Vater zieht mit Kindern aus

3. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bardioc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vater zieht mit Kindern aus

Hallo,

meine Frau hat unsere Ehe als gescheitert bezeichnet und beendet diese. Sie hat auch schon eine neue Partnerin (ja eine Frau, na und?).

Meine Kinder (15m, 16w) würde mit mir ausziehen, da sie seit Monaten mit dem Verhalten meiner Frau nicht zurechtkommen (eine Beziehung hat sie aber erst seit 8 Wochen). Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich dann das Kindergeld und theoretisch müsste sie mir auch Kindesunterhalt bezahlen. Ist das so richtig?

Das ist wichtig für mich, denn ich möchte nicht dass die Kinder finzanziell zu sehr leiden müssen (meine Situation ist mir wurscht). Von den Gefühlen müssen die beiden sowieso mehr einstecken als ich verhindern kann. Mir würde schon reichen, wenn ich das Kindergeld alleine bekomme.

Ich bin gerade dabei einen Anwalt zu suchen, würde mich aber schon jetzt über Antworten freuen.

Achja bevor einer was sagt, ich bin seit einem knappen Jahr schon Vater und Mutter in einer Person, da meine Frau selten zu hause ist. Aber meinen Kmapf um die Ehe habe ich verloren.

Danke für eure Antworten


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-- Editiert Bardioc am 03.05.2014 05:28

-- Editiert Bardioc am 03.05.2014 05:28

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16518 Beiträge, 9303x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Kinder (15m, 16w) würde mit mir ausziehen, da sie seit Monaten mit dem Verhalten meiner Frau nicht zurechtkommen (eine Beziehung hat sie aber erst seit 8 Wochen). <hr size=1 noshade>

Könnte sich schwierig gestalten, wenn die Mutter interveniert. Denn bei gemeinsamem Sorgerecht ist der Auszug mit den Kindern gegen den Willen der Mutter nicht so einfach möglich.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich dann das Kindergeld und theoretisch müsste sie mir auch Kindesunterhalt bezahlen. Ist das so richtig? <hr size=1 noshade>

Theoretisch ja. Ob in der Praxis auch, hängt vom Einkommen der Mutter ab.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bardioc ,

Kindergeld geht i.d.R an den Partner, bei dem

die Kinder wohnen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
Bardioc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Super.... das bedeutet für mich, dass ich entweder meine Fau zum ausziehen bewegen muss oder es einen Kampf um die Kinder gibt.

Das letztere wollte ich unbedingt vermeiden, da ich leider als einziger noch auf das Gefühlsleben der Kinder schaue. :(

Und wenn sie bei der Mutter bleiben und die wieder vernachlässigt, dann ist das auch nicht besser....

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Bei Kindern im Alter von 15 und 16 spielt der eigene Wille durchaus eine Rolle.

Wenn diese sich also entscheiden, mit dem Vater auszuziehen, sehe ich da keine sonderlich großen Schwierigkeiten.

Erst recht nicht, wenn der Auszug nur in die Nähe erfolgt, sprich das gewohnte Umfeld (Schule, Freundeskreis) beibehalten wird.

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#5
 Von 
andrea122
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also mir hat diese Website hier echt gut geholfen. Stressfrei, kostengünstig und super zufriedenstellend.

online scheidung

LG andrea122

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Andrea,

Ich denke Anwälte die wirklich gut sind,

benötigen keine Werbung durch die Hintertür.

Oft geht es hier um RA die nicht den besten Ruf haben,

oder noch unerfahren sind.

Unterm Strich sind diese auch nicht billiger.

lg
edy

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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14005x hilfreich)

Gerade wenn einiges zu regeln ist, dann sollte der Anwalt in der Nähe praktizieren. Dieser Anwalt kennt nämlich auch "sein" Gericht, kann mit dem Richter mal einfach so reden. Das ist ganz wichtig.

Bei dem Alter der Kinder - natürlich kann er mit den Kindern ausziehen. Er wird ja nicht gerade weit weg ins Takka-Tukka-Land ziehen. Aber, warum ausziehen? Warum nicht die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragen? Wenn die Frau eh nie da ist, dann bietet sich diese Lösung doch an, oder?

Ansonsten neue Wohnung in der Nähe suchen (schon wegen der Schule), umziehen und gut ist.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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