Vaterschaft, Schwangerschaft

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Paul386
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft, Schwangerschaft

Guten Abend,
eine deutsche Frau sagt sie sei schwanger von mir. Wir sind weder verheiratet noch zusammen, ich bin US-Bürger und wollte demnächst zurückziehen. Sie will keinen Kontakt mehr, ich möchte aber Kontakt zum Kind, wenn es denn eines gibt. Ich weiß nicht ob und wann das Kind geboren wird. Wie stehen meine Chancen, die Vaterschaft anzuerkennen, Umgangs- oder Sorgerecht zu erhalten bzw. festzustellen, ob das Kind überhaupt geboren wurde oder eine Schwangerschaft besteht? Ich habe keine Adressdaten der Mutter, nur ihren Namen, die Handynummer und Chatprotokolle. Viele Grüße, P. Schmidt



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Warum hat die Dame denn erst mitgeteilt, dass sie schwanger sei, aber will dann keinen Kontakt mehr? Hätte die Dame irgendein Motiv für eine falsche Behauptung? Rache? Rettung der Beziehung? Geldforderung? Erfahrungsgemäß ist nicht jede Frau schwanger, die das behauptet. Ist sie wirklich schwanger, dann meldet Sie sich vielleicht irgendwann doch wieder, weil Sie Unterhalt zahlen sollen.

Eine rechtliche Möglichkeit zu erfahren, ob sie schwanger ist, haben Sie nicht. Irgendwann in der Zukunft könnte man überlegen, wie man prüfen lassen kann, ob das Kind geboren wurde. Das ist eher eine praktische Frage als eine rechtliche Frage.

Haben Sie den Vornamen und den Nachnamen? Geburtsdatum vielleicht? Die Stadt, in der sie wohnt oder früher gewohnt hat, in der sie zur Schule gegangen ist oder studiert hat? Notfalls kann man die Anschrift vielleicht über die Handynummer vom erhalten. Tyischerweise (so oft kommt das hoffentlich aber auch nicht vor) bringen Mütter so die Identität des Vaters in Erfahrung.

Ist dir Dame vielleicht verheiratet?

Als Vater gilt in Deutschland, wer mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn es da also einen Ehemann der Dame geben sollte oder ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt, dann wird es problematisch. Denn dann gilt (erstmal) dieser Mann als Vater.

Hat das Kind noch keinen Vater, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Dazu muss die Dame zustimmen. Stimmt die Dame nicht zu, können Sie sich an das Familiengericht wenden. Vielleicht auch dann, wenn das Kind schon einen Vater hat. Vorher sollten Sie natürlich einen Vaterschaftstest machen lassen.

Ein Umgangsrecht haben Sie. Aber wollen Sie dann in Deutschland bleiben? Wenn die Dame Ihnen das Leben schwer machen will, dann wird sie das tun. Dagegen könnten Sie sich kaum wehren.

Mit dem Sorgerecht ist das noch ein bischen schwieriger.

Seit wie viel Wochen/Monaten soll sie denn schwanger sein?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paul386
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort. Woher kennen Sie sich aus, wenn ich das fragen darf aus Interesse? Sie will kein Geld oder Unterhalt und wir beide auch keine Beziehung mehr.

Wie ist das zu verstehen:
"Irgendwann in der Zukunft könnte man überlegen, wie man prüfen lassen kann, ob das Kind geboren wurde. Das ist eher eine praktische Frage als eine rechtliche Frage." ? Das Kind müsste theoretisch im Sommer auf die Welt kommen. Ich kenne Ihren Namen, ursprüngliche Heimatstadt und wo sie studiert hat ja. Nicht aber ihre Adresse. Kriegt man das über das Standesamt oder Melderegister raus, Anschrift und ob sie entbunden hat? Ich kann ja schlecht auf Vaterschaftsfeststellung klagen (wenn überhaupt?), wenn ich gar nicht weiß, ob ich Vater geworden bin. Dieses Kind ist ein Teil von mir und ich möchte es nicht einfach zurücklassen, sondern an seinem Leben teilhaben. Nur habe ich gehört, dass in Deutschland unverheiratete Väter da kaum eine Chance haben.
Ich weiß es nicht genau, über dem dritten Monat vermutlich. Einen Vaterschaftstest wird sie vermutlich ablehnen, sie stellt ja auch keine Forderungen an mich. Wir sind halt nicht im Guten auseinander gegangen und deswegen wünscht sie keinen Kontakt mehr. Auch weil ich das Kind anfangs nicht wollte. Verheiratet ist sie nicht.

-- Editiert von Paul386 am 21.01.2021 04:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Paul386):
Wie ist das zu verstehen:
"Irgendwann in der Zukunft könnte man überlegen, wie man prüfen lassen kann, ob das Kind geboren wurde. Das ist eher eine praktische Frage als eine rechtliche Frage." ?
Das ist so zu verstehen, dass man keinen Rechtsanspruch darauf hat, zu erfahren, ob eine Frau schwanger ist. Man kann es also nur selbst herausfinden oder man bekommt es gesagt, z.B. wie bereits bemerkt durch eine Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft inklusive Unterhaltszahlung.

Zitat (von Paul386):
Nicht aber ihre Adresse. Kriegt man das über das Standesamt oder Melderegister raus, Anschrift und ob sie entbunden hat?
Beim Einwohnermeldeamt kann man gegen geringe Gebühr eine Melderegisterauskunft beantragen. Diese enthält die Adresse, aber keine Angaben über eine Schwangerschaft.

Zitat (von Paul386):
Ich kann ja schlecht auf Vaterschaftsfeststellung klagen (wenn überhaupt?), wenn ich gar nicht weiß, ob ich Vater geworden bin. Dieses Kind ist ein Teil von mir und ich möchte es nicht einfach zurücklassen, sondern an seinem Leben teilhaben.
Entweder man weiß von der Existenz eines Kindes und hält sich als biologischer Vater in Frage kommend. Dann kann man die gerichtliche Feststellung beantragen. Oder man weiß nichts von einem Kind. Dann kann man auch nichts klären.

Zitat (von Paul386):
Einen Vaterschaftstest wird sie vermutlich ablehnen, sie stellt ja auch keine Forderungen an mich.
Eine gerichtlich angeordnete Probeentnahme wird im Zweifel zwangsweise durchgeführt. Um einem außergerichtlichen Test kann man nur höflich bitten, um das Thema für alle etwas zu vereinfachen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Hast du denn noch immer vor zurückzuziehen?Sollte es dein Kind sein und du lebst wieder in den USA, wäre es doch unsinnig das gemeinsame Sorgerecht auszuüben.Wie stellst du dir das dann vor, auch was Umgänge betrifft? Will sie evtl. keinen Kontakt mehr, weil sie weiß, dass du zurückzuziehen willst?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Die ganze Geschichte stinkt doch zum Himmel.

Die Ex kontaktiert den TE um ihm mitzuteilen, dass sie schwanger sei.... warum?
Sagt mir bitte einen vernünftigen Grund dafür.
Sie will weder eigenen Kontakt zum TE, auch keinen Kontakt des zukünftigen Kindes zum TE, noch Unterhalt haben....., was will sie dann...?
Das sich der TE vor "Angst" in die Hosen macht?
Das er in nervöser Ungewissheit zurückbleibt?

Ich vermute, dass des Rätsels Lösung bereits in #1 steht ->

Zitat (von Zuckerberg):
Erfahrungsgemäß ist nicht jede Frau schwanger, die das behauptet.


-- Editiert von spatenklopper am 21.01.2021 12:16

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paul386
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja u.a. will sie keinen Kontakt mehr weil ich ohnehin zurückziehe. Das war vorher nicht ganz klar, da lief es zwischen uns besser, deshalb erzählte sie mir von der Schwangerschaft, weil sie dachte ich sollte das wissen. Vllt hätte es nochmal eine Chance mit uns gegeben.
Mich würde interessieren, ob ich bei irgendeinem Amt Auskunft darüber kriege, ob sie dieses Kind gekriegt hat, Standes-/ Jugendamt..? Oder unterliegt das dem Datenschutz. Oder einfach auf gut Glück im 10. Ss monat eine Vaterschaftfeststellungsklage übers Jugendamt schicken?

Ich habe das hier gelesen, was mich entmutigt:

"Falls die Kindsmutter ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung verweigert, kann sie niemand dazu zwingen. Männer, die trotzdem als juristischer Vater gewertet werden möchten, haben jedoch die Möglichkeit, ihre Vaterschaft in einem Vaterschaftsfeststellungsprozess beim Familiengericht ermitteln zu lassen. In der Praxis ist dies jedoch leider ein sehr schwieriger Prozess, da die Kindsmutter die Vertretungsmacht gegenüber ihrem minderjährigen Kind hat, und juristisch gesehen so am deutlich längeren Hebel sitzt. In manchen Fällen, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist, können sich andere Mittel und Wege ergeben, aber dies ist in den wenigsten Fällen überhaupt gegeben."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Das würde ich so auf gar keinen Fall machen.

Du hast ihre Handynummer?Dann erkundige dich ab und zu wie es dem Baby und ihr geht, frag ca. 5/6 Monat mal, ob sie schon weiß ob es ein Junge oder Mädchen wird, ob es gesund ist, ob sie schon einen Namen ausgesucht hat.Zeig dich regelmäßig interessiert, aber nicht nervig und permanent.Frag sie, ob sie so lieb wäre und dir mitteilt, wenn das Baby da ist und Mutter und Kind wohlauf sind.Lass ihr nach der Geburt etwas Zeit sich zu erholen, vielleicht regelt sich dann auch alles von selbst ohne Klage

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Voraussetzung für eine Vaterschaftsanerkennung ist erst einmal ein Kind. Und dann sieht man weiter. Glaub uns mal, so unqualifizierte Äußerungen aus dem Internet, die helfen überhaupt nicht weiter. Also, abwarten, was passiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Idee mit der Vaterschaftfeststellungsklage "auf gut Glück" finde ich übrigens ganz interessant. Kenne keinen Fall, in dem das so gemacht wurde.

Meines Erachtens muss das Kind in dem Antrag nicht namentlich benannt werden. Wichtig ist nur, dass es existiert und über die Angaben im Antrag eindeutig zu identifizieren ist (kritisch dürfte es werden, wenn tatsächlich Zwillinge geboren wurden). Existiert das Kind, wird die Vaterschaft geprüft. Existiert es nicht, ist der Antrag unzulässig.

Hinsichtlich der Kosten ist das dann natürlich etwas sehr gewagt und ggf. völlig überflüssig. Vorher sollten Sie sich sowieso an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Der soll das dann nochmal genauer durchdenken.

So eine Vaterschaftfeststellung läuft (im Konfliktfall) dann übrigens über das Gericht, nicht das Jugendamt. An das Jugendamt könnten Sie sich trotzdem vorher wenden. Einfach mal um zu sehen, ob und was die Dame dem JA antwortet.

Aber ich bin ganz klar der Meinung, dass Sie hier abwarten sollten. Im Sommer haben Sie vielleicht ganz andere Informationen.

Das große Problem ist, dass Sie zumindest keinen ausdrücklich im Gesetz genannten Anspruch auf Auskunftserteilung haben. Den Anspruch könnte man sich vielleicht noch irgendwie aus den übrigen Vorschriften ableiten, die ohne Kenntnis von einer Geburt etwas ins Leere laufen. Da diese Auskunft aber einen Eingriff in die Interessen der Mutter bedeuten würde, ist etwas sehr fraglich, ob die Gerichte sich davon überzeugen lassen. Müssten Sie mit einem Anwalt besprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Paul386
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist halt, dass sie nach Streit,Enttäuschungen und Verletzungen nun komplett dicht macht und ihren Frieden will mit dem Kind. Evtl sogar anonym entbinden und zur Adoption freigeben, damit es in einem intakten, sich liebenden Elternhaus aufwachsen kann. Da muss zwar eigtl der Vater gefragt werden, aber wenn sie keinen angibt..sie war da wohl noch unschlüssig. Da wäre dann wohl auch nichts wirklich dokumentiert oder nachverfolgbar. Ich fühle mich ohnmächtig und ausgeliefert, es ist doch mein eigen Fleisch und Blut, auch mein Kind, schon ab Zeugung. Und ich kann nichts machen ausser betteln und informieren, toll.

Ja naja, was soll ich machen wenn ich im Juli oder so noch keine Nachricht von einer Geburt habe? Es könnte gestorben sein oder sie mit dem Kind verschwunden, woanders gemeldet,unter anderem Namen wenn vllt verheiratet. Und all die Zeit kann ich nicht miterleben im Ultraschall wie es jetzt heranwächst. Es ist doch auch mein Kind! Das ist ja eben die Krux: wie kriege ich denn heraus, ob es existiert oder nicht, wenn sie mich blockt?? Und wie soll ich es über die Angaben im Antrag eindeutig identifizieren, wenn ich nicht mal den Namen oder das Geschlecht weiß. Bin hilflos und fertig. Eigentlich wollte ich im Februar zurückziehen. Wie soll ich von da aus agieren, ich habe in Deutschland nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die aber endet, wenn ich hier länger nicht mehr lebe. Seit einem Jahr zudem arbeitslos, eine Familie zu finanzieren wäre schwer momentan. Danke an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Und all die Zeit kann ich nicht miterleben im Ultraschall wie es jetzt heranwächst. Es ist doch auch mein Kind!
Sorry, aber darauf haben Sie so oder so keinen Anspruch. Ist verständlich, dass Sie sich das wünschen. Aber das deutsche Recht geht nicht jedem verständlichen Wunsch nach. Insbesondere sind Ultraschallbilder eigentlich medizinische Daten der Mutter. Hier ist man(n) nunmal auf das Wohlwollen der (früheren) Sexualpartnerin angewiesen.

Bis das Kind geboren ist, ist es rechtlich sowieso (so gut wie) nicht existent.

Zitat:
Und wie soll ich es über die Angaben im Antrag eindeutig identifizieren, wenn ich nicht mal den Namen oder das Geschlecht weiß.
Das sollte dann ein Anwalt entscheiden (oder ob diese Idee überhaupt so gut ist). Mein Vorschlag: "Das Kind, das Frau Lieschen Müller, geboren am xx.yy.zzzz in Musterstadt, in den Sommermonaten des Jahres 2021 geboren hat".

Zitat:
Es könnte gestorben sein oder sie mit dem Kind verschwunden, woanders gemeldet,unter anderem Namen wenn vllt verheiratet.
Genau deswegen sollten Sie abwarten und dann sehen, was der Stand ist.

Zitat:
was soll ich machen wenn ich im Juli oder so noch keine Nachricht von einer Geburt habe?
So viele Infos über die Mutter heranschaffen wie es möglich ist. Insbesondere über Social Media, Telefonprovider, gemeinsame Bekannte, alle in Betracht kommenden Meldeämter...

Zitat:
Bin hilflos und fertig.
Sie sind arbeitslos und auch mittellos? Beantragen Sie Beratungshilfe und lassen Sie sich nach Möglichkeit bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Notfalls kostet so eine Erstbertung circa 200€. Meines Erachtens gibt es hier momentan nichts für einen Anwalt (vielleicht erteilt ja sogar das Jugendamt ein paar Auskünfte oder weiß Rat) zu tun. Aber wenn es Ihnen danach mental besser geht...

Die Situation ist für Sie sehr unangenehm, ja. Das wird hier niemand bestreiten wollen. Aber insbesondere da Sie momentan wohl sowieso nichts ändern können, bringt es doch nichts, wenn Sie jetzt verzweifeln. Abgesehen davon habe ich ein wenig den Eindruck, dass Sie Schwarzmalerei betreiben. Sie haben die "schlimmsten" Konstellationen vor Augen. Aber ob diese realistisch sind? Gegenwärtig wäre ich mir noch immer nicht so sicher, ob die Dame überhaupt schwanger ist...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Irgendwie kommen mir die Reaktionen des Fragestellers doch etwas hysterisch vor. Er mag realisieren, dass die Leibesfrucht in Deutschland zwar schon gewisse Rechte hat (kann erben), aber eben noch kein Mensch im jur. Sinne ist. Hier gehen die Persönlichkeitsrechte der werdenden Mutter vor. Wenn sie denn wirklich schwanger ist, was man ja nicht weiß. Da war eine sexuelle Beziehung so unverbindlich, dass jedwede nähere Information über die Partnerin fehlt, auch das Geburtsdatum und die Wohnadresse, Familienstand und jetzt macht man im Vorfeld einen solchen Zirkus?

Wenigstens Respekt vor der Schwangerschaft sollte man doch haben. Und abwarten, was im Sommer passiert. Das wäre meine Empfehlung. Und noch ein Hinweis: wenn die werdende Mutter verheiratet ist, dann ist es sowieso schwer, auch nur einen Vaterschaftstest durchzusetzen. Da geht juristisch gesehen der Schutz der Ehe/Familie vor.

Im Augenblick ist da gar nichts zu tun. Weder mit noch ohne Anwalt.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Paul386):
dass sie nach Streit,Enttäuschungen und Verletzungen nun komplett dicht macht und ihren Frieden will mit dem Kind.
Ja, so ist das manchmal. Das ist auch das Recht der Mutter.
Im Umkehrschluss wäre es auch das Recht der Mutter, von einem enttäuschten, zerstrittenen Kindsvater Unterhaltsleistungen zu fordern.
Zitat (von Paul386):
Ja naja, was soll ich machen
Das wirst du dann sehen. Vielleicht kommt im Juli gar kein Kind zur Welt. Denk an deine Zukunft.
Zitat (von Paul386):
Ich weiß es nicht genau, über dem dritten Monat vermutlich.
Alles weißt du nicht. Aber dass es dein Kind wäre---weißt du ganz genau??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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