Vater zahlt keinen Unterhalt!

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stupsi59
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt!

Hallo,

ich habe einen 7jährigen Sohn und der Vater zahlt keinen Unterhalt. Angeblich kann er wohl nicht zahlen, da er kein Einkommen hat. Anfangs habe ich das auch noch eingesehen und gesagt: "Ok, er muss ja erst einen Beruf lernen, usw.". So, er hatte nun 10 Jahre Zeit dazu und hat sämtliche Ausbildungen abgebrochen und meiner Meinung nach keinen Bock zum Arbeiten (was er natürlich nicht zugibt). Nun könnte ich vielleicht darauf drücken, dass er arbeiten geht, aber er fängt dann immer wieder eine Ausbildung an und ist somit wohl vor den Ämtern wieder "raus aus dem Schneider"...

Ich frage mich nun immer mehr, wie sowas sein kann. Ich bekomme zwar 184€ Kindergeld und habe die ersten 7 Jahre auch UVG bekommen, aber das reicht doch hinten und vorne nicht aus. Ich muss letztendlich das, was ich selbst verdiene (und das ist nicht gerade viel), noch dazunehmen, damit ich meinem Sohn das bieten kann, was ich ihm bieten möchte. Das mache ich natürlich auch gern und wir könnten natürlich auch "einfach" etwas einfacher leben (notfalls eine 1-Zimmer-Wohnung), aber ich frage mich, warum nicht auch der Vater mal auf seine teuren Einkäufe verzichten kann (Klamotten, Döner, etc.) und auch mal etwas finanzieren. Ich finde, dass man selbst als AlgII-Empfänger mal 10€ für sein Kind aufbringen kann und eben dafür selbst mal auf etwas verzichten. Immerhin "muss" ich das ja auch tun - auch als ich noch AlgII hatte.

Sehe ich das richtig, dass es wirklich keinen interessiert (bzw. kein Amt), dass der Vater als ALgII-Empfänger nicht zahlt und da auch nichts zu machen ist??

LG...

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20 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Stupsi59 ,

Was sagt denn das Jugendamt?

lg
edy

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durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Mhh, der Kindesvater unterliegt seinem Sohn gegenüber der verstärkten Erwerbsobliegenheit. Das heißt er muss alles in seiner Macht stehende tun, um wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können.

Wenn er aber nix hat, dann kann er aber halt trotzdem nicht zahlen. Einem nackten Mann kann man eben nicht in die Tasche greifen. Und da kann auch erst mal das Jugendamt nix dran ändern. Nach Ablauf des Unterhaltsvorschusses ist Ende im Gelände.

Wenn der Kindesvater sich beharrlich weigert einer Erwerbsttätigkeit nachzugehen, dann könntest du Strafanzeige stellen, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Ob das zum Erfolg führt, hängt davon ab, ob er sich seiner Verpflichtung schuldhaft entzogen hat. Meist werden da aber jede Menge Ausflüchte angeführt (z.B. Krankheit, Ausbildung etc.) ... und dann geht die Sache in's Leere.

Aber selbst wenn der Kindesvater verurteilt würde, dann geht er im allerdümmsten Fall in den Knast. Nur damit siehst du auch noch kein Geld.

So sieht das aus. Mach den ausstehenden Unterhalt geltend, damit er nicht verjährt. Vielleicht kommt der Schluri ja irgendwann und irgendwie doch noch mal zu Geld. Und dann langst du zu! *grins*





-- Editiert Marcus2009 am 29.01.2014 14:10

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eflower
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Wir sind Großeltern auch eines 10jährigen - allerdings hat der Vater einen Anteil gezahlt. Nun ist er mit 30 verstorben und die Halbwaisenrente ist gleich null. Mein Ergebnis beim Googlen: Großeltern müssen unter bestimmten Umständen je zur Hälfte für den Unterhalt aufkommen. ich eröffne zu dem Thema einen neuen Thread


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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stupsi59
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Also die Jugendämter, mit denen ich bisher Kontakt habe, scheinen da auch nichts machen zu wollen bzw. zu können. Klar, wenn er nur rumsitzt, sagen sie vielleicht etwas, aber er ist ja entweder immer in einer Ausbildung (neben der er ja angeblich nicht arbeiten gehen kann und WENN, dann kommt er angeblich nicht über den Selbstbehalt) oder er widmet sich mal wieder seiner Drogensucht - da kann der arme dann natürlich auch nicht zahlen (ironisch gemeint natürlich).

Ich könnte mich über die Logik, dass Hartz-IV-Empfänger nichts zahlen können, immer wieder aufregen. Klar mag es manche geben, die aus irgendwelchen Gründen nichts über haben, aber der Vater meines Kindes macht sich sichtbar ein schönes Leben und will keine 10€ monatlich über haben?!? Also ich weiß nicht... Ich rede ja auch wirklich nicht davon, dass er den gesetzl. Unterhalt mit AlgII zahlen soll, sondern einfach "nur" einen Beitrag leisten - 10€ monatlich würden uns auch schon helfen und ich würde sehen, dass ihm sein Sohn wirklich wichtig ist.

Wie ist das denn mit dem Unterhaltstitel, usw. - den benötigt man ja nur bzw. dieser hat nur Sinn, wenn der Vater auch den Gesetzen nach zahlen kann, oder? Also kein Alg-II-Empfänger ist, oder?

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wenn ich immer das ganze Gefahsel höhre von wegen er muß arbeiten, er muß alles tun. Dazu kann ich nur sagen, alles quatsch. Wenn die Jugendämter oder Familierichter da nicht hinterher sind, sind das alles nur leere Worte.
Ein Bekannter von mir zahlt seit ca. 4 Jahren keinen Unterhalt mehr für sein Kind da er nicht arbeitet. In der ganzen Zeit ist nicht einer auf Ihn zugekommen und hat versucht ihn dazu zu animieren mal arbeiten zu gehen. Selbst die obligatorischen Bewerbungen will keiner mehr sehen.
Ich glaube wenn man soetwas nur "lang genug durchzieht" fallen diese Leute durch ein Raster und keiner kümmert sich

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Also die Jugendämter, mit denen ich bisher Kontakt habe, scheinen da auch nichts machen zu wollen bzw. zu können.


Was sollten denn die Jugendämter in so einem Fall deiner Meinung nach machen? Den Mann in's Arbeitslager schicken? Wenn der Mann nicht erwerbstätig ist, dann ist da eben nix zu holen. Allenfalls geht er in den Knast wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Aber Geld herbeizaubern wo keines ist, das können die Leute auch nicht!

quote:
Ich könnte mich über die Logik, dass Hartz-IV-Empfänger nichts zahlen können, immer wieder aufregen.


Hartz 4 ist eben nun mal so bemessen, dass für es nur für den minimalen Bedarf des Empfängers reicht. Wieso also regst du dich auf?

quote:
aber der Vater meines Kindes macht sich sichtbar ein schönes Leben und will keine 10€ monatlich über haben?!?


Worum geht es dir jetzt? Du möchtest also, dass der Kindesvater wenigstens 10 Euro im Monat leistet, um seiner Betroffenheit Ausdruck zu verleihen?

Ich sag dir was: Dieser Mann ist nicht betroffen. Und er wird es wohl auch nie sein. Der hat seinen kleinen und schäbigen Lebensplan. Und diesen Mann wirst du nicht ändern. Da hättest du eben genauer hinschauen müssen, ehe du mit ihm ein Kind gezeugt hast. Auch wenn es weh tut, das zu hören. Aber wenn du hier so selbstgerecht auftrittst, dann musst du dir das schon vorhalten lassen.

quote:
Wie ist das denn mit dem Unterhaltstitel, usw. - den benötigt man ja nur bzw. dieser hat nur Sinn, wenn der Vater auch den Gesetzen nach zahlen kann, oder? Also kein Alg-II-Empfänger ist, oder?


Ein Titel gegen einen Habenichts und Tagedieb taugt nur etwas, wenn Hoffnung besteht, dass er irgendwann zu Geld kommt. Ansonsten ist es das Papier nicht wert auf dem der Titel gedruckt ist. So leid mir das für das kleine Kind auch tut!



-- Editiert Marcus2009 am 29.01.2014 20:06

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stupsi59
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, also dass da keiner hinterher ist, dass er arbeiten geht, ist das eine, aber meiner Meinung nach kann auch ein Hartz-IV-Empfänger zahlen - zumindest wenn er sich ständig teure Kleidung kauft, technische Geräte, etc.

Zudem muss man mal bedenken, dass ich zeitweise auch AlgII bekam und dann ja auch hier und da mal mehr und mal weniger von Regelsatz "abknöpfen" musste, um was für den Kleinen zu kaufen (Miete, Strom, etc. sind ja auch höher mit Kind). Ich mache das auch gern für meinen Kleinen, aber mich stört diese Ungerechtigkeit sooo dermaßen. Vor allem, weil er nur fordert - also er will den Kleinen sehen, kann aber nicht herfahren - ich soll immer hinkommen und solche Sachen. Und dann nichtmal was zahlen wollen. Ich habe ihn einmal gefragt, ob er 20€ überweisen kann, weil es bei uns seeeehr eng aussah - da erzählt er mir, dass ich doch Kindergeld bekomme. Dass ich aber kurz zuvor Möbel für ihn gekauft habe, er auch Schulsachen braucht, etc. bedenkt er nicht.

Ach, wahrscheinlich ist es echt sinnlos, sich da aufzuregen, aber ich muss es dennoch immer wieder tun bei so einer Ungerechtigkeit (die ja leider ganz oft vorkommt).


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Vor allem, weil er nur fordert - also er will den Kleinen sehen, kann aber nicht herfahren - ich soll immer hinkommen und solche Sachen.


Das Entgegenkommen können Sie sofort beenden. Wenn der Vater sein Kind sehen will, kann er einen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Umgangskosten stellen.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stupsi59
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, das hat er teilweise schon gemacht. Aber wir wohnen ca. 700km weiter auseinander und da ich hier her gezogen bin, meinen die, dass ich "selbst Schuld" sei und wenn ich verdiene, könnte ich doch die Hälfte zahlen. Der Witz ist, dass ich dann weniger Geld zur Verfügung habe als er, aber das interessiert ja keinen.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich frag mich, wie jemand aus 700 km Entfernung weiß, wann jemand einen Döner bezahlt, wann er sich wo welche Klamotten holt und wie viel er dafür bezahlt.

Und ich frag mich auch, wieso jemand, der selbst die Entfernung gesetzt hat, von einem ALG II Empfänger erwartet, dass der die Umgangskosten finanziert.

Fakt ist, dass die Job-Centren inzwischen sehr genau gucken, dass die vermittelbaren ALG II-Empfänger auch arbeiten. Und Druck machen. Der Kindsvater scheint also nicht vermittelbar zu sein.

Und last but not least frage ich mich, wieso man mit so einem Nichtstuer (das war er ja schon drei Jahre vor der Geburt) ein Kind zeugt und erwartet, dass dieser Nichtstuer plötzlich seine Haltung ändert?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, jetzt kommen wir den Fakten ja schon ein bissl näher.

Wenn du einfach 700km weit weg ziehst, dann erschwerst du den Umgang zwischen dem Kind und seinem Vater ganz erheblich. Dein Umzug ist definitiv NICHT in Ordnung!

Und weil du die Entfernung geschaffen hast, bist du für die Mehrkosten des Umgangs auch haftbar.

-- Editiert Marcus2009 am 31.01.2014 11:40

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
///Dein Umzug ist definitiv NICHT in Ordnung!///

das kann man so pauschal nicht sagen, sondern ist vom Einzelfall abhängig. Geschieht der Umzug wegen besserer beruflicher Perspektiven der Mutter (der KV scheint keine zu haben) oder sorgt für eine deutliche Verbesserung des sozialen Umfeldes des Kindes, so ist wäre er schon angezeigt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ amako: hier geht es doch um was ganz anderes. Nämlich um übertriebene Vorstellungen dessen, was das Jugendamt tun kann. Es kann Unterhalt einfordern, in einfachen Fällen berechnen und bei Einvernehmen Titel erstellen oder aber ein Gerichtsverfahren anleiern. Und das wars. Es hat weder Straflager für Zwangsarbeit zur Verfügung, noch kann es jemanden zwingen, so an sich zu arbeiten, dass das auch mit dem Job klappt. Das ist nicht seine Aufgabe.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das stimmt wohl, hier ist das JA machtlos. Mir sind einige Fälle aus meinem erweiterten Umfeld bekannt, wo Unterhaltspflichtige sich mit Händen und Füßen wehren zu arbeiten, weil sie ohnehin alles über €1000 an Unterhalt abdrücken müssten. Und die gleichen Leute jaulen dann herum wenn der/die Ex mit den Kindern ein besseres Leben beginnt, dazu vielleicht ein paar hundert km wegzieht, um evtl. mit einem guten Job oder einem gut gestellten Partner für die Kinder ein Leben zu ermöglichen, das der/die Ex weder ermöglichen kann noch will. Leider ist es in unserer Gesellschaft eingerissen nur noch seine Rechte einzufordern, aber seinen Pflichten kommt der eine oder andere nur höchst ungern nach.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.02.2014 11:03:57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, natürlich muss er zahlen! Geh zum Jugendamt, erkundige Dich vorher, wo Du hinmusst, Unterhaltsvorschußstelle ist ein guter Anlauf; ruf da am besten vorher an und frage wann es passt, sonst wartest Du ewig oder bist umsonst da.
Die fordern ihn dann für Dich auf, Unterhalt zu zahlen und auch, Einkommensauskunft zu geben, zur Berechnung. Bis dahin kannst Du vom Amt Unterhaltsvorschuß bekommen, das der Vater dann zurückzahlen muss. Das was Dein Ex da momentan wahrnimmt ist sein Umgangsrecht, das ja auch eigrntlich eher Eurem Sohn gehört. Aber Unterhalt muss er trotzdem zahlen!

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo horoz,

Lies dir bitte den Beitrag erst durch, bevor du antwortest.

UVG und so?

lg
edy

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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stupsi59
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, also Unterhaltsvorschuss ist ja ausgelaufen...

Woher ich von den Klamotten, etc. weiß? Naja, weil der Vater mir das doch selbst erzählt und ständig rumprahlt, wie teuer die neue Hose, die neue Jacke, etc. war...

Zur Entfernung: Es war immer mein Traum da zu wohnen, wo ich jetzt wohne. Wieso sollte ich wegen einem Vater, der es nicht hinbekommt, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen o.ä., mir das verbauen und an einem Ort wohnen, wo ich mich nie wohl fühlen würde?!? Gut, man muss dazu sagen, dass der Vater es ja ohnehin höchst selten geschafft hat, seinen Sohn mal zu besuchen - meist sollte ich zu ihm fahren, obwohl das nur paar Kilometer waren. Ansonsten wäre das vielleicht auch was anderes. Ihm geht es doch darum, ja keinen Cent auszugeben für andere - da spielt die Entfernung eigentlich nur eine nebensächliche Rolle.

Zum Thema "vermittelbar": Naja, der Kindsvater findet ja immer einen Weg, nicht "vermittelbar" zu sein. Meist beginnt er immer wieder eine neue Ausbildung und bricht sie kurz vor Schluss ab, weil ihm irgendwas nicht passt... (oder er meint, wieder mal Drogen nehmen zu müssen - das muss ich dazu sagen - er ist drogenabhängig - aber das war für mich mal eine Ausrede - mittlerweile ist sie das nicht mehr - Therapien hat er schon x-viele hinter sich...)

Zur Frage, warum man mit so einem ein Kind zeugt: Mh, habe mich schon genug geärgert. Aber damals war mir noch nicht klar, dass er so faul, egoistisch, usw. ist, obwohl ich ihn schon einige Jahre kannte... Ich war wirklich blind, das gebe ich auch zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Also, wenn Du auf dummes Geschwätz von Deinem Ex reinfällst, bist Du selbst schuld. Und - natürlich kann man sich Träume erfüllen. Nur - man muss sie sich auch leisten können.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Für die Umgangskosten ist der weggezogene Elternteil nicht haftbar zu machen, und das Jobcenter hat in der Frage überhaupt nichts zu entscheiden. Der Vater muß dann eben klagen, wenn das JC sich weigert.

http://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht:

quote:<hr size=1 noshade>Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, ist nicht verpflichtet, am ehemaligen Familienwohnsitz oder in dessen Nähe zu bleiben, um die Umgangskontakte zu erleichtern. Vielmehr darf er mit den Kindern wegziehen, grundsätzlich auch in ein anderes Bundesland oder ins Ausland (OLG Hamburg vom 23.8.02 - 7 UF 66/02 ). <hr size=1 noshade>


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hinze,T:
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
zum Fakt ist "die Jobcenter würden inzwischen verstärkt unterhaltspflichtige in Arbeit vermitteln" Woher kommt diese These? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen,dass sich das Jobcenter nicht darum schert, der "Vater" von meinem Sohn hat sich eher Geld (gibt 5 Euro pro abgeschickte Bewerbung erschlichen. Keinem ist es aufgefallen, bis ich ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt habe und die StaatsanwaltschaftErmittlungen aufgenommen hat. Aus dem folgenden Verfahren kann ich die Worte des Strafrichers wiederholen, der Kindesunterhalt bist sicherzustellen (gesteigerte Erwerbsobliegenheit/ Nebenjob) auch aus dem Gefängnis ist der Unterhalt zu leisten. Knast 3 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Der Vater von meinem Sohn hat 4 Jahre nicht gezahlt, aber die schönen Dinge des Lebens konnte er sich trotz Hartz4 Bezug leisten. Mir hat weder das Jugenamt (Beistandschaft) weitergeholfen( trotz Beweise für die schönen Dinge des Lebens) noch das Jobcenter. Erst Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung § 170 StgB.
Zudem Schreiber " sollte man sich vorher überlegen mit wem Frau ein Kind zeugt" kann ich nur den Kopfschütteln
Wohl ohne Fehl und Tadel?!

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4x Hilfreiche Antwort

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