unterhalt. Den gibt's für mich vom Staat. Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat.


Vorstehendes hat jedoch absolut keinen Einfluss auf das Umgangsrecht der Kinder mit ihrem Vater - das selbstredend ebenfalls nur so am Rande.

Zitat (von Petersfeld):
Der gute Vater redet nur per Email mit mir und im Beisein des Jugendamts


Der Vater wird wohl seine Gründe haben.

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#7
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Tat hat das seine Gründe. Das hat der Familienrichter angewiesen, als der gute Vater den Prozess wegen meines Umzuges in eine neue Stadt verloren hat und dabei falsche Angaben gemacht hat und vorsätzlich gelogen hat. Seitdem muss er alles schriftlich per Email und cc Jugendamt an mir senden.

-- Editiert von Moderator am 22.03.2020 18:00

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Verstehe, Du ziehst mit den gemeinsamen Kindern in eine über 60 Kilometer entfernte Stadt und beklagst nun, dass der Vater, der weder ein Fahrzeug noch einen Führerschein besitzt, die gemeinsamen Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln abholen möchte.

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie würdet ihr euch verhalten
Das gespräch in iregdeiner Weise suchen und anbieten, NACH der Kriese die Kinder dementsprechend ÖFTER sehen zu dürfen.

Zitat:
Nur so am Rande. Der Gute Vater zahlt keinen Unterhalt. Den gibt's für mich vom Staat.
Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat.
hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun und ist nichts weiter als ein schlechtmachen deinerseits.

Zitat:
dass es jederzeit zu einer Ausgangssperre kommt und ich dann überhaupt nicht mehr zu den Kindern kann.
Bei dem Argument weiss ich jetzt nicht, soll ich lachen oder weinen? Hast Du dir auch nur mal eine Sekunde lang über dieses Argument mal Gedanken gemacht?

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#11
 Von 
guest-12319.03.2020 19:25:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Verstehe, Du ziehst mit den gemeinsamen Kindern in eine über 60 Kilometer entfernte Stadt und beklagst nun, dass der Vater, der weder ein Fahrzeug noch einen Führerschein besitzt, die gemeinsamen Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln abholen möchte.


Was soll ich denn machen, wenn der Vater vom Gericht wegen Trunkenheit an Steuer ein Fahrverbot bekommt und dann trotzdem fährt und von der Polizei erwischt wird. Und dann keinen Führerschein für zwei Jahre mehr hat.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Aktuell ist es so, dass der Vater ein Umgangsrecht hat. Ihr müsst euch in der aktuellen Situation einig werden, wie ihr damit umgeht. Das was ldh vorgeschlagen hat hört sich nach einem guten Kompromiss an. Das kommende Wochenende ist das Wochenende des Vaters.

-- Editiert von Moderator am 22.03.2020 17:52

Signatur:

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Petersfeld):
Was soll ich denn machen, wenn der Vater vom Gericht wegen Trunkenheit an Steuer ein Fahrverbot bekommt und dann trotzdem fährt und von der Polizei erwischt wird. Und dann keinen Führerschein für zwei Jahre mehr hat.


Was für eine billige Polemik, die absolut nichts an dem Gesagten ändert.

Der Kindsvater benötigt für die Wahrnehmung des Umgangsrechts weder ein Fahrzeug noch einen Führerschein. Im Übrigen könnte er ohne den von Dir veranlassten Ortswechsels das Umgangsrecht auch mit deutlich weniger Aufwand wahrnehmen.

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#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ihr müsst euch in der aktuellen Situation einig werden, wie ihr damit umgeht.


Ich gehe davon aus, dass es hier eine gerichtliche Regelung gibt. Vor diesem Hintergrund bedarf es wohl keiner Einigung mehr.

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#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
dass es jederzeit zu einer Ausgangssperre kommt und ich dann überhaupt nicht mehr zu den Kindern kann.
Noch ist es nicht mal zu einer solchen Ausgangssperre gekommen, aber DU möchtest jetzt schon dem Vater den Kontakt untersagen. Schon irgendwie interessant, dass du für dich selber etwas beanspruchen willst, aber das Gleiche aus Sicht des Vaters nicht gelten lassen möchtest.

Daher, wenn du schon mit Argumenten umherwirfst, bedenke auch mal, dass selbige Argumente ebenso das GLEICHE GEWICHT aus der Sicht des Vaters haben!

Aber ich bin raus aus der Sache hier, denn hier in dem Thread gehts dir eher zweitrangig um die Kinder als wie hauptsdächlich um DICH...

-- Editiert von Moderator am 22.03.2020 17:53

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Petersfeld):
Danke für den Rat. Nur so am Rande. Der Gute Vater zahlt keinen Unterhalt. Den gibt's für mich vom Staat.
Der gute Vater hat mir die Rückzahlung der Hartz IV Gelder überlassen, weil er kein Geld hat.
Der gute Vater redet nur per Email mit mir und im Beisein des Jugendamts


Der Unterhalt ist hier ja wohl nicht das Thema. Wenn er kein Geld hat wie sollte er zahlen? Sie müssen anfangen ihre persönlichen Streitigkeiten außen vor zu lassen. Hier und jetzt geht es um den Umgang zwischen Vater und Kinder, sowohl dem Vater als auch den Kindern steht der Umgang zu. Versuchen Sie etwas zurückzutreten, schlucken sie ihren Ärger runter, sie haben schließlich zwei Kinder mit diesem Mann, er scheint also auch Dinge an sich zu haben die Ihnen gefallen, sonst hätten sie das ja wohl nicht gemacht.

Jetzt gilt es zu handeln, dass der Vater und die Kinder zu ihrem Recht kommen. Vielleicht können sie ja den ersten Schritt machen und den Versuch starten mit dem Vater ordentlich zu kommunizieren, wenn das nicht geht, dann würde ich ihm die Kinder einfach geben. Bezüglich des Unterhaltes könnten sie sich ja auch überlegen Vollzeit arbeiten zu gehen und dem Vater dann die Erziehung der Kinder zu überlassen, wenn dieser kein Geld hat und nicht arbeiten geht, können die Kinder genauso gut bei ihm bleiben wie bei Ihnen.

-- Editiert von AltesHaus am 19.03.2020 17:49

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Hier und jetzt geht es um den Umgang zwischen Vater und Kinder,
Aber jetzt wegen der außergewöhnlichen Umstände ist das mit dem blanken *Steht mir zu* ganz einfach nicht zu gewährleisten.

Mir steht auch vieles zu, ist durch Gesetze geregelt--- geht aber derzeit nicht umzusetzen.
Der Vater wird nicht Amok laufen und auch nicht mit der Polizei anrücken. Und nichts wird passieren, wenn er die Kinder mal eine Zeit nicht sieht.

Und ja... in dieser Zeit können sich Kinder und Vater austauschen, können telefonieren, bis das Ohr raucht...können Pläne machen, was man nach *Corona* machen wird und will....usw. Geht alles ohne die Mutter. Die braucht sich da nicht einmischen.
Zitat (von AltesHaus):
sonst hätten sie das ja wohl nicht gemacht.
Aber hallo, was hat das jetzt mit Umgang trotz Vermeidung der sozialen Kontakte und ÖPNV usw. zu tun?

Es sind jetzt andere Zeiten. Gerade jetzt.
Zitat (von AltesHaus):
Jetzt gilt es zu handeln, dass der Vater und die Kinder zu ihrem Recht kommen
Nö. Das geht auch später. Jetzt sind nicht sämtliche Rechte durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Also ich weiß von einigen Mietern, wo die Mütter auch von den Vätern getrennt leben und berufstätig sind, dass hier die Eltern sich abwechseln mit der Beaufsichtigung der Kinder sprich mal in der Vater sich frei, mal die Mutter. Ist also alles möglich.

Ich schrieb schon in meinem ersten Post das auch Kontakte anders gestaltet werden können, aber hier will die Mutter ja nicht, hier scheint es so als ob sie tatsächlich versucht mit allen Mitteln in den Umgang zu torpedieren. Wohl für sie, dass Corona kann.

Allerdings dass ein Richter verfügt dass ein Vater sich nur per E-Mail melden darf, aus den genannten Gründen, hier halte ich für Wunschdenken. Und da wir uns jetzt in den Bereich der Mär begeben, verabschiede auch ich mich.

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
aber hier will die Mutter ja nicht,
Quatsch.
Zitat (von Petersfeld):
Ich habe ihm geschrieben, dass aufgrund der derzeitigen Corona Krise die Kinder nicht zu ihm sollen.
Also will sie nicht mit allen Mitteln den Umgang verhindern, sondern nur JETZT und nur wegen der Corona-Pandemie.
Wäre die nicht, würden die Kinder vom Vater abgeholt und am Sonntag zurückgebracht.

Alles andere kann man getrost vergessen. Was sich um diese Familie herumrankt--- ist doch jetzt nebensächlich. Wieso-weshalb-warum---JETZT geht solcher Umgang nicht.
Sie sollen ja nicht einmal zu den Großeltern. Schreien die hier nur nicht, weil kein Richter was verfügt hat? Oder weil sie Einsicht zeigen?
Man soll nicht unnötig...
Man soll möglichst vermeiden.
Geht alles. Fertig.
So sehe ich das.

Wenn sich die Lage entspannt, geht auch wieder Umgang Vater/Kinder.
Und das ganze Drumherum sowieso.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Petersfeld):
ich glaube das du eine lächerliche Witzfigur bist, die im realen Leben ein Niemand ist.


Und das kommt jetzt von einem
Zitat (von Petersfeld):
Hartz IV
.

Anami,

es gibt zwar keine wirklich vergleichbaren Sachverhalte, die man als Referenz heranziehen könnte, dass gilt aber in beide Richtungen.

Mir verschließt sich daher, dass du die Umgangsvereitelung so durchwinkst.

Und das Argument mit der Vermeidung von sozialen Kontakten ist ja wohl mehr als überdehnt, wenn damit der Kontakt zum eigenen Vater unterbunden werden soll.

Auch aktuell gilt, bis es ggf. anders beschlossen wird, dass beide Elternteile bis auf die ausführende Sorge gleichberechtigt sind, und kein Elternteil das Recht hat dem anderen den Umgang mit dem Kind zu verweigern.

Glaubt man aus besonderen Gründen zu müssen, haben wir Entscheidungsträger, die das absegnen können.

Unmöglich solche Alleingänge.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Nu ja, das sehe ich etwas anders. Wenn der Vater die Kids mit dem PKW abholen würde, dann hätte ich damit auch keine Probleme. Aber so, mit den Öffis? Da komm ich schon ins Grübeln. Wir können doch nicht hier eine Zweiklassenregelung treffen. Alle, wirklich alle sollen diese Kontakte vermeiden, nur die Kids, die Umgangswochenenden bei den Vätern wahrnehmen, die haben eben diese Kontakte zu pflegen, koste es, was es wolle? Das geht doch gar nicht. Und bitte bedenken, es geht ja nicht nur um die Kids, sondern auch um die gefährdeten Fälle im Umfeld, also ganz ehrlich, da fehlt mit jedes Verständnis für so eine Haltung. Wenn Kids mit Fieber im Bett liegen, dann können sie auch das Umgangswochenende nicht wahrnehmen.

Hier greift doch das juristische Regel/Ausnahmeprinzip. Die Mutter ist ohne wenn und aber in der Regel verpflichtet, den Umgang sicher zu stellen (da bin ich beweglich wie ein Amboss), aber es gibt einige wenige Ausnahmen, und die Situation jetzt gehört dazu. Leider, da kann man sich vielleicht auf ein Nachholen einigen, auf längere Ferien bei dem Vater, was weiss ich.

Schade, dass die Mutter dieses sehr spezielle Problem mit der problembelasteten Beziehung zum Kindsvater verquickt hat. Das hat nämlich nichts miteinander zu tun. Und schade, dass der Vater mit Polizei gedroht hat. Das hat mit Kindeswohl auch nichts zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Mir verschließt sich daher, dass du die Umgangsvereitelung so durchwinkst.
Na na, ich winke nichts durch. Ich sage/schreibe hier nur deutlich meine Meinung.
(Wäre ich Richter---würde ich winken---genau so.)

JETZT mal kein Umgang---wegen der Pandemie. Eine Umgangs-Aussetzung (wenn schon, denn schon). Also absolute Ausnahmesituation für alle Bürger. Auch für Väter.
Egal, was dieser Vater tat, tut oder nicht tut.

WEGEN der Pandemie und umfangreicher strenger Auflagen durch Behörden und Regierungen--- gibt es JETZT mal andere Prioritäten.
Nur deshalb halte ich die Idee der *Erzwingung des Umgangswochenendes* des Vaters für total beknackt.
Nur deshalb empfehle ich der Mutter, JETZT dem Vater zu mailen, dass JETZT mal kein Umgang möglich gemacht wird.

Andere Personen erwarten noch einschneidendere Maßnahmen, verhalten sich (mehr als) vorsichtig und meiden Fahrten in Zügen und Bussen --- und hier soll der Vater im höherwertigen Recht sein?

Er kann ja (im Alleingang) das Gericht anrufen... das steht ihm doch frei. Dieses *Recht* ist nicht eingeschränkt.

Zitat (von Sir Berry):
Und das Argument mit der Vermeidung von sozialen Kontakten ist ja wohl mehr als überdehnt,
Ach ja? Hab ich so allgemein was falsch verstanden?
Die Schulen und Kita sind geschlossen, die Kinder sollen nicht zu anderen Betreuungspersonen, nicht mal zu den eigenen Großeltern. Sie sollen zu Hause bleiben, nicht mal auf den Spielplatz... aber mit dem Vater per Bus und Bahn durch die Gegend zuckeln? Freitag hin und Sonntag zurück?--- :crazy:
Und das aus der einzigen *Notwendigkeit*, dass ein Gericht mal irgendwann den Umgang so angeordnet hat?
Zitat (von Sir Berry):
Unmöglich solche Alleingänge.
Wer macht Alleingänge?---Ich sehe hier nur den Vater, der *sein Recht* über alles andere stellen möchte.

(was machen solche Leute eigentlich im Krieg? ) Ist die Frage hier erlaubt? Pochen sie auch auf ihr Recht von vor dem Krieg?

Morgen ist Freitag.
Zitat (von guest-12319.03.2020 19:25:47):
und er möchte diese morgen abholen.


Vielleicht sind die Kinder in dem Alter, wo sie die Ausnahmesituation verstehen--- und diese ihrem Vater rüberbringen können. Dann könnte er von seinen Kindern was lernen.
UND:
Die Fragestellerin hat hier für sich zu entscheiden, was sie aus dem Forum mitnimmt. Sie muss sich ja nicht so verhalten, wie ich das täte und wie ich das empfehle.

Zitat (von Sir Berry):
Und das kommt jetzt von einem
Hartz IV--- Bitte, was meinst du damit? Ich verstehe nicht...
Ich dachte, es geht dir ums Umgangsrecht. :???:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb541752-99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kindswohl steht über den Wunsch des Vaters. Gerade da er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen muss. Die Kinder können sich anstecken und letztendlich sogar die Mutter. Unverantwortlich.

Vielleicht sollte man sogar das gemeinsame Sorgerecht überdenken, wenn ein Elternteil, hier der Vater, so unverantwortlich handeln möchte.
Das sollte man dem Kindesvater einmal deutlich vor Augen halten.

Ersatztermin anbieten oder Videotelefonie.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ich gehe davon aus, dass es hier eine gerichtliche Regelung gibt. Vor diesem Hintergrund bedarf es wohl keiner Einigung mehr.
In der aktuellen Situation sollte man mal Menschenverstand walten lassen. Du hast den Sinn der Frage hier nicht verstanden.

Zitat (von fb541752-99):
Gerade da er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen muss. Die Kinder können sich anstecken und letztendlich sogar die Mutter. Unverantwortlich.
Anstecken können sie sich auch bei der Mutter, die ja sicherlich auch einkaufen geht und sich dort anstecken kann. Aktuell hilft es nur, mit Verstand an die Sache heran zu gehen. Was, außer dem Ego der Mutter, spricht denn dagegen, dass die Mutter das Kind zum Vater hinfährt und wieder abholen wird?

-- Editiert von -Laie- am 20.03.2020 11:57

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb541752-99):
Das Kindswohl steht über den Wunsch des Vaters.


Ganz ehrlich ?

Das Kindeswohl steht in solchen, leider öfters vorkommenden Situationen (meine hier das Mutter/Vater-Verhältnis) überhaupt nirgendwo mehr, hier geht es nur noch um verletzte Eitelkeiten und dann wird das Kind als letztes Mittel um dem/der Ex eins auszuwischen benutzt.

Das meine ich jetzt für beide Seiten...…

-- Editiert von philosoph32 am 20.03.2020 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb541752-99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von fb541752-99):
Das Kindswohl steht über den Wunsch des Vaters.


Ganz ehrlich ?

Das Kindeswohl steht in solchen, leider öfters vorkommenden Situationen (meine hier das Mutter/Vater-Verhältnis) überhaupt nirgendwo mehr, hier geht es nur noch um verletzte Eitelkeiten und dann wird das Kind als letztes Mittel um dem/der Ex eins auszuwischen benutzt.

Das meine ich jetzt für beide Seiten...…

-- Editiert von philosoph32 am 20.03.2020 12:19


Das mag in vielen Fällen so sein.
Aber hier und aktuell ist durch Corona sehr wohl eine Gefährdung. Sogar für die die Mutter und deren Lebensgefährten und weiter geht die Infektionskette. Arbeitskollegen etc.
Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen. Kein Richter der Welt könnte hier zugunsten des Vaters argumentieren. Man soll soziale Kontakte vermeiden. In vielen Städten und jetzt auch in ganz Bayern gibt es Ausgangssperre und da soll das individuelle Recht eines uneinsichtigen Vater mehr gelten. Vergessen kann der Vater das.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Naja, rein gesetzlich sind dies halt alles Empfehlungen (zumindest in den meisten Bundesländern). Mir ist nicht bekannt das hier klare Anweisungen für solche Fälle raus gegeben wurden was aber auch daran liegt das wir eben auf so einen Fall nicht vorbereitet sind.

Auch wenn es von einer menschlichen Seite evtl. nachvollziehbar ist (wobei hier natürlich wirklich die Frage bleibt in wieweit Corona nun dazu instrumentalisiert wird den nächsten Schlag gegen den unliebsamen Ex-Partner zu führen. HIerzu kann ich mir kein Urteil erlauben) rein gesetzlich ist halt die Frage ob man hier mit dem Argument "Kindeswohl" durchkommt. Das kommt eben auf den Richter an, wobei ich der Meinung bin das es soweit gar nicht kommen wird.

Denn anders gesehen könnten die Kinder sich ja auch bei der Mutter anstecken, sofern diese nicht bereits die Wohnung verbarrikadiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hast den Sinn der Frage hier nicht verstanden.


Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass ich nicht nur den "Sinn der Frage", sondern auch den Hintergrund der Frage verstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

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