Vater zahlt keinen Unterhalt mehr

21. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Clemens1989
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater zahlt keinen Unterhalt mehr

Darf mein Vater einfach den Unterhalt für mich streichen, meine Mutter ist alleinerziehend, ich bin 17, bin dieses Jahr auf einer Pflichtschule und mache nebenher nichts, gehe aber aufs Gymnasium im folgendem Schuljahr.
Er hat jetzt einfach unseren Unterhalt gestrichen, ohne den wir nicht Leben können, darf er das?

Mit freundlichen Grüßen
Clemens

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Bis du 18 bist,darf er nichts streichen.
Danach kommt es drauf an,Gymnasium würde bedeuten er muss(nach Neuberechnung)weiter zahlen.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
Clemens1989
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein vater hat sogar gleich die Adresse von seinem Anwalt dazugeschrieben, weil er sich ziemlich sicher ist das er das darf.

Weil ich habe schon einen Realschulabschluss seit letztem Jahr und bin jetzt gerade auf einer Pflichtschule die ich nur Mittwochs besuchen muss weil ich Schulpflichtig bin, aber habe mich nicht auf soziales Jahr berufen lassen und mach auch keinen Nebenjob, also praktisch gar nichts.

Er meinte "ich finanzier doch nicht seinen Urlaub"..

Er ist also trotz dieser Tatsachen Unterhaltspflichtig?

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Er hat ab deinem 18.Geburtstag Recht,vorher NICHT!
Egal ob du den ganzen Tag *nichts* machst...


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#4
 Von 
Clemens1989
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

jo denk ich nämlich auch!

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#5
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Clemens

also - dein Vater ist unterhaltspflichtig, so lange du schulpflichtig bist; des weiteren muss er weiter Unterhalt zahlen, wenn du weiter zur Schule gehst und auch, wenn du studierst. Auch wenn du nach dem Abi eine Ausbildung machst, ist er weiter unterhaltspflichtig.

Ggf. kann es ab dem 18. Lebensjahr eine Neuberechnung geben - noch bist du aber nicht 18 und so richtet sich der Unterhalt weiter nach der Düsseldorfer Tabelle

Frag mal beim Jugendamt nach deinen Rechten nach und ggf. werden dir die dann weiterhelfen. Deine Mutter kann auch einen Anwalt beauftragen; was aber mit Kosten verbunden ist. Da dein Vater aber den Unterhalt eingestellt hat, muss er diese Kosten tragen. Der Anwalt könnte dann auch gleich eine Neuberechnung machen - evtl. muss er ja auch mehr zahlen

LG
Iris

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