Habe eine 4 jährige Tochter und habe das alleinige Sorgerecht, der Vater, der 500km weit weg wohnt, hat lediglich "nur" das Umgansrecht, aber die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt!
Nun mein problem!
Und zwar schafft der Vater es nur 1 mal im 1/2 Jahr seine Tochter zu besuchen, obwohl ich von ihm selber weiß, dass er seit Freitag sich in unserem Ort befindet und schafft es am So., unangekündigt versteht sich, sie für 3 h zu besuchen, mit der Begründung, dass es ja auch noch Leute gibt die arbeiten müssen, da ich ja "nur" Studentin bin.
Haben schon versucht gemeinsam mit dem Jugendamt Termine schriflich festzulegen und 3 Tage später, rief er mich an und sagte das er den und jenen Termin nicht einhalten könne, aus welchen Gründen auch immer, obwohl er seinen Arbeitsplaner mit geführt hatte und seine Arbeitszeiten genau wußte, demzufolge lag es nicht daran.
Aber wenn mein Tochter bei meinen Eltern ist, die ebenfalls im gleichen Ort wie der Vater wohnen, zu Besuch ist, macht er bei meinen Eltern abends, zusammen mit seiner neuen Freundin, um 21 Uhr storking, um seine Tochter zu sehen und will dann noch, den Roller und die Schuhe von der Kleinen klauen, die bei meinen Eltern vor der Tür standen, da er der Meinung ist, er bezahlt Unterhalt und er hat es bezahlt, dabei haben diese Sachen meine Eltern gekauft!
Er hat eine gut bezahlte Arbeit, schafft es aber nicht, aus Geiz, seine Tochter bei mir zu holen und wenn dann nur, weil er aus Patrygründen, sowieso in der Nähe war.
Aus diesen Umständen die sich aus den obrigen Zeilen ergeben, habe ich den Vater sofort angerufen und eine seiner Äußerungen war, dass er das Kind zur Adoption freigeben will und somit aus den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Tochter raus kommt, darüber habe ich nachgedacht, aber keine passende und rechtliche Lösung gefunden!
Könnt Ihr mir da vielleicht weiter helfen???
Vielen Dank im voraus!! :-)
Vaterschaft aberkennen!
Er kann die kleine nur zur Adoption freigeben, wenn du einen Partner hättest, der die kleine adoptieren will. Dann wäre er wirklich von den Unterhaltszahlungen befreit.
Aber einfach so geht das sicherlich nicht.
Coxy hat recht. Wer sollte denn jetzt das Kind adoptieren?Der Staat:-o......also so kommt er erst mal nicht um seine Zahlpflicht drum herum.....
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Können denn meine Großeltern die Kleine auch adoptieren?
--- editiert vom Admin
Also das der Großvater dann das Kind adoptieren soll, denke ich auch nicht, das das so einfach gemacht wird.....Vielleicht besinnt sich Vater ja auch irgendwann mal seines Kindes;-)
Und andersrum, wie willst Du Deinem Kind später mal erklären, warum Großvater(also sein Ur Großvater) ihn adoptiert hat.....weil Vater sich nicht so regelmäßig kümmerte, wie Du es gern gewünscht hättest?
Ist doch eher ein vager Grund....und ich denke, Vater hat dieses auch wohl eher aus dem Streit heraus gesagt, der vorher bei Euch entstand.
Solange der Unterhalt kommt, ist das Wichtigste geklärt. Wie sieht es mit dem Umgang aus? Wenn er sich meldet, kann er das Kind sehen, dem ich dann aber nicht erzählen würde, dass Pappa kommt (falls er nicht auftaucht). Glaub mir, wenn deine Tochter größer ist, wird sie dankbar sein, dass du den Kontakt ermöglicht hast.
Wenn die Kleine bei ihren Großeltern ist, braucht er das ja nicht zu wissen.
Wenn er Dinge mitnimmt, die dort vor der Tür stehen, sollten deine Eltern ihn anzeigen, dann überlegt er sich das vielleicht noch einmal.
So dicke wird der Unterhalt ja nicht sein, dass er alles bezahlt.
Er bezahlt sowieso zu wenig Unterhalt auf sein Gehalt bezogen! Und da ich seine Adresse nicht weiß, die er mir auch nicht sagt, kann ich da keine beistandschaft beantragen, da mir das JA sagte, dass ich die selber raus bekommen muss, aber die auf dem Einwohnermeldeamt haben diesbezüglich Schweigepflicht!
Die Kleine äußert auch sehr oft, dass sie nicht mehr zum Vater möchte, einmal sagte sie zu mir, dass ich sie nicht "abgeben" soll an ihn, dass brach mir das Herz. Denn wenn der Vater sich alle 1/2 Jahre mal blicken läßt, hat sie zu ihm einfach kein Bezugspunkt mehr, dass ist das Problem!
Und ihm, so sehe ich das, geht es nicht um die Kleine, sondern ums Geld!
Guten Morgen West....
---aber die auf dem Einwohnermeldeamt haben diesbezüglich Schweigepflicht!---
Das ist nicht korrekt. Das Jugendkann kann kostenlos die Adresse des Vaters beim Einwohnermeldeamt erfragen.
Du kannst es auch, wenn Du belegst das es sich um Unterhalt handelt, aber das kostet meist um die 5 Euro.
Meine Meinung: Lass den Vater auch Vater bleiben, ist besser für Dein Kind und viell. ändert der Vater seine Meinung, wenn er etwas stressfreier lebt. Aus dem was Du über ihn berichtest, denke ich das er grade etwas überfordert und hilflos ist und darum so krass reagiert.
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