Vater zahlt keinen Kindesunterhalt :O(

7. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
123MamaRecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vater zahlt keinen Kindesunterhalt :O(

hallo, ich hätte mal eine Frage.
Ich habe 2 Kinder 10 + 12 und der Vater der Kinder zahlt kein Kinderunterhalt.So gut wie noch nie.Seit Geburt vielleicht insg. für beide (2500-3000 Euro) eher spontan oder nur nach Nachfrage. :O( Er arbeitet wohl auf 1000,00 Eur und sagt er findet nichts anderes.(Geht vermutlich dann der Schwarzarbeit nach,ich kenne ihn ja wie er eingestellt ist)Kann ich aber nicht beweisen natürlich. Ich sage er ist einfach zu faul weil er nicht aufstehen will oder sich noch einen Zweitjob suchen will . z. b .an einer Tankstelle oder ähnliches. Er zahlt einfach nicht und man kann ihm nichts wollen ? Wirklich nicht? Weiß einer was von euch wie man ihn noch dran bekommen kann oder hat einer etwas ähnliches erfahren ?

Bzw. wieso kommen Männer die nicht zahlen nicht in den Knast ? Hieß es doch mal.Wenn also einer einfach nicht zahlen will weil zu faul.
Ich war auch schon beim anwalt und habe ihn auch schon angeigt bei der Polizei,nur leider da auch schon ohne Erfolg.Irgenwie habe ich das Gefühl das da keiner wirklich richtig dran will an die Sache.Dem aarmen Menschen kann man ja nicht mehr zumuten, aber mir als Mutter schon. :O(
Unterhaltsvorschuss bekomme ich auch schon nicht mehr seit 3 Jahren.Man weiß nicht mehr weiter,weirklch ..es fehlen jedes Monat ca. 500- 600 Eur.
Wer hat einen ähnlichen Fall ?? Ich weiß einfach nicht mehr weiter. :O(

Ich gehe arbeiten 3x die Woche 20 Std und bald dann 4x die Woche, konnte wenigstens jetzt erhöhen. Eas auch nicht so einfach war.Alles auf die Kosten der Kinder und mir. :O(( Absolute *******erei finde ich was hier abläuft und keiner kann einem Helfen oder will es nicht. :O/

Hiiiilfeeeeeee

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

Was hat denn der beauftragte Anwalt unternommen?

Welche Ausbildung hat der KV und wie erwirtschaftet er das aktuelle Einkommen?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Existiert ein Titel?

2. Standanfrage bei der Staatsanwaltschaft halten. Die führen nämlich das Ermittlungsverfahren. Da kann man auch Akteneinsicht nehmen. Dann sieht man weiter.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123MamaRecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
die Anwältin konnte damals nichts großartiges unternehmen da er gar keinen Job hatte. Jetzt hat er aber einen Job auf 1000,00 Eur angestellt und bis 1000,00 Euro darf er verdienen ohne etwas abgeben zu müssen. (Kindesunterhalt) Er müsste sich noch eine Arbeitsstelle suchen (Nebenjob) oder ganz normal arbeiten (Vollzeit) und nicht nur ein paar Stündchen.Er ist ja weder krank noch gibt es einen anderen Grund warum er nicht Vollzeit nicht arbeiten gehen könnte.
Meine anwältin allerdings kümmert sich nicht wirklich mehr draum ,anscheinend verdient man nicht so viel an so einem Fall.(Hat mir mal eine Freundin gesagt die bei einem Anwalt gelernt hatte.) Ich habe sie schon mehmals angeschrieben ,angerufen ,Nachrichten hinterlassen bei der Sek. hatte alles nicht wirklich was genutzt. Es ging so weit das mich dann die Wut packte und ich bei der Anwaltskammer in FFM anrufte und denen den Fall schilderte. War auch ok und die haben das jetzt übernommen,das ganze ist jetzt am laufen.Es nützt mir nur nichts weil das dauert ja jetzt alles wieder ewig.Die Anwältin hat auch zwischenzeitlich (nach Mahnung v Anwaltskammer ) geantwortet. Sie wüsste nichts mehr davon das sie weiter für mich tätig wäre .Bla bla bla ..hatte sie mir ja selber gesagt ,das ich mich wieder melden sollte sobald ich weiß wo er jetzt arbeit. Naja ,und nun ist stillstand z.Z und der Kindesvater zahlt weiter nix und freut sich seines Lebens.Im geht es ja gut.
Einen Titel habe ich ...schon seit der Scheidung 2007.

Einen anderen Anwalt kann ich mir nicht nehmen bzw wechseln weil ich ja diesen Amtshilfeschein bekommen hatte und man darf da nur 1x einen Anwalt auswählen und bei dem muss man dann bleiben. :O( Habe ich alles schon nachgelesen in Foren bzw. Rechtsseiten. Oder ich müsste selber einen bezahlen das ja leider nicht kann.
Irgendwie nicht korrekt finde ich ,das man nicht wechslen kann bei schlechter Arbeit. :O(



Ausbildung hat er eine Fleischerausbildung aber nie mehr im Beruf gearbeitet. Ansonsten ist er Kraftfahrer gewesen. Er hat aber z.Z keinen Führerschein weil er ihn abgenommen bekommen hatte wegen Drogen im Blut.Er macht ihn aberwohl z.Z nach , haben meine Kids mir erzählt.


Tja, alles ziemlich verzwickt finde ich bei uns .

Es gibt auch sonst keine Zuschüsse mehr,weil ich über den Satz dann bin. (Arbeite ja) Habe bereits bis ans Familienministerium geschrieben.Kam auch nur das übliche bla bla bla zurück , Bildungspaket etc. :O( Trifft auf mich alles nicht zu weil wie gesagt über den Satz......
Also steht man doch wieder alleine da und weiß nicht mehr weiter.

Kinder haben aber nun mal Bedarf an allem Mögliche ,gerade wenn sie älter werden. Da springt niemand ein...da steht man dann alleine im Regen. :O(
So kommt man dann unfreiwillig in die Armut.

Was kann man nur hier noch machen ? :O/ Komplette Verzweiflung :O(
Die leidtragenden sind immer die Kinder.




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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ich habe 2 Kinder 10 + 12 und der Vater der Kinder zahlt kein Kinderunterhalt.So gut wie noch nie.Seit Geburt vielleicht insg. für beide (2500-3000 Euro) eher spontan oder nur nach Nachfrage. :O( Er arbeitet wohl auf 1000,00 Eur und sagt er findet nichts anderes.

Das ist ja schon alles recht seltsam.
Bei dem Alterunterschied der Kinder lebten Sie doch offenbar noch nach der (zumindest ersten) Geburt in einer Beziehung. Warum hätte er dann Barunterhalt zahlen müssen?
Und wenn Sie damals mit seinem Einkommen zufrieden waren beziehungsweise sich ja unter diesen Umständen noch für ein zweites Kind entschieden haben, war sein Einkommen damals wohl ein wenig höher. Wie hoch war es denn damals, wie kam es zu der Reduzierung seines Einkommens beziehungsweise der Beendigung des damaligen Arbeitsverhältnisse und wann ist das passiert?


quote:
Einen Titel habe ich ...schon seit der Scheidung 2007.

Dann haben Sie ja bereits alles, was ein Anwalt da im besten Falle rausholen könnte. Nun wäre der nächste Schritt eigentlich der Einleitung der Pfändung, damit der Gerichtsvollzieher den Unterhalt bei dem Mann eintreibt. Aber wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Solange der Mann kein höheres Einkommen hat, ist es ihm doch ganz einfach nicht möglich, Unterhalt zu zahlen. Wie stellen Sie sich das vor?

Der einzige mögliche Angriffspunkt bestünde in seiner Verpflichtung, sich grundsätzlich um eine Erhöhung des Einkommens zu bemühen. Dabei ist es egal, ob das durch neuen Job, Austockung der Stunden oder einem Nebenjob erfolgt. Ihrer Vermutung nach geht er ja nur wegen der eigenen Faulheit nicht mehr arbeiten beziehungsweise bewirbt sich nicht.

Das mit der Faulheit halte ich aber eigentlich für eher unwahrscheinlich. Immerhin waren in der Vergangenheit sowohl das Jugendamt als auch die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit involviert. Und beide Stellen sind gedetzlich dazu verpflichtet, solchen Fälle die nur wegen "Faulheit" aufkommen nachzugehen und Berwerbungsbemühungen oder sinnvolle Erklärungen zu verlangen. Und zumindest die Staatsanwaltschaft hätte auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Wenn da aber nicht weiter passiert ist, konnte der Vater ganz offenbar glaubhaft machen, dass der Unterhalt nicht nur wegen Faulheit ausbleibt.

Sie haben als Vertreterin des Kindes das Recht, regelmäßig Erklärungen (und Nachweise) von dem Vater zu verlangen, wie viel er genau verdient und warum kein höheres Gehalt drin ist. Wenn er darauf nicht antwortet, könnte man theoretisch erneut über eine Strafanzeige nachdenken. Das ergibt aber nur Sinn, wenn die letzte schon eine ganze Weile her ist.

quote:

Er macht ihn aberwohl z.Z nach , haben meine Kids mir erzählt.

Also liegt er ja doch nicht nur auf der faulen Haut rum. Er bildet sich offenbar weiter, geht einem kleinen Job nach und hat zusätzlich noch Kontakt zu seinen Kindern. Als gelernter Fleischer steht man nunmal nicht den Rest seines Lebens im Geldregen, das hätte Ihnen aber auch von Anfang an klar sein müssen.

quote:
So kommt man dann unfreiwillig in die Armut.

Wenn allein durch Kindergeld und das Einkommen aus dem Teilzeitjob die Bedarfsgemeinschaft schon über die sozialrechtlichen Verdienstgrenzen hinaus bringt, sind Sie vom Existenzminimum (Armut) aber doch ganz weit entfernt. Haben Sie in der jüngeren Vergangheit mal schriftliche Anträge beim Jobcenter gestellt?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Hafendame: seit wann ist die Wiedererlangung eines Führerscheins, den man im Suff oder wegen anderer Drogen verloren hat, Weiterbidung?

Und seit wann kann jemand, der seinen Führerschein macht, nicht ganztags arbeiten?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 08.10.2014 17:58

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

vielleicht, weil er nichts findet? Als Kraftfahrer kann er nicht arbeiten (mangels Führerschein), vielleicht kann er sich auch wegen Vorstrafen, Dyskalkulie etc. nicht an die Kasse setzen, einen McDonalds gibt es vielleilcht nicht in der Nähe, und Zeitungsausträger oder Toilettenputzer werden auch nicht immer dann gesucht, wenn sich einer bereit fände, diesen Job anzunehmen. Wenn du glaubst, er arbeitet schwarz, kannst du aber, glaube ich, einen Detektiv auf ihn ansetzen, den er, bestätigt sich deine Vermutung, auch bezahlen muss.

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