Vater zahlt keinen Unterhalt - ausstehenden Unterhalt vorschussmäßig von einem Amt beziehen?

14. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
the_slaytanic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt - ausstehenden Unterhalt vorschussmäßig von einem Amt beziehen?

Hallo,

meine Freundin wohnt allein in einer Wohnung (300 Euro warm) und hat am 21.08.06 eine schulische Ausbildung begonnen. Diese Ausbildung wird durch Schüler-Bafög gefürdert. Bei der vorläufigen Berechnung des Bafög (175 euro!!!!) wurde angenommen, dass ihr Vater Unterhalt in Höhe von ca. 190 Euro zahlen würde, was er aber nicht tut. Er weigert sich strikt, trotzdessen er in mehrfacher Ausführung den Ausbildungsvertrag zugestellt bekommen hat. Meine Freundin bekommt weiterhin ihr Kindergeld. Ihre Mutter kann ihr keinen Unterhalt zahlen, da sie Hartz 4 bekommt und somit befreit ist. Was kann sie tun um an den ihr zustehenden Unterhalt des Vaters zu kommen? Gibt es die Möglichkeit den ausstehenden Unterhalt vorschussmäßig von einem Amt zu beziehen?

Vielen Danke im Voraus
the_slaytanic

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hallo the_slaytanic,
kann man pauschal nicht beantworten. Die Frage ist erst einmal, ob deine Freundin überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Was hat sie VOR der schulischen Ausbildung gemacht? Denn wenn das Bafög-amt was annimmt, heißt das noch lange nicht, dass ihr der Unterhalt fmilienrechtlich zusteht!

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Die Mutter ist nicht so einfach vom Unterhalt befreit. Sie muß nachweisen, daß Sie sich bei Firmen bewirbt und alles tut, um eine Arbeit zu finden.
Wie alt ist denn die Freundin?

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#3
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Kann ihr unter 25 auch auferlegt werden zu einem Elternteil zu ziehen, wenn sie sich in der schulischen Ausbildung befindet und es zumutbar ist? Kann das nach Hartz IV erfolgen?

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#4
 Von 
the_slaytanic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für eure Antworten.
also meine freundin ist jetzt 20 jahre alt und hat vor ihrer Ausbildung abitur gemacht und danach ein mehrmonatiges Praktikum, dass sie für die Ausbildung brauchte. In der Zeit zwischen Schule und Ausbildung hat sie Hartz IV bekommen, da ihre mutter sie kurz vorm Abitur rausgeschmissen hat, wohnte sie ein halbes Jahr bei meiner Familie. Also die Frage ist, um das mal zu konkretisieren, ob der Vater sich weigern darf trotz vorliegendem Ausbildungsvertrag Unterhalt zu zahlen und wenn nicht, was man tun kann um ihn zu zwingen es doch zu tun! Vielen Dank!!!

the_slaytanic

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
the_slaytanic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

mahlzeit,

also da es ihre erste ausbildung ist, müsste ihr deiner aussage nach unterhalt zustehen. wie gesagt handelt es sich um eine schulische Ausbildung - sie bekommt also keine ausbildungsvergütung, dafür wird die Ausbildung aber durch Bafög gefördert. Wie gesagt, bekommt ihre Mutter HArtz IV also, soweit ich weiß, kein anrechenbares Einkommen. Der Vater weigert sich seinen Unterhalt zu zahlen. Da muss man doch etwas unternehmen können?! Welches Amt ist für solche Angelegenheiten zuständig? Oder ist die Sache nur noch über einen Anwalt regelbar?

Gruß,
the_slaytanic

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Um überhaupt BaFöG zu erhalten, müssen die Eltern ihr Einkommen angeben, daraus ermittelt das Studierendenwerk dann den Anspruch. D.h., sie hat errechnet, dass der Vater von seinem Einkommen die Summe x als Unterhalt zahlen könnte/müsste.
Wenn er nicht von sich aus zahlt, bleibt der Freundin nur der Klageweg. Einen Unterhaltsvorschuss vom Amt gibt es nur bei Kinder bis zu 12 Jahren.

Der Vater könnte ihr natürlich den Unterhalt auch in Form eines Zimmers zur Verfügung stellen, es sei denn die Ausbildungsstätte liegt zu weit weg.

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