Vater zahlt keinen Unterhalt - wie soll sie weiter vorgehen?

11. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Vinny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt - wie soll sie weiter vorgehen?

Hallo,

K.(18 Jahre, Schülerin) wurde vor circa 5 Wochen nach einer langen Serie von heftigen Streitigkeiten von ihrem Vater aus der gemeinsamen Wohnung geworfen.

Mit der leiblichen Mutter hat K. seit über 7 Jahren nach ihrer Trennung vom Vater keinen Kontakt. Da das Verhältnis schon damals nie gut war, ist dies leider keine Option für K. Weiterhin hat die Mutter mit dem 18. Geburtstag von K. die Zahlung des Unterhaltes unterbrochen.

Seitdem hat sich der Vater weder bei ihr gemeldet noch hat er ihr bis auf eine einmalige Überweisung von 75€ (was 25€ mehr als ihr übliches Taschengeld ist) kein Geld zukommen lassen.

K. konnte zum Glück bei ihrem Freund unterkommen,welcher momentan sowohl ihre als auch seine Auslagen von seinem Bafög bezahlt.

Auf anraten der Sozialberaterin der Schule von K. hat diese die Umleitung ihres Kindergeldes auf ihr Konto beantragt, was zum Glück ab Juli bewilligt ist.

Das Jobcenter kann K. momentan noch nicht weiterhelfen, da diese zuerst die Auszugsnotwendigkeit prüfen möchten und sich mit dem Termin hierfür sehr viel Zeit lassen. Alle nötigen Unterlagen hat K. schon vor Wochen zusammengesammelt und auch ein Schriftstück der Sozialberaterin der Schule, welches bestätigt, dass ein Auszug und somit eine räumlcihe Trennung vom Vater unumgänglich ist.

Nun stellt sich K. die Frage, wie sie weiter vorgehen soll. Da sie momentan aufgrund der Schule nicht arbeiten gehen kann und Geld benötigt um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Auf eine E-Mail mit der Bitte ihr doch Unterhalt zukommen zu lassen hat ihr Vater bisher nicht reagiert. Nun weiß K. nicht mehr weiter.

Was kann K. tun um an ihren Unterhalt zu kommen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, damit K. nicht ohne Geld dasteht.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2011 14:26:06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Vinny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sachbearbeiterin der Schule hat sie zum Jobcenter geschickt. Dort ist allerdings Stillstand, wie oben bereits geschrieben.

Wie kann sie denn die Unterhaltsansprüche geltend machen? Ihr Vater reagiert nicht auf Mails oder Anrufe ihrerseits.

An welche Stelle kann sie sich hier wenden?

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

K. sollte sich schleunigst ans Jugendamt wenden und dort den Unterhalt von BEIDEN Eltern einfordern lassen. Das JA hilft auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Auf was für einer Schule ist sie?
Existiert vielleicht schon eine abgeschlossene Ausbildung?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#5
 Von 
Vinny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie geht auf ein Berufskolleg und macht ihr Abitur,doch da die Entfernung nun durch den Auszug zu groß geworden ist und die Schule keine Fahrkosten übernimmt muss sie nach der 12. Klasse aufhören und hat somit ihr Fachabitur.

Eine Berufsausbildung liegt nicht vor doch sie bemüht sich nächstes Jahr eine zu beginnen und möchte nun ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen und einige Praktika absollviern.

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#8
 Von 
Vinny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

K. ist sich schon im klaren was sie mal beruflich machen möchte nur sind die Bewerbungsfristen für dieses Jahr schon abgelaufen.
Ein freiwilliges soziales Jahr ist außerdem eine gute Gelegenheit in der neuen Umgebung Kontakte zu knüpfen und sich besser zurechtzufinden im späteren Arbeitsleben.
Das beenden der Schule war schon etwas eher geplant da die Noten wegen hohem Druck zur Leistung vom Vater immer schlechter wurden.

Für K. gab es leider keine andere Möglichkeit außer zu ihrem Freund zu ziehen, da in näherer Umgebung keine Freunde Unterkunft bieten konnten und sie diese Freunde auch finanziell nicht belasten wollte.
Weiterhin war eine Finanzierung einer eigenen Wohnung nicht möglich.
Der Freund ist außerdem eine große Emotionale Stütze da sie die Streitereien nur schwer verkraftet.

Weiterhin ist anzumerken, dass dieser Eintrag bewirken soll, dass K. geholfen wird und nicht zur Kritisierung.

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-- Editiert am 11.07.2011 20:15

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie sollte sich sofort und jetzt noch bewerben, sich bei der AfA beraten lassen. Es gibt genug Fälle, in denen die angehenden Azubis zwei Zusagen bekommen haben, und ja nur eine Stelle antreten können. Es gibt andere, die feststellen, dass der angepeilte Beruf doch nicht so recht passt. Bis etwa Anfang Februar tut sich auf dem Ausbildungsmarkt noch eine ganze Menge!

wirdwerden

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#11
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich kenne Berufskollege nur so, dass sie auf eine bestimmte Berufsgruppe hin qualifizieren und mit der Fachhochschulreife enden. Aber da in dieser Hinsicht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, wird es vielleicht auch welche geben, die die gymnasiale Oberstufe ersetzen.
Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass K die Schule weiterhin besucht und sich somit in einer Ausbildung befindet.
Anscheinend kann kein weiteres Porzellan zwischen Kind und Eltern zerschlagen werden, da alles schon kaputt ist.
Also würde ich mir beim Gericht einen Beratungsschein holen und dann ab zum Anwalt für Familienrecht.
Der soll beide Elternteile anschreiben und sie auffordern ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen, damit der Unterhalt berechnet werden kann. Paralell dazu sollte K Bafög beantragen.
Meiner Meinung nach ist das Jobcenter für K nicht zuständig, da sie als Vollzeitschülerin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Sollte K allerdings die Schule schmeißen, sieht alles wieder ganz anders aus. In diesem Fall sind die Eltern bis zum Beginn einer Ausbildung (im nächsten Jahr) NICHT unterhaltspflichtig und das Jobcenter wäre zuständig.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:
und möchte nun ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen und einige Praktika absollviern.


In dem Fall hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern. Im FSJ betsht kein Unterhaltsanspruch, vergleichbar mit dem bisherigen Wehrdienst.

Der Träger zahlt dann eine Vergütung von 212€ (?) zzügl. Verpflegungsgeld und ggf. Unterkunft.

LG nero

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hey, sie schrieb doch ausdrücklich, dass sie nicht mehr zur Schule gehe, und erst im nächsten Jahr einen Ausbildungsplatz antreten wolle. Damit sind die Eltern nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

wirdwerden

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#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Noch ist das Schuljahr nicht überall zu Ende und ich habe es so verstanden, dass sie die Schule eigentlich gerne weitermachen würde, aber aufgrund des Geldmangels jetzt auf andere Alternativen ausweicht.
Und da die Schule ja schon in die Angelegenheit eingeweiht ist, halte ich es nicht für unmöglich, dass sie im nächsten Schuljahr noch einen Platz bekommt.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin aufgrund der eindeutigen Ausführungen davon ausgegangen, dass dieses ihr letztes Schuljahr ist.

wirdwerden

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