Vater will von vollährigem Sohn Vaterschaftstest

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tobias_26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater will von vollährigem Sohn Vaterschaftstest

Hallo Forum,

ich habe eine Frage die mich persöhnlich betrifft.
Ich bin 26 Jahre alt und habe schon über 14 Jahre nix mehr mit meinem Vater zu tun da meine Eltern geschieden sind und ich auch keinen Kontakt zu ihm haben will.

Nun hat er über das Gericht mir einen Brief zukommen lassen, indem er die Vaterschaft zu mir geklärt haben will. Das Gericht schreibt ich soll binnen zwei Wochen Kenntniss- und Stellungnahme beziehen.

Das ich wie gesagt nix mehr mit ihm zutuen haben will, möchte ich auch keinen Vaterschaftstest machen lassen. Wie seht ihr die Chancen, dass er ihn erzwingen kann?
Meine Mutter sagt mir, dass er definitiv mein Vater ist und ich glaube ihr.

Was meint ihr? Was ist wenn es mal etwas zu erben gibt? Könnte dann der nicht gemachte Vaterschaftstest Probleme bereiten?
Wie soll ich mich verhalten?

Zu sagen ist vielleicht noch, dass er meine Mutter die ganzen Jahren schon nicht in Ruhe lässt und ständig vors Gericht zerrt, da er sich immer neue Vorwürfe ausdenkt. Alle Vorwürfe konnten vor Gericht jedoch nicht belegt werden und wurden fallen gelassen. Er denkt sich halt immer neue Sachen aus und lässt uns keine Ruhe. Jetzt scheint er bei mir weitermachen zu wollen.
Der Brief den ich bekommen habe ist über zwei A4 Seiten lang, mit Vorwürfen warum ich mich nicht melde und das meine Mutter ihm ja fremdgegangen ist und ich ein Kuckuckskind bin...

Würde mich über Rat sehr freuen!


Viele Grüße,
Tobias

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Tobias,

§ 1598a:

Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen

verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.

(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.

(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.

(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.


Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Um es für alle, also auch für Leute ohne Juristereikenntnisse, verständlich zu machen: er hat das Recht, den Test von Dir zu verlangen. Ob Du was von ihm willst oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Du kommst da nicht dran vorbei. Ist der Test dann negativ, d.h. ist er [color=red]nicht [/color]der Erzeuger, wird er wohl die Vaterschaft anfechten. Und dann bleibt das Urteil abzuwarten. Nach dessen Rechtskraft seid ihr dann entweder Papachen und Söhnchen oder zwei fremde Leute! Alles klar? :???:

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#3
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddar und @Pachlus

Ich glaub das scheint dem TE völlig wurscht zu sein, Hauptsache er bleibt offiziell sein Vater, damit es mal was zu erben gibt.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Tobias hi,
wenn es mal zu erben gibt?
Also, was hast du zu verlieren? Auch für dich ist es wichtig, dass Klarheit in dein Leben kommt.
Auch die andere Seite anhören, du bist Erwachsen und kränkst deine Mutter bestimmt nicht, wenn du mit deinem Vater sprichst.

Ich will deiner Mutter nix unterstellen, vielleicht ist das wirklich nur eine Show vom Vater- es gibt solche Menschen- aber was hast du ganz genau zu verlieren.

Versuche das doch bitte zu trennen, was deine Eltern hatten und was ihr zwei haben könntet.
Auch für deine Kinder wäre das leichter, wenn auch der Opa nicht ganz verschwunden ist.




-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#5
 Von 
Tobias_26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle die auf meine Frage geantwortet haben.
Also bringt es gar nix wenn ich dem Gericht schreibe dass ich gar kein Interesse an dem Test habe und ihm nicht zustimmen werde weil er das eh Gerichtlich durchsetzen kann.

@ Anny:
Ich habe berechtigte Gründe das ich keinen Kontakt zu ihm will, und noch vielmehr das ich nicht will das meine Kinder jemals Kontakt zu ihm haben werden.

-- Editiert am 04.03.2009 18:48

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Sag mal Tobi, so wie es bei mir hier ankommt was Du schreibst, ist er wohl ein verurteilter Straftäter, oder hegst Du etwa den ehemaligen Ehe- und Scheidungsstreit Deiner Eltern weiter? Egal, ob Du was von ihm willst oder nicht, ich glaube, er hat für Dich fleißig Unterhalt gezahlt, oder nicht? Und bedenke, daß durchaus auch die Möglichkeit besteht, daß [color=blue]Du[/color] nach 15, 20 Jahren merkst, daß eines Deiner Kinder so garnichts von Dir hat und eher dem Briefträger von damals ähnelt, was machst Du dann? Du solltest als erwachener Mann dort einfach hingehen und die Speichelprobe über Dich ergehen lassen, weil Du dem ohnehin nicht entgehen kannst! Dann handelst Du klug! :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi Thobias
Gib eine Stellungnahme ab. Die Chnace ist immer 50/50. Aber Du hast es versucht. Nicht gleich aufgeben. Alles muß man sich nicht gefallen lassen. Wie der Richter entscheidet bleibt abzuwarten, aber er hat beide Seiten gehört.

Lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Schnuffi,

quote:
Die Chnace ist immer 50/50.


Ich würde behaupten: 100 / 0.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

@Loddi
Ich mein doch die Chance ob der Test gemacht wird oder nicht und nicht das Ergebnis.


lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Schnuffi,

quote:
ch mein doch die Chance ob der Test gemacht wird


DIE mein ich auch...:)

Lies mein erstes Posting.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

Hi Tobias,

wenn Du Deinen Vater so sehr hasst, daß Du und Deine Kinder niemals mehr Kontakt zu ihm haben sollen, kannst Du durch den Test doch nur gewinnen?
Stell dir vor, es kommt raus, er ist gar nicht dein Vater - daß wäre Deinen Aussagen nach zu urteilen doch eine Erleichterung für Dich? Und wenn herauskommt, er ist es - von was anderem bist Du doch die ganzen Jahre eh nicht ausgegangen, also würde das nichts verändern.
Also an Deiner Stelle wäre ich von diesem Vorschlag begeistert, was genau hindert dich jetzt noch???? -

Ach ja, mal eine Frage am Rande: Ist er vermögend? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Solche "Stellungnahmen" sind sehr, sehr flüssig, eigentlich total überflüssig, weil
sie nur zeigen, daß "da etwas nicht gewollt wird". Warum wohl?
[color=blue]Merke: Gesetz ist Gesetz, Emotion ist Emotion!:[/color]neck:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2181
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Desegen:

quote:
Was meint ihr? Was ist wenn es mal etwas zu erben gibt? Könnte dann der nicht gemachte Vaterschaftstest Probleme bereiten?

?????

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nochmals abschließend: es wird mit Sicherheit keinen [color=blue]"nicht gemachten Vaterschafttest"[/color] geben. Wenn Dein Vater so hartnäckig ist, wird er seine Gründe haben. Wenn Du Dich verweigerst und Dich zur Speichelprobe holen läßt, zahlst Du die ganze Sache! :bang:

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